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VGH Hessen, 12.12.2014 - 6 B 1349/14 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 21.07.2014 - 7 L 1600/14
- VGH Hessen, 12.12.2014 - 6 B 1349/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.11.2011 - 8 C 18.10
Abwicklungsanordnung; Anlegerschutz; Bankgeschäft; Einlagengeschäft; …
Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2014 - 6 B 1349/14
Bei der Festsetzung des Streitwertes orientiert sich der Senat an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 23. November 2011 - 8 C 18/10 -, juris) und bemisst die wirtschaftliche Bedeutung der Abwicklungsanordnung (I. des Bescheids vom 29. April 2014) mit 10 % der zurückzuzahlenden Einlagen, das führt - entsprechend den Ausführungen des Verwaltungsgerichts - zu einem Streitwertanteil von 646.731,18 EUR; daneben bleibt das für die Abwicklungsanordnung unter IV. a des Bescheids angedrohte Zwangsgeld von 50.000,00 EUR außer Betracht (Punkt 1.7.2 Satz 1 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit).
- OLG Köln, 17.03.2016 - 7 U 149/15
Schadensersatzpflicht des Ankäufers von Kapitallebensversicherungen
Der Senat schließt sich der zutreffenden und - soweit ersichtlich - ganz herrschenden Auffassung an, dass der gewerbsmäßige Ankauf von Lebensversicherungen ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft darstellt, wenn dem Kauf zugrunde liegt, dass die Lebensversicherung gekündigt ist bzw. wird und daher der Käufer den Rückkaufswert vereinnahmt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Dezember 2014 - 14 W 2263/14 - juris, m.w.N; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12 - juris - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 19.8.2010 in ZIP 2011, 170 sowie Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 6 B 1349/14 -, juris).