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   BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78   

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BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78 (https://dejure.org/1980,17992)
BAG, Entscheidung vom 02.09.1980 - 6 AZR 431/78 (https://dejure.org/1980,17992)
BAG, Entscheidung vom 02. September 1980 - 6 AZR 431/78 (https://dejure.org/1980,17992)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78
    Die politische Betätigung eines Arbeitnehmers kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis dadurch konkret berührt wird (BAG 23, 371 [375] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG [zu I der Gründe]), sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder auch im Untemehmensbereich (BAG AP Nr. 58 zu § 626 BGB; AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht [zu II 5 der Gründe]).

    Diese genügt jedoch nicht, um die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses als verhaltensbedingt sozial gerechtfertigt erscheinen zu lassen (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht [zu II 6 b der Gründe]), weil dadurch das Arbeitsverhältnis nicht konkret berührt wird (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 [zu II 3 a der Gründe]).

    Es bedarf auch keiner Erörterung, ob stets eine konkret eingetretene Störung des Betriebsfriedens als Kündigungsgrund zu verlangen ist (Weber, Anmerkung zu BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht [Bl. 214-]; Pauly, JuS 1978, 163 [1673; Schwerdtner, JZ 1973, 377 C381]; vgl. auch Dietz-Richardi, BetrVG, 5 Aufl., RdNr. 4-0 zu § 74-; Galperin- Löwisch, BetrVG, 5- Aufl., 1976, RdNr. 23 zu § 74-; Fitting- Auf farth-Kaiser, BetrVG, 12. Aufl., RdNr. 7 zu § 74-, RdNr. 5 zu § 104-) oder ob das Arbeitsverhältnis auch dann bereits konkret berührt wird, wenn das Verhalten eines Arbeitnehmers erfahrungsgemäß zu einer Störung des Betriebsfriedens führt (BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht [zu II 6 b der Gründe]; Meisel, RdA 1976, 38 [4-3]).

    Dies ändert jedoch am Ergebnis der Entscheidung nichts: Der Arbeitnehmer darf öffentlich - ins besondere in der Betriebsöffentlichkeit - keine bewußt Wahrheit swidrigen oder sonst diskriminierenden oder diffamierenden Behauptungen über den Arbeitgeber aufstellen, weil dies dem Ansehen des Arbeitgebers schaden kann (vgl. BAG 22, 178 [1853 = AP Nr. 19 zu § 13 KSchG [zu III a der Gründe]; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht [zu II 5 der Gründe]; AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung [zu III 2 der Gründe]).

  • BAG, 23.10.1969 - 2 AZR 127/69

    Betriebsratsmitgliedskündigung

    Auszug aus BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78
    Dies ändert jedoch am Ergebnis der Entscheidung nichts: Der Arbeitnehmer darf öffentlich - ins besondere in der Betriebsöffentlichkeit - keine bewußt Wahrheit swidrigen oder sonst diskriminierenden oder diffamierenden Behauptungen über den Arbeitgeber aufstellen, weil dies dem Ansehen des Arbeitgebers schaden kann (vgl. BAG 22, 178 [1853 = AP Nr. 19 zu § 13 KSchG [zu III a der Gründe]; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht [zu II 5 der Gründe]; AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung [zu III 2 der Gründe]).
  • BAG, 15.07.1971 - 2 AZR 232/70

    Politische Meinungsäußerung - Kündigungsgrund - Abhörentscheidung

    Auszug aus BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78
    Die politische Betätigung eines Arbeitnehmers kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis dadurch konkret berührt wird (BAG 23, 371 [375] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG [zu I der Gründe]), sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder auch im Untemehmensbereich (BAG AP Nr. 58 zu § 626 BGB; AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht [zu II 5 der Gründe]).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78
    Es handelt sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht den Rechts begriff verkannt oder ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Er fahrungssätze verletzt und bei der Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG 1, 99 und. 117 = AP Nrn. 5 und 6 zu § 1 KSchG; AP Nr. 7 zu § 1 KSchG; AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78
    Während es bei einer Erzieherin mit zu ihrer eigentlichen Aufgabe gehört, den ihr anvertrauten Kindern die Grundwerte der Verfassung glaubwürdig zu vermitteln (BAG, Urteil vom 3 November 1977 - 2 AZR 321/76 - [zu II 1 der Gründe]; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [zu II 1 b der Gründe]), übt eine Krankenschwester vornehmlich eine praktische Tätigkeit aus, bei der sie leicht kontrolliert werden kann, und ohnehin kaum die Möglichkeit hat, eine verfassungsfeindliche Haltung zur Geltung zu bringen.
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 321/76
    Auszug aus BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78
    Während es bei einer Erzieherin mit zu ihrer eigentlichen Aufgabe gehört, den ihr anvertrauten Kindern die Grundwerte der Verfassung glaubwürdig zu vermitteln (BAG, Urteil vom 3 November 1977 - 2 AZR 321/76 - [zu II 1 der Gründe]; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [zu II 1 b der Gründe]), übt eine Krankenschwester vornehmlich eine praktische Tätigkeit aus, bei der sie leicht kontrolliert werden kann, und ohnehin kaum die Möglichkeit hat, eine verfassungsfeindliche Haltung zur Geltung zu bringen.
  • BAG, 27.09.1962 - 5 AZR 561/61

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Rechtsmißbräuchliche Geltendmachung - Arbeit in

    Auszug aus BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78
    Dies ist nach Sinn und Zweck einer Präklusion, den Prozeß zu beschleunigen, auch ohne ausdrückliche Erwähnung in § 67 ArbGG a.F., unabdingbare Voraussetzung für eine Zurückweisung als verspätet (BAG AP Nr. 1 zu § 67 ArbGG [zu I der Gründe]; AP Nr. 87 zu § 611 BGB Urlaubsrecht [zu 2 c der Gründe]).
  • BAG, 07.06.1972 - 5 AZR 512/71

    Arbeitsverhältnis einer Stripteasetänzerin - Wiederholte Vernehmung eines bereits

    Auszug aus BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78
    Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich zwar darauf, ob das Landesarbeitsgericht die Grenzen dieser Bestimmung verkannt oder die Zurückweisung mit sachfremden bzw. willkürlichen Überlegungen begründet hat (BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis [zu I b der Gründe]; AP Nr. 13 zu § 55 ZPO [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

    Auszug aus BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78
    Diese genügt jedoch nicht, um die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses als verhaltensbedingt sozial gerechtfertigt erscheinen zu lassen (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht [zu II 6 b der Gründe]), weil dadurch das Arbeitsverhältnis nicht konkret berührt wird (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 [zu II 3 a der Gründe]).
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 962/79

    Betriebsvereinbarung - Dienstvereinbarung - Kündigung

    1. Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt Bedenken geäußert, ob durch eine Disziplinarmaßnahme, die auf einer aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes oder der Personal Vertretungsgesetze ergangenen Betriebs- bzw. DienstVereinbarung beruht, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden kann (Urteil vom 25. August 1977, aaO; Urteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 321/76 und 2 AZR 400/76 - und Urteil vom 2. September 1980 - 6 AZR 431/78 -, jeweils unveröffentlicht).
  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 880/78
    1. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25. August 1977 - 3 AZR 705/75 - AP Nr. 1 zu § 54 BMT-G II; Urteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 321/76 und 2 AZR 400/76 - Urteil vom 2. September 1980 - 6 AZR 431/78 -) wiederholt Bedenken geäußert, ob durch eine Disziplinarverfügung, die auf einer aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes oder der Personalvertretungsgesetze ergangenen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung beruht, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden kann.
  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 1005/78
    1. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23. August 1977 - 3 AZR 705/75 - AP Nr. 1 zu § 54 BMT-G II; Urteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 321/76 und 2 AZR 400/76 - Urteil vom 2. September 1980 - 6 AZR 431/78 -) wiederholt Bedenken geäußert, ob durch eine DisziplinärVer fügung, die auf einer aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes oder der Personalvertretungsgesetze ergangenen Be triebs- bzw. Dienstvereinbarung beruht, eine Beendigung des ArbeitsVerhältnisses ausgesprochen werden kann.
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1049/79
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt Bedenken geäußert, ob durch eine Disziplinarmaßnahme, die auf einer aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes oder der Personal vertretungsgesetze ergangenen Betriebs- bzw. DienstVerein barung beruht, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden kann (Urteil vom 25. August 1977, aaO; Urteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 321/76 und 2 AZR 400/76- und Urteil vom 2. September 1980 - 6 AZR 431/78 -, jeweils unveröffentlicht).
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