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   BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 623/90   

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BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 623/90 (https://dejure.org/1992,2615)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1992 - 6 AZR 623/90 (https://dejure.org/1992,2615)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 (https://dejure.org/1992,2615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Ortszuschläge - Anspruch auf Rückzahlung von Lohnsteuer und Kirchensteuer - Zahlungen von Ortszuschlag ohne rechtlichen Grund - Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer - Arbeitgeber als Haftungschuldner der Lohnsteuer - Wegfall ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung überzahlten Ortszuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.09.1966 - VIII C 109.64

    Rückforderung überzahlter Bezüge

    Auszug aus BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 623/90
    Bei Berechnung der herauszugebenden Bereicherung wäre diese Steuerbelastung jedoch nur zu berücksichtigen, wenn sie eine endgültige von der Beklagten bei sachgerechter Wahrung ihrer Steuerbelange hinzunehmende Minderung ihres Vermögens bewirkt hätte (vgl. BVerwGE 25, 97, 102) [BVerwG 22.09.1966 - VIII C 270/63].
  • BAG, 08.02.1964 - 5 AZR 371/63

    Rückerstattug von Lohnüberzahlungen - Wegfall der Bereicherung - Fürsorgepflicht

    Auszug aus BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 623/90
    Dies ist nur in besonderen Fällen anzunehmen, so bei ausdrücklicher Zusage einer übertariflichen Leistung oder bei ausdrücklicher Zusicherung der Richtigkeit der Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber (vgl. auch BAGE 15, 270 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Lohnrückzahlung).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 623/90
    Durch Zahlung der erhöhten Ortszuschläge ist die Beklagte somit in Höhe der Bruttobeträge der Überzahlung bereichert (vgl. Soergel/Mühl, a.a.O.; BVerwG, a.a.O. und BVerwGE 24, 92, 104).
  • BVerwG, 22.09.1966 - VIII C 270.63

    Widerruf einer "bis auf weiteres" ausgesprochenen Bewilligung einer

    Auszug aus BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 623/90
    Bei Berechnung der herauszugebenden Bereicherung wäre diese Steuerbelastung jedoch nur zu berücksichtigen, wenn sie eine endgültige von der Beklagten bei sachgerechter Wahrung ihrer Steuerbelange hinzunehmende Minderung ihres Vermögens bewirkt hätte (vgl. BVerwGE 25, 97, 102) [BVerwG 22.09.1966 - VIII C 270/63].
  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Sollte der Beklagten - was sie bislang nicht substantiiert dargelegt hat - nach der sachgerechten Wahrnehmung ihrer Steuerbelange eine endgültige steuerliche Mehrbelastung entstehen, kann diese jedenfalls wegen ihrer verschärften Haftung nach § 818 Abs. 4 in Verb. mit § 819 Abs. 1 BGB nicht als ein die Bereicherung mindernder Nachteil berücksichtigt werden (vgl. dazu allgemein BAG 5. April 2000 - 10 AZR 257/99 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 224 = EzA TVG § 4 Öffentlicher Dienst Nr. 13; 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - zu B V der Gründe, AP BGB § 818 Nr. 3 = EzA BGB § 818 Nr. 6; 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auch diesen Teil der Bruttozuwendung hat der Arbeitnehmer also "erhalten" im tarifrechtlichen Sinne und muß ihn demzufolge zurückzahlen (BAG 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4; 23. April 1997 - 5 AZR 29/96 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 25 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 17; 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 - nv.; BVerwG 8. Oktober 1998 - 2 C 21.97 - Die PersV 1999, 273 f.; BverfG 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - BVerfGE 46, 97, 115 ff.).
  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92

    Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß für Bereicherungsansprüche des Arbeitgebers wegen Lohnüberzahlung nicht die zweijährige Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 8, 9 BGB, sondern die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt (BAGE 24, 434 = AP Nr. 5 zu § 195 BGB; sowie Urteil vom 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 -, n.v.).

    Im Hinblick auf das Verhältnis der beiden Ansprüche (Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Arbeitsentgelts und Anspruch auf Erstattung der abgeführten Steuern) zueinander ist darauf hinzuweisen, daß eine durch die rechtsgrundlose Zahlung verursachte endgültige steuerliche Mehrbelastung des Bereicherungsschuldners als ein die Bereicherung mindernder Nachteil zu berücksichtigen ist (vgl. BAG Urteil vom 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 -, n.v., sowie Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl., § 818 Rz 72).

  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 257/99

    Rückzahlung einer Zuwendung - Lohnsteuer

    Auch diesen Teil der Bruttozuwendung hat der Arbeitnehmer also "erhalten" im tarifrechtlichen Sinne und muß ihn demzufolge zurückzahlen (BAG 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4; 23. April 1997 - 5 AZR 29/96 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 25 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 17; 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 - nv.; BVerwG 8. Oktober 1998 - 2 C 21.97 - Die Personalvertretung 1999, 273 f.; BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 -, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - 9 Sa 594/96

    Rechtsgrundlage für Rückzahlungsansprüche bei zu Unrecht bezogener

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  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

    Angesichts der jährlich divergierenden persönlichen Einkommensteuerschuld folgt daraus aber nicht zwangsläufig, dass der Kläger in Höhe der im Oktober 2009 abgeführten Steuer bereichert ist (a.A. wohl BAG 09.07.1992 - 6 AZR 623/90 - Juris Rn. 20).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97

    Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist

    Der Beklagte ist auch um die vom Kläger für Rechnung des Beklagten an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer bereichert; deren Erhalt ist ihm zuzurechnen (BAG Urteil vom 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 -, n.v.).
  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - ) Sa 594/96
    Zu dem Erlangten gehört daher auch der Betrag, den der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einbehalten und an das Finanzamt als Lohnsteuer abgeführt hat (ebenso BAG, Urteil vom 09. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 n.v.; LAG Berlin, Urteil vom 13. August 1990 - 9 Sa 54/90, LAGE § 818 BGB Nr. 3; zustimmend Vogt in Lipke/Vogt/Steinmeyer, Sonderleistungen im Arbeitsverhältnis, 2. Aufl., Rz. 339 ff.; Matthes, DB 1973, 331 zur Rückzahlung von Weihnachtsgeld; - a. A. Groß, ZIP 1987, 5, 13 ff. sowie im Anschluß daran Küttner/Griese, Personalhandbuch, 4. Aufl., Stichwort "Lohnrückzahlung" Rz. 12).

    Mit Recht hat das BAG (Urteil vom 9. Juli 1992, aaO.) ausgeführt, durch den Bezug des laufenden Arbeitslohnes entstehe die Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers in Höhe des auf den Lohnzahlungszeitraum entfallenden Teilbetrages der Jahreslohnsteuer (§ 38 a Abs. 3 Satz 1 EStG ).

    Durch die Rückzahlung des zuviel gezahlten Arbeitsentgelts mindert sich die Steuerpflicht im Kalenderjahr der Rückzahlung, so daß insoweit ein Ausgleich erfolgen kann (BAG, Urteil vom 09. Juli 1992 aaO.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 24 Sa 525/14
    Die Beklagte konnte daher den Bruttobetrag (vgl. BAG 09.07.1992 - 6 AZR 623/90 - juris) in unstreitiger Höhe von 171, 09 EUR zurückforderen.
  • ArbG Rostock, 15.12.1997 - 4 Ca 300/97

    Rückzahlungsanspruch für Zuwendungen aus einem Tarifvertrag;

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 24 Sa 525/14 24 Sa 594/14

    Befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer einer Legislaturperiode

  • LAG Berlin, 05.09.2003 - 13 Sa 1094/03

    Rückerstattung einer Dienstwagenversteuerung

  • ArbG Düsseldorf, 05.03.2015 - 10 Ca 5843/14

    Ausgleichszahlung für die Nichtzurverfügungstellung eines Dienstwagens auch zur

  • LAG Sachsen, 03.09.1997 - 1 Sa 1175/96

    Rückzahlung von Gehaltszahlungen und Sonderzahlungen; Nichtigkeit einer

  • LAG Köln, 15.06.2001 - 4 Sa 183/01

    Voraussetzungen für Verfall eines Anspruchs auf Rückzahlung von

  • LAG Hessen, 28.11.2000 - 7 Sa 837/00

    Pflicht zur Zurückzahlung einer an eine "Nettorechnungssumme" anknüpfenden

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