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   BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08   

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BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08 (https://dejure.org/2010,3031)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2010 - 6 AZR 918/08 (https://dejure.org/2010,3031)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 (https://dejure.org/2010,3031)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 20/95

    Ausschluß eines Abfindungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08
    Die Auslegung des Tarifbegriffs "übernommen" ergibt, dass darunter die zeitlich unmittelbar anschließende Weiterbeschäftigung bei dem anderen Arbeitgeber zu verstehen ist, und zwar auch dann, wenn diese ohne die volle Besitzstandswahrung erfolgt (vgl. für den Ausschluss der Abfindung nach § 8 Abs. 3 des Tarifvertrags über einen sozialverträglichen Personalabbau im Bereich des Bundesministers der Verteidigung vom 30. November 1991 [TV Personalabbau BMVg] bei Übernahme durch einen anderen Arbeitgeber Senat 26. Oktober 1995 - 6 AZR 20/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 9 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 1).

    Außerdem wollten sie eine Doppelbelastung öffentlicher Haushalte vermeiden (vgl. für den Ausschluss des Abfindungsanspruchs im TV Personalabbau BMVg Senat 26. Oktober 1995 - 6 AZR 20/95 - mwN, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 9 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 1).

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2008 - 12 Sa 1073/08

    Tarifliche Weiterverweisungsklausel - und nach wirkungsloser Aufhebung einer in

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Oktober 2008 - 12 Sa 1073/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 552/83

    Anspruch auf Sonderzuwendungen bei Wechsel des Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08
    Aus der Berücksichtigung der bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber zurückgelegten Zeit wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien des TVöD die Treue zum öffentlichen Dienst honorieren wollen und insoweit dem Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes Rechnung tragen (vgl. zum Prinzip der Einheit des öffentlichen Dienstes BAG 16. November 2005 - 10 AZR 235/05 - EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 9; Senat 19. Oktober 2000 - 6 AZR 244/99 - ZTR 2001, 362; BAG 23. Januar 1985 - 5 AZR 552/83 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 122).
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 27/95

    Zum Inhalt eines Verweisungstarifvertrages

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08
    Die ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG übertragene Aufgabe, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder sinnvoll zu ordnen, umfasst jedoch auch die Befugnis, auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (BAG 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 333; 8. März 1995 - 10 AZR 27/95 - AP TVG § 1 Verweisungstarifvertrag Nr. 5 = EzA TVG § 1 Nr. 40).
  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01

    Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungspauschale

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08
    In Bezug auf Rechtsvorschriften bedeutet deren sinngemäße Anwendung oder entsprechende Geltung, dass eine Vorschrift ihren Voraussetzungen nach nicht unmittelbar anwendbar ist, dennoch aber dem wesentlichen Inhalt nach gelten soll, weil die Interessenlage für gleich erachtet wird (vgl. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 - zu II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 244/99

    Einstufung in Lebensaltersstufe

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08
    Aus der Berücksichtigung der bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber zurückgelegten Zeit wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien des TVöD die Treue zum öffentlichen Dienst honorieren wollen und insoweit dem Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes Rechnung tragen (vgl. zum Prinzip der Einheit des öffentlichen Dienstes BAG 16. November 2005 - 10 AZR 235/05 - EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 9; Senat 19. Oktober 2000 - 6 AZR 244/99 - ZTR 2001, 362; BAG 23. Januar 1985 - 5 AZR 552/83 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 122).
  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 571/94

    Keine Abfindung bei Neueinstellung in befristetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08
    Ohne Bedeutung ist auch, ob das neue Arbeitsverhältnis befristet ist (Senat 1. Dezember 1994 - 6 AZR 571/94 - ZTR 1995, 462).
  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 235/05

    Rückzahlung einer Zuwendung für Auszubildende

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08
    Aus der Berücksichtigung der bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber zurückgelegten Zeit wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien des TVöD die Treue zum öffentlichen Dienst honorieren wollen und insoweit dem Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes Rechnung tragen (vgl. zum Prinzip der Einheit des öffentlichen Dienstes BAG 16. November 2005 - 10 AZR 235/05 - EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 9; Senat 19. Oktober 2000 - 6 AZR 244/99 - ZTR 2001, 362; BAG 23. Januar 1985 - 5 AZR 552/83 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 122).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 319/08

    Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag - Besitzstandszulage - Auslegung der

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08
    Das M-Krankenhaus erhielt Zuschüsse der öffentlichen Hand und wandte mit den AVR in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung auf das Arbeitsverhältnis Regelungen an, die in Bezug auf den Ortszuschlag dem BAT vergleichbare Inhalte hatten (Senat 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - Rn. 21 mwN, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 15).
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 426/06

    Nachwirkender Tarifvertrag - dynamische Verweisung

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08
    Die Bezugnahme wirkt wie eine wörtliche Übernahme der Regelungen aus dem in Bezug genommenen Tarifvertrag in den verweisenden Tarifvertrag (vgl. BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 426/06 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 49; 10. März 2004 - 4 AZR 140/03 - EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36).
  • BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 140/03

    Dynamische tarifliche Blankettverweisung im Nachwirkungszeitraum - Tarifauslegung

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Sie haben insoweit am Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes festgehalten (vgl. für § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT BAG 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 29 mwN) .

    Soweit die Tarifvertragsparteien die Beschäftigungszeit in § 34 Abs. 3 Satz 4 TV-L für Arbeitsverhältnisse bei anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern geöffnet haben, wollten sie zwar das Prinzip der Einheit des öffentlichen Dienstes fortführen (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 29 mwN) .

  • BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21

    Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG

    Die ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG übertragene Befugnis, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder sinnvoll zu ordnen, umfasst jedoch auch die Befugnis, auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (st. Rspr. BAG 8. März 1995 - 10 AZR 27/95 - zu II 3 a der Gründe; im Anschluss: BAG 21. Januar 2020 - 3 AZR 73/19 - Rn. 55; 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 22) .
  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 417/19

    Jubiläumsgeld nach § 23 Abs. 2 TVöD-AT - Berechnung der Beschäftigungszeit

    Dabei kann unterstellt werden, dass die Tarifvertragsparteien die Treue zum öffentlichen Dienst honorieren und insoweit dem Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes Rechnung tragen wollen (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 27, BAGE 159, 294; 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 29) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

    Durch den Verweis auf § 34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TVöD-V macht Nr. 3 Abs. 2 Satz 5 der Anlage D.12 zum TVöD-V deutlich, dass ein solches Arbeitsverhältnis nur zu einem öffentlichen Arbeitgeber bestehen kann (vgl. zur Unterscheidung zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Arbeitgebern und zum Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes: BAG 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 28 bis 31) .
  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 73/19

    Betriebliche Altersversorgung der IKK classic - Abrechnungsverband Ost der VBL

    Durch das Erfordernis des engen sachlichen Zusammenhangs der Geltungsbereiche der Tarifverträge wird sichergestellt, dass auch bei der Delegation der Rechtssetzungsbefugnis auf andere Tarifvertragsparteien dem Postulat der Sachgerechtigkeit der tariflichen Regelung im Sinne eines angemessenen Interessenausgleichs Rechnung getragen wird (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 225/19

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Bezugnahme aufVBL-Satzung

    Durch das Erfordernis des engen sachlichen Zusammenhangs der Geltungsbereiche der Tarifverträge wird sichergestellt, dass auch bei der Delegation der Rechtssetzungsbefugnis auf andere Tarifvertragsparteien dem Postulat der Sachgerechtigkeit der tariflichen Regelung im Sinne eines angemessenen Interessenausgleichs Rechnung getragen wird (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09

    Höhe der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Auch eine sinngemäße Anwendung des § 26 BAT/BAT-O lässt § 2 Abs. 4 TVÜ-Bund nicht zu (vgl. Senat 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 25 zur Verweisung auf § 29 Abschn. B Abs. 7 BAT in § 9 Abs. 3 Buchst. b TV UmBw aF, ZTR 2010, 316).
  • LAG Köln, 20.10.2016 - 8 Sa 406/16

    Vorbeschäftigungszeit; privater Arbeitgeber; Anrechnung; Freizügigkeit;

    Aus der Berücksichtigung der bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber zurückgelegten Zeit in § 34 Abs. 3 TV-L wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien des TV-L die Treue zum Öffentlichen Dienst honorieren wollen und insoweit dem Gedanken der Einheit des Öffentlichen Dienstes Rechnung tragen (vgl. TV-L Kommentar § 34 Rdn 62.1; BAG vom 18.03.2010 - 6 AZR 918/08 - vgl. zum Prinzip der Einheit des Öffentlichen Dienstes BAG vom 19.10.2000 - 6 AZR 244/99 - und vom 26.11.2005 - 10 AQZR 235/05 -).
  • LAG Hamm, 24.03.2011 - 17 Sa 2265/10

    Ruhen tariflicher Ausgleichszahlung bei Bezug befristeter

    Die Inbezugnahme des TVöD-Bund begegnet im Hinblick auf den engen sachlichen Zusammenhang zwischen beiden Tarifverträgen keinen Bedenken (BAG 18.03.2010 - 6 AZR 918/08, ZTR 2010, 316).
  • LAG Niedersachsen, 02.09.2010 - 7 Sa 662/09

    Besitzstandszulage; Kindergeld

    Deshalb ist ein Festhalten an der in § 29 Abschnitt B Abs. 7 Satz 3 BAT enthaltenen Definition des öffentlichen Dienstes nicht gerechtfertigt (BAG vom 18.03.2010, 6 AZR 918/08, ZTR 2010, 316-321, Rn. 27).
  • LAG Hamm, 23.01.2014 - 15 Sa 45/13

    Anspruch auf monatliche Ausgleichszahlungen aufgrund der Härtefallregelung des §

  • ArbG Rheine, 19.10.2012 - 1 Ca 1634/11

    Ausgleichszahlung

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