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   BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 571/97   

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https://dejure.org/1999,40285
BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 571/97 (https://dejure.org/1999,40285)
BAG, Entscheidung vom 15.04.1999 - 6 AZR 571/97 (https://dejure.org/1999,40285)
BAG, Entscheidung vom 15. April 1999 - 6 AZR 571/97 (https://dejure.org/1999,40285)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 571/97
    hier: Auswirkungen der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juli 1992-6 AZR 11/92 und 12/92 -.

    Im Schreiben vom 10. März 1993 hat das beklagte Land ausdrücklich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats im sog. "Posturteil" vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68) Bezug genommen, das sich mit der Tarifgeltung für das Arbeitsverhältnis eines im westlichen Tarifgebiet beschäftigten Arbeitnehmers mit im Beitrittsgebiet begründetem Arbeitsverhältnis befaßt, und der Klägerin gleichzeitig mitgeteilt, daß danach auf ihr Arbeitsverhältnis der BAT anzuwenden sei.

    Bei ihrer Normsetzung haben sie jedoch den Gleichheitssatz des -11 Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten, der es verbietet, gleiche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln (vgl. BAG 15. Januar 1955-1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258, 260 ff.; 20. April 1977-4 AZR 732/75 - BAGE 29, 122; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137, 141 ff.; 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68).

    Die Tarifvertragsparteien brauchen angesichts der ihnen eingeräumten weit gehenden Gestaltungsfreiheit nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechte ste Lösung zu wählen; vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58, 135; 12. April 1972-2 BvR 704/70 - BVerfGE 33, 44, 51; 26. März 1980-1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11, 25 f.; 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58; 8. April 1987-2 BvR 909/82 ua. - BVerfGE 75, 108, 157; BAG 30. Juli 1992-6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68, 75).

    Von dieser Befugnis haben die Tarifvertragsparteien durch Schaffung unterschiedlicher Arbeitsbedingungen für das Beitrittsgebiet gegenüber den alten Bundesländern Gebrauch gemacht (BAG 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 571/97
    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn also für eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich anzusehen ist (vgl. BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58).

    Eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung liegt vor, wenn sich für die vor genommene Differenzierung ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund nicht finden läßt, wenn also für eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtung die Regelung als willkürlich anzusehen ist (vgl. BVerfG 23. Oktober 1951 -1 BvG 1/51 - BVerfGE 1, 14, 52; 19. Juli 1972 - 2 BvL 7/71 - BVerfGE 33, 367, 384; 15. Oktober 1985-2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58).

    Die Tarifvertragsparteien brauchen angesichts der ihnen eingeräumten weit gehenden Gestaltungsfreiheit nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechte ste Lösung zu wählen; vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58, 135; 12. April 1972-2 BvR 704/70 - BVerfGE 33, 44, 51; 26. März 1980-1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11, 25 f.; 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58; 8. April 1987-2 BvR 909/82 ua. - BVerfGE 75, 108, 157; BAG 30. Juli 1992-6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68, 75).

  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 571/97
    Mit Schreiben vom 7. Februar 1996 teilte das beklagte Land der Klägerin unter Berufung auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats im Urteil vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - SAGE 81, 207, sog. "Feuerwehrurteil") mit, daß die Leistungen nach BAT nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung stünden Für die Zeit vom 1. August 1995 bis zum 31. Januar 1996 forderte es unter Beachtung der sechsmonatigen Ausschlußfrist des § 70 BAT-0 den Differenzbetrag zwisehen der Vergütung nach BAT und BAT-0 von der Klägerin zurück, unterstellte aber gleichzeitig einen "Wegfall der Bereicherung", so daß es im Ergebnis nicht zur Rückzahlung kam.

    Nach Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem BAT-0 (BAG 23. Februar 1995-6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224; 21. September 1995-6 AZR 151/95 - AP BAT-0 § 1 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 11, zu III 2 der Gründe; 26. Oktober 1995-6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209; 20. März 1997-6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329; 25. Juni 1998-6 AZR 515/97 - aaO, zu I11 c der Gründe).

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen aus schließen (st. Rspr., vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 f.; 20. März 1997-6 AZR 453/96 - ZTR 1997, 568, zu I 3 der Gründe; 23. August 1995-5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 360; 28. Juli 1992-3 AZR 173/92-BAGE 71, 29, 37).

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Die Tarifvertragsparteien sind rechtlich nicht gehindert, regional unterschiedliche Arbeitsbedingungen zu vereinbaren, um unterschiedlichen wirtschaftlichen Umständen Rechnung zu tragen (BAG 15. April 1999 - 6 AZR 571/97 - 23. April 1997 - 10 AZR 603/96 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 22 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 72; 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68).
  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 611/98

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu der Frage, ob die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen nach dem BAT und dem BAT-O sachlich gerechtfertigt sind (vgl. BAG 15. April 1999 - 6 AZR 571/97 - nv.; 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68).
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