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   BVerwG, 20.01.1976 - VI B 29.75   

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https://dejure.org/1976,2413
BVerwG, 20.01.1976 - VI B 29.75 (https://dejure.org/1976,2413)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1976 - VI B 29.75 (https://dejure.org/1976,2413)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1976 - VI B 29.75 (https://dejure.org/1976,2413)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beginn einer Verjährung - Anspruch auf eine höhere Versorgungsleistung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.01.1971 - VI C 66.65

    Zulässigkeit der Rechtsausübung bei Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - 6 B 29.75
    Von dieser Auffassung ist auch der beschließende Senat in Deiner Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 26. Januar 1971 - BVerwG VI C 66.65 -) stets ausgegangen.

    In Fortführung und Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung hat der beschließende Senat in dem Urteil vom 26. Januar 1971 - BVerwG VI C 66.65 - weiter ausgeführt, die Geltendmachung der Einrede der Verjährung könne nicht schon deshalb als unzulässige Rechtsausübung angesehen werden, weil der Dienstherr die Versorgungsbezüge (objektiv) rechtsfehlerhaft festgestellt habe, der Versorgungsberechtigte daher den Anspruch auf höhere Versorgung nicht gekannt habe und dadurch davon abgehalten worden sei, diesen Anspruch rechtzeitig geltend zu machen.

  • BVerwG, 30.09.1959 - V C 142.56
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - 6 B 29.75
    Wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt (vgl. Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG V C 142.56 - [DVBl. 1960, 251] und Beschluß vom 13. Juni 1961 - BVerwG CB 159.60 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 1 = MDR 1961, 1037]; siehe auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Dezember 1961 - 9 RV 290/60 - [MDR 1962, 340]), ist ein Richterwechsel grundsätzlich ohne Einfluß auf das gemäß § 101 Abs. 2 VwGO erklärte Einverständnis.
  • BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - 6 B 29.75
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann, wenn die Revision - wie hier - nicht zugelassen ist, ein in § 133 VwGO genannter Verfahrensmangel nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber auch mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1970 - BVerwG VI CB 25.68 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 = DÖV 1971, 710] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - 6 B 29.75
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auch dem Berufungsurteil zugrunde liegt, kann die Einrede der Verjährung unzulässige Rechtsausübung sein, wenn rechtswidrige Maßnahmen des Schuldners des verjährten Anspruchs dazu geführt haben, daß dieser dem Gläubiger nicht bekanntgeworden ist (BVerwGE 23, 166).
  • BGH, 10.04.1968 - V ZR 13/65

    Abhängigkeit des Verjährungsbeginns von der Kenntnis des Gläubigers vom Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - 6 B 29.75
    Es ist einhellige Meinung und bedarf daher keiner weiteren Klärung, daß der Beginn der Verjährung unabhängig ist von der Kenntnis oder Unkenntnis den Gläubigers von dem Anspruch (vgl. BGH in NJW 1968, 1381 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 23, 166 [173]; vgl. Urteile vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 66.65 - und - BVerwG 6 C 71.65 - [a.a.O.]; Beschlüsse vom 31. Juli 1972 - BVerwG 6 B 15.72 - [Buchholz 232 § 84 BBG Nr. 1], vom 20. Januar 1976 - BVerwG 6 B 29.75 - und vom 14. Mai 1979 - BVerwG 6 B 42.77 -) genügt für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Einrede der Verjährung nicht jede Falschberechnung.
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79

    Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen -

    Für die insoweit erforderlichen Voraussetzungen kann auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 23, 166 [173]; Urteil vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 71.65 - [Buchholz 232 § 155 BBG Nr. 4] sowie Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 6 B 29.75 -) verwiesen werden, wonach der Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber der Einrede der Verjährung ein "qualifiziertes Fehlverhalten" des Dienstherrn voraussetzt, das zwar nicht immer schuldhaft zu sein braucht, das aber unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles die Einrede der Verjährung als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheinen läßt.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83

    Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau

    Der Beginn der Verjährung hängt nach wohl einhelliger Meinung nicht davon ab, daß der Berechtigte vom Bestehen des Anspruchs Kenntnis hat oder haben konnte (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG VI B 29.75 - S. 4 m.weit.Nachw.; BGH, Urteil vom 22. Februar 1979, a.a.O.; Palandt/Heinrichs, § 198 RdNr. 1).

    Die Ursache der Unkenntnis des Anspruchs kann lediglich für die Frage bedeutsam sein, ob dem Schuldner, der sich auf die Verjährung beruft, damit gegen Treu und Glauben verstößt und daher den Vorwurf unzulässiger Rechtsausübung gegen sich hat (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG VI B 29.75 -, a.a.O.; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 32.81, a.a.O. S. 259).

  • BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 23, 166 [173]; Urteil vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 66.65 - [Buchholz 232 § 155 BBG Nr. 4] sowie Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 6 B 29.75 -) muß für den Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber der Einrede der Verjährung ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn vorliegen, das zwar nicht immer schuldhaft zu sein braucht, das aber unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Jeweiligen Einzelfalles die Einrede der Verjährung als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheinen läßt.
  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 B 87.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Geltendmachung von

    Insbesondere fehlt jede Darlegung, inwiefern das angefochtene Urteil auf dem vom Kläger gerügten Verfahrensmangel beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG VI B 29.75 -).
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