Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 30.06.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93   

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BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93 (https://dejure.org/1993,4632)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.1993 - 6 B 19.93 (https://dejure.org/1993,4632)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 1993 - 6 B 19.93 (https://dejure.org/1993,4632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die "Grundsatzrüge" - Verzögerung einer mündlichen Prüfung als Verfahrensfehler im Prüfungsrecht - Abweichungen vom vorgeschriebenen Gang des Prüfungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93
    Sie ist im übrigen soweit möglich bereits in den seither ergangenen prüfungsrechtlichen Entscheidungen des Senats (vgl. insbesondere auch Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132) weitgehend geklärt.
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84

    Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung -

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93
    Soweit schließlich mit der Beschwerde geltend gemacht wird, das angegriffene Urteil weiche hinsichtlich der Frage der Erheblichkeit des Mangels einer gegen § 6 ZAppO verstoßenden zu großen Prüfungsgruppe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Auswirkung von Verfahrensfehlern auf Ermessensentscheidungen (BVerwGE 32, 179; 78, 280 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86]; 61, 50 [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80]; 62, 114 [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 28/80]; 71, 65) [BVerwG 22.02.1985 - 8 C 25/84]sowie zur Beurteilungsermächtigung (DVBl 1988, 402 sowie BayVBl 1988, 408) ab, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80

    Mitwirkung sachverständiger Stellen - Leistungsanforderungen - Gewerbliche

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93
    Soweit schließlich mit der Beschwerde geltend gemacht wird, das angegriffene Urteil weiche hinsichtlich der Frage der Erheblichkeit des Mangels einer gegen § 6 ZAppO verstoßenden zu großen Prüfungsgruppe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Auswirkung von Verfahrensfehlern auf Ermessensentscheidungen (BVerwGE 32, 179; 78, 280 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86]; 61, 50 [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80]; 62, 114 [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 28/80]; 71, 65) [BVerwG 22.02.1985 - 8 C 25/84]sowie zur Beurteilungsermächtigung (DVBl 1988, 402 sowie BayVBl 1988, 408) ab, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93
    Eine gerichtliche Nachprüfung dahin gehend, ob etwa eine richtige oder vertretbare Auffassung eines Prüflings vom Prüfer zu Unrecht als falsch bewertet worden ist, würde indessen - ebenso wie bei Angriffen gegen die Bewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen (vgl. dazu Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314) - voraussetzen, daß der Prüfling konkrete und substantiierte Einwendungen vorbringt und sich nicht darauf verläßt, daß sich irgendein Fehler finden wird (vgl. Beschlüsse vom 1. September 1992 - BVerwG 6 B 22.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 302 sowie vom 16. November 1993 - BVerwG 6 B 30.93 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1967 - V A 123/67
    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93
    Vielmehr wird durch eine Regelung, wonach die Wiederholungsprüfung in Anwesenheit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder seines Stellvertreters stattfindet, wie sie in § 26 der Prüfungsordnung für Zahnärzte und 26. Januar 1955 (BGBl I S. 37) enthalten ist, die Zusammenfassung von Wiederholern zu Prüfungsgruppen nahegelegt (vgl. OVG Münster, NJW 1968, 2312, 2313).
  • BVerwG, 01.09.1992 - 6 B 22.92

    Bewertung einer Hausarbeit in der zweiten juristischen Staatsprüfung - Umfang der

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93
    Eine gerichtliche Nachprüfung dahin gehend, ob etwa eine richtige oder vertretbare Auffassung eines Prüflings vom Prüfer zu Unrecht als falsch bewertet worden ist, würde indessen - ebenso wie bei Angriffen gegen die Bewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen (vgl. dazu Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314) - voraussetzen, daß der Prüfling konkrete und substantiierte Einwendungen vorbringt und sich nicht darauf verläßt, daß sich irgendein Fehler finden wird (vgl. Beschlüsse vom 1. September 1992 - BVerwG 6 B 22.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 302 sowie vom 16. November 1993 - BVerwG 6 B 30.93 -).
  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86

    Abwasserabgaben - Abgabensatz - Gleichheitssatz - Umlage - Kanalbenutzungsgebühr

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93
    Soweit schließlich mit der Beschwerde geltend gemacht wird, das angegriffene Urteil weiche hinsichtlich der Frage der Erheblichkeit des Mangels einer gegen § 6 ZAppO verstoßenden zu großen Prüfungsgruppe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Auswirkung von Verfahrensfehlern auf Ermessensentscheidungen (BVerwGE 32, 179; 78, 280 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86]; 61, 50 [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80]; 62, 114 [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 28/80]; 71, 65) [BVerwG 22.02.1985 - 8 C 25/84]sowie zur Beurteilungsermächtigung (DVBl 1988, 402 sowie BayVBl 1988, 408) ab, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 17.90

    Ablegung der mündlichen Prüfung vor Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93
    Sie könnten im übrigen nichts daran ändern, daß gerade mündliche Prüfungen unterschiedlichen Bedingungen unterliegen und eine völlige Identität ihres Ablaufs nicht herzustellen ist (vgl. dazu auch Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 17.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 281).
  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93
    Soweit schließlich mit der Beschwerde geltend gemacht wird, das angegriffene Urteil weiche hinsichtlich der Frage der Erheblichkeit des Mangels einer gegen § 6 ZAppO verstoßenden zu großen Prüfungsgruppe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Auswirkung von Verfahrensfehlern auf Ermessensentscheidungen (BVerwGE 32, 179; 78, 280 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86]; 61, 50 [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80]; 62, 114 [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 28/80]; 71, 65) [BVerwG 22.02.1985 - 8 C 25/84]sowie zur Beurteilungsermächtigung (DVBl 1988, 402 sowie BayVBl 1988, 408) ab, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • BVerwG, 26.11.1980 - 7 B 190.80

    Anzeige des Erlöschens einer Vollmacht - Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93
    Die Fragen, ob es sich bei dem um 30 Minuten verzögerten Beginn einer mündlichen Prüfung um einen Verfahrensfehler handele und ob bejahendenfalls darauf verzichtet werden könnte, eine besondere nervliche Belastung des Prüflings vorzutragen, sind schon deshalb nicht klärungsbedürftig, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 26. November 1980 - BVerwG 7 B 190.80 - auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung zum Prüfungsrecht entschieden hat, daß sich eine verhältnismäßig geringfügige zeitliche Verzögerung, wie sie in einer Verschiebung des Prüfungsbeginns (im dort entschiedenen Fall um 35 Minuten) liege, sich allenfalls bei einem gegenüber den psychischen Belastungen der Prüfung besonders anfälligen Kandidaten leistungsmindernd auswirken könne.
  • BVerwG, 13.06.1969 - VII C 27.68

    Rechtmäßigkeit einer schriftlichen Prüfung in der ärztlichen Vorprüfung -

  • BVerwG, 20.04.1978 - 7 B 122.77

    Chancengleichheit im Prüfungswesen - Zweite juristische Staatsprüfung -

  • BVerwG, 16.11.1993 - 6 B 30.93

    Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei allgemeinen

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Multiple-choice-Verfahren - Antworten -

  • BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87

    Gemeinderecht - Wasserversorgung - Rückübertragung - Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 08.07.1992 - 6 B 7.92

    Wiederholungsprüflinge, keine grundgesetzwidrige Benachteiligung von - durch

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93

    Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit -

    Dieser von dem 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung (vgl. Urteile vom 7. Mai 1971 - BVerwG 7 C 51.70 - BVerwGE 38, 105 und vom 1. Oktober 1971 - BVerwG 7 C 5.71 - BVerwGE 38, 322; Beschluß vom 13. April 1983 - BVerwG 7 B 25.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 173) hat sich der nunmehr für Prüfungssachen zuständige 6. Senat im Ergebnis angeschlossen (vgl. auch Beschluß vom 23. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 19.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 326).
  • VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19

    Mündliche Abiturprüfung; Versagen technischer Einrichtungen; Verantwortlichkeit;

    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung deshalb darauf, ob angesichts der vom Prüfling konkret und substantiiert geltend gemachten Einwendungen (zu dieser Obliegenheit: BVerwG, Beschluss vom 23.12.1993 - 6 B 19/93 -, juris Rn. 8; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 17.07.2008 - 3 Bf 351/07.Z -, juris, Rn. 23) Verfahrensfehler vorliegen und die Prüfer den ihnen eröffneten Bewertungsspielraum überschritten haben, indem sie anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris Rn. 56; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 636).
  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550

    Stellenbesetzung

    Es obliegt dem Prüfling, konkrete und substantiierte Einwendungen gegen die Bewertung zu benennen (BVerwG, B.v. 23.12.1993 - 6 B 19.93 - juris Rn. 8; U.v. 4.5.1999 - 6 C 13.98 - juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2021 - 10 LA 250/20

    Jägerprüfung, deutsche; Prüfungsprotokoll

    16 Lassen sich jedoch der jeweiligen Prüfungsordnung keine weiteren Vorgaben entnehmen, so steht es im Ermessen der Prüfer, welche Aufzeichnungen sie sich machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.12.1993 - 6 B 19.93 -, juris Rn. 9).
  • VG Mainz, 13.08.2019 - 3 K 101/19

    Prüferbestellung nicht in der Akte - neuer Prüfungsversuch?

    Es gibt keinen allgemeinen prüfungsrechtlichen Grundsatz, der eine (amtliche) Niederschrift des Prüfungsablaufs erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.12.1993 - 6 B 19/93 -, juris, Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 9 S 1724/18

    Hinzuziehung eines Protokollführers zur mündlichen Prüfung im Rahmen der

    Gerade bei mündlichen Prüfungen und insbesondere Wiederholungsprüfungen, von denen das Bestehen der gesamten Prüfung abhängt und die die Anwesenheit des Prüfungsausschussvorsitzenden oder eines seiner Stellvertreter ausdrücklich erfordern, kann es dabei für ihn naheliegen, das Prüfungsgeschehen genau zu dokumentieren (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 23.04.2007, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 19.05.2008, a.a.O.; zur Protokollführung in einer mündlichen Prüfung allgemein: vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.11.2005 - 6 B 45.05 -, NVwZ 2006, 778; Beschluss vom 23.12.1993 - 6 B 19.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 326; Beschluss vom 31.03.1994 - 6 B 65.93 -, DVBl. 1994, 641).
  • VGH Hessen, 14.10.1996 - 6 UE 2777/93

    Mündliche Prüfung: Umfang der Protokollierung; Begründung einer Prüfungsleistung

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht aber auch zu Recht darauf hingewiesen, daß die oben genannten Grundrechte des Prüfungskandidaten das Bestehen hinreichender verfahrensmäßiger Vorkehrungen verlangen, um das Prüfungsgeschehen in der mündlichen Prüfung nachträglich noch aufklären zu können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. April 1983 - 7 B 25.82 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 173; Beschluß vom 23. Dezember 1993 - 6 B 19.93 -, Buchholz, a. a. O., Nr. 326).
  • VG Düsseldorf, 21.03.2016 - 6 K 5447/15

    Fahrlehrerprüfung; Fahrpraktische Prüfung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1993 - 6 B 19.93 -, juris Rn. 8 (= Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 326) mit weiteren Nachweisen; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 855.
  • VG Köln, 17.05.2023 - 8 K 6379/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1993 - 6 B 19.93 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Sachsen, 30.07.2020 - 5 A 704/18

    Diplomarbeit; Betreuung; Zwischenverteidigung; Gesetzesvorbehalt; Fürsorge; Rüge;

    35 a) Ein Verfahrensfehler ist unerheblich, wenn ein Einfluss des Fehlers auf das Prüfungsergebnis auszuschließen ist (BVerwG, Beschl. v. 23. Dezember 1993 - 6 B 19.93 -, juris).
  • OVG Bremen, 24.02.2023 - 1 B 235/22

    Erneute Wiederholung des Prüfungsverfahrens zur Zweiten Staatsprüfung für das

  • VG Cottbus, 27.04.2021 - 1 L 157/21
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92
  • VG Hamburg, 06.05.2022 - 5 K 3223/19

    Anspruch auf Vermerk im Abgangszeugnis, dass die schulischen Voraussetzungen für

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 30.06.1994 - 6 B 19.93   

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https://dejure.org/1994,17238
OVG Berlin, 30.06.1994 - 6 B 19.93 (https://dejure.org/1994,17238)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30.06.1994 - 6 B 19.93 (https://dejure.org/1994,17238)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30. Juni 1994 - 6 B 19.93 (https://dejure.org/1994,17238)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Keine Verbindlichkeit der Feststellung des Versorgungsamtes über die Hilflosigkeit für die Gewährung von Landespflegegeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung des Versorgungsamts; Verbindlichkeit; Bewilligung; Pflegegeld; Schwerbehindertenausweis; Hilflosigkeit

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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 10 S 436/15

    Zugang zu Umweltinformationen - hier: Unterlagen im Zusammenhang mit den

    Die Kostenentscheidung bleibt wegen des Grundsatzes der Kosteneinheit dem Schlussurteil des Verwaltungsgerichts vorbehalten (OVG Berlin, Urteil vom 30.06.1994 - 6 B 19.93 - juris Rn. 53; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Vorb. § 154 Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2022 - 12 A 1155/22

    Ablehnung der Zuerkennung des Merkzeichens "blind" mangels ausreichender Darlgung

    Das vom Kläger angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 30. Juni 1994 - 6 B 19.93 - stehe dem nicht entgegen, weil es eine andere Fragestellung (Vergleichbarkeit der Voraussetzungen für Landespflegegeld mit denen für Merkzeichen "H") betroffen habe.

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit ausgeführt, weshalb die Erwägungen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin im Urteil vom 30. Juni 1994 - 6 B 19.93 -, auf das der Kläger mit seinem Vorbringen offenbar abzielt, nicht mit der hier streitbefangenen Fallkonstellation vergleichbar ist.

    Mit der in Bezug genommenen Entscheidung gemeint ist wohl das vom Kläger erstinstanzlich zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 30. Juni 1994 - 6 B 19.93 -.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 6 B 38.12

    Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz Brandenburg; embolisierender

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin ist dem mit Urteil vom 30. Juni 1994 - OVG 6 B 19.93 - (OVGE 21, 147 zum Merkzeichen "H") entgegengetreten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2014 - 6 N 33.13

    Blindengeld; Landespflegegeldgesetz; Bindungswirkung der Entscheidung des

    Richtig an dem Einwand ist, dass die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 30. Juni 1994 - OVG 6 B 19.93 - juris) eine Bindung der Berliner Bezirksämter an eine Entscheidung des Versorgungsamtes (in jenem Fall über die Zuerkennung des Merkzeichens "H") nach § 4 Abs. 5 Satz 2 SchwbG (vgl. nunmehr § 69 Abs. 5 Satz 2 SGB IX) verneint hat, während das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 5 C 48.88 -, BVerwGE 90, 65) eine solche Bindungswirkung bejaht hat (in jenem Fall zum Merkzeichen "Bl").
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