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   BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08   

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BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08 (https://dejure.org/2008,15672)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2008 - 6 B 22.08 (https://dejure.org/2008,15672)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2008 - 6 B 22.08 (https://dejure.org/2008,15672)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beachtlichkeit eines von einem anwaltlich vertretenen Kläger persönlich gestellten Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Wiedereinsetzungsgesuch; Vorliegen eines eigenen fiebrigen Infekts und einer fieberhaften Magen-Darm-Erkrankung der Kinder als ...

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 11.90

    Ablehnung eines Sachverständigen - Musterungsstreit - Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08
    Maßgebend ist die für die Erfüllung der Aufgaben des Sachverständigen vorausgesetzte Eignung (vgl. Urteil vom 29. November 1991 BVerwG 8 C 11.90 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 40 S. 15).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08
    Die Darlegung des Verfahrensmangels ungenügender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert die substantiierte Erklärung, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02

    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08
    Auch ein von einem anwaltlich vertretenen Kläger persönlich gestellter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist zu beachten und kann nach Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist führen, wenn Wiedereinsetzungsgründe vorliegen und glaubhaft gemacht werden und die versäumte Prozesshandlung nachgeholt wird (vgl. Beschluss vom 23. Juli 2003 BVerwG 1 B 386.02 Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 39 S. 3).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08
    Ein solcher Mangel ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08
    Dazu führt der Kläger "BGHSt 35, 137" an.
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08
    Verschuldet im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO ist ein Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt hat walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (Urteil vom 8. März 1983 BVerwG 1 C 34.80 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129 S. 22).
  • BGH, 02.02.1994 - XII ZB 175/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08
    Ein Einzelanwalt ist verpflichtet, ihm zumutbare Maßnahmen, zum Beispiel eine Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen, zu ergreifen, die sicherstellen, dass bei einem unerwarteten Ausfall etwa infolge Erkrankung oder Unfalls unaufschiebbare Prozesshandlungen vorgenommen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 1994 XII ZB 175/93 VersR 1994, 1207 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.1978 - 3 C 83.76

    Zulässig der Revision - Ordnungsgemäße Einlegung - Begründung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08
    Gemäß § 173 VwGO, § 87 Abs. 1 ZPO bleibt die Vollmacht der Prozessbevollmächtigten des Klägers bestehen (Urteil vom 26. Januar 1968 BVerwG 3 C 83.76 BVerwGE 55, 193 = Buchholz 303 § 87 ZPO Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08
    Aufgabe des Sachverständigen ist es, soweit im vorliegenden Zusammenhang von Bedeutung, dem Gericht besondere Erfahrungssätze oder Kenntnisse des jeweiligen Fachgebietes zu vermitteln und/oder auf Grund von besonderen Erfahrungssätzen oder Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen (Urteil vom 6. Februar 1985 BVerwG 8 C 15.84 BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 3).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08
    Das setzt u.a. voraus, dass Zweifel bezüglich der Existenz, des Rechtscharakters, der Tragweite und der Bindungskraft einer "allgemeinen Regel" des Völkerrechts bestehen, also nicht des Völkervertragsrechts, zu dem die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gehört (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Dezember 2000 2 BvR 1290/99 EuGRZ 2001, 76 = juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.2001 - 6 B 65.01

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren das

  • BVerwG, 24.08.1995 - 3 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Versagung von Wiedereinsetzung infolge Verschuldens des

  • BVerwG, 16.07.2008 - 6 PKH 8.08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 1276/13

    Klage eines Nachbarn gegen die Genehmigung der Erweiterung des angrenzenden

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 6 B 22.08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 5 A 376/13 -, m. w. N.
  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 B 10.23
    Ein Einzelanwalt ist aber verpflichtet, schon vor Eintritt eines Vertretungsfalles zumutbare Maßnahmen wie zum Beispiel die Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen zu ergreifen, die sicherstellen, dass bei einem unerwarteten Ausfall etwa infolge Erkrankung oder Unfalls unaufschiebbare Prozesshandlungen vorgenommen werden können (BVerwG, Beschlüsse vom 3. September 2003 - 7 B 74.03 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 250 S. 50 und vom 28. August 2008 - 6 B 22.08 - juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 2. Februar 1994 - XII ZB 175/93 - âEURŒVersR 1994, 1207 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 16 A 130/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 6 B 22.08 -, juris, Rn. 13.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 6 B 22.08 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 13 A 1141/18.A -, juris, Rn. 5; OVG Saarl., Beschluss vom 9. November 2022 - 2 A 190/22, 2 D 179/22 -, juris, Rn. 8.

  • BVerwG, 15.10.2008 - 6 B 82.08

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für eine

    Die Anhörungsrüge und die "Beschwerde und Rüge" des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 28. August 2008 - BVerwG 6 B 22.08 - sowie die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden abgelehnt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 11 S 73.12

    Waldumwandlung; fehlende Genehmigung; Unterlassungsanordnung; Waldbegriff;

    Zu derartigen Vorkehrungen ist jedoch gerade auch ein Einzelanwalt verpflichtet, damit im Falle seines unerwarteten Ausfalls sichergestellt ist, dass unaufschiebbare Prozesshandlungen fristgerecht vorgenommen werden (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 6 B 22.08 -, juris Rz. 15 m.w.N.; s. auch Kopp, VwGO, Kommentar, 19. Auflage, § 60 Rz. 29).
  • VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 CS 22.884

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Glaubhaftmachung einer

    Nur wenn er aufgrund einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Erledigung oder Bestellung eines Vertreters gehindert war, kann eine Fristversäumnis unverschuldet sein (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2015 - 7 ZB 14.2138 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 23.4.2010 - 8 PA 63/10 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 28.8.2008 - 6 B 22.08 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 1944/18
    Eine plötzliche Erkrankung kann zwar als unverschuldeter Hinderungsgrund anzusehen sein, dann muss aber nachgewiesen werden, organisatorische Vorkehrungen für einen derartigen Fall getroffen zu haben (BVerwG 28.08.2008 - 6 B 22/08 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2023 - 6 A 2407/22

    Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 6 B 22.08 -, juris Rn. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2018 - 13 A 1141/18

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in die Monatsfrist des § 78 Abs. 4 S. 1 AsylG i.R.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 6 B 22.08 -, juris, Rn. 15; BGH, Beschluss vom 2. Februar 1994 - XII ZB 175/93 -, juris, Rn. 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 3256/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. März 2009 - 12 A 1796/07 - zum entsprechenden Organisationsverschulden bei Anwälten: BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 6 B 22.08 -, Juris.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 1945/18
  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 6 CS 11.255

    Bundesbeamtenrecht; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist; keine

  • VGH Bayern, 05.07.2013 - 6 CS 12.2789

    Bundesbeamtenrecht; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist; Keine

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.06.2008 - 6 PKH 8.08 (6 B 22.08)   

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BVerwG, 09.06.2008 - 6 PKH 8.08 (6 B 22.08) (https://dejure.org/2008,25462)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.2008 - 6 PKH 8.08 (6 B 22.08) (https://dejure.org/2008,25462)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - 6 PKH 8.08 (6 B 22.08) (https://dejure.org/2008,25462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Rechtsverfolgung i.R.e. Prozesskostenhilfeantrags - Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Wiedereinsetzungsgesuch bei Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen und Nachholung einer versäumten ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02

    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 6 PKH 8.08
    Auch ein von einem anwaltlich vertretenen Kläger persönlich gestellter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist zu beachten und kann nach Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist führen, wenn Wiedereinsetzungsgründe vorliegen und glaubhaft gemacht werden und die versäumte Prozesshandlung nachgeholt wird (vgl. Beschluss vom 23. Juli 2003 - BVerwG 1 B 386.02 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 39 S. 3).
  • BVerwG, 26.01.1978 - 3 C 83.76

    Zulässig der Revision - Ordnungsgemäße Einlegung - Begründung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 6 PKH 8.08
    Gemäß § 173 VwGO, § 87 Abs. 1 ZPO bleibt die Vollmacht der Prozessbevollmächtigten des Klägers bestehen (Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 3 C 83.76 - Buchholz 303 § 87 ZPO Nr. 1 S. 1).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 6 PKH 8.08
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94 u.a./88 - BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerwG, 13.08.1965 - IV B 213.65

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes bei der Entscheidung über das

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 6 PKH 8.08
    Das Bundesverwaltungsgericht ist zur Entscheidung zuständig (Beschluss vom 13. August 1965 - BVerwG 4 B 213.65 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 38 S. 42).
  • VerfGH Bayern, 17.07.2014 - 65-VI-13

    Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Vortrag aufgrund

    Sowohl nach Beiordnung eines "Notanwalts" als auch nach Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts hätten die Beschwerdeführer gemäß § 60 Abs. 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer ordnungsgemäßen Anhörungsrüge beantragen können (vgl. BVerwG DVBl 1999, 1662; BVerwG vom 9.6.2008 - 6 PKH 8/08 u. a. - juris Rn. 6).
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