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   BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84   

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https://dejure.org/1985,197
BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84 (https://dejure.org/1985,197)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1985 - 6 AZR 62/84 (https://dejure.org/1985,197)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1985 - 6 AZR 62/84 (https://dejure.org/1985,197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche Beschränkung des auf das folgende Urlaubsjahr zu übertragenen Urlaubs im Tarifvertrag - Strenge Bindung des Urlaubs an das Urlaubsjahr - Abhängigkeit des Urlaubsanspruchs von der Erbringung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 112
  • NZA 1986, 393
  • BB 1986, 735
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84

    Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84
    Hat ein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nicht gewährt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, bleibt er u. U. weit über die gesetzlichen oder tariflichen Befristungen des Anspruchs hinaus zur Leistung verpflichtet (vgl. z.B. Urteile des erkennenden Senats vom 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - und vom 9. November 1985 - 6 AZR 169/84 - beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dieser Ersatzurlaubsanspruch entspricht seinem Umfang nach dem vom Kläger geltend gemachten Urlaubsanspruch (vgl. ebenso die Urteile des erkennenden Senats vom 5. September und vom 9. November 1985, aaO).

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84
    Insoweit kommt es auch auf die Nichtigkeit der tariflichen Regelungen in § 10 Nr. 3 Abs. 1 MTV hier nicht an (vgl. die Senatsentscheidung BAG 45, 199, 202).

    Auch dieser Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung des Arbeitgebers und von keiner Leistung des Arbeitnehmers abhängig (Urteil des erkennenden Senats - BAG 45, 199, 201 f.).

  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84
    Hat ein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nicht gewährt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, bleibt er u. U. weit über die gesetzlichen oder tariflichen Befristungen des Anspruchs hinaus zur Leistung verpflichtet (vgl. z.B. Urteile des erkennenden Senats vom 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - und vom 9. November 1985 - 6 AZR 169/84 - beide zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 13.02.1979 - 6 AZR 1108/77

    Urlaubsanspruch - Ablauf des Kalenderjahres - Alljährliche Inanspruchnahme des

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84
    Ob dies auch für Urlaubsabgeltungsansprüche anzunehmen ist (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 13. Februar 1979 - 6 AZR 1108/77 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG Abgeltung), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BAG, 06.11.1969 - 5 AZR 29/69

    Urlaubsvorschriften - Urlaubsanspruch - Jahresurlaub - Teilurlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84
    Da mit den gesetzlichen Vorschriften inhaltsgleiche tarifliche Urlaubsvorschriften nicht anders als das Gesetz auszulegen sind (BAG 22, 201 = AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG) und es auf die tariflichen Vorschriften in § 10 Nr. 3 Abs. 1, § 10 Nr. 4 Abs. 2 MTV hier nicht ankommt, gilt für den tariflichen Urlaub nach dem MTV im fortbestehenden Arbeitsverhältnis nichts anderes.
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84
    Damit kommt es für den Urlaubsanspruch nur darauf an, ob die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers durch Gewährung des Urlaubs beseitigt werden kann (BAG 37, 382; 45, 184, 187 ff.).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistungen, sondern eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Arbeitspflicht zu befreien (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 15; 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - zu 3 a und b der Gründe, BAGE 50, 112) .
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08

    Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistungen, sondern eine gesetzlich bedingte Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Arbeitspflicht zu befreien (BAG 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - zu 3 a und b der Gründe mwN, BAGE 50, 112).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistungen, sondern eine gesetzlich bedingte Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Arbeitspflicht zu befreien (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 15; 24. März 2009 -  9 AZR 983/07 - Rn. 21, BAGE 130, 119; 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - zu 3 a und b der Gründe, BAGE 50, 112 ) .
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