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   BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95   

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BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95 (https://dejure.org/1996,1495)
BAG, Entscheidung vom 29.02.1996 - 6 AZR 472/95 (https://dejure.org/1996,1495)
BAG, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 (https://dejure.org/1996,1495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anrechnung von Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst - Fehlende arbeitgeberrechtliche Identität zwischen der Karl-Marx-Universität Leipzig und dem Freistaat Sachsen - Überführung der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig auf den ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT-O § 19, Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O Nr. 1 und Nr. 2; Einigungsvertrag Art. 13
    Neue Bundesländer: Berechnung der Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst - Frage der Übernahme der Aufgaben einer Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 501
  • NJ 1996, 672
  • BB 1996, 2307
  • DB 1996, 2344
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 23/93

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95
    b) Der Beklagte hat die Sektion Rechtswissenschaft, die eine Teileinrichtung der Karl-Marx-Universität Leipzig im Sinne von Art. 13 Einigungsvertrag war und damit selbständig überführt oder abgewickelt werden konnte (vgl. dazu BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 8 AZR 23/93 - AP Nr. 11 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), weder durch ausdrückliche noch durch konkludente Organisationsentscheidung überführt.

    Mit der dadurch bedingten inhaltlichen Veränderung von Forschung und Lehre fiel die vorstehend wiedergegebene Aufgabenstellung der abgewickelten Sektion weg (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 8 AZR 23/93 - AP Nr. 11 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95
    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 Einigungsvertrag überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung sie unverändert fortführte oder unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - BAGE 72, 176 = AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95
    a) Die Überführung einer Einrichtung oder Teileinrichtung nach Art. 13 Einigungsvertrag bedurfte einer auf den verwaltungsinternen Bereich zielenden Organisationsentscheidung der zuständigen Stelle (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - BAGE 71, 147 = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 268/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95
    Eine solche Fortführung regelt vielmehr die Abwicklung (BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 268/92 - BAGE 74, 248 = AP Nr. 4 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
  • BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95
    a) Die Überführung einer Einrichtung oder Teileinrichtung nach Art. 13 Einigungsvertrag bedurfte einer auf den verwaltungsinternen Bereich zielenden Organisationsentscheidung der zuständigen Stelle (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - BAGE 71, 147 = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95

    Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme

    Der Beklagte hat die Karl-Marx-Universität Leipzig als nachgeordnete Einrichtung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen der ehemaligen DDR nicht überführt (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Hinweise: Übernahme des Fachgebiets "Sprecherziehung" der Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig durch das Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften der Universität Leipzig; Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - und 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) .

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 703/95
    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde i.S.v. Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhalt der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an rechtlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; Urteil vom 16. März 1995 - 8 AZR 414/93 - AP Nr. 14 zu Art. 13 Einigungsvertrag).

    Eine solche Fortführung regelt vielmehr die Abwicklung (vgl. BAGE 74, 248 = AP Nr. 4 zu Art. 13 Einigungsvertrag; Urteil vom 16. März 1995 - 8 AZR 414/93 - AP Nr. 14 zu Art. 13 Einigungsvertrag; Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O).

    Ist eine Aufgabe nicht in vollem Umfang übernommen worden, kommt die Übernahme eines Aufgabenbereiches als einer kleineren organisatorischen Einheit in Betracht (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 10 u. 11 zu § 19 BAT-O).

  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 561/95

    Beschäftigungszeit - Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen

    Die Aufgabe der Einrichtung bestimmt sich dabei nach Inhalt und Ziel der Tätigkeit der Einrichtung, wie sie sich aus den für die Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen ergeben (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O).
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