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   BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 731/00   

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https://dejure.org/2002,16061
BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 731/00 (https://dejure.org/2002,16061)
BAG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 6 AZR 731/00 (https://dejure.org/2002,16061)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 6 AZR 731/00 (https://dejure.org/2002,16061)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 132/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 731/00
    Der Berufungskläger muß im einzelnen angeben, in welchen Beziehungen und aus welchen Gründen er die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des angefochtenen Urteils für unrichtig hält (BGH 9. März 1995 - IX ZR 143/94 - AP ZPO § 519 Nr. 46; 18. Februar 1981 - VIb ZB 505/81 - AP ZPO § 519 Nr. 34 mwN; BAG 13. Mai 1987 - 5 AZR 370/86 - nv.; 24. Januar 2001 - 5 AZR 132/00 - nv.).
  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 731/00
    Der Berufungskläger muß im einzelnen angeben, in welchen Beziehungen und aus welchen Gründen er die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des angefochtenen Urteils für unrichtig hält (BGH 9. März 1995 - IX ZR 143/94 - AP ZPO § 519 Nr. 46; 18. Februar 1981 - VIb ZB 505/81 - AP ZPO § 519 Nr. 34 mwN; BAG 13. Mai 1987 - 5 AZR 370/86 - nv.; 24. Januar 2001 - 5 AZR 132/00 - nv.).
  • LAG Niedersachsen, 10.10.2000 - 7 Sa 1814/99

    Anrechnung von an einem gesetzlichen Feiertag geleisteter Arbeit auf die in dem

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 731/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Oktober 2000 - 7 Sa 1814/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 370/86

    Auseinandersetzung mit angefochtenem Urteil in Berufung - Umfang der

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 731/00
    Der Berufungskläger muß im einzelnen angeben, in welchen Beziehungen und aus welchen Gründen er die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des angefochtenen Urteils für unrichtig hält (BGH 9. März 1995 - IX ZR 143/94 - AP ZPO § 519 Nr. 46; 18. Februar 1981 - VIb ZB 505/81 - AP ZPO § 519 Nr. 34 mwN; BAG 13. Mai 1987 - 5 AZR 370/86 - nv.; 24. Januar 2001 - 5 AZR 132/00 - nv.).
  • BAG, 20.02.1986 - 6 AZR 236/84

    Arbeitgeberverbandsvertreter - Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 731/00
    Dies ist in der Revision von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 20. Februar 1986 - 6 AZR 236/84 - BAGE 51, 163, 164).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - NJW 1982, 1873; 24. Oktober 1988 - II ZR 68/88 - BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Bezugnahme 2; BAG 28. Februar 2002 - 6 AZR 731/00 - nv.).

    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden (BAG 9. Oktober 1997 - 2 AZR 32/97 - nv.), doch muß die Berufungsschrift sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will (BAG 28. Februar 2002 - 6 AZR 731/00 - nv.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10

    Keine Geschlechts- und Altersdiskriminierung - vorrangige Berücksichtigung von

    Daher entspricht sie nicht den Anforderungen, die an die Begründung einer Berufung zu stellen sind, denn diese hat im einzelnen anzugeben, in welchen Beziehungen und aus welchen Gründen die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des angefochtenen Urteils für unrichtig gehalten wird (vgl. z.B. BAG vom 28.02.2002 - 6 AZR 731/00 - zitiert nach juris, m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05

    Berufungsbegründung - Befristetes Arbeitsverhältnis - Zitiergebot -

    Die Berufungsbegründungsschrift muss sich lediglich mit den rechtlichen und tatsächlichen Argumenten des angegriffenen Urteils befassen, die der Berufungsführer bekämpfen will (vgl. BAG 28.02.2002 -6 AZR 731/00 - n. v., zu 1 der Gründe).
  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 505/02

    Umzugskostenvergütung - Widerruf der Zusage

    Der Berufungskläger hat im Einzelnen anzugeben, weshalb das angefochtene Urteil unrichtig sein soll (BAG 28. Februar 2002 - 6 AZR 731/00 - zu 1 der Gründe; 15. August 2002 - 2 AZR 473/01 - AP ZPO § 519 Nr. 55 = EzA ZPO § 519 Nr. 14, zu 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 04.03.2011 - 6 Sa 858/10

    Zulässigkeit der Berufung bei verdeckter Klagehäufung; Eingruppierung in die

    Erforderlich ist eine Auseinandersetzung mit der Argumentation des Arbeitsgerichts (BAG vom 28.02.2002 - 6 AZR 731/00, juris Rn. 13).
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