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   BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95   

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https://dejure.org/1996,1233
BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95 (https://dejure.org/1996,1233)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1996 - 6 AZR 673/95 (https://dejure.org/1996,1233)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 (https://dejure.org/1996,1233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer Arbeitnehmerin (wissenschaftliche Mitarbeiterin) auf Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe - Berücksichtigung der Zeit der Tätigkeit an der Universität Leipzig zu Zeiten der ehemaligen DDR als Beschäftigungszeit nach § 19 ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 502
  • NJ 1996, 672
  • BB 1996, 2308
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 561/95

    Beschäftigungszeit - Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
    Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Aus dem Tarifwortlaut ergibt sich andererseits, daß es auf die Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereiche der Einrichtung bzw. der Teileinrichtung nicht aber darauf ankommt, ob die vom Angestellten arbeitsplatzbezogen ausgeübte Tätigkeit fortgeführt wird (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Hinweise: Übernahme des Fachgebiets "Sprecherziehung" der Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig durch das Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften der Universität Leipzig; Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - und 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) .

  • BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 472/95

    Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
    Der Beklagte hat die Karl-Marx-Universität Leipzig als nachgeordnete Einrichtung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen der ehemaligen DDR nicht überführt (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Hinweise: Übernahme des Fachgebiets "Sprecherziehung" der Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig durch das Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften der Universität Leipzig; Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - und 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) .

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 638/95

    Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
    Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Hinweise: Übernahme des Fachgebiets "Sprecherziehung" der Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig durch das Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften der Universität Leipzig; Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - und 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) .

  • BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
    Zur Überführung von Einrichtungen oder Teileinrichtungen nach Art. 13 EV bedurfte es einer auf den verwaltungsinternen Bereich zielenden Organisationsentscheidung der zuständigen Stelle (BAGE 71, 147 = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).
  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde i. S.v. Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung sie unverändert fortführte oder unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAGE 72, 176 = AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
    Zur Überführung von Einrichtungen oder Teileinrichtungen nach Art. 13 EV bedurfte es einer auf den verwaltungsinternen Bereich zielenden Organisationsentscheidung der zuständigen Stelle (BAGE 71, 147 = AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).
  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 23/93

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
    Der Achte Senat hat im Urteil vom 15. Dezember 1994 (- 8 AZR 23/93 - AP Nr. 11 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt, daß der Beklagte für die Sektion Journalistik eine ausdrückliche Abwicklungsentscheidung getroffen hat und die wesentliche Aufgabenstellung, die darauf gerichtet war, Absolventen heranzubilden, die bereit und in der Lage waren, die Politik der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates jederzeit und unter allen Bedingungen offensiv zu vertreten, vollständig weggefallen ist.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95
    Nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der neben dem Tarifwortlaut für die Tarifauslegung maßgebend ist (vgl. BAGE 46, 308, 310 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) kommt eine Anerkennung als Beschäftigungszeit nach Nr. 2 b der Übergangsvorschriften einerseits auch dann in Betracht, wenn Aufgaben bzw. Aufgabenbereiche einer Teileinrichtung übernommen worden sind.
  • BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 181/96

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten - Auf den verwaltungsinternen Bereich

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O) bezieht sich die erforderliche Übernahme auf die Aufgaben der Einrichtung und nicht auf die Fortführung der Tätigkeit des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz.

    Die so ermittelte Aufgabe ist mit der ebenso zu ermittelnden Aufgabe der "Nachfolgeeinrichtung" zu vergleichen (vgl. Senatsurteile vom 29. Februar 1996, 28. März 1996 und vom 25. Juli 1996, a.a.O.).

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 353/96
    Dieser Beurteilung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. BAG Urteil vom 25. Juli 1996, a.a.O.).

    Dabei beurteilt sich die Aufgabe der Einrichtung nach den für ihre Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O; vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O) und den tatsächlichen Umständen (Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - BAGE 83, 161 = AP Nr. 8 zu § 19 BAT-O).

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 703/95
    Ist eine Aufgabe nicht in vollem Umfang übernommen worden, kommt die Übernahme eines Aufgabenbereiches als einer kleineren organisatorischen Einheit in Betracht (vgl. BAG Urteile vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 10 u. 11 zu § 19 BAT-O).

    Die Klägerin hat auch nicht vorgetragen, daß Aufgabenbereiche der früheren Hochschule, wie z.B. einzelne Fachgebiete (vgl. BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O), übernommen worden seien und sie in einem solchen Fachgebiet tätig gewesen sei.

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 641/97

    Beschäftigungszeit - Überführung von Einrichtungen

    Für die Anrechnung als Beschäftigungszeit im Falle der Aufgabenübernahme nach Nr. 2 der Übergangsvorschriften ist erforderlich, daß der Angestellte in dem übernommenen Bereich tätig war (st. Rspr., vgl. Senatsurteile 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP BAT-O § 19 Nr. 11, zu II 2 d aa der Gründe; 29. Januar 1998 - 6 AZR 353/96 - nv., zu 3 b aa der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 636/96 - nv., zu 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 281/96

    Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme

    Dabei können Zeiten einer Tätigkeit nur angerechnet werden, soweit der Angestellte in dem übernommenen Bereich beschäftigt war (BAGE 82, 334 = AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O; BAG Urteile vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 638/95 - AP Nr. 8 zu § 10 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 10 und 11 zu § 19 BAT-O).
  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 713/95

    Beschäftigungszeit - Übernahme einer Dienststelle

    Daraus folgt, daß es für die Anrechnung einer Tätigkeit bei einer nicht überführten Einrichtung als Beschäftigungszeit darauf ankommt, daß der Angestellte in dem übernommenen Bereich tätig war (BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und Urteil vom 25. Juni 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT-O, ATB-Ang, Erl.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.01.2001 - 8 Sa 402/00

    Verdienstzeiten; neue Bundesländer; Funktionsnachfolge; Bezirksplankommission

    Die so ermittelte Aufgabe (bzw. den Aufgabenbereich) muss das Land ganz oder überwiegend übernommen haben (BAG Urteil vom 29.02.1996 - 6 AZR 472/95 - NZA 1997, 502).
  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 772/95

    Übernahme der Aufgaben der Kindereinrichtungen des Landkreises durch die

    Die Anerkennung als Beschäftigungszeit setzt dabei voraus, daß der Angestellte in dem übernommenen Bereich tätig war (BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 472/95 - AP Nr. 10 zu § 19 BAT-O, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O, zu II 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O, zu II 2 d aa der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.01.2001 - 8 Sa 402/00

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten; Funktionsnachfolge von

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  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 636/96

    Tätigkeit eines Angestellten bei demselben Arbeitgeber als Voraussetzung der

    Ein Aufgabenbereich erfordert damit einen im Rahmen der Aufgabe der Einrichtung organisatorisch eigenständigen Teilbereich (BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O).
  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 628/95

    Der Begriff der Beschäftigungszeit - Die Karl-Marx-Universität Leipzig als

  • BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96

    Anrechnungsfähigkeit von Beschäftigungszeiten - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 714/95

    Anrechnung der Zeit der Tätigkeit als Beschäftigungszeit - Begriff der

  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 789/96

    Anrechnung der Tätigkeit für die Volkspolizei der DDR als Beschäftigungszeit -

  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 153/96

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten in einem Betriebsambulatorium der

  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 715/95

    Anrechnung der Zeit der Tätigkeit als Beschäftigungszeit - Begriff der

  • LAG Thüringen, 07.10.1996 - 8 Sa 551/95

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten

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