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   BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12   

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BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12 (https://dejure.org/2013,42047)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2013 - 6 AZR 94/12 (https://dejure.org/2013,42047)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 (https://dejure.org/2013,42047)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung einer Vorbeschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber? - Gleichbehandlung

  • openjur.de

    Beschäftigungszeit iSv § 7 Abschn A Abs 2 S 4 TV UmBw; Berücksichtigung einer Vorbeschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber?; Gleichbehandlung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beschäftigungszeit iSv § 7 Abschn A Abs 2 S 4 TV UmBw - Berücksichtigung einer Vorbeschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber? - Gleichbehandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 611 Abs 1 BGB, § 34 Abs 3 S 1 TVöD, Art 3 Abs 1 GG
    Beschäftigungszeit iSv § 7 Abschn A Abs 2 S 4 TV UmBw - Berücksichtigung einer Vorbeschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber? - Gleichbehandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei privaten Unternehmen bei der Einkommenssicherung nach dem Tarifvertrag über sozialverträglicher Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr

  • rewis.io

    Beschäftigungszeit iSv § 7 Abschn A Abs 2 S 4 TV UmBw - Berücksichtigung einer Vorbeschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber? - Gleichbehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei privaten Unternehmen bei der Einkommenssicherung nach dem Tarifvertrag über sozialverträglicher Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vorbeschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1360
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12
    Zwischen dem Wegfall des Arbeitsplatzes und einer Maßnahme der Neuausrichtung der Bundeswehr muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 25 mwN) .

    Durch den in § 1 Abs. 1 TV UmBw vorgegebenen Geltungsbereich soll sichergestellt werden, dass die begünstigenden Regelungen des TV UmBw nur auf die Arbeitnehmer angewandt werden, deren Arbeitsplätze durch die Umstrukturierung aufgrund der Neuausrichtung der Bundeswehr betroffen sind ( BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 26 mwN ) .

    Die Einkommenssicherungszulage soll den Lebensstandard der Arbeitnehmer erhalten, die durch die Umstrukturierung der Bundeswehr Verdiensteinbußen aufgrund von Organisationsmaßnahmen ausgesetzt sind (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 2 9) .

    Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (vgl. nur BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 31 mwN ) .

    Sie brauchen nicht die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung zu finden (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 34) .

    Diese Arbeitnehmer befanden sich aus diesem Grund nicht in vergleichbarer Lage wie der Kläger (vgl. dazu zB BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 42; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11  - Rn. 44 ) .

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12
    Hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen liegt die Einschätzungsprärogative bei den Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 15; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 12, BAGE 135, 313) .

    bb) Art. 3 GG untersagt zwar auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, mit dem ein Personenkreis begünstigt und ein anderer Personenkreis von der Begünstigung ausgenommen wird (vgl. BVerfG 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - Rn. 21, BVerfGE 132, 72; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78, BVerfGE 126, 400; BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 34; 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16) .

    § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 TVöD-AT (Bund) dient dazu, Berufserfahrung zu berücksichtigen, die dem Arbeitnehmer und damit auch seinem Arbeitgeber in der Tätigkeit, für die er neu eingestellt wurde, zugutekommt (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 62; 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 19) .

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12
    Sonst wäre es nicht erforderlich, eine solche Unterscheidung in § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG ausdrücklich als "unterschiedliche Behandlung wegen des Alters" zu erlauben (vgl. zu § 6 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b und Satz 4 Buchst. b TV UmBw BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 40 mwN) .

    Die differenzierende Maßnahme muss geeignet und erforderlich sein, um das legitime Ziel zu erreichen, und einen im Verhältnis zur Bedeutung des Ziels noch angemessenen Eingriff in die Rechte des Benachteiligten darstellen (vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42 mwN) .

    Arbeitnehmern mit längerer Beschäftigungszeit und typischerweise höherem Lebensalter fällt es zudem erfahrungsgemäß schwerer, den erreichten Besitzstand auf andere Weise - durch einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Bundeswehr oder durch einen Wechsel zu einem privaten Arbeitgeber - auszugleichen (vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 43 mwN) .

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12
    bb) Art. 3 GG untersagt zwar auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, mit dem ein Personenkreis begünstigt und ein anderer Personenkreis von der Begünstigung ausgenommen wird (vgl. BVerfG 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - Rn. 21, BVerfGE 132, 72; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78, BVerfGE 126, 400; BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .

    cc) Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 79, BVerfGE 126, 400; BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19).

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 20) .

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12
    Fehlt zu einem Streitgegenstand ein Revisionsangriff, ist das Rechtsmittel unzulässig (vgl. BAG 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 13, BAGE 120, 239) .

    Dann handelt es sich um Anspruchskonkurrenz und nicht um verschiedene Streitgegenstände (vgl. BAG 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - aaO) .

    Die zusammentreffenden Ansprüche sind nach ihrer Tatsachengrundlage, dem vom Kläger vorzutragenden Lebenssachverhalt, unterschiedlich ausgestaltet (vgl. BAG 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 15, BAGE 120, 239) .

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09

    Stufenzuordnung - Begriff der Beschäftigungszeit

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12
    Vor allem für Eingruppierungs- oder Stufenzuordnungsregelungen kann es aber auch auf die Dauer der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit ankommen (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 14) .

    § 34 TVöD-AT (Bund) ist vielmehr mit "Kündigung des Arbeitsverhältnisses" überschrieben (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 16) .

    Das deutet darauf hin, dass der Begriff der Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD-AT (Bund) nur in diesen Fällen maßgeblich sein soll (vgl. näher BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 17 ff.) .

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12
    bb) Art. 3 GG untersagt zwar auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, mit dem ein Personenkreis begünstigt und ein anderer Personenkreis von der Begünstigung ausgenommen wird (vgl. BVerfG 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - Rn. 21, BVerfGE 132, 72; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78, BVerfGE 126, 400; BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .

    cc) Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 79, BVerfGE 126, 400; BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19).

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 267/11

    Neuer Entgelttarifvertrag - Überleitung - Redaktionsversehen

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12
    Eine Tarifauskunft darf zum einen nicht darauf gerichtet sein, eine prozessentscheidende Rechtsfrage zu beantworten (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22 mwN; 14. März 2012 - 10 AZR 172/11 - Rn. 27) .

    Zum anderen kann der Wille der Tarifvertragsparteien wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann berücksichtigt werden, wenn er sich in den tariflichen Normen unmittelbar niedergeschlagen hat (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22; 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - Rn. 27; 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 28) .

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12
    Hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen liegt die Einschätzungsprärogative bei den Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 15; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 12, BAGE 135, 313) .
  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12
    bb) Art. 3 GG untersagt zwar auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, mit dem ein Personenkreis begünstigt und ein anderer Personenkreis von der Begünstigung ausgenommen wird (vgl. BVerfG 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - Rn. 21, BVerfGE 132, 72; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78, BVerfGE 126, 400; BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .
  • BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 44/12

    Betriebsvereinbarung - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

  • BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 916/11

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Benachteiligung von

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 172/11

    Tarifliche Kompensationszahlung - positives Betriebsergebnis - Ausschlussfrist

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

  • EuGH, 07.06.2012 - C-132/11

    Die Nichtberücksichtigung der Berufserfahrung, die bei einem anderen Unternehmen

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09

    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12

    Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw -

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 350/10

    Stufenzuordnung - tarifliches Schlechterstellungsverbot

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2011 - 9 Sa 440/11

    Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten - Begriff der ununterbrochenen

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

    Eine lange Betriebszugehörigkeit können aber Arbeitnehmer in jungen Jahren noch nicht erlangt haben (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 52) .
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    Sie brauchen nicht die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung zu finden (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 43; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 58) .

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 44; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 59) .

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

    aa) § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L dient dazu, Berufserfahrung zu berücksichtigen, die dem Arbeitnehmer und damit auch seinem Arbeitgeber in der Tätigkeit, für die er neu eingestellt wurde, zugutekommt (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 58; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 62 ) .
  • BGH, 24.05.2016 - 4 StR 440/15

    Freispruch des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) vom Vorwurf der Untreue

    Auch eine selbstständige Tätigkeit kann danach eine förderliche berufliche Tätigkeit sein (vgl. zu alledem BAG, Urteile vom 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12, BAGE 148, 217, Tz. 30; vom 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12, Tz. 58, und vom 21. November 2013 - 6 AZR 23/12, ZTR 2014, 148, Tz. 53).
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Wegen dieser Auswirkungen der Beschäftigungszeit auf tarifliche Ansprüche sind der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des festzustellenden Rechtsverhältnisses und das erforderliche Feststellungsinteresse gegeben (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3

    Fehlt zu einem Streitgegenstand ein Revisionsangriff, ist das Rechtsmittel unzulässig (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 13; 24. März 2011 - 6 AZR 691/09 - Rn. 17) .

    Die Klägerin war deshalb nicht gehalten, weitere objektiv gehäufte, auf die monatlichen Beträge des Höhergruppierungsgewinns gerichtete Leistungsklagen zu erheben (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 24) .

    Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (vgl. nur BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 38) .

    Sie brauchen nicht die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung zu finden (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 43; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 58) .

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 44; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 59) .

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 45; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 60) .

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, handelt es sich schon tatbestandlich nicht um eine Benachteiligung iSv. § 7 Abs. 1 AGG (vgl. zB BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 49; 23. April 2013 - 1 AZR 916/11 - Rn. 15) .

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 944/11

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3

    Fehlt zu einem Streitgegenstand ein Revisionsangriff, ist das Rechtsmittel unzulässig (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 13; 24. März 2011 - 6 AZR 691/09 - Rn. 17) .

    Der Kläger war deshalb nicht gehalten, weitere objektiv gehäufte, auf die monatlichen Beträge des Höhergruppierungsgewinns gerichtete Leistungsklagen zu erheben (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 24) .

    Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (vgl. nur BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 38) .

    Sie brauchen nicht die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung zu finden (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 43; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 58) .

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 44; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 59) .

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 45; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 60) .

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, handelt es sich schon tatbestandlich nicht um eine Benachteiligung iSv. § 7 Abs. 1 AGG (vgl. zB BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 49; 23. April 2013 - 1 AZR 916/11 - Rn. 15) .

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 945/11

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3

    Fehlt zu einem Streitgegenstand ein Revisionsangriff, ist das Rechtsmittel unzulässig (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 13; 24. März 2011 - 6 AZR 691/09 - Rn. 17) .

    Die Klägerin war deshalb nicht gehalten, weitere objektiv gehäufte, auf die monatlichen Beträge des Höhergruppierungsgewinns gerichtete Leistungsklagen zu erheben (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 24) .

    Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (vgl. nur BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 38) .

    Sie brauchen nicht die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung zu finden (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 43; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 58) .

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 44; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 59) .

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 45; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 60) .

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, handelt es sich schon tatbestandlich nicht um eine Benachteiligung iSv. § 7 Abs. 1 AGG (vgl. zB BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 49; 23. April 2013 - 1 AZR 916/11 - Rn. 15) .

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

    Dass er dies in der Beschwerdebegründung nicht ausdrücklich angegeben hat, gebietet keine andere Beurteilung (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 12) .
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 753/12

    Stufenzuordnung nach Herabgruppierung bei individueller Endstufe im Bereich des

    Sie brauchen nicht die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung zu finden (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 43; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 58) .

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 45; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 60) .

  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2018 - 14 Sa 849/17

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu

  • BAG, 17.12.2015 - 8 AZR 54/14

    Teilklage - Bestimmtheit des Klageantrags - Streitgegenstand

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15

    Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw - Einbeziehung einer

  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 797/16

    Altersgrenze - Bezugnahmeklausel - Auslegung

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • LAG Düsseldorf, 09.12.2014 - 17 Sa 892/14

    Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 423/15

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - befristete Teilzeit

  • LAG Niedersachsen, 05.11.2015 - 4 Sa 1251/13

    Altersversorgung der Betriebskrankenkassen; Berechnung des

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw

  • BAG, 16.02.2023 - 6 AZR 95/22

    Stufenzuordnung nach Verschmelzung der DHL Delivery Regionalgesellschaften mit

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 577/17

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw

  • LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13

    Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für

  • LAG Köln, 30.04.2014 - 5 Sa 13/14

    Stufenzuordnung nach Eingruppierung in eine niedrigere Enrgeltgruppe

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 9 Sa 1197/15

    Krankengeldzuschuss - Anrechnung Folgejahr

  • LAG Hamm, 19.11.2014 - 5 Sa 315/14

    Umfang der Versicherungspflicht des Arbeitgebers gem. § 11 Abs. 3, 4 TV UmBw

  • LAG Köln, 09.04.2014 - 5 Sa 934/13

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung und Ungleichbehandlung und bei

  • LAG Hamm, 01.12.2016 - 8 Sa 719/16

    Eingruppierung; Gleichbehandlung

  • LAG Köln, 05.02.2014 - 3 Sa 752/13

    Ansprüche eines mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgeschiedenen Arbeitnehmers

  • ArbG Köln, 15.12.2015 - 12 Ca 4585/15

    Zahlungsbegehren des Arbeitnehmers bzgl. der Vergütung auf Grund eines nicht

  • ArbG Regensburg, 21.12.2017 - 7 Ca 3072/16

    Einstufungsfeststellungsklage auf Anerkennung früherer beruflicher Tätigkeit als

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