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   BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07   

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BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07 (https://dejure.org/2008,1671)
BAG, Entscheidung vom 18.12.2008 - 6 AZR 890/07 (https://dejure.org/2008,1671)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 (https://dejure.org/2008,1671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrige Regelung über die kinderbezogene Besitzstandszulage im TVÜ-VKA a.F. bei Inanspruchnahme von Elternzeit; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und zur Regelung des ...

  • Judicialis

    TVÜ-VKA § 11; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6; ; BAT § 50 Abs. 1 lit. a; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrige Regelung über die kinderbezogene Besitzstandszulage im TVÜ-VKA a.F. bei Inanspruchnahme von Elternzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 712/07

    TVöD - kinderbezogene Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07
    a) Die Besitzstandsregelung des § 11 TVÜ-VKA knüpfte nach ihrem eindeutigen Wortlaut daran an, dass Kinder im September 2005 zu berücksichtigen waren, für sie also dem in den TVöD übergeleiteten Arbeitnehmer der kinderbezogene Entgeltbestandteil gezahlt wurde (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 8).

    Die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte verpflichtet deshalb die Rechtsprechung dazu, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu einer Gruppenbildung führen, die die durch Art. 6 GG geschützten Belange von Ehe und Familie gleichheits- oder sachwidrig außer Betracht lässt (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 14 f.; vgl. ErfK/Dieterich 9. Aufl. Einl. GG Rn. 57 f., Art. 6 GG Rn. 15; vgl. zum Verbot gleichheitswidriger Differenzierungen auch Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 16).

    Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 17).

    Tarifvertragsparteien steht es frei, ob und in welchem Umfang sie neben den rein arbeitsleistungsbezogenen Vergütungen durch einen zusätzlichen Vergütungsbestandteil einen sozialen, familienbezogenen Ausgleich gewähren wollen (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 18; aA Wiedemann/Wiedemann TVG 7. Aufl. Einl. Rn. 270).

    Es war ihnen aber verwehrt, von der gleichwohl getroffenen tariflichen Besitzstandsregelung bestimmte Arbeitnehmergruppen ohne einen auch unter Beachtung der Wertentscheidungen des Art. 6 GG sachlich vertretbaren Grund ganz oder teilweise auszuschließen (vgl. BVerfG 28. Januar 2003 - 1 BvR 487/01 - BVerfGE 107, 133, 141 st. Rspr.; Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 18).

    Fallkonstellationen, in denen die Interessenlage einzelner Beschäftigter von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abwich, mussten sie nicht regeln (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 20; vgl. auch BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 ua. - Rn. 60, NJW 2009, 48).

    Die bei einer solchen Typisierung entstehenden, unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abweicht, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 ua. - Rn. 60, NJW 2009, 48; BVerfG 23. Juni 2004 - 1 BvL 3/98 ua. - BVerfGE 111, 115; vgl. Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 -).

    Dies führte nur in atypischen Konstellationen zu Nachteilen für einzelne Arbeitnehmer (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 19).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07
    Nachdem sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes zu einem Systemwechsel entschlossen und die ehe- und familienbezogene Ausgleichsfunktion eines Teils des Entgelts für die Zukunft aufgegeben hatten, waren sie an ihre frühere Grundentscheidung, familienbezogene Entgeltbestandteile zu gewähren, auch nicht durch die Grundsätze der Folgerichtigkeit gebunden (vgl. BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 ua. - Rn. 80, NJW 2009, 48 für den Steuergesetzgeber).

    Fallkonstellationen, in denen die Interessenlage einzelner Beschäftigter von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abwich, mussten sie nicht regeln (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 20; vgl. auch BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 ua. - Rn. 60, NJW 2009, 48).

    Die bei einer solchen Typisierung entstehenden, unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abweicht, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 ua. - Rn. 60, NJW 2009, 48; BVerfG 23. Juni 2004 - 1 BvL 3/98 ua. - BVerfGE 111, 115; vgl. Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 -).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07
    a) Die Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung nicht unmittelbar grundrechtsgebunden (Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 15).

    Sie sind nicht dazu verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 15 ff., 18 f.).

    Die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte verpflichtet deshalb die Rechtsprechung dazu, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu einer Gruppenbildung führen, die die durch Art. 6 GG geschützten Belange von Ehe und Familie gleichheits- oder sachwidrig außer Betracht lässt (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 14 f.; vgl. ErfK/Dieterich 9. Aufl. Einl. GG Rn. 57 f., Art. 6 GG Rn. 15; vgl. zum Verbot gleichheitswidriger Differenzierungen auch Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 16).

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

    Nach dieser Verfassungsnorm sind Pflege und Erziehung der Kinder "das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Dieses Elternrecht hat nicht nur Grundrechtscharakter, sondern zugleich eine die gesamte staatliche Ordnung und damit auch die Gerichte bindende Richtlinienfunktion (vgl. BVerfG 20. Oktober 1954 - 1 BvR 527/52 - zu II 2 b der Gründe, BVerfGE 4, 52; BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 31, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14).
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 22; zu einer Regelung in einer Betriebsvereinbarung BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 29 f., BAGE 133, 158) .
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09

    Überleitung in den TVöD - Besitzstand - Diskriminierung

    So hat es den Ausschluss von einer tariflichen Besitzstandszulage wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 19 ff., NZA 2009, 391) oder von tariflichem Sonderurlaub zur Kinderbetreuung (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 20 ff., ZTR 2009, 322) ebenso beanstandet wie die Benachteiligung alleinerziehender Eltern bei der Berechnung des Vergleichsentgelts wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst ihrer Söhne (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 -).
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    So hat es den Ausschluss von einer tariflichen Besitzstandszulage wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 19 ff., NZA 2009, 391) oder von tariflichem Sonderurlaub zur Kinderbetreuung (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 20 ff., ZTR 2009, 322) ebenso beanstandet wie die Benachteiligung alleinerziehender Eltern bei der Berechnung des Vergleichsentgelts wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst ihrer Söhne (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 -).
  • LAG Hessen, 04.05.2010 - 3 Sa 1752/09

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub, Tarifrecht, öffentlicher

    Die Herausnahme von Arbeitnehmern, denen wegen Gewährung von Sonderurlaub gemäß § 50 Abs. 2 BAT im September 2005 keine kinderbezogenen Entgeltbestandteile zustanden, von einem Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung verstößt, anders als dann, wenn kein Anspruch auf kinderbezogene Entgeltbestandteile im September 2005 wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit (BAG v. 18.12.2008 - 6 AZR 287/07) oder wegen der Gewährung von Sonderurlaub zum Zwecke der Kinderbetreuung (BAG v. 18.12.2008 - 6 AZR 890/07) bestand, nicht gegen Art. 3 Abs. 1, 6 GG.

    a) Allerdings verpflichtet die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte die Rechtsprechung dazu, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu einer Gruppenbildung führen, die die durch Art. 6 GG geschützten Belange von Ehe und Familie gleichheits- oder sachwidrig außer Betracht lassen (BAG, ständige Rechtsprechung, etwa 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - ZTR 2009, 322, Rn. 22; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - AP TVÜ § 11 Nr. 2, Rn. 21; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - AP TVÜ § 11 Nr. 1, Rn. 15) .

    Dies gilt entsprechend, soweit ein Arbeitnehmer gemäß § 50 Abs. 1 a) BAT wegen Sonderurlaubs zum Zwecke der Kinderbetreuung im September 2005 keine Arbeitsvergütung erhalten hat (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - aaO. Rn. 36) .

    Die Gewährung von Sonderurlaub stand nicht im Ermessen des Arbeitgebers, § 50 Abs. 1 BAT gewährte vielmehr trotz seiner Ausgestaltung als Soll-Vorschrift unter den dort geregelten Voraussetzungen einen Anspruch auf Sonderurlaub, es sei denn, dringende dienstliche oder betriebliche Interessen standen dem entgegen (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - aaO) .

    Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - aaO. Rn. 23; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - aaO. Rn. 17) .

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 9/08

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

    Hinweise des Senats: Parallelsachen 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - (führend) , - 6 AZR 420/07 -, - 6 AZR 673/07 -, - 6 AZR 890/07 -, - 6 AZR 9/08 - (vorliegend), - 6 AZR 209/08 -.
  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Das angestrebte Urteil ist trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet, den Streit der Parteien über den Anspruch des Klägers auf Strukturausgleich endgültig beizulegen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 11 mwN, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14) .

    Bei der Regelung familienbezogener Vergütungsbestandteile müssen sie jedoch gemessen am Leistungszweck gleichheitswidrige Differenzierungen vermeiden und bei der Ausgestaltung die Wertentscheidung des Art. 6 GG hinreichend beachten (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 22 ff., EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 28, BAGE 128, 210; ErfK/Schmidt 11. Aufl. Art. 6 GG Rn. 16) .

  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 4492/16

    Auschluss des tariflichen Anspruchs auf Gewährung von Altersfreizeit für

    Auch in diesem Fall kann aber ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG, Urteil vom 18.12.2008 - 6 AZR 890/07 - Rdnr. 11, juris; BAG, Urteil vom 24.09.2008 - 6 AZR 657/07 - Rdnr. 14, juris; BAG, Urteil vom 13.03.2007 - 1 AZR 232/06 - Rdnr. 18, AP Nr. 32 zu § 77 BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung = juris).

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage gilt nicht, wenn eine Leistungsklage nur nach § 259 ZPO als Klage auf zukünftige Leistung möglich wäre (BAG, Urteil vom 18.12.2008 - 6 AZR 890/07 - Rdnr. 11, juris;BAG, Urteil vom 10.01.1989 - 3 AZR 308/87 - BAGE 60, 350 = juris).

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Das angestrebte Urteil wäre trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet, den Streit der Parteien über die Berechnung des Vergleichsentgelts endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 11 mwN, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14).

    Sie begründet nur einen Anspruch auf eine Besitzstandszulage in Höhe des vollen Unterschiedsbetrags zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Ortszuschlags, wenn die andere Person aus den in der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA genannten Gründen, zu denen, obwohl nicht ausdrücklich aufgeführt, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zur kinderbezogenen Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA (18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14) eventuell auch Sonderurlaub zur Kinderbetreuung zu zählen ist, im September 2005 keine Bezüge erhalten hat.

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 586/10

    Vergütungsgruppenzulage nach § 9 TVÜ-L - Sonderurlaub aus familiären Gründen -

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass tarifliche Bestimmungen, die Nachteile an die Inanspruchnahme von Sonderurlaub zur Kinderbetreuung knüpfen, die Benachteiligten in ihrem Recht aus Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 6 GG verletzen (BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 1037/08 - BAGE 135, 66; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14) .
  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 1024/16
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 1037/08

    TVöD - Besitzstandszulage - Sonderurlaub des Ehegatten

  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 841/09

    Arbeitszeit - nichtärztliche Beschäftigte an Reha-Kliniken

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 673/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage - Elternzeit

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 867/09

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-Bund

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 71/14

    Regelbeförderung von Erfüllern - Mindestwartezeit

  • ArbG Magdeburg, 18.05.2011 - 7 Ca 2867/10

    Feststellungsklage - dynamische Bezugnahmeklausel

  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09

    Reha-Klinik als sonstiges Krankenhaus im Sinne des TV-L

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2009 - 10 A 10170/09

    Anwendungsbereich des BBesG § 40 Abs 5; Anwendbarkeit auch bei geringerem

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 95/15

    Altersteilzeit; Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe;

  • LAG Niedersachsen, 01.04.2011 - 6 Sa 1253/10

    Begriff des Urlaubs in Ziffer 1 der Protokollerklärung zu § 9 Abs. 4 TVÜ-L

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16

    Kinderbezogene Besitzstandszulage - Reduzierung der Wochenarbeitszeit nach

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 15/15

    Altersteilzeit; Anwartschaft; Berechnung; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 67/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • ArbG Oldenburg, 01.12.2016 - 6 Ca 472/14

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • LAG Hamm, 26.05.2011 - 17 Sa 247/11

    § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA i.V.m. Protokollerklärungen Nr. 1 und Nr. 5.

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15

    Anwartschaft; Berechnung; Betriebsvereinbarung; Besitzstand; Besitzstandsstufe;

  • LAG Bremen, 19.08.2009 - 2 Sa 17/09

    Anspruch auf pauschalierte Leistungszulage ohne tatsächliche Auszahlung eines

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 94/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 32/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • VGH Bayern, 27.06.2012 - 3 ZB 11.622

    Beamtenrecht; Ruhestandsbeamter; Familienzuschlag Stufe 3; Ausgleichsbetrag;

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