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   BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12   

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https://dejure.org/2014,9653
BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12 (https://dejure.org/2014,9653)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2014 - 6 AZR 931/12 (https://dejure.org/2014,9653)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 6 AZR 931/12 (https://dejure.org/2014,9653)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

  • openjur.de

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 5 S 1 TVÜ-L, § 8 Abs 5 S 3 TVÜ-L, § 8 Abs 3 S 1 TVÜ-L, § 8 Abs 3 S 2 TVÜ-L, § 8 Abs 2 S 1 TVÜ-L
    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung von Lehrkräften im öffentlichen Dienst; Wahrung des Besitzstandes sog. Erfüller

  • bag-urteil.com

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

  • rewis.io

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung von Lehrkräften im öffentlichen Dienst

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung von Lehrkräften im öffentlichen Dienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf Höhergruppierungsgewinn für einen als Erfüller eingruppierten Lehrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1423
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12
    Sie brauchen nicht die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung zu finden (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 43; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 58) .

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 44; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 59) .

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 45; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 60) .

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12
    Sie brauchen nicht die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung zu finden (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 43; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 58) .

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 44; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 59) .

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 45; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 60) .

  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11

    Lehrereingruppierung - Fehlen einer besetzbaren Planstelle

    Auszug aus BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12
    So kann keine Höhergruppierung erfolgen, wenn es an einer zugeordneten und besetzbaren Planstelle mangelt, deren Besoldung der begehrten Entgeltgruppe entspricht (vgl. zum Eingruppierungserlass NW BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 - Rn. 28) .

    Dies ist sachgerecht, weil angestellte und beamtete Lehrkräfte oft nebeneinander an derselben Schule und zumeist unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 - Rn. 26; 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23) .

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12
    b) Art. 3 Abs. 1 GG untersagt zwar auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, mit dem ein Personenkreis begünstigt und ein anderer Personenkreis von der Begünstigung ausgenommen wird (vgl. BVerfG 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - Rn. 21, BVerfGE 132, 72; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78, BVerfGE 126, 400; BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .

    c) Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 79, BVerfGE 126, 400; BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3

    Auszug aus BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12
    aa) § 8 Abs. 3 Satz 2 iVm. Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder soll den Besitzstand von Beschäftigten wahren, die bei Fortgeltung des BAT aufgrund Bewährungsaufstiegs höhergruppiert worden wären, deren Aufstiegserwartung sich wegen der Einführung des TV-L aber nicht verwirklichte (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 31; 17. April 2013 - 4 AZR 770/11 - Rn. 23; Breier/Dassau/Kiefer/Thivessen TV-L Stand September 2012 Teil B 3 § 8 TVÜ-Länder Rn. 1; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand April 2011 Teil IV/3 TVÜ-Länder Rn. 255) .

    Auf diese Weise bleibt dem Betroffenen sein individueller Höhergruppierungsgewinn mindestens so lange erhalten, bis er auch nach dem neuen Entgeltsystem das gleiche Vergütungsniveau erreicht (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 41) .

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

    Auszug aus BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12
    b) Art. 3 Abs. 1 GG untersagt zwar auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, mit dem ein Personenkreis begünstigt und ein anderer Personenkreis von der Begünstigung ausgenommen wird (vgl. BVerfG 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - Rn. 21, BVerfGE 132, 72; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78, BVerfGE 126, 400; BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .

    c) Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 79, BVerfGE 126, 400; BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11

    Eingruppierung eines Lehrers - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12
    Dies kommt nunmehr in Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der seit 1. Januar 2012 geltenden Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) zum Ausdruck (vgl. zusammenfassend zur Lehrervergütung BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 19 f. mwN; Zimmerling öAT 2013, 202) .

    Die Tarifvertragsparteien erzielten bislang keine Einigkeit über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte (zur Problematik der Reichweite der tariflichen Regelungsmacht vgl. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 38) .

  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12
    Eine in einer schriftlichen Lohnabrechnung des Arbeitgebers vorbehaltlos ausgewiesene Lohnforderung ist zwar zunächst streitlos gestellt und muss nicht noch einmal zur Wahrung einer Ausschlussfrist schriftlich geltend gemacht werden ( BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 18, BAGE 135, 197) .
  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin

    Auszug aus BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12
    Dies ist sachgerecht, weil angestellte und beamtete Lehrkräfte oft nebeneinander an derselben Schule und zumeist unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 - Rn. 26; 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23) .
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Auszug aus BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12
    Eine solche spätere finanzielle Auswirkung ist zulässig, denn es gibt keinen Grundsatz, nach dem Höhergruppierungen stets und sofort einen Vergütungsvorteil mit sich bringen müssen (vgl. zu § 17 TV-L BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 22; 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 43) .
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 1036/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 508/99

    Bemessung der Urlaubsentgelts in der Textilindustrie

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92

    Ausschlußfrist, Widerruf von Forderungen in Lohnabrechnung

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 144/09

    Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Unwirksamkeit wegen

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2012 - 7 Sa 89/12

    Lehrkraft - Neuberechnung des Vergleichsentgelts - Auszahlung des

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 770/11

    Bewährungsaufstieg aufgrund tariflicher Besitzstandsregelung

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 273/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung und Leibesübungen

  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 299/07

    Eingruppierung eines Lehrers

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis stellte das Schreiben der Beklagten vom 4. Januar 2011 nur dann dar, wenn seine Auslegung ergäbe, dass die Parteien das Versorgungsverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit entziehen und es endgültig festlegen wollten (vgl. BGH 28. Mai 2014 - XII ZR 6/13 - Rn. 26; 12. März 2009 - IX ZB 157/08 - Rn. 2; 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05 - Rn. 8 mwN; vgl. BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 931/12 - Rn. 40; 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

    Er hat keine besonderen Tatsachen vorgetragen, aus denen geschlossen werden kann, dass die Beklagte mit der Abrechnung auf alle Einwendungen verzichten wollte (vgl. BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 931/12 - Rn. 41; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 508/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 96, 344) .
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Die Abrechnung dient nicht der Vorbereitung der Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs (BAG v. 27.02.2014 - 6 AZR 931/12, juris; BAG v. 07.09.2009 - 3 AZB 19/09, juris).

    Eine in einer schriftlichen Lohnabrechnung des Arbeitgebers vorbehaltlos ausgewiesene Lohnforderung ist zwar zunächst streitlos gestellt und muss nicht noch einmal zur Wahrung einer Ausschlussfrist schriftlich geltend gemacht werden (BAG v. 27.02.2014 - 6 AZR 931/12, juris; BAG 28.07.2010 - 5 AZR 521/09, BAGE 135, 197).

    Die Erteilung einer Lohnabrechnung hindert den Arbeitgeber regelmäßig nicht daran, die Lohnabrechnung später zu widerrufen, Gegenansprüche zu erheben oder aus anderen Gründen die Zahlung zu verweigern (vgl. BAG v. 27.02.2014 - 6 AZR 931/12, juris; BAG v. 21.04.1993 - 5 AZR 399/92, BAGE 73, 54; BAG v. 10.03.1987 - 8 AZR 610/84, BAGE 54, 242).

    Nur wenn besondere Anhaltspunkte vorliegen, kann davon ausgegangen werden, dass ein Arbeitgeber mit der Abrechnung auf alle Einwendungen verzichten will (BAG v. 27.02.2014 - 6 AZR 931/12, juris; BAG v. 12.12.2000 - 9 AZR 508/99, BAGE 96, 344; vgl. zum Arbeitszeitguthaben: BAG v. 23.09.2015 - 5 AZR 767/13, juris).

    Der Arbeitnehmer kann also nicht annehmen, es handele sich um eine auf Bestätigung oder gar Veränderung der Rechtslage gerichtete Willenserklärung im Sinne eines deklaratorischen oder konstitutiven Schuldanerkenntnisses (vgl. BAG v. 27.02.2014 - 6 AZR 931/12, juris; auch BAG v. 23.09.2015 - 5 AZR 767/13, juris; BAG v. 19.03.2008 - 5 AZR 328/07, juris, jeweils zum Arbeitszeitguthaben).

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