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   BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12   

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https://dejure.org/2014,30560
BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12 (https://dejure.org/2014,30560)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2014 - 6 AZR 993/12 (https://dejure.org/2014,30560)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 (https://dejure.org/2014,30560)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses von 21 Stunden oder weniger

  • openjur.de

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich; Einstellung der Zahlung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses von 21 Stunden oder weniger

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses von 21 Stunden oder weniger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 TzBfG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 TVG
    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses von 21 Stunden oder weniger

  • IWW

    § 4 Abs. 1 TzBfG, § ... 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, Art. 3 Abs. 1 GG, Richtlinie 97/81/EG, §§ 101, 102 Abs. 1 AFG, § 102 AFG, § 119 Abs. 3 SGB III, § 138 Abs. 3 SGB III, § 280 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 36 Satz 2 SGB VI, § 34 Abs. 3 SGB VI, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • bag-urteil.com

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses von 21 Stunden oder weniger

  • rewis.io

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses von 21 Stunden oder weniger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich; Einstellung der Zahlung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses von 21 Stunden oder weniger

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überbrückungsbeihilfe für ehemalige Beschäftigte der Stationierungsstreitkräfte

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Mindestbeschäftigungsdauer von mehr als 21 Stunden - keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1424
  • NZA-RR 2014, 674
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 22.12.1994 - 6 AZR 337/94

    Überbrückungsbeihilfe - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12
    b) Die Protokollnotiz zu § 4 Ziff. 1 Buchst. a TV SozSich legt wirksam eine Mindestbeschäftigungsdauer von mehr als 21 Stunden für ein nach § 4 Ziff. 1 Buchst. a TV SozSich berücksichtigungsfähiges Arbeitsverhältnis fest (vgl. ohne nähere Problematisierung BAG 27. September 2001 - 6 AZR 489/00 - zu I 2 der Gründe; 22. Dezember 1994 - 6 AZR 337/94 -) .

    Daraus wird deutlich, dass § 4 Ziff. 1 und Ziff. 2 TV SozSich bis zur Absicherung durch eine gesetzliche Altersrente einen Anreiz schaffen sollen, damit der Arbeitnehmer entweder durch ein neues Arbeitsverhältnis im Arbeitsprozess verbleibt oder zumindest der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, um auf diesem Weg wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert zu werden (vgl. BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 344/02 - zu 1 b aa und 2 der Gründe; 22. Dezember 1994 - 6 AZR 337/94 - zu II 2 der Gründe) .

    Die Tarifvertragsparteien haben sich dabei bewusst für eine Begrenzung auf eine Mindestarbeitszeit, nicht aber für eine Mindesthöhe des anderweitig erzielten Entgelts entschieden (vgl. BAG 22. Dezember 1994 - 6 AZR 337/94 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 383/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12
    Das zeigen der Vortrag des Klägers, der einräumt, das Arbeitsverhältnis bei der Firma S an den Vorgaben des TV SozSich ausgerichtet zu haben und das Verhalten des Klägers im Verfahren - 6 AZR 383/12 -, der ebenfalls versucht hatte, das Arbeitsverhältnis nach den Vorgaben des TV SozSich zu gestalten.

    c) Es kann dahinstehen, ob der zuständige Sachbearbeiter nach Erhalt des Schreibens vom 27. Juni 2006 im Hinblick auf die damals noch bestehende Weisungslage (vgl. 2.2.8 der Erläuterungen zu § 2 Ziff. 2 TV SozSich idF vom Mai 2006) bei einer mündlichen Auskunft über die Rentenberechtigung des Klägers § 34 Abs. 3 SGB VI rechtswidrig nicht berücksichtigt hat (zum Fortbestand des Anspruchs auf die Überbrückungsbeihilfe, wenn die Hinzuverdienstgrenzen überschritten sind, vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 13 ff.) , und ob sich die Beklagte dies zurechnen lassen müsste.

  • BAG, 23.05.1989 - 3 AZR 257/88

    Betriebliche Altersversorgung: Belehrung durch den Arbeitgeber bei Kündigung

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12
    Erteilt er aber Auskünfte, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - zu II 2 a aa der Gründe; 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - zu 2 b der Gründe) .
  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00

    Schadenersatz wegen fehlender Auskünfte über Versorgungsansprüche

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12
    Bei derartigen Eingriffen des Geschädigten in den Kausalverlauf ist der dadurch ausgelöste Schaden dem Schädiger nur zuzurechnen, wenn für das schädigende Verhalten nach dem haftungsbegründenden Ereignis ein rechtfertigender Anlass bestand oder der Entschluss des Geschädigten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und keine ungewöhnliche oder unangemessene Reaktion auf die Schädigung darstellt (BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - zu B 2 b dd der Gründe; BGH 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99 - zu 2 d der Gründe) .
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung -

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12
    Erteilt er aber Auskünfte, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - zu II 2 a aa der Gründe; 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - zu 2 b der Gründe) .
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12
    Jedenfalls hat der Kläger, den insoweit die Darlegungs- und Beweislast trifft (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 65, BAGE 134, 202) , nicht dargelegt, dass diese von ihm behauptete Pflichtverletzung kausal für den geltend gemachten Schaden gewesen wäre.
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/11

    Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Vertrauensschaden

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12
    Dem Arbeitgeber obliegt zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/11 - Rn. 63) .
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99

    Ersatzansprüche gegen Gutachter bei unrichtiger Wertermittlung

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12
    Bei derartigen Eingriffen des Geschädigten in den Kausalverlauf ist der dadurch ausgelöste Schaden dem Schädiger nur zuzurechnen, wenn für das schädigende Verhalten nach dem haftungsbegründenden Ereignis ein rechtfertigender Anlass bestand oder der Entschluss des Geschädigten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und keine ungewöhnliche oder unangemessene Reaktion auf die Schädigung darstellt (BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - zu B 2 b dd der Gründe; BGH 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99 - zu 2 d der Gründe) .
  • BGH, 28.01.2010 - III ZR 75/09

    Amtspflichtverletzung eines Notars wegen eines unklar gefassten Ehevertrages

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12
    Die Haftung entfällt, wenn die Handlung des Verletzten völlig unsachgemäß und unvertretbar ist (vgl. BGH 28. Januar 2010 - III ZR 75/09 - Rn. 6 mwN) .
  • BSG, 01.02.2005 - B 8 KN 6/04 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Anspruch - Hinzuverdienstgrenze -

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12
    Maßgeblich dafür wäre zunächst die individuelle Hinzuverdienstgrenze des Klägers (vgl. BSG 1. Februar 2005 - B 8 KN 6/04 R - Rn. 29) .
  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 714/00

    Essensgeldzuschuß für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 489/00

    Überbrückungsbeihilfe - Anknüpfleistung - Selbständiger

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 344/02

    Überbrückungsbeihilfe - Rentenversicherungsbeiträge

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06

    Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd.

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 266/11

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit und wegen

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 3 Sa 185/12

    Bezug von Überbrückungsbeihilfe - anderweitige Beschäftigung - Vereinbarkeit der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 26 Sa 2340/14

    Benachteiligung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin durch

    Erforderlich ist, dass die Grenzziehung zwischen Begünstigten und Benachteiligten unmittelbar an den sachlichen Grund anknüpft (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12, Rn. 18).
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Im Hinblick darauf, dass das Revisionsgericht an die Revisionsgründe nicht gebunden ist, war eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit den Gründen des angegriffenen Urteils nicht erforderlich (vgl. BAG in st. Rspr. seit 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - Rn. 10, BAGE 129, 170; zuletzt 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZN 835/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    Schließlich hat er deutlich gemacht, dass die Gerichte an diese von der Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien geschützte Entscheidung gebunden sind (BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 21 f.; 22. Dezember 1994 - 6 AZR 337/94 - zu II 1 und 2 der Gründe) .

    Aus § 138 Abs. 1 Nr. 1 iVm. Abs. 3 Satz 1 SGB III folgt im Umkehrschluss, dass eine Erwerbstätigkeit von 15 Stunden wöchentlich und mehr die Beschäftigungslosigkeit ausschließt (BSG 3. Dezember 2009 - B 11 AL 28/08 R - Rn. 11 zur Vorgängerbestimmung § 119 Abs. 3 Satz 1 SGB III aF; vgl. auch BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 24) .

    Sie wollten nicht sicherstellen, dass der Arbeitnehmer ein Mindestmaß an Einkommen erzielt, um so die Leistungen des Bundes zu mindern (BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 22) .

    (2) Die von der Beschwerde auf S. 63 der Begründung zitierte Passage aus der Entscheidung des Senats vom 31. Juli 2014 (- 6 AZR 993/12 - Rn. 24) ist aus dem Zusammenhang gerissen.

    cc) Die von der Beschwerde unter C I 1 e formulierte Frage zur Erreichung des Ziels der Eingliederung in den Arbeitsprozess iSv. § 4 Ziff. 1 Buchst. a TV SozSich ist durch die Entscheidungen des Senats vom 31. Juli 2014 (- 6 AZR 993/12 - Rn. 22 f.) sowie vom 22. Dezember 1994 (- 6 AZR 337/94 -) aus vorstehend genannten Gründen geklärt.

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 497/14

    Widerklage - Klagerücknahme - § 167 ZPO

    Eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit den Gründen des angegriffenen Urteils war im Hinblick darauf, dass das Revisionsgericht an die Revisionsgründe nicht gebunden ist, nicht erforderlich (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 558/14

    Schadenersatzanspruch nach § 113 Satz 3 InsO

    Im Hinblick darauf, dass das Revisionsgericht an die Revisionsgründe nicht gebunden ist, war eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit den Gründen des angegriffenen Urteils nicht erforderlich (vgl. BAG in st. Rspr. seit 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - Rn. 10, BAGE 129, 170; zuletzt 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 13) .
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13

    Sittenwidrige Vergütung für Schulbusfahrer und Begleitperson?

    Vielmehr muss es einen "echten Bedarf" für die Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten geben, diese muss zur Erreichung eines legitimen Zwecks geeignet und erforderlich sein (BAG in st. Rspr., zuletzt Urteil vom 31.07.2014 - 6 AZR 993/12, juris, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 01.03.2012 - C 393/10 (O"Brien)).
  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 397/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Erlöschen bei Anspruch auf Teilrente

    Der frühere Arbeitnehmer soll zumindest der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 20) .

    Ein hoher Verdienst steht im Einklang mit dem Ziel des TV SozSich, eine Anreizwirkung für eine Tätigkeit zu bieten, die zur weitestmöglichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 24) .

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 687/14

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    aa) Der TV SozSich dient in der Gesamtschau mit dem Abkommen zur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 21. Oktober 1971 (BGBl. II 1973 S. 1022 [richtig: BGBl. II 1973 S. 1021 - d. Red.] ) einer Verbesserung der Rechtslage der bei den ausländischen Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmer, insbesondere deren sozialer Sicherung (BT-Drs. 7/361 S. 2; BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 20) .

    Darin läge kein Verstoß gegen Hinweis- und Aufklärungspflichten, denn diese Auskunft wäre zutreffend (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 27) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14

    Wegfall des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich wegen Möglichkeit

    Die Protokollnotiz legt wirksam eine Mindestbeschäftigungsdauer von mehr als 21 Stunden für ein nach § 4 Ziff. 1. Buchst a TV SozSich berücksichtigungsfähiges Arbeitsverhältnis fest; die Differenzierung, die die Protokollnotiz zu § 4 Ziff. 1 Buchst. a TV SozSich zwischen Arbeitnehmern, die mehr als 21 Stunden arbeiten, und solchen, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 21 Stunden oder weniger beträgt, zur Folge hat, ist gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG sowie Art. 3 Abs. 1 GG, der durch § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG konkretisiert wird, gerechtfertigt (BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 17, zitiert nach juris).

    Die tarifvertraglich vorgesehene Grenzziehung bei 21 Stunden knüpft unmittelbar an den sachlichen Grund, eine Anreizwirkung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu schaffen, an (BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 22, zitiert nach juris).

    Erteilt der Arbeitgeber Auskünfte, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 -, Rn. 27, mwN, zitiert nach juris).

  • LAG Niedersachsen, 04.07.2016 - 8 Sa 364/16

    Schulungsbedingter Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigtes Mitglied einer

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Ungleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter nur gerechtfertigt ist, wenn sie einem echten Bedarf entspricht und zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet und erforderlich ist (EuGH vom 1. März 2012 - C-393/10 - [O"Brien] Rn. 64, 66; BAG vom 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - juris Rn. 18).

    Erforderlich ist, dass die Grenzziehung zwischen Begünstigten und Benachteiligten unmittelbar an den sachlichen Grund anknüpft (Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 61; BAG vom 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 249/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV-SozSich

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 691/14

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines

  • ArbG Krefeld, 31.01.2018 - 1 Ga 1/18

    Einstweilige Verfügung auf Untersagung eines Streiks im Arbeitskampf in der

  • LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13

    Maßstab für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns im Bereich

  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 455/18

    Überbrückungsbeihilfe - zumutbares Angebot - Sicherungsfall

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 349/14

    Besitzstandszulage bei Beendigung zulageberechtigender Tätigkeit nach dem TVK -

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 300/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen nach vorübergehender

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 560/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

  • BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 450/20

    Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

  • LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 392/14

    Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigtes Mitglied der Mitarbeitervertretung

  • ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15
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