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   BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07   

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https://dejure.org/2008,496
BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07 (https://dejure.org/2008,496)
BAG, Entscheidung vom 08.05.2008 - 6 AZR 517/07 (https://dejure.org/2008,496)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 (https://dejure.org/2008,496)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • openjur.de

    Aufhebungsvertrag; Wiedereinstellungsanspruch; Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Wiedereinstellungsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Aufhebungsvertrags; Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags bei Anfechtung desselben; Anfechtungsrecht bei Irrtum im Beweggrund; Zulässigkeit einer Klage auf Verurteilung zur ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aufhebungsvertrags und Wiedereinstellungsanspruch - Streitgegenstände

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aufhebungsvertrag - Klauselkontrolle

  • bag-urteil.com

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • Betriebs-Berater

    AGB-Kontrolle von Aufhebungsverträgen und Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines arbeitsvertraglichen Aufhebungsvertrags

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 256; ; InsO § 270 Abs. 1; ; BGB § 305c Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 313

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht - Aufhebungsvertrag; Wiedereinstellungsanspruch; Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorformulierter Aufhebungsvertrag unterliegt keiner Angemessenheitskontrolle ? Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Wiedereinstellung prozessual unterschiedliche Streitgegenstände ? In Begründung der Berufung beide Fragen zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Wiedereinstellungsanspruch - zwei Streitgegenstände

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Wiedereinstellung trotz Aufhebungsvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Wiedereinstellungsanspruch handelt es sich um zwei Streitgegenstände

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3372
  • NZA 2008, 1148
  • BB 2008, 2020
  • DB 2008, 1974
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04

    Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
    Ob - wie die Beklagte meint -die Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts zum fehlenden Wiedereinstellungsanspruch bei einem Betriebsübergang nach Ablauf der Kündigungsfrist anlässlich einer insolvenzbedingten Kündigung (28. Oktober 2004 - 8 AZR 199/04 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 30) auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar ist, erscheint zweifelhaft, bedarf jedoch keiner Entscheidung, weil die Voraussetzungen eines Wiedereinstellungsanspruchs nicht vorliegen.

    Im Anschluss daran erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 2004 (- 8 AZR 199/04 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 30), das nach Ansicht des Klägers nicht einschlägig ist.

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
    Kommt es auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags, ist dieser Vertrag nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anzupassen, wenn sich in der Zeit zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und dem vereinbarten Vertragsende unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194, 202; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171, 181 ff.; 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 312 Nr. 2).

    In diesem Falle hätte der Kläger einen Anspruch auf Vertragsanpassung und damit ggf. auf Wiedereinstellung, soweit die Beklagte über vorhandene freie Arbeitsplätze noch keine Dispositionen getroffen hätte und die nach §§ 242, 315 BGB zu treffende Auswahlentscheidung zugunsten des Klägers ausfiele (vgl. dazu BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171, 180; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221, 230).

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
    Die Beendigung als solche kann daher keiner Angemessenheitsprüfung unterzogen werden (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 -AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 312 Nr. 2, zu B I 4 c der Gründe).

    Kommt es auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags, ist dieser Vertrag nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anzupassen, wenn sich in der Zeit zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und dem vereinbarten Vertragsende unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194, 202; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171, 181 ff.; 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 312 Nr. 2).

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (Senat 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - AP ZPO § 580 Nr. 15 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 5).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
    Nach dieser Bestimmung steht der Wirksamkeit eines Vertrags nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 nicht zu leisten braucht und das Hindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt (BAG 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 67 f., AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1; 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 25, AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2).
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
    Nach dieser Bestimmung steht der Wirksamkeit eines Vertrags nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 nicht zu leisten braucht und das Hindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt (BAG 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 67 f., AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1; 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 25, AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
    Kommt es auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags, ist dieser Vertrag nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anzupassen, wenn sich in der Zeit zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und dem vereinbarten Vertragsende unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194, 202; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171, 181 ff.; 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 312 Nr. 2).
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
    Der Antrag kann jedoch dahin ausgelegt werden, dass nach § 256 ZPO die zulässige Feststellung begehrt wird, das Arbeitsverhältnis habe über den 31. Dezember 2006 hinaus fortbestanden (vgl. zu einer solchen Auslegung Senat 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 -Rn. 15, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 36).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
    b) In der Berufungsbegründung muss für jeden der Streitgegenstände eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung gegeben werden (BGH 5. Dezember 2006 - VI ZR 228/05 - NJW-RR 2007, 414; Zöller/Gummer/Heßler ZPO 26. Aufl. § 520 Rn. 37 mwN).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
    In diesem Falle hätte der Kläger einen Anspruch auf Vertragsanpassung und damit ggf. auf Wiedereinstellung, soweit die Beklagte über vorhandene freie Arbeitsplätze noch keine Dispositionen getroffen hätte und die nach §§ 242, 315 BGB zu treffende Auswahlentscheidung zugunsten des Klägers ausfiele (vgl. dazu BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171, 180; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221, 230).
  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07

    Aufhebungsvertrag, Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Darum unterliegt in einem Aufhebungsvertrag die Beendigungsvereinbarung als solche ebenso wenig einer Angemessenheitskontrolle (BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 22) wie eine als Gegenleistung für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses etwaig gezahlte Abfindung (BAG 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 23 mwN, BAGE 151, 108) .
  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Deshalb unterliegt die Beendigungsvereinbarung in einem Aufhebungsvertrag als solche ebenso wenig einer Angemessenheitskontrolle (vgl. BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 22) wie eine als Gegenleistung für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorgesehene Abfindung (vgl. BAG 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 23 mwN, BAGE 151, 108) .
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Darum unterliegt in einem Aufhebungsvertrag die Beendigungsvereinbarung als solche ebenso wenig einer Angemessenheitskontrolle (BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 22) wie eine als Gegenleistung für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses etwaig gezahlte Abfindung (zu diesem Synallagma vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 357/10 - Rn. 18, BAGE 139, 376; zur Kontrollfreiheit der Abfindung BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 42, BAGE 138, 136) .
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