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   BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03   

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https://dejure.org/2004,4894
BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03 (https://dejure.org/2004,4894)
BAG, Entscheidung vom 14.10.2004 - 6 AZR 501/03 (https://dejure.org/2004,4894)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03 (https://dejure.org/2004,4894)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Feststellung auf Anrechnung von Beschäftigungszeiten; Folgen des Fehlens einer konkreten Maßnahme des Arbeitgebers auf Grund einer unzutreffenden Berechnung der Beschäftigungszeit hinsichtlich des Feststellungsinteresses; ...

  • Judicialis

    BAT-O § 19 Abs. 1; ; BAT-O § 19 Abs. 2; ; BAT-O § 19 Abs. 4; ; BAT-O § 39 Abs. 1; ; Übergangsvorschriften Nr. 2 Buchst. b zu § 19 BAT-O; ; Übergangsvorschriften Nr. 3 zu § 19 BAT-O... ; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungszeit; Anrechnung wegen unbilliger Härte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 895 (Ls.)
  • NJ 2005, 188
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 18/95

    Beschäftigungszeit - Anrechnung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03
    Jede Nichtanrechnung einer vor der Unterbrechung zurückgelegten Zeit ist zwar ungeachtet ihrer Dauer eine Härte iSd. Generalklausel (vgl. BAG 21. September 1995 - 6 AZR 18/95 - BAGE 81, 68, 72).

    Eine Rechtsverletzung liegt jedoch vor, wenn der Rechtsbegriff verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (st. Rspr., vgl. BAG 21. September 1995 - 6 AZR 18/95 - BAGE 81, 68, 72 mwN).

    Es hat auf die arbeitsrechtlichen und gesellschaftspolitischen Verhältnisse der DDR abgestellt und ist damit von unzutreffenden Wertungsgesichtspunkten ausgegangen (BAG 21. September 1995 - 6 AZR 18/95 - BAGE 81, 68, 73).

    Allerdings ist den vor der Generalklausel speziell geregelten Ausnahmetatbeständen, die für die dort aufgeführten Fälle den Begriff der unbilligen Härte konkretisieren, zu entnehmen, von welcher Art und welchem Gewicht die Gründe sein müssen, die den Angestellten veranlasst haben, von sich aus das Arbeitsverhältnis zu beenden (BAG 21. September 1995 - 6 AZR 18/95 - BAGE 81, 68, 73).

    dd) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf die Entscheidung des Senats vom 21. September 1995 (- 6 AZR 18/95 - BAGE 81, 68), die einen anderen Sachverhalt betraf.

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00

    Beschäftigungszeit - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03
    Dieser kann nicht darauf verwiesen werden abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 244; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1, 2 mwN).

    Das beklagte Land durfte die im Schreiben vom 1. Juli 1993 fehlerhaft berechnete Beschäftigungszeit berichtigen (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 249).

    Das beklagte Land hat mit dem Schreiben vom 1. Juli 1993 noch kein schützenswertes Vertrauen geschaffen (vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - aaO).

  • BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 402/99

    Jubiläumszuwendung - Beschäftigungszeiten

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03
    Bei anderen Arbeitgebern zurückgelegte Zeiten sind bereits nach dem Wortlaut der Tarifvorschrift nicht anrechnungsfähig (BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 103/03 - ZTR 2004, 304; 24. Mai 2000 - 10 AZR 402/99 - AP BAT-O § 39 Nr. 1).

    Zu Unrecht hat das Landesarbeitsgericht angenommen, dass jeder Arbeitgeberwechsel zu DDR-Zeiten im Bereich der Funktionsnachfolge des heutigen Arbeitgebers für die Berücksichtigung als Jubiläumszeit unschädlich ist (BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 103/03 - ZTR 2004, 304; 24. Mai 2000 - 10 AZR 402/99 - AP BAT-O § 39 Nr. 1).

    Selbst wenn die Mitteilung des Beginns der Jubiläums- und Beschäftigungszeit im Schreiben des Regierungspräsidiums Magdeburg vom 1. Juli 1993 als Zusage auszulegen wäre, die aufgeführten Zeiten anzurechnen, ist eine solche gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 BAT-O mangels Genehmigung der obersten Dienstbehörde unwirksam (vgl. BAG 24. Mai 2000 - 10 AZR 402/99 - AP BAT-O § 39 Nr. 1).

  • BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 103/03

    Jubiläumszuwendung nach BAT-O - Berechnung der Beschäftigungszeit

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03
    Bei anderen Arbeitgebern zurückgelegte Zeiten sind bereits nach dem Wortlaut der Tarifvorschrift nicht anrechnungsfähig (BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 103/03 - ZTR 2004, 304; 24. Mai 2000 - 10 AZR 402/99 - AP BAT-O § 39 Nr. 1).

    Zu Unrecht hat das Landesarbeitsgericht angenommen, dass jeder Arbeitgeberwechsel zu DDR-Zeiten im Bereich der Funktionsnachfolge des heutigen Arbeitgebers für die Berücksichtigung als Jubiläumszeit unschädlich ist (BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 103/03 - ZTR 2004, 304; 24. Mai 2000 - 10 AZR 402/99 - AP BAT-O § 39 Nr. 1).

  • BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 183/02

    Beschäftigungszeit - Übernahme eines Dienststellenteils

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03
    Diese Tarifvorschrift setzt voraus, dass die Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt worden ist, das Arbeitsverhältnis also mit derselben Person im Rechtssinne bestanden hat (BAG 8. Mai 2003 - 6 AZR 183/02 - AP BAT-O § 19 Nr. 23, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen;.

    Die Tarifnorm bezweckt aber ebenso wenig wie § 19 Abs. 2 BAT-O, dass der die Aufgabe übernehmende Arbeitgeber alle Zeiten als Beschäftigungszeit anzurechnen hat, die ein früherer Arbeitgeber anrechnen hätte müssen (vgl. BAG 8. Mai 2003 - 6 AZR 183/02 - AP BAT-O § 19 Nr. 23, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 557/01

    Chefarzt - arbeitsvertragliche Entwicklungsklausel

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03
    Demnach erfordert die Beachtung dieses Grundsatzes, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden (st. Rspr. BAG 13. März 2003 - 6 AZR 557/01 - AP BGB § 611 Arzt-Krankenhaus-Vertrag Nr. 47 = EzA BGB 2002 § 611 Krankenhausarzt Nr. 1 mwN).
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03
    Stehen wie hier die maßgeblichen Tatsachen jedoch fest, so ist das Revisionsgericht in der Lage, die Beurteilung selbst vorzunehmen (BAG 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - BAGE 55, 275, 281).
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94

    Anerkennung von Zeiten als Beschäftigungszeiten - Anwendung des Tarifvertrags zur

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03
    1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - ZTR 1996, 169).
  • BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 281/96

    Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme

    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03
    Die Tarifvorschrift will sicherstellen, dass ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der eine Aufgabe einer Einrichtung übernommen hat, Zeiten, die ein Angestellter bei dieser Einrichtung in Erfüllung dieser Aufgabe zurückgelegt hat, als Beschäftigungszeit anrechnet (BAG 11. Dezember 1997 - 6 AZR 281/96 - AP BAT-O § 19 Nr. 14).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - 9 Sa 543/02
    Auszug aus BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Mai 2003 - 9 Sa 543/02 - aufgehoben.
  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 40/96

    Teilzeitarbeit - Berücksichtigung als Beschäftigungszeit

  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Das Verhalten des beklagten Landes bei den sog. Festsetzungen der Beschäftigungszeit mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 und 10. Februar 2014 berechtigte die Klägerin ua. wegen der uneinheitlichen Vorgehensweise des beklagten Landes nicht dazu, in schützenswerter Weise auf eine der beiden sog. Festsetzungen zu vertrauen (vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03 - zu B V 1 der Gründe; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00  - zu B II 2 d der Gründe, BAGE 99, 239 ) .
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 108/19

    Jubiläumsgeld nach dem TVöD-AT - Beschäftigungszeit - Berücksichtigung von

    Es handelte sich dabei aber nur um Beschäftigungszeiten bei demselben Arbeitgeber (vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03 - zu B III 3 a der Gründe; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau BAT Stand 1/2007 § 19 Erl. 4.5) .
  • LAG Hamm, 07.04.2016 - 11 Sa 1468/15

    Beschäftigungszeit gemäß § 34 Abs. 3 TV-L

    Die Festsetzung der Beschäftigungszeit hat nur deklaratorische Bedeutung, sie kann jederzeit berichtigt werden ( Breier/Dassau, TV-L, § 34 TV-L Rn. 64 [09/2014]; Bepler-Eylert, TV-L, § 34 TV-L Rn. 77 [01/2013]; BAG 14.10.2004 - 6 AZR 551/00 - AP BAT-O § 19 Nr. 24 zur Beschäftigungszeit nach BAT-O).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.01.2014 - 4 Sa 520/12

    Nichtanrechnung einer Beschäftigungszeit als "unbillige Härte"

    Das beklagte Land bezieht sich insoweit auf das BAG-Urteil vom 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03.

    Allerdings stellt ein Wechsel des Angestellten zu einem anderen Arbeitgeber außerhalb des bisherigen Dienstortes zur Herstellung oder Aufrechterhaltung eines gemeinsamen Familienwohnsitzes weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in der ehemaligen DDR einen außergewöhnlichen, sondern einen typischen Grund für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch des Angestellten dar (so BAG vom 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03 = AP-Nr. 24 zu § 19 BAT-O).

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 663/03

    Beschäftigungszeit - Fernbleiben von der Arbeit

    Dieser kann nicht darauf verwiesen werden abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03 - ZTR 2005, 146, zu A I der Gründe; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 244; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1, 2 mwN).
  • LAG Köln, 31.05.2006 - 3 Sa 225/06

    Vordienstzeit, Anrechnung, Orchester, Praktikum, unbillige Härte, unmittelbar

    Dementsprechend erfordert die Beachtung dieses Grundsatzes, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden müssen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 13.03.2003 - 6 AZR 557/01 - AP Nr. 47 zu § 611 BGB Arzt-Krankhaus-Vertrag; Urteil vom 14.10.2004 - 6 AZR 501/03 - AP Nr. 24 zu § 19 BAT-O).
  • ArbG Arnsberg, 07.09.2015 - 2 Ca 336/15

    Jubiläumsgeld gem. § 34 Abs. 3 TV-L, Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten aus

    Bei der Mitteilung der Vorbeschäftigungszeiten handelt es sich nicht um eine rechtsgeschäftliche oder sonstige verbindliche Erklärung, sondern vielmehr um eine reine Wissenserklärung (siehe oben Urteil zum Feststellungsinteresse, einfügen BAG, Urteil vom 14.10.2004 - 6 AZR 501/03 - bei Juris, Rd.-Nr. 35 bis 37; BAG, Urteil vom 25.10.2001 - 6 AZR 551/00 - NZA 2002, 523).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2005 - 4 Sa 648/05

    Beschäftigungszeit

    Im Urteil vom 14.10.2004 - 6 AZR 501/03 - hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, was die Tarifpartner mit dem Begriff der unbilligen Härte gemeint haben.
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