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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG   

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https://dejure.org/2007,1779
OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG (https://dejure.org/2007,1779)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG (https://dejure.org/2007,1779)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06.OVG (https://dejure.org/2007,1779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Kennzeichnung des Gegenstandes der Zweitwohnungssteuer; Zulässigkeit der begrifflichen Gleichsetzung der melderechtlichen Registrierung eines Hauptsitzes und Nebenwohnsitzes mit dem abgabenrechtlichen Innehaben einer Erstwohnung und Zweitwohnung; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zweitwohnungssteuer - bei Eltern gemeldeter Student muss keine am Studienort zahlen

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; AO § 8; ; MRRG § 11 Abs. 5 S. 1; ; MRRG § 12 Abs. 3

  • streifler.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine studentische Zweitwohnungssteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine studentische Zweitwohnungssteuer

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nebenwohnung: Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Studenten zahlen keine Zweitwohnungssteuer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mainzer Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen - Steuer verstößt gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit

Besprechungen u.ä.

  • windows.net PDF (Kurzanmerkung)

    Elitenförderung ad absurdum - Zweitwohnsitzsteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 556
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06
    Durch diese finanzielle Last soll nämlich nur der getroffen werden, dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihm den Aufwand gestattet, gleichzeitig zwei Wohnungen zu unterhalten (vgl. BVerfGE 65, 325 [345 ff.]; BVerwG, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 5).

    Sie legitimiert sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 65, 325 ff.; BVerwG, Urteil vom 29. November 1991 - 8 C 107.89 - NVwZ 1992, 1098 f.) dadurch, dass das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung (hier: Erstwohnung) einen Zustand kennzeichnet, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89

    Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06
    Sie legitimiert sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 65, 325 ff.; BVerwG, Urteil vom 29. November 1991 - 8 C 107.89 - NVwZ 1992, 1098 f.) dadurch, dass das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung (hier: Erstwohnung) einen Zustand kennzeichnet, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06
    Eine dergestalt ergänzte Zweitwohnungssteuersatzung verstieße jedoch in ihrer Anwendung auf den Personenkreis, dem der Antragsteller angehört, gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG angelegten Grundsatz der Steuergerechtigkeit (vgl. BVerfGE 49, 343 [360 f.]).
  • BVerfG, 13.07.1965 - 1 BvR 771/59

    Zweigstellensteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06
    Denn es handelt sich um eine benachteiligende Typisierung, bei der der Gestaltungsfreiheit des Normgebers ohnehin enge Grenzen gezogen sind (vgl. BVerfGE 19, 101 [116]).
  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 3699/01

    Zweitwohnungssteuer für die Nutzung eines Zimmers im elterlichen Wohnhaus;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06
    Als Inhaber einer Erstwohnung kann nach allgemeinem Sprachgebrauch und gefestigter abgabenrechtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, NVwZ-RR 1994, 43 ff. [45 f.]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 3699/01 - juris) nur derjenige angesehen werden, dem die rechtliche und tatsächliche Verfügungsbefugnis über die von ihm als Hauptwohnung genutzten Räumlichkeiten zusteht.
  • VG Lüneburg, 16.02.2005 - 5 A 118/04

    Heranziehung einer Studierenden zu Zweitwohnungssteuern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06
    Einem die elterliche Wohnung mitbenutzenden Studenten kommt daran als Besitzdiener aber nicht einmal die tatsächliche Verfügungsbefugnis zu, so dass von einer rechtlichen Verfügungsbefugnis umso weniger die Rede sein kann (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 A 118/04 - juris).
  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06
    Die steuerrechtlichen Vorteile der Typisierung stehen nämlich in keinem rechtlichen Verhältnis zu der Ungleichheit der steuerlichen Belastung, die mit der Typisierung notwendig verbunden ist (vgl. BVerfGE 31, 119 [130 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1993 - 22 A 3850/92

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer; Begriff des Innehabens einer Wohnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06
    Als Inhaber einer Erstwohnung kann nach allgemeinem Sprachgebrauch und gefestigter abgabenrechtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, NVwZ-RR 1994, 43 ff. [45 f.]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 3699/01 - juris) nur derjenige angesehen werden, dem die rechtliche und tatsächliche Verfügungsbefugnis über die von ihm als Hauptwohnung genutzten Räumlichkeiten zusteht.
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Es komme nur darauf an, dass der getätigte Aufwand ein besonderer Aufwand sei, nicht darauf, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert werde (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 14 E 1045/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 271; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2006 - 4 M 319/06 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367 -, BayVBl 2007, S. 530; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. November 2007 - 14 K 10476/02 -, EFG 2008, S. 578, Rn. 31 f.; BVerwG, Urteile vom 17. September 2008 - 9 C 14/07 -, NVwZ 2009, S. 532 und - 9 C 17/07 -, NJW 2009, S. 1097; BFH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - II B 16/08 -, BFH/NV 2009, S. 53; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 7/08 -, juris; Birk, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht [Stand: März 2009], § 3 Rn. 215 f.; Meier/Juhre, KStZ 2005, S. 167 ; Nolte, jurisPR-BVerwG 5/2009 Anm. 6; Zieglmeier, Die Zweitwohnungssteuer in der Praxis, 2009, S. 40 ff.; anderer Ansicht: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06 -, NVwZ-RR 2007, S. 556; VG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2007 - 25 K 2703/07 -, juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2007 - 1 L 280/05 -, DStRE 2008, S. 1154; Oelschläger, DStR 2008, S. 590 , Winkler, KStZ 2007, S. 5 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2008 - 6 A 11354/07

    Zweitwohnungssteuer für studentische Nebenwohnung

    Dem Senat lagen je 1 Heft Verwaltungs- und Widerspruchsakten sowie die Akte des Beschwerdeverfahrens 6 B 11579/06.OVG vor, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden.

    Denn diesem Personenkreis steht, wie der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06.OVG - in Übereinstimmung mit einer Vielzahl von Stimmen in Rechtsprechung und Schrifttum dargelegt hat (umfassend dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2007 - 1 L 280/05 - juris Rdnr. 52), keine rechtlich abgesicherte Verfügungsmacht an den ihm in der elterlichen Wohnung zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten zu.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06

    Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen

    Denn wenn nach der Regelungskonzeption des Ortsgesetzgebers Gegenstand der Steuererhebung bzw. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht das "Innehaben einer Zweitwohnung" ist, dann erfordert der Steuertatbestand schon aus Gründen der begrifflichen Logik auch, dass der Abgabenpflichtige sich entsprechend eine Erstwohnung leistet (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG - vgl. auch VG Halle, Urt. v. 11.01.2006 - 5 A 169/05 HAL - unter Hinweis auf das Urt. v. selben Tag in 5 A 236/05 HAL).

    Darüber hinaus setzt sich das Verwaltungsgericht Köln nicht damit auseinander, dass es bei einem differenzierten Begriff des "Innehabens" je nach Erst- oder Zweitwohnung überhaupt - wie im vorliegend zu entscheidenden Fall - an einem entsprechenden Begriff als notwendiger Bestandteil des Steuertatbestandes fehlen würde; hierfür wäre aber eine entsprechende Regelung erforderlich (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG -).

    Mit einem ortsrechtlich definierten Steuergegenstand, der das typische "Kinderzimmer" als Erstwohnung erfasste, würde der Ortsgesetzgeber den mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG zulässigen Regelungsrahmen überschreiten: Die Qualifizierung der Beibehaltung eines "Kinderzimmers" in der elterlichen Wohnung als Innehaben einer Erstwohnung, die überhaupt erst die Besteuerung der "Zweitwohnung" möglich macht, entfernte sich so weit vom aufwandsteuerrechtlichen Anknüpfungspunkt der nach außen durch eine bestimmte Konsumform dokumentierten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, von Sinn und Zweck der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer und den zugrunde liegenden sozialen Gegebenheiten, dass das Urteil der Willkürlichkeit bzw. die Annahme eines Verstoßes gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG angelegten Grundsatz der Steuergerechtigkeit und einer Überschreitung der Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V gerechtfertigt wäre (vgl. zutreffend OVG Koblenz, Beschl. v. 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG - OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06

    Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine

    bb.) Aus den vorstehenden Überlegungen zu Sinn und Zweck der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer folgt zugleich, dass die rechtlich gebotene vollständige Umschreibung des Steuertatbestandes bzw. der Steuerpflicht die begriffliche Einbeziehung des Merkmals "Innehaben einer Erstwohnung" voraussetzt (vgl. OVG Greifswald, 27.02.2007 - 1 M 103/06 -), weil dann, wenn nach der Regelungskonzeption des Ortsgesetzgebers Gegenstand der Steuererhebung das "Innehaben der Zweitwohnung" ist, der Steuertatbestand schon aus Gründen der begrifflichen Logik auch erfordert, dass der Abgabenpflichtige sich entsprechend eine Erstwohnung leistet (vgl. OVG Koblenz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG - vgl. auch VG Halle, 11.01.2006 - 5 A 169/05 HAL -, unter Hinweis auf das Urteil vom selben Tag 5 A 236/05 HAL).

    Darüber hinaus setzt sich das Verwaltungsgericht Köln nicht damit auseinander, dass es bei einem differenzierten Begriff des "Innehabens" je nach Erst- oder Zweitwohnung überhaupt - wie im vorliegend zu entscheidenden Fall - an einem entsprechenden Begriff als notwendiger Bestandteil des Steuertatbestandes fehlen würde; hierfür wäre aber eine entsprechende Regelung erforderlich (vgl. OVG Koblenz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG -).

    Mit einem ortsrechtlich definierten Steuergegenstand, der das typische "Kinderzimmer" als Erstwohnung erfasste, würde der Ortsgesetzgeber den mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG zulässigen Regelungsrahmen überschreiten: Die Qualifizierung der Beibehaltung eines "Kinderzimmers" in der elterlichen Wohnung als Innehaben einer Erstwohnung, die überhaupt erst die Besteuerung der "Zweitwohnung" möglich macht, entfernte sich so weit vom aufwandsteuerrechtlichen Anknüpfungspunkt der nach außen durch eine bestimmte Konsumform dokumentierten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, von Sinn und Zweck der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer und den zugrunde liegenden sozialen Gegebenheiten, dass das Urteil der Willkürlichkeit bzw. die Annahme eines Verstoßes gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG angelegten Grundsatz der Steuergerechtigkeit und einer Überschreitung der Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V gerechtfertigt wäre (vgl. zutreffend OVG Koblenz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG - OVG Schleswig, 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris).

  • VG Weimar, 20.06.2007 - 6 E 492/07

    Kommunale Steuern; Heranziehung Studierender und Auszubildender zur

    Vielmehr bedarf er dazu auch einer rechtlichen Verfügungsbefugnis (VG Weimar, Beschluss vom 15. September 2005, - 6 E 971/05 We - und Urteil vom 27. September 2006 - 6 K 5509/04 - ebenso auch OVG NW, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, NVwZ-RR 1994, 43, 46; wohl auch NdsOVG, Urteil vom 17. Juli 1985 - A 167/84 -, ZKF 1986, 134, 135; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 7; BayVGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367 -, zitiert nach Juris Rdnr. 60 und Beschluss vom 20. März 2007 - 4 CS 07.478 -, zitiert nach J URIS Rdnr. 8; VG Köln, Beschluss vom 5. April 2006 - 20 L 67/06 -, zitiert nach J URIS Rdnr. 16; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 3699/01 -, zitiert nach Juris Rdnr. 93 ff.; Engelbrecht, Die Studentenbude als besonderer persönlicher Aufwand?, Kommunalpraxis Bayern 2006, 11 [Tz. 3.4]; Winkler, Problemfragen bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer aus der Sicht Studierender, KStZ 2007, 5, 10; Meier/Juhre, Aktuelle Problemfragen im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer bei Studierenden, KStZ 2005, 46, 47 und KStZ 2005, 167, 169).

    Ein sachlicher Grund hierfür ergibt sich weder aus dem Grundsatz der Typengerechtigkeit noch aus dem der Verwaltungspraktikabilität (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06 -, zitiert nach J URIS , Rdnrn. 6 ff.; wohl auch OVG M.-V., Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 M 103/06 -).

    Von einer lediglich untergeordneten Benachteiligung dieser Personengruppe kann deshalb nicht gesprochen werden (Winkler, Problemfragen bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer aus der Sicht Studierender, KStZ 2007, 5, 10; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 9; a. A. BayVGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 62 und Beschluss vom 2. März 2007 - 4 CS 06.2654 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 9).

    Besonderer Ermittlungen seitens der Antragsgegnerin, die einen größeren Verwaltungsaufwand erfordert hätten, bedurfte es folglich nicht (so auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 9; VG Lüneburg, Urteil vom 2. Januar 2004 - 5 A 118/04 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 32; a. A. FG Bremen, Urteil vom 1. Februar 2000 - 299283 K 2 -, KStZ 2000, 171, 172; VG Aachen, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 4 L 146/04 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 11; für eine zwingend in die Satzung aufzunehmende generelle Steuerbefreiung oder einen Billigkeitserlass: VG Lüneburg, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 5 B 34/04 - zitiert nach JURIS Rdnr. 12; FG Bremen, Urteil vom 1. Februar 2000 - 299283 K 2 -, KStZ 2000, 171, 173; Winkler, Problemfragen bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer aus der Sicht Studierender, KStZ 2007, 5, 10; ablehnend Engelbrecht, Die Studentenbude als besonderer persönlicher Aufwand?, Kommunalpraxis Bayern 2006, 11 [Tz. 5.1 ff.]).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06

    Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten,

    Denn wenn nach der Regelungskonzeption des Ortsgesetzgebers Gegenstand der Steuererhebung bzw. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht das "Innehaben einer Zweitwohnung" ist, dann erfordert der Steuertatbestand schon aus Gründen der begrifflichen Logik auch, dass der Abgabenpflichtige sich entsprechend eine Erstwohnung leistet (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG - vgl. auch VG Halle, Urt. v. 11.01.2006 - 5 A 169/05 HAL - unter Hinweis auf das Urt. v. selben Tag in 5 A 236/05 HAL).

    Darüber hinaus setzt sich das Verwaltungsgericht Köln nicht damit auseinander, dass es bei einem differenzierten Begriff des "Innehabens" je nach Erst- oder Zweitwohnung überhaupt - wie im vorliegend zu entscheidenden Fall - an einem entsprechenden Begriff als notwendiger Bestandteil des Steuertatbestandes fehlen würde; hierfür wäre aber eine entsprechende Regelung erforderlich (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG -).

    Mit einem ortsrechtlich definierten Steuergegenstand, der das typische "Kinderzimmer" als Erstwohnung erfasste, würde der Ortsgesetzgeber den mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG zulässigen Regelungsrahmen überschreiten: Die Qualifizierung der Beibehaltung eines "Kinderzimmers" in der elterlichen Wohnung als Innehaben einer Erstwohnung, die überhaupt erst die Besteuerung der "Zweitwohnung" möglich macht, entfernte sich so weit vom aufwandsteuerrechtlichen Anknüpfungspunkt der nach außen durch eine bestimmte Konsumform dokumentierten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, von Sinn und Zweck der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer und den zugrunde liegenden sozialen Gegebenheiten, dass das Urteil der Willkürlichkeit bzw. die Annahme eines Verstoßes gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG angelegten Grundsatz der Steuergerechtigkeit und einer Überschreitung der Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V gerechtfertigt wäre (vgl. zutreffend OVG Koblenz, Beschl. v. 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG - OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris).

  • VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367

    Zweitwohnungsteuerpflicht auch für Studenten

    Insbesondere ist der Charakter als Aufwandsteuer und die Steuergerechtigkeit auch dann noch gewahrt, wenn durch die Verknüpfung mit dem Melderecht Studierende, die in der elterliche Wohnung ihre melderechtliche Hauptwohnung haben, für ihre weitere, zeitlich weniger intensiv genutzte Wohnung am Studienort zweitwohnungsteuerpflichtig werden (so auch OVG NRW, B.v. 13.5.2004 - 14 B 778/04, NVwZ-RR 2005, 852, und B.v. 12.6.2006 - 14 E 1045/05, juris; OVG LSA, B.v.11.8.2006 - 4 M 319/06, juris; anderer Ansicht: OVG RhPf, B.v. 29.1.2007 - 6 B 11579/06.OVG).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 280/05

    Keine Zweitwohnungssteuer in den "Kinderzimmerfällen"

    Darüber hinaus setzt sich das Verwaltungsgericht Köln nicht damit auseinander, dass es bei einem differenzierten Begriff des "Innehabens" je nach Erst- oder Zweitwohnung überhaupt - wie im vorliegend zu entscheidenden Fall - an einem entsprechenden Begriff als notwendiger Bestandteil des Steuertatbestandes fehlen würde; hierfür wäre aber eine entsprechende Regelung erforderlich (vgl. OVG Koblenz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG -).

    Mit einem ortsrechtlich definierten Steuergegenstand, der das typische "Kinderzimmer" als Erstwohnung erfasste, würde der Ortsgesetzgeber den mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG zulässigen Regelungsrahmen überschreiten: Die Qualifizierung der Beibehaltung eines "Kinderzimmers" in der elterlichen Wohnung als Innehaben einer Erstwohnung, die überhaupt erst die Besteuerung der "Zweitwohnung" möglich macht, entfernte sich so weit vom aufwandsteuerrechtlichen Anknüpfungspunkt der nach außen durch eine bestimmte Konsumform dokumentierten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, von Sinn und Zweck der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer und den zugrunde liegenden sozialen Gegebenheiten, dass das Urteil der Willkürlichkeit bzw. die Annahme eines Verstoßes gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG angelegten Grundsatz der Steuergerechtigkeit und einer Überschreitung der Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V gerechtfertigt wäre (vgl. zutreffend OVG Koblenz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG - OVG Schleswig, 20.03.2002 - 2 L 136/00 - juris).

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2007 - 14 K 10476/02

    Berliner Zweitwohnungsteuer - Innehaben einer Zweitwohnung als Ausdruck

    Nach zunehmend vertretener Gegenauffassung (jüngst VG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2007 25 K 2703/07, [...] unter Zulassung der Sprungrevision; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Februar 2007 1 M 103/06, NordÖR 2007, 216; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2007 6 B 11579/06, NVwZ-RR 2007, 556) soll die Zweitwohnungsteuerpflicht mit Erstwohnsitz bei den Eltern gemeldeter Studierender daran scheitern, dass diese die Erstwohnung nicht inne hätten und ihnen im Hinblick auf die Kostenfreiheit der Erstwohnung auch kein eine Aufwandsteuer rechtfertigender zusätzlicher Aufwand entstünde.
  • VG Köln, 10.07.2007 - 21 L 707/07
    Nach der Auffassung der Kammer ist - entgegen der Auffassung der Antragstellerin und der des Verwaltungsgerichts Lüneburg -, Beschluss vom 28.07.2004 - 5 B 34/04 - und Urteil vom 16.02.2005 - 5 A 118/04 -, ähnlich auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007 - 6 B 11579/06.OVG - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, NVwZ-RR 2002, 528, nicht erforderlich, dass die Hauptwohnung bestimmte besondere Anforderungen erfüllt.

    Ob mit der Zweitwohnung eine besonders hohe Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf" dokumentiert wird, ist ebenfalls ohne rechtliche Relevanz, a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007 - 6 B 11579/06.

  • VG Köln, 18.04.2007 - 21 K 2396/06

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheides; Begriff der

  • BFH, 01.10.2008 - II B 16/08

    Zweitwohnungsteuer in Berlin: Ehemaliges Kinderzimmer als

  • VG Düsseldorf, 19.11.2007 - 25 K 2703/07

    Zweitwohnungssteuer für Studentenbude als Nebenwohnsitz unzulässig

  • VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08

    Zweitwohnungsteuer: Inanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2007 - 1 M 103/06

    Erhebung einer Zweitwohnungssteuer gegenüber Studenten, die als Hauptwohnung ihr

  • VG Mainz, 11.12.2007 - 3 K 318/07
  • OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07

    Zweitwohnungssteuer für Dresdner Studenten in Frage gestellt

  • VG Oldenburg, 23.05.2007 - 2 A 1610/05

    Aufwand; Innehaben; Insichgeschäft; juristische Person; Kapitalanlage;

  • VG Halle, 30.01.2008 - 5 A 271/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf eine aus

  • VG Gelsenkirchen, 10.03.2009 - 18 K 3236/07

    Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer; Anforderung an die Erhebung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 14 B 1167/07
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