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   BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15   

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BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15 (https://dejure.org/2016,11097)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2016 - 6 AZR 96/15 (https://dejure.org/2016,11097)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 (https://dejure.org/2016,11097)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 TVöD-V, § 16 Abs 3 TVöD-V, § 16 Abs 2 TVöD-V, § 16 Abs 2a TVöD-V, § 17 Abs 2 TVöD-V
    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB II - Stufenlaufzeit

  • IWW

    § 563 Abs. 3 ZPO, § ... 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 6c Abs. 1 SGB II, § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II, § 6c SGB II, Art. 100 GG, § 148 ZPO, § 6c Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 SGB II, § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II, § 6c Abs. 5 Satz 3 SGB II, Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, § 6c Abs. 5 SGB II

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Stufenaufstiegs einer Mitarbeiterin des Job-Centers; Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den kommunalen Träger

  • bag-urteil.com

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB II - Stufenlaufzeit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Stufenzuordnung bei einem gesetzlichen Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB II

  • Betriebs-Berater

    Übergang des Arbeitsverhältnisses von der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Optionskommune

  • rewis.io

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB II - Stufenlaufzeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB II; Stufenlaufzeit

  • rechtsportal.de

    Zeitpunkt des Stufenaufstiegs einer Mitarbeiterin des Job-Centers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeit beim Jobcenter - und der neue kommunale Träger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenlaufzeit - und das auf das Jobcenter übergegangene Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Übergang des Arbeitsverhältnisses von der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Optionskommune - Stufenzuordnung - Stufenlaufzeit - zwingende Berücksichtigung der durch eine Tätigkeit in der Grundsicherung bei der BA erworbenen Berufserfahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1095
  • BB 2016, 1396
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15
    Diese Zulage sichert das bei der BA gezahlte Entgelt nur statisch (BAG 16. April 2015- 6 AZR 142/14 - Rn. 46) .

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur objektiv qualifiziertes, gründlich eingearbeitetes Personal auf den kommunalen Träger übergeht (vgl. BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42) .

    Zugleich würde insbesondere dann das Regelungsziel, der Kommune eingearbeitetes Personal zur Verfügung zu stellen, mit dem sofort die Aufgaben der Grundsicherung fortgeführt werden können, verfehlt, wenn ruhende Arbeitsverhältnisse übergingen (noch offengelassen von BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 13; Gagel/Luik aaO; ähnlich: Münder in LPK-SGB II 5. Aufl. § 6c Rn. 2; Luthe in Hauck/Noftz aaO; aA: Sächsisches LAG 28. Februar 2013 - 9 Sa 407/12 - Rn. 32 ff. [Erforderlich ist ununterbrochene Tätigkeit von mindestens 18 Monaten], Revision anhängig unter - 8 AZR 410/13 -; VG Halle 12. Dezember 2012 - 5 A 224/11 - [Neun Monate Tätigkeit reichen nicht]; Rixen/Weißenberger in Eicher/Spellbrink SGB II 3. Aufl. § 6c Rn. 2 [Längere Unterbrechung verhindert den Übergang]) .

    Der Senat hat davon abgesehen, den Rechtsstreit im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungskonformität des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II anhängige abstrakte Normenkontrollverfahren nach Art. 100 GG - 1 BvL 1/14 - (Vorlage BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) -) in analoger Anwendung des § 148 ZPO auszusetzen, weil das Interesse der Klägerin, die nicht den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit der BA, sondern allein die Anerkennung der Stufenlaufzeiten aus dem Arbeitsverhältnis mit der BA für die Stufenzuordnung im Arbeitsverhältnis mit dem Beklagten reklamiert, an einer Sachentscheidung überwiegt (vgl. BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 14 f.) .

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 16. April 2015 (- 6 AZR 142/14 -) eingehend begründet und hält daran ungeachtet der Kritik des Beklagten fest.

    Zwar geht der Beklagte zutreffend davon aus, dass die Zulage das vor dem Übergang des Arbeitsverhältnisses erreichte Entgelt nur statisch sichert (vgl. BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 46) .

    Diese wird jedoch durch die Ausgleichszulage allein nicht hinreichend gesichert (vgl. BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 44 f. mwN, Rn. 40 ff.) .

    aa) Der Beklagte rügt ohne Erfolg, der Senat habe in seiner Entscheidung vom 16. April 2015 (- 6 AZR 142/14 - Rn. 39 ff.) § 16 Abs. 2a TVöD-V als andere Möglichkeit der Lückenschließung außer Acht gelassen, damit den offenkundigen Willen der Tarifvertragsparteien nicht beachtet und die Tarifautonomie verletzt.

    Die vorhandene Berufserfahrung, die dem kommunalen Träger weiterhin zugutekommt, muss bei der Bemessung des Entgelts uneingeschränkt und zwingend berücksichtigt werden (vgl. BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 43) .

    Eine fiktive Überleitung in den TVöD-V erfolgt deshalb gerade nicht (vgl. BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 33) .

    Vielmehr sind die übernommenen Beschäftigten allein bei der Stufenzuordnung (so ausdrücklich BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 47) so zu stellen, als habe ihr Arbeitsverhältnis von Beginn ihrer Tätigkeit in der Grundsicherung mit dem aufnehmenden kommunalen Träger bestanden.

    Die Entscheidung des Senats vom 16. April 2015 (- 6 AZR 142/14 -) und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, die Erfahrung in der Grundsicherung darzulegen, war ihnen noch nicht bekannt.

    Die für den Aufstieg in die Stufe 5 erforderliche Zeit wäre weitergelaufen (noch offengelassen von BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 38) .

    Dem eingearbeiteten und qualifizierten Fachpersonal sollte durch den gesetzlich angeordneten Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich kein Nachteil entstehen (BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42) .

  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15
    Ohnehin wird dadurch nur die eigenverantwortliche Erledigung der den Gemeinden zugewiesenen Aufgaben sowie die Organisationshoheit als das Recht garantiert, über die innere Verwaltungsorganisation einschließlich der bei der Aufgabenwahrnehmung notwendigen Abläufe und Zuständigkeiten eigenverantwortlich zu entscheiden (BVerfG 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 - Rn. 49, BVerfGE 138, 1; 7. Oktober 2014 - 2 BvR 1641/11 - Rn. 114, 117, BVerfGE 137, 108) .
  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15
    Zugleich würde insbesondere dann das Regelungsziel, der Kommune eingearbeitetes Personal zur Verfügung zu stellen, mit dem sofort die Aufgaben der Grundsicherung fortgeführt werden können, verfehlt, wenn ruhende Arbeitsverhältnisse übergingen (noch offengelassen von BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 13; Gagel/Luik aaO; ähnlich: Münder in LPK-SGB II 5. Aufl. § 6c Rn. 2; Luthe in Hauck/Noftz aaO; aA: Sächsisches LAG 28. Februar 2013 - 9 Sa 407/12 - Rn. 32 ff. [Erforderlich ist ununterbrochene Tätigkeit von mindestens 18 Monaten], Revision anhängig unter - 8 AZR 410/13 -; VG Halle 12. Dezember 2012 - 5 A 224/11 - [Neun Monate Tätigkeit reichen nicht]; Rixen/Weißenberger in Eicher/Spellbrink SGB II 3. Aufl. § 6c Rn. 2 [Längere Unterbrechung verhindert den Übergang]) .
  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15
    Ohnehin wird dadurch nur die eigenverantwortliche Erledigung der den Gemeinden zugewiesenen Aufgaben sowie die Organisationshoheit als das Recht garantiert, über die innere Verwaltungsorganisation einschließlich der bei der Aufgabenwahrnehmung notwendigen Abläufe und Zuständigkeiten eigenverantwortlich zu entscheiden (BVerfG 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 - Rn. 49, BVerfGE 138, 1; 7. Oktober 2014 - 2 BvR 1641/11 - Rn. 114, 117, BVerfGE 137, 108) .
  • VG Halle, 12.12.2012 - 5 A 224/11

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15
    Zugleich würde insbesondere dann das Regelungsziel, der Kommune eingearbeitetes Personal zur Verfügung zu stellen, mit dem sofort die Aufgaben der Grundsicherung fortgeführt werden können, verfehlt, wenn ruhende Arbeitsverhältnisse übergingen (noch offengelassen von BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 13; Gagel/Luik aaO; ähnlich: Münder in LPK-SGB II 5. Aufl. § 6c Rn. 2; Luthe in Hauck/Noftz aaO; aA: Sächsisches LAG 28. Februar 2013 - 9 Sa 407/12 - Rn. 32 ff. [Erforderlich ist ununterbrochene Tätigkeit von mindestens 18 Monaten], Revision anhängig unter - 8 AZR 410/13 -; VG Halle 12. Dezember 2012 - 5 A 224/11 - [Neun Monate Tätigkeit reichen nicht]; Rixen/Weißenberger in Eicher/Spellbrink SGB II 3. Aufl. § 6c Rn. 2 [Längere Unterbrechung verhindert den Übergang]) .
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12
    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15
    Eine Vorschrift, die es in das Ermessen des Arbeitgebers stellt, ob und in welchem Umfang er die im Arbeitsverhältnis mit der BA erworbene Berufserfahrung anerkennt, wird dem gesetzgeberischen Ziel jedoch unabhängig davon, ob das Ermessen frei oder gebunden ist (zur Abgrenzung freien und gebundenen Ermessens vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 13 ff., BAGE 148, 381) , nicht gerecht und ist darum zur Lückenschließung nicht geeignet.
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12
    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15
    Es kann dahinstehen, ob das neue Vorbringen der Klägerin unstreitig geworden ist und darum vom Senat berücksichtigt werden könnte (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 66, BAGE 147, 172) .
  • LAG Sachsen, 28.02.2013 - 9 Sa 407/12
    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15
    Zugleich würde insbesondere dann das Regelungsziel, der Kommune eingearbeitetes Personal zur Verfügung zu stellen, mit dem sofort die Aufgaben der Grundsicherung fortgeführt werden können, verfehlt, wenn ruhende Arbeitsverhältnisse übergingen (noch offengelassen von BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 13; Gagel/Luik aaO; ähnlich: Münder in LPK-SGB II 5. Aufl. § 6c Rn. 2; Luthe in Hauck/Noftz aaO; aA: Sächsisches LAG 28. Februar 2013 - 9 Sa 407/12 - Rn. 32 ff. [Erforderlich ist ununterbrochene Tätigkeit von mindestens 18 Monaten], Revision anhängig unter - 8 AZR 410/13 -; VG Halle 12. Dezember 2012 - 5 A 224/11 - [Neun Monate Tätigkeit reichen nicht]; Rixen/Weißenberger in Eicher/Spellbrink SGB II 3. Aufl. § 6c Rn. 2 [Längere Unterbrechung verhindert den Übergang]) .
  • LAG Sachsen, 04.12.2014 - 2 Sa 279/14

    Feststellung der Entwicklungsstufen für eine Tätigkeit bei einem Jobcenter

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 2014 - 2 Sa 279/14 - aufgehoben.
  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15
    Der Senat hat davon abgesehen, den Rechtsstreit im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungskonformität des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II anhängige abstrakte Normenkontrollverfahren nach Art. 100 GG - 1 BvL 1/14 - (Vorlage BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) -) in analoger Anwendung des § 148 ZPO auszusetzen, weil das Interesse der Klägerin, die nicht den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit der BA, sondern allein die Anerkennung der Stufenlaufzeiten aus dem Arbeitsverhältnis mit der BA für die Stufenzuordnung im Arbeitsverhältnis mit dem Beklagten reklamiert, an einer Sachentscheidung überwiegt (vgl. BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 14 f.) .
  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvL 1/14

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Überführung der Beamtenverhältnisse von Bundesbeamten in den Kommunalbereich;

  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13

    Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II

    Es soll nur objektiv qualifiziertes Personal übergehen, das gründlich eingearbeitet ist (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42, BAGE 151, 263; 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

    (1) "Aufgabenwahrnehmung" iSv. § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II bedeutet - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat - eine tatsächliche Tätigkeit, weshalb die bloße Übertragung entsprechender Aufgaben durch die Bundesagentur nicht ausreicht (offengelassen von BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13) .

    Zu diesem Zweck soll den kommunalen Trägern nur objektiv qualifiziertes Personal, das gründlich eingearbeitet ist, zur Verfügung gestellt werden (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42, BAGE 151, 263; 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

    Dieser soll insoweit mit "derselben Mannschaft" starten, die zuvor bei der Bundesagentur die Aufgaben der Grundsicherung wahrgenommen hat (BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13) .

    Dies gilt nicht nur für kurze Unterbrechungen, die infolge der Inanspruchnahme von Erholungsurlaub und Arbeitsunfähigkeit eintreten, sondern auch für Unterbrechungen aufgrund einer langandauernden Erkrankung, aufgrund eines schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbots, aufgrund Mutterschutzes und aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13) .

    In einem solchen Fall würde dem Regelungsziel von § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II, dem kommunalen Träger eingearbeitetes Personal zur Verfügung zu stellen, mit dem diese Aufgaben ohne Unterbrechung fortgeführt werden können, nicht hinreichend Rechnung getragen (vgl. hierzu BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; Gagel/Luik SGB II Stand Dezember 2018 § 6c Rn. 15; Münder in LPK-SGB II 6. Aufl. § 6c Rn. 2; Luthe in Hauck/Noftz SGB II Stand Dezember 2018 K § 6c Rn. 8; aA Weißenberger in Eicher/Luik SGB II 4. Aufl. § 6c Rn. 4, der eine tatsächliche Tätigkeit im Umfang von 50 % fordert; noch weitergehend Marx in Estelmann SGB II Stand November 2018 § 6c Rn. 6) .

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

    Die "angebrochene" Stufenlaufzeit war für den Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 Satz 1 erster Spielstrich TVöD-V aber - anders als die Zeit der Unterbrechung selbst - zu berücksichtigen (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 28; Spelge in Groeger Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2. Aufl. Teil 8 Rn. 52 f., 57) .
  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II -

    Es soll nur objektiv qualifiziertes Personal übergehen, das gründlich eingearbeitet ist (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42, BAGE 151, 263; 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

    (1) "Aufgabenwahrnehmung" iSv. § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II bedeutet - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat - eine tatsächliche Tätigkeit, weshalb die bloße Übertragung entsprechender Aufgaben durch die Bundesagentur nicht ausreicht (offengelassen von BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13) .

    Zu diesem Zweck soll den kommunalen Trägern nur objektiv qualifiziertes Personal, das gründlich eingearbeitet ist, zur Verfügung gestellt werden (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42, BAGE 151, 263; 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

    Dieser soll insoweit mit "derselben Mannschaft" starten, die zuvor bei der Bundesagentur die Aufgaben der Grundsicherung wahrgenommen hat (BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13) .

    Dies gilt nicht nur für kurze Unterbrechungen, die infolge der Inanspruchnahme von Erholungsurlaub und Arbeitsunfähigkeit eintreten, sondern auch für Unterbrechungen aufgrund einer langandauernden Erkrankung, aufgrund eines schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbots, aufgrund Mutterschutzes und aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13) .

    In einem solchen Fall würde dem Regelungsziel von § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II, dem kommunalen Träger eingearbeitetes Personal zur Verfügung zu stellen, mit dem diese Aufgaben ohne Unterbrechung fortgeführt werden können, nicht hinreichend Rechnung getragen (vgl. hierzu BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; Gagel/Luik SGB II Stand Dezember 2018 § 6c Rn. 15; Münder in LPK-SGB II 6. Aufl. § 6c Rn. 2; Luthe in Hauck/Noftz SGB II Stand Dezember 2018 K § 6c Rn. 8; aA Weißenberger in Eicher/Luik SGB II 4. Aufl. § 6c Rn. 4, der eine tatsächliche Tätigkeit im Umfang von 50 % fordert; noch weitergehend Marx in Estelmann SGB II Stand November 2018 § 6c Rn. 6) .

  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 205/20

    Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung iSd. TV-L

    § 16 Abs. 3 TV-L bezieht sich nur auf die Entgeltgruppe und honoriert unabhängig von der konkret geleisteten Tätigkeit bezogen auf den eingruppierungsrelevanten Arbeitsplatz den in dieser Entgeltgruppe gewonnenen Erfahrungsgewinn (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 38; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 21) .
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune -

    Sie werden aufgrund der Regelung in § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II, nach der vom Zeitpunkt des Übertritts an die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des neuen Trägers jeweils geltenden Tarifverträge ausschließlich anzuwenden sind, kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung von denen des bei dem Beklagten geltenden Tarifwerks des TVöD/VKA vollständig verdrängt (offengelassen in BAG 31. Januar 2019 - 8 AZR 410/13 - Rn. 98, BAGE 165, 278; 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 23; hiervon ausgehend wohl 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 3, 19; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 17 f., BAGE 151, 263) .
  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvL 1/14

    Unzulässige Normenkontrolle zu einer Personalüberleitungsbestimmung

    Vom Übergang erfasst werde daher nur gründlich eingearbeitetes, fachlich qualifiziertes Personal, nicht jedoch Personal, das im Referenzzeitraum keine einschlägigen Tätigkeiten ausübte (vgl. BAG, Urteil vom 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 -, juris, Rn. 42 f.; Urteil vom 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 -, juris, Rn. 13; zuvor etwa LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Oktober 2012 - 1 Sa 22/12 -, juris, Rn. 40 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 494/13

    Wiedereinstellung eines nach § 6c Abs 1 S 1 SGB 2 übergegangenen Arbeitnehmers

    Diese soll mit "derselben Mannschaft" starten, die zuvor bei der Beklagten die Aufgaben der Grundsicherung wahrgenommen hat (BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - BeckRS 2016, 68985 m. w. N.).

    Die Tätigkeit muss aber nicht durchgehend wahrgenommen worden sein, Unterbrechungen der tatsächlichen Tätigkeit im Bereich der Grundsicherung innerhalb dieser Rahmenzeit sind grundsätzlich für die Berechnung ohne Bedeutung, wenn diese Unterbrechungen nach § 19 Abs. 6 TV-BA für die Laufzeit in den Entwicklungsstufen unschädlich sind (BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - BeckRS 2016, 68985; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Oktober 2012 - 1 Sa 22/12 - BeckRS 2012, 76034 für eine nicht länger als drei Monate dauernde Abordnung an eine andere Dienststelle).

    Darum ist Elternzeit grundsätzlich als Beschäftigungszeit zu werten (BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - BeckRS 2016, 68985; a. A. LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 - Rz. 37, zitiert nach juris ).

    Zugleich würde insbesondere dann das Regelungsziel, der Kommune eingearbeitetes Personal zur Verfügung zu stellen, mit dem sofort die Aufgaben der Grundsicherung fortgeführt werden können, verfehlt, wenn ruhende Arbeitsverhältnisse übergingen (BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - BeckRS 2016, 68985 m. w. N.; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 - Rz. 31 ff., zitiert nach juris ; Arbeitsgericht Stendal, Urteil vom 2. Mai 2012 - 4 Ca 273/12 - BeckRS 2012, 72369; Münder , SGB II, 6. Aufl. 2017, SGB II § 6c Rz. 2 m. w. N.).

  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 493/18

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II

    Es soll nur objektiv qualifiziertes Personal übergehen, das gründlich eingearbeitet ist ( BAG 31. Januar 2019 - 8 AZR 410/13 - Rn. 28, 36 ff ., BAGE 165, 278; 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13) .

    Nicht nur die üblichen Unterbrechungen der tatsächlichen Tätigkeit, die typischerweise in jedem Arbeitsverhältnis vorkommen oder vorkommen können, sondern auch nicht typische Unterbrechungen der Aufgabenwahrnehmung, wie vorliegend die Unterbrechung wegen Inanspruchnahme von Elternzeit durch den Kläger, stehen der Annahme einer durchgängigen Aufgabenwahrnehmung iSv. § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II grundsätzlich nicht entgegen (vgl. dazu im Einzelnen BAG 31. Januar 2019 - 8 AZR 410/13 - Rn. 41 ff., BAGE 165, 278; 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13) .

  • BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

    Diese Aufzählung ist nach ihrem unmissverständlichen Wortlaut und nach dem vorstehend genannten tariflichen Regelungszweck abschließend (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13 zur inhaltsgleichen Regelung in § 19 Abs. 6 TV-BA; vgl. Bredemeier/Neffke/Bernheine 6. Aufl. TVöD § 17 Rn. 11) .
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Sie werden aufgrund der Regelung in § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II, nach der vom Zeitpunkt des Übertritts an die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des neuen Trägers jeweils geltenden Tarifverträge ausschließlich anzuwenden sind, kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung von denen des bei dem Beklagten geltenden Tarifwerks des TVöD/VKA vollständig verdrängt (offengelassen in BAG 31. Januar 2019 - 8 AZR 410/13 - Rn. 98, BAGE 165, 278; 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 23; hiervon ausgehend wohl 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 3, 19; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 17 f., BAGE 151, 263) .
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2018 - 5 Sa 224/16

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB 2 - Anzuwendende

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 385/19

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 1003/13

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 17/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • LAG Thüringen, 15.02.2017 - 4 Sa 202/15

    Aussetzung des Rechtsstreits zum Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

  • LAG Thüringen, 30.03.2017 - 4 Sa 61/15

    Aussetzung des Rechtsstreits zum Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

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