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   BAG, 27.06.1978 - 6 AZR 59/77   

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https://dejure.org/1978,1279
BAG, 27.06.1978 - 6 AZR 59/77 (https://dejure.org/1978,1279)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1978 - 6 AZR 59/77 (https://dejure.org/1978,1279)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1978 - 6 AZR 59/77 (https://dejure.org/1978,1279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfüllung der Wartezeit - Anspruch auf Teilurlaub - Einzelvertragliche Gesamtübernahme - Tarifliche Urlaubsregelung - Begründung im Nachwirkungszeitraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 886
  • DB 1978, 2226
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.10.1967 - 5 AZR 119/67

    Gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers - Tarifliche Regelungen - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 27.06.1978 - 6 AZR 59/77
    5. Senats vom 5.10.1967 - 5 AZR 119/67 ~ BAG 20, 117 ff. = AP Nr. 10 zu § 13 BUrlG).

    Die Revision ist statthaft, da das angefochtene Urteil, wie die Beklagte zu Recht und in gehöriger Form dargelegt hat, von dem Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 5» Oktober 1967 - 5 AZR 119/67 - (BAG 20, 117 ff» = AP Nr. 10 zu § 13 BUrlG) abweicht und auf dieser Abweichung beruht ( § 7 2 Abs. 1 Satz 2 ArbGG).

  • BAG, 15.02.1965 - 5 AZR 347/64

    Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes - Vorrang von Tarifverträgen - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 27.06.1978 - 6 AZR 59/77
    Die einzelvertragliche Gesamtübernahme der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG kann auch für solche Arbeitsverhältnisse erfolgen, die erst im NachwirkungsZeitraum begründet werden (in Abweichung vom Urteil des 5 Senats vom 15.2.1965 - 5 AZR 34-7/64 - BAG 17, 90 ff. = AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 02.12.1954 - 2 AZR 382/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Begriff der Divergenz

    Auszug aus BAG, 27.06.1978 - 6 AZR 59/77
    Hierfür reicht aus, daß die divergierenden Entscheidungen Rechtsnormen betreffen, denen derselbe Rechtsgrundsatz 4 - zugrunde liegt (Grunsky, ArbGG, § 72 Anm. 37» BAG 1, 232 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1953 unter 1 der Gründe).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann wirksam, wenn der Tarifvertrag bei beiderseitiger Tarifbindung nicht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden wäre, etwa weil das Arbeitsverhältnis nicht unter den betrieblichen oder persönlichen Anwendungsbereich fällt, weil der in Bezug genommene Tarifvertrag bereits im Nachwirkungszeitraum ist (27. Juni 1978 - 6 AZR 59/77 - AP BUrlG § 13 Nr. 12 = EzA BUrlG § 13 Nr. 13) oder weil er unwirksam ist (7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9).
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Bezirkszusatztarifvertrag

    aaa) Bei tarifdispositivem Gesetzesrecht, etwa im Anwendungsbereich des § 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG, kann im Nachwirkungszeitraum einzelvertraglich auf einen Tarifvertrag Bezug genommen werden mit der Folge, dass dieser Tarifvertrag gegenüber dem tarifdispositiven Gesetzesrecht Vorrang hat (vgl. Senat 27. Juni 1978 - 6 AZR 59/77 - AP BUrlG § 13 Nr. 12 = EzA BUrlG § 13 Nr. 13).
  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88

    Auslegung einer tariflichen Befristungsregelung - Einschränkung des zulässigen

    Dies gilt selbst dann, wenn gesetzliche Zulassungsnormen wie § 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG die einzelvertragliche Übernahme einer von zwingenden gesetzlichen Vorschriften abweichenden tariflichen Regelung gestatten (vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1978 - 6 AZR 59/77 - AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 622 BGB Rz 147).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2011 - 11 Ta 160/11

    Aussetzung des Verfahrens wegen Streites über Tarifunfähigkeit einer Vereinigung

    Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch (27.06.1978, 6 AZR 59/77) die verdrängende Wirkung nachwirkender Tarifnormen im Hinblick auf § 13 BUrlG angenommen.
  • BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 606/80

    Wartezeit für die Geltendmachung des Urlaubsanspruchs - Auslegung eines

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 27. Juni 1978 - 6 AZR 59/77 -, AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG im Anschluß an BAG 20, 113 ff.).
  • LAG Hessen, 19.10.1981 - 11 Sa 1216/80
    Durch Tarifvertrag kann der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Teilurlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor erfüllter Wartezeit (§ 5 Abs. 1 Buchst b BUrlG) ausgeschlossen werden, ohne daß damit der Grundsatz der Unabdingbarkeit nach § 13 Abs. 1 BUrlG verletzt wird (BAG 1964-12-03 5 AZR 486/63 = AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG und BAG 1978-06-27 6 AZR 59/77 = AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG).2.
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