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   BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07   

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BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07 (https://dejure.org/2008,2387)
BAG, Entscheidung vom 26.06.2008 - 6 AZR 478/07 (https://dejure.org/2008,2387)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 6 AZR 478/07 (https://dejure.org/2008,2387)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung - Berufung gegen ein zu Unrecht ergangenes Zweites Versäumnisurteil - Fortbestehen der Prozessvollmacht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • openjur.de

    Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung; Berufung gegen ein zu Unrecht ergangenes Zweites Versäumnisurteil; Fortbestehen der Prozessvollmacht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung eines Rechtsstreits durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Möglichkeit des Fortbestehens einer vom Schuldner erteilten Prozessvollmacht nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Prozessführungsbefugnis des Insolvenzschuldners im Falle eines gegen § ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Fortbestehen der Prozessvollmacht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Betriebs-Berater

    Unterbrechung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Judicialis

    InsO § 80; ; InsO § 89; ; InsO § 117; ; ZPO § 240; ; ZPO § 249; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ArbGG § 68

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht; Insolvenzrecht - Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung; Berufung gegen ein zu Unrecht ergangenes Zweites Versäumnisurteil; Fortbestehen der Prozessvollmacht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung ? Fortbestand der Prozessvollmacht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ? Aufhebung eines fehlerhaft ergangenen zweiten Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterbrechung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1134
  • NZA 2008, 1204
  • DB 2009, 797
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07
    Die Berufung stellt auch keine "in Ansehung der Hauptsache" vorgenommene Rechtshandlung dar, sondern soll lediglich die Unterbrechung des Verfahrens zur Geltung bringen (BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, 728; vgl. auch BGH 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - AP ZPO § 240 Nr. 4; 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445).

    Der Insolvenzschuldner kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegen ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenes Urteil mit einem Rechtsmittel geltend machen, der Rechtsstreit sei infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Urteilsverkündung nach § 240 ZPO unterbrochen worden, wenn das mit der Sache befasste Gericht diese Rechtsfolge außer Acht gelassen und ein Urteil verkündet hat, durch das der Insolvenzschuldner materiell beschwert ist (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, 728; zum Konkursverfahren BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445; 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - AP ZPO § 240 Nr. 4; RG 15. November 1906 - VI 111/06 - RGZ 64, 361, 363).

    Soweit aus diesen Gründen vertreten wird, während der Unterbrechung des Verfahrens bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis an der Aufhebung des zu Unrecht ergangenen Urteils (OLG Köln 9. März 1998 - 13 U 230/87 - ZIP 1988, 447, 448), ist dem entgegenzuhalten, dass sich bereits aus der Beschwer das Rechtsschutzbedürfnis für die Anrufung der höheren Instanz ergibt (BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445; BGH 21. Juni 1968 - IV ZR 594/68 - BGHZ 50, 261, 263; Reichold in Thomas/Putzo 28. Aufl. Vorbem. § 511 ZPO Rn. 17).

    Der Insolvenzverwalter bleibt seinerseits befugt, das gesetzwidrig ergangene Urteil selbst mit Rechtsmitteln anzugreifen (BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 -aaO; ebenso zur Konkursordnung BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445).

  • BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 228/00

    Berufungsurteil trotz Verfahrensunterbrechung

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07
    Die Berufung stellt auch keine "in Ansehung der Hauptsache" vorgenommene Rechtshandlung dar, sondern soll lediglich die Unterbrechung des Verfahrens zur Geltung bringen (BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, 728; vgl. auch BGH 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - AP ZPO § 240 Nr. 4; 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445).

    Der Insolvenzschuldner kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegen ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenes Urteil mit einem Rechtsmittel geltend machen, der Rechtsstreit sei infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Urteilsverkündung nach § 240 ZPO unterbrochen worden, wenn das mit der Sache befasste Gericht diese Rechtsfolge außer Acht gelassen und ein Urteil verkündet hat, durch das der Insolvenzschuldner materiell beschwert ist (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, 728; zum Konkursverfahren BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445; 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - AP ZPO § 240 Nr. 4; RG 15. November 1906 - VI 111/06 - RGZ 64, 361, 363).

    Die Prozessvollmacht dient lediglich dazu, den gesetzmäßigen Zustand wieder herzustellen (vgl. in Bezug auf die Prozessführungsbefugnis BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, 728; RG 15. November 1906 - VI 111/06 - RGZ 64, 361, 363).

    Der Insolvenzverwalter bleibt seinerseits befugt, das gesetzwidrig ergangene Urteil selbst mit Rechtsmitteln anzugreifen (BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 -aaO; ebenso zur Konkursordnung BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445).

  • BGH, 21.06.1995 - VIII ZR 224/94

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07
    Ein während der Unterbrechung ergangenes Urteil ist nicht nichtig, sondern mit dem statthaften Rechtsmittel angreifbar (BGH 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - NJW 1995, 2563; 11. Juli 1984 - VIII ZR 253/83 - WM 1984, 1170; RG 11. April 1916 - II 59/16 - RGZ 88, 206, 208).

    Die Berufung stellt auch keine "in Ansehung der Hauptsache" vorgenommene Rechtshandlung dar, sondern soll lediglich die Unterbrechung des Verfahrens zur Geltung bringen (BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, 728; vgl. auch BGH 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - AP ZPO § 240 Nr. 4; 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445).

    Der Insolvenzschuldner kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegen ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenes Urteil mit einem Rechtsmittel geltend machen, der Rechtsstreit sei infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Urteilsverkündung nach § 240 ZPO unterbrochen worden, wenn das mit der Sache befasste Gericht diese Rechtsfolge außer Acht gelassen und ein Urteil verkündet hat, durch das der Insolvenzschuldner materiell beschwert ist (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, 728; zum Konkursverfahren BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445; 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - AP ZPO § 240 Nr. 4; RG 15. November 1906 - VI 111/06 - RGZ 64, 361, 363).

  • RG, 15.11.1906 - VI 111/06

    Neue Tatsachen in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07
    Der Insolvenzschuldner kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegen ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenes Urteil mit einem Rechtsmittel geltend machen, der Rechtsstreit sei infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Urteilsverkündung nach § 240 ZPO unterbrochen worden, wenn das mit der Sache befasste Gericht diese Rechtsfolge außer Acht gelassen und ein Urteil verkündet hat, durch das der Insolvenzschuldner materiell beschwert ist (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, 728; zum Konkursverfahren BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445; 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - AP ZPO § 240 Nr. 4; RG 15. November 1906 - VI 111/06 - RGZ 64, 361, 363).

    Die Prozessvollmacht dient lediglich dazu, den gesetzmäßigen Zustand wieder herzustellen (vgl. in Bezug auf die Prozessführungsbefugnis BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 228/00 - ZInsO 2001, 727, 728; RG 15. November 1906 - VI 111/06 - RGZ 64, 361, 363).

  • BGH, 21.06.1968 - IV ZR 594/68

    Beschwer in Ehesachen

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07
    Soweit aus diesen Gründen vertreten wird, während der Unterbrechung des Verfahrens bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis an der Aufhebung des zu Unrecht ergangenen Urteils (OLG Köln 9. März 1998 - 13 U 230/87 - ZIP 1988, 447, 448), ist dem entgegenzuhalten, dass sich bereits aus der Beschwer das Rechtsschutzbedürfnis für die Anrufung der höheren Instanz ergibt (BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445; BGH 21. Juni 1968 - IV ZR 594/68 - BGHZ 50, 261, 263; Reichold in Thomas/Putzo 28. Aufl. Vorbem. § 511 ZPO Rn. 17).
  • BGH, 11.07.1984 - VIII ZR 253/83

    Unterbrechung eines Verfahrens vor der mündlichen Verhandlung vor dem

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07
    Ein während der Unterbrechung ergangenes Urteil ist nicht nichtig, sondern mit dem statthaften Rechtsmittel angreifbar (BGH 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - NJW 1995, 2563; 11. Juli 1984 - VIII ZR 253/83 - WM 1984, 1170; RG 11. April 1916 - II 59/16 - RGZ 88, 206, 208).
  • OLG Köln, 09.03.1988 - 13 U 230/87
    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07
    Soweit aus diesen Gründen vertreten wird, während der Unterbrechung des Verfahrens bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis an der Aufhebung des zu Unrecht ergangenen Urteils (OLG Köln 9. März 1998 - 13 U 230/87 - ZIP 1988, 447, 448), ist dem entgegenzuhalten, dass sich bereits aus der Beschwer das Rechtsschutzbedürfnis für die Anrufung der höheren Instanz ergibt (BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - NJW 1997, 1445; BGH 21. Juni 1968 - IV ZR 594/68 - BGHZ 50, 261, 263; Reichold in Thomas/Putzo 28. Aufl. Vorbem. § 511 ZPO Rn. 17).
  • LAG Köln, 20.04.2007 - 4 Sa 22/07

    Zweites Versäumnisurteil trotz zwischenzeitlicher Verhandlung in einem weiteren

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. April 2007 - 4 Sa 22/07 -wird zurückgewiesen.
  • BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04

    Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07
    Dieser Sinn- und Zweck zeigt gleichzeitig die Grenzen des § 117 Abs. 1 InsO auf (BFH 11. Oktober 2007 - IV R 52/04 -BFHE 219, 129, zu II C der Gründe).
  • LAG Berlin, 15.08.2003 - 2 Sa 917/03

    Verkündung eines Urteils nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Aufhebung und

    Auszug aus BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn das Verfahren unter einem Mangel leidet, der in der Berufungsinstanz nicht korrigiert werden kann (LAG Berlin 15. August 2003 - 2 Sa 917/03 - MDR 2003, 1437, 1438; Schwab/Weth/Schwab ArbGG 2. Aufl. § 68 Rn. 38; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 68 Rn. 4).
  • RG, 11.04.1916 - II 59/16

    Rechtsmittel während der Unterbrechung des Verfahrens

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

    Das ist etwa der Fall, wenn das Gericht erster Instanz eine Entscheidung getroffen hat, ohne dass - wirksam - Sachanträge gestellt worden wären (BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 478/07 - Rn. 20; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 34, BAGE 120, 27).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Der Erteilung einer neuen Vollmacht bedarf es dafür nicht (BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 478/07 - Rn. 15) .
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2016 - 6 U 126/16

    Verjährung des verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruchs gem. § 945 ZPO

    Trotz der Unterbrechung des Verfahrens kann derjenige, der durch ein in Unkenntnis der Unterbrechung ergangenes Urteil beschwert ist, gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen, um dessen Aufhebung zu erreichen (BAG, Urteil vom 26.06.2008 - 6 AZR 478/07, Rz. 10 ff).
  • BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Damit verliert der Schuldner grundsätzlich auch die Prozessführungsbefugnis in Bezug auf das insolvenzbefangene Vermögen (BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 478/07 - AP InsO § 117 Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 4; vgl. 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - BAGE 120, 27, 29).

    Der Insolvenzschuldner kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur gegen ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenes Urteil mit einem Rechtsmittel geltend machen, das Verfahren sei infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Urteilsverkündung nach § 240 ZPO unterbrochen worden, wenn das mit der Sache befasste Gericht diese Rechtsfolge außer Acht gelassen und ein Urteil verkündet hat, durch das der Insolvenzschuldner materiell beschwert ist (BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 478/07 - mwN, AP InsO § 117 Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 4).

    Das gilt auch für entsprechende Prozessvollmachten (BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 478/07 - mwN, AP InsO § 117 Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 4).

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 497/14

    Widerklage - Klagerücknahme - § 167 ZPO

    Sie war als an das Gericht gerichtete Prozesshandlung trotz der am 23. Januar 2014 noch andauernden Unterbrechung des Rechtsstreits nach § 240 ZPO wirksam (vgl. für die Rechtsmitteleinlegung in st. Rspr. BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 478/07 - Rn. 10; BGH 16. Mai 2013 - IX ZR 332/12 - Rn. 5) .
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

    Das ist etwa der Fall, wenn das Gericht erster Instanz eine Entscheidung getroffen hat, ohne dass - wirksam - Sachanträge gestellt worden wären (BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 478/07 - Rn. 20) oder wenn ein Urteil gegen eine in Wahrheit nicht beklagte Partei ergangen ist (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 -) .
  • BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 4.21

    Berufungszulassung trotz Verfahrensunterbrechung

    Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht haben sich dem angeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2018 - 6 B 1.18 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 10 Rn. 15; BAG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 6 AZR 478/07 - NZA 2008, 1204 Rn. 10; BSG, Urteil vom 16. November 1961 - 7/9 RV 834/60 - juris Rn. 9 und Beschluss vom 9. September 2013 - B 4 AS 123/13 B - BeckRS 2013, 72755 Rn. 4), ebenso früher der Bundesfinanzhof (vgl. BFH, Urteile vom 19. September 1985 - V R 129/79 - BFH/NV 1987, 515 f. und vom 27. September 1990 - I R 143/87 - BFHE 162, 208 ; wohl auch Urteil vom 29. März 1994 - VII R 120/92 - BFHE 174, 295 ).

    c) Der Zulassungsbeschluss vom 17. August 2016 ist unabhängig davon wirksam, dass er neben der Klägerin nur dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten zugestellt wurde, dessen ursprüngliche Prozessvollmacht jedoch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 117 Abs. 1 InsO erloschen war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08 - NZI 2009, 169 Rn. 14 und vom 22. Juli 2019 - III ZR 625/16 - juris Rn. 8; BAG, Urteile vom 26. Juni 2008 - 6 AZR 478/07 - NZA 2008, 1204 Rn. 14 und vom 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - BAGE 151, 302 Rn. 30).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 4 B 746/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung

    Der Insolvenzschuldner kann gegen eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangene Entscheidung mit einem Rechtsmittel geltend machen, der Rechtsstreit sei infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 202 SGG i.V.m. § 240 ZPO unterbrochen worden, wenn das mit der Sache befasste Gericht dies außer Acht gelassen und eine Entscheidung getroffen hat, durch welche er materiell beschwert ist (vgl. BAG, Urteil vom 26. Juni 2008, 6 AZR 478/07, zitiert nach juris).

    § 117 InsO ist jedoch seinem Sinn und Zweck nach insoweit einschränkend auszulegen, als er die Vollmacht eines Prozessbevollmächtigten in Bezug auf die Einlegung der Beschwerde dann nicht zum Erlöschen bringt, wenn das Verfahren nicht in der Sache weiterbetrieben werden, sondern nur eine gegen § 240 ZPO verstoßende richterliche Entscheidung beseitigt werden soll (vgl. auch dazu sehr ausführlich BAG, Urteil vom 26. Juni 2008, 6 AZR 478/07, zitiert nach juris, m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 20.08.2019 - 8 Sa 99/19

    Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch

    Soweit hiervon wegen der Nichtkorrigierbarkeit des Fehlers in der Berufungsinstanz Ausnahmen zuzulassen sind (vgl. etwa BAG, Urteil vom 26.06.2008 - 6 AZR 478/07, NZA 2008, 1204), liegt ein solcher nicht vor.
  • LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15

    Ausschluss der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen

    Eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht kommt nur ausnahmsweise dann in Frage, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt, der in der Berufungsinstanz nicht korrigiert werden kann (BAG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 864/12, Urteil vom 26.06.2008 - 6 AZR 478/07).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 765/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 05.10.2010 - 19 Sa 803/10

    Zurückverweisung bei fehlerhaftem Erlass eines zweiten Versäumnisurteils

  • LAG Thüringen, 28.03.2018 - 6 Sa 344/17

    Stufenklage - Zurückverweisung an das ArbG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2023 - 5 Sa 114/23

    Berufung gegen ein zu Unrecht ergangenes zweites Versäumnisurteil -

  • OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zur Einstellung und Eingruppierung

  • FG Hamburg, 20.08.2011 - 3 K 151/11

    Insolvenzordnung: Fortbestand einer Prozessvollmacht bei vorläufiger

  • LAG Hamm, 20.07.2011 - 2 Sa 422/11

    Entscheidung nach Aktenlage im ersten Kammertermin unzulässig; Gütetermin keine

  • LAG München, 14.08.2014 - 4 Sa 549/13

    Variable Vergütung / Sonderzahlung

  • LAG Hamm, 02.03.2012 - 18 Sa 1176/11

    Anfechtung eines auf eine "bedingte Klageerhebung" ergangenes Urteil

  • OLG Hamm, 13.01.2011 - 17 U 98/10

    Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2010 - 1 Sa 427b/09

    Verfahrensunterbrechung nach Insolvenzeröffnung bei Freigabeerklärung des

  • FG Köln, 22.04.2013 - 6 K 3405/11

    Erledigung des PKH-Antrags bei Erledigung der Hauptsache

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