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   BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88   

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https://dejure.org/1991,2236
BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88 (https://dejure.org/1991,2236)
BAG, Entscheidung vom 01.08.1991 - 6 AZR 541/88 (https://dejure.org/1991,2236)
BAG, Entscheidung vom 01. August 1991 - 6 AZR 541/88 (https://dejure.org/1991,2236)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfeanspruch Pflichtversicherter - Heilpraktikerkosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 40; Hessische Beihilfenverordnung - HBeihVO i.d.F. vom 18.12.1979 (GVBl. I 1980 S. 22) § 4 Abs. 5, § 5; RVO § 507; GG Art. 3, 12
    Beihilfeanspruch Pflichtversicherter: Ausschluß von Heilpraktikerkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 120 (Ls.)
  • BB 1991, 2228
  • DB 1991, 2671
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.10.1972 - 4 AZR 466/71

    Gesetzliche Krankenversicherung - Ansprüche auf Sachleistungen -

    Auszug aus BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
    Steht dem Pflichtversicherten im Krankheitsfalle ein Anspruch auf eine entsprechende Krankheitspflege zu, so sollen die von der Krankenkasse zu gewährenden Leistungen ausgeschöpft werden (vgl. BAG Urteil vom 10. Juni 1970 - 4 AZR 262/69 - AP Nr. 1 zu § 3 Beihilfentarifverträge; Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 80/72 - AP Nr. 2 zu § 3 Beihilfentarifverträge; Urteil vom 18. Oktober 1972 - 4 AZR 466/71 - AP Nr. 1 zu § 40 BAT).
  • BAG, 10.06.1970 - 4 AZR 262/69

    Gewährung von Beihilfen - Ausschluß der Beihilfefähigkeit - Sachleistungen -

    Auszug aus BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
    Steht dem Pflichtversicherten im Krankheitsfalle ein Anspruch auf eine entsprechende Krankheitspflege zu, so sollen die von der Krankenkasse zu gewährenden Leistungen ausgeschöpft werden (vgl. BAG Urteil vom 10. Juni 1970 - 4 AZR 262/69 - AP Nr. 1 zu § 3 Beihilfentarifverträge; Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 80/72 - AP Nr. 2 zu § 3 Beihilfentarifverträge; Urteil vom 18. Oktober 1972 - 4 AZR 466/71 - AP Nr. 1 zu § 40 BAT).
  • BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 413/75

    Beihilfe - Pflichtversicherung - Sachleistungen - Zuschuß - Krankenversicherung -

    Auszug aus BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
    Die Verweisung der in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversicherten ausschließlich auf die Sachleistungen der Krankenkasse begegnet im Verhältnis zur Regelung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen von freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen für die Vorsorge in Krankheitsfällen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken nach Art. 3 GG (BAG Urteil vom 29. September 1976 - 4 AZR 413/75 - AP Nr. 1 zu § 1 BeihilfeVO NRW).
  • BAG, 06.12.1972 - 4 AZR 80/72

    Pflichtversicherte - Gesetzliche Krankenversicherung - Sachleistungen -

    Auszug aus BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
    Steht dem Pflichtversicherten im Krankheitsfalle ein Anspruch auf eine entsprechende Krankheitspflege zu, so sollen die von der Krankenkasse zu gewährenden Leistungen ausgeschöpft werden (vgl. BAG Urteil vom 10. Juni 1970 - 4 AZR 262/69 - AP Nr. 1 zu § 3 Beihilfentarifverträge; Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 80/72 - AP Nr. 2 zu § 3 Beihilfentarifverträge; Urteil vom 18. Oktober 1972 - 4 AZR 466/71 - AP Nr. 1 zu § 40 BAT).
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 13/77

    Fachliche Eignung eines Nichtarztes zur selbstständigen Teilnahme an der

    Auszug aus BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
    Daraus folgt, daß die Behandlung durch Heilpraktiker nicht zu den Sachleistungen der gesetzlichen Krankenkasse gehört (vgl. BSG Urteil vom 1. März 1979 - 6 RKa 13/77 - SozR 2200 Nr. 4 § 368 RVO).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
    Dieser Ausschluß der Heilpraktiker von der Kassenzulassung ist mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfGE 78, 155 [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvR 111/77]).
  • LAG Hessen, 28.04.1988 - 9 Sa 1351/87

    Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall bei Inanspruchnahme von

    Auszug aus BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 541/88
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 1988 - 9 Sa 1351/87 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 43/02

    Beihilfeanspruch freiwillig Versicherter

    bb) Ob für die unterschiedlichen Beihilfeleistungen nach altem Recht nach der zum 1. Januar 1971 eingeführten Beteiligung der Arbeitgeber an den Krankenversicherungsbeiträgen der freiwillig versicherten Angestellten noch billigenswerte Gründe vorlagen, bedarf ebenso wie im Urteil des Senats vom 1. August 1991 (- 6 AZR 541/88 - AP BAT § 40 Nr. 4, zu III 4 der Gründe) keiner Entscheidung.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (15. Juli 1993 - 6 AZR 401/92 - aaO, zu II 2 der Gründe; 1. August 1991 - 6 AZR 541/88 - aaO, zu III 2 b der Gründe) müssen die Pflichtversicherten die von der gesetzlichen Krankenkasse zu gewährenden Leistungen voll ausschöpfen.

  • BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 401/92

    Heilpraktikeraufwendungen - Beihilfeanspruch - Anspruch auf Beihilfe für

    Daraus folgt, daß die Behandlung durch Heilpraktiker nicht zu den Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört (BAG Urteil vom 1. August 1991 - 6 AZR 541/88 - AP Nr. 4 zu § 40 BAT), weil dem Pflichtversicherten im Krankheitsfall ein Anspruch auf ärztliche Behandlung zusteht.

    Lediglich in den Fällen, in denen die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen ablehnt oder nur einen Zuschuß leistet, sind die geltend gemachten Aufwendungen beihilfefähig (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 1. August 1991, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Hessen, 07.07.1993 - 1 UE 270/87

    Beihilfefähigkeit der Mehraufwendungen für Krankenhausbehandlung des nicht

    Durch § 4 Abs. 5 Satz 2 HBeihVO wird für Pflichtversicherte deshalb die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen auch dann ausgeschlossen, wenn sie in Krankheitsfällen von der Krankenkasse angebotene Sachleistungen nicht in Anspruch nehmen (so auch BAG, Urteil vom 1.8.1991 - 6 AZR 541/88 -).
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