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   BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08   

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BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08 (https://dejure.org/2009,4791)
BAG, Entscheidung vom 17.12.2009 - 6 AZR 716/08 (https://dejure.org/2009,4791)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 (https://dejure.org/2009,4791)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung des Bereitschaftsdienst leistenden Arbeitnehmers an die Zustimmung zur Abgeltung des Dienstes durch Freizeit; Konkludente Zustimmung zur Abgeltung durch Freizeitausgleich

  • Betriebs-Berater

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten - voraussetzungen und Reichweite einer konkludenten Zustimmung des Arbeitnehmers

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Zulässigkeit der Abgeltung von Bereitschaftsdienstzeiten durch Freizeitausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Bereitschaftsdienst leistenden Arbeitnehmers an die Zustimmung zur Abgeltung des Dienstes durch Freizeit; Konkludente Zustimmung zur Abgeltung durch Freizeitausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bereitschaftsdienst: Zulässigkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 672 (Ls.)
  • BB 2010, 1159
  • DB 2010, 451
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02

    Jahressonderzuwendung - Konkludente Vereinbarung einer Vollzeittätigkeit

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08
    Revisionsrechtlich ist sie nur eingeschränkt dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt worden sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (st. Rspr. vgl. BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAGReport 2004, 307; 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3).

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Handelnde bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat (BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAGReport 2004, 307).

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08
    Der Wortlaut des § 8.1 Abs. 5 TVöD-K aF, von dem bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags zunächst auszugehen ist (st. Rspr., Senat 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - mwN, BAGE 124, 284, 289), zwingt nicht zu der Annahme, dass ein Freizeitausgleich nur bei einem eingerichteten Arbeitszeitkonto iSv. § 10 TVöD-K zulässig war.
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08
    Revisionsrechtlich ist sie nur eingeschränkt dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt worden sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (st. Rspr. vgl. BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAGReport 2004, 307; 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3).
  • LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 6 Sa 5/08

    Befugnis des Arbeitgebers zur einseitigen Anordnung von Freizeitausgleich zwecks

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. Juli 2008 - 6 Sa 5/08 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08
    aa) Zwar trifft die Annahme des Landesarbeitsgerichts noch zu, dass es sich bei einem Arbeitseinsatz um ein tatsächliches Verhalten des Arbeitnehmers handelt, dem nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt (BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - AP BGB § 615 Nr. 121 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 20).
  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 638/89

    Gesetzliche Ruhezeit und tariflicher Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08
    Dies kann auch dadurch geschehen, dass ihm Freizeitausgleich gewährt wird (vgl. Senat 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - BAGE 69, 339).
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08
    Das gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 -).
  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 687/09

    Zugang einer Kündigung - Ehegatte als Empfangsbote

    Vom Revisionsgericht ist sie nur dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt worden sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (st. Rspr., vgl. Senat 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 - aaO; 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 19 mwN, EzTöD 120 TVöD-K § 8.1 Nr. 3) .
  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

    Einer Zustimmung des Arztes bedarf es dazu nicht (anders zB im TVöD-K in der bis zum 31. Juli 2006 geltenden Fassung: BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 -) .
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Der Entgeltanspruch des Klägers nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 TV-Ärzte/VKA ist darum auch insoweit durch Freizeitausgleich erloschen, als dieser in der gesetzlichen Ruhezeit nach § 5 ArbZG erfolgt ist (vgl. Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 23, EzTöD 120 TVöD-K § 8.1 Nr. 3; 13. Februar 1992 - 6 AZR 638/89 - BAGE 69, 339, 345 f.).
  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

    Bezüglich der übrigen Beschäftigtengruppen der Krankenhäuser verlangt § 8.1 Abs. 8 TVöD-K für einen Freizeitausgleich dessen Erforderlichkeit zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, eine entsprechende Regelung in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder eine Zustimmung des betroffenen Beschäftigten (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 15 ff.; zum Freizeitausgleich nach Anlage 8 Abschn. A Abs. 5 AVR DW EKD vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 24 ff.) .
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

    Dies hätte einer entsprechenden unzweideutigen Anordnung bedurft (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 15) .
  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09

    Höhe der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Revisionsrechtlich ist sie nur dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt worden sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (st. Rspr., vgl. Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 19 mwN, EzTöD 120 TVöD-K § 8.1 Nr. 3).

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Handelnde bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat (Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 20 mwN, EzTöD 120 TVöD-K § 8.1 Nr. 3).

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 496/10

    Stufenzuordnung - Anwendbarkeit des TVÜ-Länder

    Der Umstand, dass die Tarifvertragsparteien des TVÜ-Länder wenige Monate nach dem Außerkrafttreten der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder aF mit Ablauf des 31. Oktober 2008 an dem für alle Beschäftigten geltenden unschädlichen Unterbrechungszeitraum von einem Monat festgehalten und bei Lehrkräften im Sinne der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT/BAT-O wiederum bestimmt haben, dass Unterbrechungen während der Sommerferien die Anwendung der Überleitungsbestimmungen des TVÜ-Länder nicht hindern, legt nahe, dass sie bei Lehrkräften die Dauer der unschädlichen Unterbrechung im Vergleich zur bis zum 31. Oktober 2008 geltenden Rechtslage nicht völlig anderen Regeln unterwerfen wollten, sondern sich nur veranlasst sahen klarzustellen, dass sich die unschädliche Unterbrechung von bis zu einem Monat bei Lehrkräften nicht um die Dauer der Sommerferien verlängert und die Sommerferien damit die Höchstgrenze einer unschädlichen Unterbrechung darstellen (vgl. zu dieser möglichen Klarstellungsfunktion der Neufassung einer tariflichen Regelung BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 17, AP TVöD § 8 Nr. 9 = EzTöD 120 TVöD-K § 8.1 Nr. 3) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 409/14

    Auskunftsanspruch - stillschweigende Änderung einer Provisionsabrede

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Handelnde bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 20; 09. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - Rn. 86, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 9 Sa 238/11

    Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung - Rufbereitschaft nach TV-L

    Aufgrund dieser Gesichtspunkte ist die vorliegende Fallgestaltung auch nicht mit der dem Urteil des BAG vom 17.12.2009 (6 AZR 716/08, AP Nr. 9 zu § 8 TVöD) zugrunde liegenden vergleichbar, da die Tarifvertragsparteien die Frage der Faktorisierung von Rufbereitschaftsentgelten gesehen und einer ausdrücklichen Regelung zugeführt haben, die die Zulässigkeit an das Bestehen eines Arbeitszeitkontos knüpft (vgl. § 8 Abs. 5 Satz 7, § 10 Abs. 3 Satz 2 TV-L).
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