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   BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09   

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BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09 (https://dejure.org/2011,3666)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2011 - 6 AZR 726/09 (https://dejure.org/2011,3666)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2011 - 6 AZR 726/09 (https://dejure.org/2011,3666)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 1 S 2 TVÜ-Bund, § 12 Abs 1 S 3 TVÜ-Bund, § 29 Abschn B Abs 2 Nr 1 BAT, Anl 3 TVÜ-Bund
    Anspruch auf Strukturausgleich - Herabgruppierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 1 S 2 TVÜ-Bund, § 12 Abs 1 S 3 TVÜ-Bund, § 29 Abschn B Abs 2 Nr 1 BAT, Anl 3 TVÜ-Bund
    Anspruch auf Strukturausgleich - Herabgruppierung

  • IWW

    Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund vom 13. September 2005) § 12 Tarifvertrag zur Überleitung der B... eschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund vom 13. September 2005) Niederschriftserklärungen zu § 12, Anlage 3 BAT § 29 Abschn. B GG Art. 3 Abs. 1 GG Art. 6

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Anspruch auf Strukturausgleich - Herabgruppierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Strukturausgleich - Herabgruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Strukturausgleich [TVÜ-Bund]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf Strukturausgleich nach Herabgruppierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Strukturausgleich nach Herabgruppierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Strukturausgleich nach Herabgruppierung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Strukturausgleich nach Herabgruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 16
  • NZA 2011, 1248
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09
    c) Aus dem Wort "ausschließlich" in § 12 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Bund kann zwar abgeleitet werden, dass die Zahlung von Strukturausgleich Ausnahmecharakter hat (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 22, EzTöD 300 TVÜ-Bund § 12 Nr. 1) .

    Ob es nach dem Willen der Tarifvertragsparteien mehr oder weniger Ausnahmefälle geben soll, in denen Strukturausgleich zu zahlen ist, erschließt sich aus § 12 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Bund nicht (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 22, aaO) .

    Dies erklärt, warum die Strukturausgleichsbeträge innerhalb einer Vergütungsgruppe bei verschiedenen Lebensaltersstufen nicht stets gleich hoch sind (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 25, EzTöD 300 TVÜ-Bund § 12 Nr. 1) .

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09
    Das angestrebte Urteil ist trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet, den Streit der Parteien über den Anspruch des Klägers auf Strukturausgleich endgültig beizulegen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 11 mwN, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14) .

    Bei der Regelung familienbezogener Vergütungsbestandteile müssen sie jedoch gemessen am Leistungszweck gleichheitswidrige Differenzierungen vermeiden und bei der Ausgestaltung die Wertentscheidung des Art. 6 GG hinreichend beachten (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 22 ff., EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 28, BAGE 128, 210; ErfK/Schmidt 11. Aufl. Art. 6 GG Rn. 16) .

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09
    Zwar sind die Tarifvertragsparteien nicht unmittelbar grundrechtsgebunden (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 15) und deshalb verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, familienbezogene Vergütungsbestandteile zu vereinbaren (BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 28, BAGE 128, 210) .

    Bei der Regelung familienbezogener Vergütungsbestandteile müssen sie jedoch gemessen am Leistungszweck gleichheitswidrige Differenzierungen vermeiden und bei der Ausgestaltung die Wertentscheidung des Art. 6 GG hinreichend beachten (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 22 ff., EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 28, BAGE 128, 210; ErfK/Schmidt 11. Aufl. Art. 6 GG Rn. 16) .

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 685/08

    Lehrerpersonalkonzept - nachträgliche Teilnahme

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Stichtagsregelungen Typisierungen in der Zeit, die Ausdruck einer pauschalisierenden Betrachtung sind, ohne die eine Umstellung von Vergütungssystemen nicht durchführbar wäre und die aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises sachlich gerechtfertigt sind, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert (vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 685/08 - Rn. 30, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 186; 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 22, AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 22, BAGE 129, 93; 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - Rn. 31, BAGE 122, 215; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 120) .
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09
    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil erstrebt (st. Rspr. Senat seit 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 13, BAGE 131, 325) .
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09
    Zwar sind die Tarifvertragsparteien nicht unmittelbar grundrechtsgebunden (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 15) und deshalb verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, familienbezogene Vergütungsbestandteile zu vereinbaren (BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 28, BAGE 128, 210) .
  • BAG, 05.11.1964 - 5 AZR 405/63

    Feststellung des Urlaubsumfangs - Bestehendes Arbeitsverhältnis - Ungünstiges

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09
    Der Beklagte lässt ebenso wie eine juristische Person des öffentlichen Rechts erwarten, dass er bereits auf ein der Klage stattgebendes Feststellungsurteil hin dem Kläger den geltend gemachten Strukturausgleich in der beanspruchten Höhe zahlt, so dass eine erneute Inanspruchnahme der Gerichte zur Durchsetzung des Anspruchs ausgeschlossen werden kann (vgl. Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 256 Rn. 8; zum Feststellungsinteresse bei einem Streit mit einem privaten Arbeitgeber über Urlaubsfragen vgl. auch BAG 5. November 1964 - 5 AZR 405/63 - BAGE 16, 293, 296) .
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08

    Stufenzuordnung im TVöD nach Beförderung zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 1.

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Stichtagsregelungen Typisierungen in der Zeit, die Ausdruck einer pauschalisierenden Betrachtung sind, ohne die eine Umstellung von Vergütungssystemen nicht durchführbar wäre und die aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises sachlich gerechtfertigt sind, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert (vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 685/08 - Rn. 30, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 186; 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 22, AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 22, BAGE 129, 93; 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - Rn. 31, BAGE 122, 215; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 120) .
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Stichtagsregelungen Typisierungen in der Zeit, die Ausdruck einer pauschalisierenden Betrachtung sind, ohne die eine Umstellung von Vergütungssystemen nicht durchführbar wäre und die aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises sachlich gerechtfertigt sind, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert (vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 685/08 - Rn. 30, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 186; 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 22, AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 22, BAGE 129, 93; 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - Rn. 31, BAGE 122, 215; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 120) .
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Stichtagsregelungen Typisierungen in der Zeit, die Ausdruck einer pauschalisierenden Betrachtung sind, ohne die eine Umstellung von Vergütungssystemen nicht durchführbar wäre und die aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises sachlich gerechtfertigt sind, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert (vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 685/08 - Rn. 30, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 186; 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 22, AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 22, BAGE 129, 93; 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - Rn. 31, BAGE 122, 215; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 120) .
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06

    Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd.

  • LAG Niedersachsen, 10.09.2009 - 5 Sa 85/09

    Strukturausgleich bei Überleitung in neues Tarifwerk

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 753/12

    Stufenzuordnung nach Herabgruppierung bei individueller Endstufe im Bereich des

    dd) Dem steht die von der Revision angeführte Entscheidung des Senats vom 14. April 2011 - 6 AZR 726/09 - nicht entgegen.
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10

    Strukturausgleich

    Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen nach dem Willen der Tarifvertragsparteien einer ausdrücklichen Regelung (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 726/09 - Rn. 15, AP TVÜ § 12 Nr. 1 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 12 Nr. 2) .

    Wenn die Tarifvertragsparteien in § 12 Abs. 5 TVÜ-Bund nur bei späteren Höhergruppierungen eine Anrechnung der Entgeltsteigerung auf den Strukturausgleich vorgesehen haben, nicht aber in den Fällen der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, zeigt dies, dass Änderungen des Einkommens durch die Ausübung bloßer höherwertiger Tätigkeiten ohne Änderung der Eingruppierung für den Anspruch auf Strukturausgleich und die Höhe des Ausgleichsbetrags auch dann ohne Bedeutung sein sollen, wenn sie zu den von den Tarifvertragsparteien in Kauf genommenen überproportional positiven Folgen führen (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 726/09 - Rn. 19, AP TVÜ § 12 Nr. 1 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 12 Nr. 2) .

    Bei der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit wird im Unterschied zu der Höhergruppierung der fiktive Verlauf der Vergütungsentwicklung, wie sie sich nach dem BAT entwickelt hätte, noch nicht unterbrochen, so dass es bei den typisierend auszugleichenden Expektanzverlusten verbleibt (vgl. zu dieser Funktion des Strukturausgleichs BAG 14. April 2011 - 6 AZR 726/09 - Rn. 25, AP TVÜ § 12 Nr. 1 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 12 Nr. 2) .

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Indem der Tarifvertrag nur für den besonderen Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Ausnahme zulässt, wird deutlich, dass im Übrigen an der Obliegenheit einer gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs selbst nach Maßgabe von § 15 Ziff. 2 Satz 1 BRTV-Bau festgehalten wird (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 726/09 - Rn. 15) .
  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

    Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen nach dem Willen der Tarifvertragsparteien einer ausdrücklichen Regelung (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 726/09 - Rn. 15) .
  • LAG Nürnberg, 08.02.2012 - 2 Sa 330/10

    Tarifauslegung BAT - Intensivzulage - Stationsleitungszulage - Pflegekraft -

    Das angestrebte Urteil ist trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet, den Streit der Parteien über den Anspruch des Klägers auf Zahlung der Intensivzulage bzw. Stationszulage endgültig beizulegen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (vgl. BAG vom 14.04.2011 - 6 AZR 726/09) .

    Die beklagte Partei lässt als juristische Person des öffentlichen Rechts erwarten, dass sie bereits auf ein der Klage stattgebendes Feststellungsurteil hin dem Kläger die Intensivzulage bzw. die Stationsleitungszulage in der beanspruchten Höhe zahlt, so dass eine erneute Inanspruchnahme der Gerichte zur Durchsetzung des Anspruchs ausgeschlossen werden kann (vgl. BAG vom 14.04.2011 - 6 AZR 726/09; Zöller/Greger ZPO 29. Aufl. § 256 Rn. 8) .

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 319/12

    Intensivzulage und Stationsleitungszulage nach TV-L

    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil anstrebt (st. Rspr., zuletzt zB BAG 14. April 2011 - 6 AZR 726/09 - Rn. 11) .
  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 19 Sa 84/10

    Strukturausgleich § 12 Abs 1 TVÜ-Bund - Ortzuschlagsberechtigung

    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil erstrebt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 726/09, juris, Rdnr. 11).

    Wie das Bundesarbeitsgericht für den Fall einer späteren Herabgruppierung des Arbeitnehmers im Urteil vom 14.04.2011 (6 AZR 726/09) ausgeführt hat, sind für die Frage, ob die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für den Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Bund erfüllt sind, grundsätzlich die Verhältnisse bei Inkrafttreten des TVÜ-Bund maßgebend (Rdnr. 14).

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 13 Sa 783/13

    Begriff der Vergütungsgruppe

    Er ist keine Zulage zum Zwecke allgemeiner Vergütungserhöhung (BAG vom 22. Oktober 2010, a. a. O.; BAG vom 14. April 2011, ZTR 2011, 500; LAG Niedersachsen vom 10. September 2009 - 5 Sa 85/09 -, zit. nach juris; LAG München. a. a. O.).
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