Rechtsprechung
BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Regelung über die Zulassung zur mündlichen Prüfung mit dem Grundrecht der Freiheit der Berufswahl - Hinnahme eines "gewissen, sich in vernünftigen Grenzen haltenden Überschusses an Prüfungsanforderungen" - Sinn und Zweck eines verwaltungsinternen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 9 S 2291/94
- BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95
Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein "gewisser, sich in vernünftigen Grenzen haltender Überschuß an Prüfungsanforderungen" hinzunehmen (BVerfGE 25, 236, 248 [BVerfG 25.02.1969 - 1 BvR 224/67], stRspr, zuletzt: BVerfGE 80, 1, 24).Knüpfen Bestehensregeln nur an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen an, ist zusätzliche Voraussetzung ihrer Verfassungsmäßigkeit, daß dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet (vgl. BVerfGE 80, 1, 35).
- BVerwG, 11.05.1983 - 7 B 85.82
Vereinbarkeit von § 13 Abs. 1 der Verordnung der baden-württembergischen …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95
Sie ist vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt dahin entschieden worden, daß es mit Bundesverfassungsrecht, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren ist, wenn der Verordnungsgeber einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen die Teilnahme an der mündlichen Prüfung außer von dem Erreichen einer Gesamtdurchschnittsnote (hier: 3,50 Punkte) davon abhängig macht, daß der Prüfling mindestens in der Hälfte (hier nur: in vier von neun) der Aufsichtsarbeiten die Note ausreichend (hier: 4,0 Punkte) oder eine bessere Note erreicht hat (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1983 - BVerwG 7 B 85.82 - und vom 14. März 1988 - BVerwG 7 B 31.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 174 u. 249;… vgl. auch schon Beschluß vom 11. August 1980 - BVerwG 7 CB 81.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 130). - BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
Verfassungsmäßigkeit der Regelung einer Sperre für die Zulassung zur mündlichen …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95
Daran hat auch der für das Prüfungsrecht nunmehr zuständige 6. Revisionssenat festgehalten (Beschluß vom 10. Oktober 1994 - BVerwG 6 B 73.94 -).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95
Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95
Hat ein solches Verfahren nicht stattgefunden, so sind die Verwaltungsgerichte verpflichtet, "bei substantiierten Einwänden des Prüflings gegen Bewertungen seiner Prüfungsleistungen auf seinen Antrag hin das gerichtliche Verfahren unverzüglich gemäß § 94 VwGO auszusetzen, damit zunächst die Prüfungsbehörde die Prüfungsentscheidung in eigener Zuständigkeit und Sachverantwortung 'überdenken' kann"; auf diese Möglichkeit eines Antrags auf Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens ist der Prüfling gemäß § 86 Abs. 3 VwGO alsbald hinzuweisen (vgl. Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 m.w.N.). - BVerwG, 11.08.1980 - 7 CB 81.79
Verstoß gegen Grundrechte bei Beschränkung der Zulassung zur mündlichen Prüfung …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95
Sie ist vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt dahin entschieden worden, daß es mit Bundesverfassungsrecht, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren ist, wenn der Verordnungsgeber einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen die Teilnahme an der mündlichen Prüfung außer von dem Erreichen einer Gesamtdurchschnittsnote (hier: 3,50 Punkte) davon abhängig macht, daß der Prüfling mindestens in der Hälfte (hier nur: in vier von neun) der Aufsichtsarbeiten die Note ausreichend (hier: 4,0 Punkte) oder eine bessere Note erreicht hat (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1983 - BVerwG 7 B 85.82 - und vom 14. März 1988 - BVerwG 7 B 31.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 174 u. 249; vgl. auch schon Beschluß vom 11. August 1980 - BVerwG 7 CB 81.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 130). - BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67
Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95
Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein "gewisser, sich in vernünftigen Grenzen haltender Überschuß an Prüfungsanforderungen" hinzunehmen (BVerfGE 25, 236, 248 [BVerfG 25.02.1969 - 1 BvR 224/67], stRspr, zuletzt: BVerfGE 80, 1, 24). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95
Auch diesbezügliche Darlegungen sind aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Voraussetzung einer zulässigen Verfahrensrüge (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95
Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 14.03.1988 - 7 B 31.88
Prüfung - Leistungsbewertung - Kontrollverfahren
Auszug aus BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95
Sie ist vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt dahin entschieden worden, daß es mit Bundesverfassungsrecht, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren ist, wenn der Verordnungsgeber einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen die Teilnahme an der mündlichen Prüfung außer von dem Erreichen einer Gesamtdurchschnittsnote (hier: 3,50 Punkte) davon abhängig macht, daß der Prüfling mindestens in der Hälfte (hier nur: in vier von neun) der Aufsichtsarbeiten die Note ausreichend (hier: 4,0 Punkte) oder eine bessere Note erreicht hat (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1983 - BVerwG 7 B 85.82 - und vom 14. März 1988 - BVerwG 7 B 31.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 174 u. 249;… vgl. auch schon Beschluß vom 11. August 1980 - BVerwG 7 CB 81.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 130).
- BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im …
Hingegen ist die Schwelle zu einem Rechtsverstoß noch nicht zwingend überschritten, wenn der Prüfer sich einer drastischen Ausdrucksweise bedient, wenn er mit deutlichen Randbemerkungen auf schlechte schriftliche Leistungen reagiert oder ein Ausrutscher bzw. eine Entgleisung nur gelegentlich vorgekommen sind (…vgl. Urteile vom 20. September 1984 a.a.O. S. 152 bzw. S. 219…, vom 24. Februar 1993 a.a.O. S. 135 bzw. S. 259 f. und vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 118.86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 242 S. 13 - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 78, 55; Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347 S. 63 f.). - BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen; …
Wie der Senat bereits früher entschieden hat, genügen solche Regeln den verfassungsrechtlichen Anforderungen nur, wenn die Teilprüfung, deren Nichtbestehen zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung führen soll, schon für sich genommen eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage bietet (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347 S. 62 f. und vom 10. Oktober 1994 - BVerwG 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338 S. 46 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82, 174/84 - BVerfGE 80, 1 ). - BVerfG, 26.06.2015 - 1 BvR 2218/13
Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung einer Studien- und Prüfungsordnung ist …
Das Bestehen von Teilprüfungen kann folglich gefordert werden, wenn diese schon für sich genommen jeweils eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage für die Erreichung des Prüfungszwecks bieten (vgl. BVerfGE 80, 1 ; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 3.95 -, juris, Rn. 4 f. m.w.N.).
- BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19
Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"
Für Bestehensregelungen, die nur an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen anknüpfen, ist zusätzliche Voraussetzung ihrer Verfassungsmäßigkeit, dass dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 und 174/84 - BVerfGE 80, 1 …und vom 26. Juni 2015 - 1 BvR 2218/13 [ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150626.1bvr221813] - NVwZ 2015, 1444 Rn. 24;… BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2013 - 6 C 18.12 [ECLI:DE:BVerwG:2013:290513U6C18.12.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 418 Rn. 26 …und vom 15. März 2017 - 6 C 46.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:150317U6C46.15.0] - Buchholz 451.33 SprG Nr. 4 Rn. 12 f.; Beschluss vom 6. März 1995 - 6 B 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347 S. 62 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2012 - 1 M 32/12
Zulassung zur Wiederholungsprüfung unter Beendigung des Beamtenverhältnisses auf …
Sie sind an dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu messen, d. h. sie dürfen zu dem angestrebten Zweck, nur qualifizierten Bewerbern den Beruf zu eröffnen, nicht außer Verhältnis stehen ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - 6 B 3.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347 [m. w. N.] ).Knüpfen Bestehensregeln - wie im gegebenen Fall - nur an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen an, ist zusätzliche Voraussetzung ihrer Verfassungsmäßigkeit, dass dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995, a. a. O. [m. w. N.] ).
Um eine im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG unzulässige Überspannung der Studien- bzw. Bestehensanforderungen zu vermeiden, bestehen für den Normgeber insoweit jedenfalls zwei Regelungsmöglichkeiten: Entweder er entschärft die Nichtbestehensregelungen, indem er eine gewisse Anzahl an Prüfungsmisserfolgen hinnimmt ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995, a. a. O. ), oder aber er eröffnet weitere Regelprüfungswiederholungsmöglichkeiten, um etwaigen Prüfungsmisserfolgen die notwendige Aussagekraft beimessen zu können.
- BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 46.15
Ausgestaltung; Befähigungsschein; Berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit; …
d) Knüpfen Bestehensregeln nur an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen an, ist zusätzliche Voraussetzung ihrer Verfassungsmäßigkeit, dass dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82, 174/84 - BVerfGE 80, 1 …und vom 26. Juni 2015 - 1 BvR 2218/13 - NVwZ 2015, 1444 Rn. 24; BVerwG…, Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 18.12 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 418 Rn. 26; BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - 6 B 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347 S. 62 f.). - VG Braunschweig, 20.12.2018 - 6 A 612/15
Aufbau; Bewertungsspielraum; Doppelverwertung; fachspezifische Beurteilung; …
Es gehört zu den Mitwirkungspflichten eines Prüflings, eine schriftliche Prüfungsleistung in leserlicher Form zu erbringen (vgl. BVerwG, B. v. 06.03.1995 - 6 B 3/95 -, juris Rn. 9;… OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 10.10.2008 - 14 A 1904/07 -, juris Rn. 37). - BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14
Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung; …
Das Bestehen von Teilprüfungen kann folglich gefordert werden, wenn diese schon für sich genommen jeweils eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage für die Erreichung des Prüfungszwecks bieten (vgl. BVerfGE 80, 1 ; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 3.95 -, juris, Rn. 4 f. m.w.N.). - VG Berlin, 18.02.2020 - 12 L 499.19 Prüfungsrechtliche Bestehensregeln verstoßen nur dann gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), wenn Anforderungen gestellt werden, die zum Zweck der Prüfung außer Verhältnis stehen und deshalb nicht geeignet sind, den mit der Prüfung verfolgten Zweck zu erreichen (BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - 6 B 3.95 -, juris Rn. 5).
Es ist verfassungsrechtlich, insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG, zunächst nicht zu beanstanden, dass eine Prüfungsordnung die Fortsetzung des Prüfungsverfahrens nicht nur von einem ausreichenden arithmetischen Durchschnitt aller Leistungen abhängig macht, sondern von einem Mindestmaß an Leistungen in bestimmten Prüfungsfächern oder -abschnitten (BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - 6 B 3.95 -, juris Rn. 5;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 167 m.w.N.).
Die zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung führende nichtbestandene Teilleistung muss als unerlässlicher, nicht ausgleichsfähiger Bestandteil derjenigen Qualifikation anzusehen ist, die mit der Prüfung insgesamt nachgewiesen werden soll (BVerwG…, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 B 74/14 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - 6 B 3.95 -, juris Rn. 5).
- VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01
Die Festlegung von Bestehensgrenzen für juristische Staatsprüfungen durch …
Demgemäß hat auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung in Streitigkeit um die juristischen Staatsprüfungen (vgl. etwa Beschluss vom 25.03.2003 - 9 S 1791/02 -) seiner Rechtsfindung die Regelungen der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung zugrundegelegt, was die Billigung des Bundesverwaltungsgerichts gefunden hat (vgl. B.v. 06.03.1995 - 6 B 3/95 -).Knüpfen Bestehensregeln nur an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen an, wie dies in § 41 JAPrO der Fall ist, ist zusätzlich Voraussetzung ihrer Verfassungsmäßigkeit, dass dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet (BVerwG, B.v. 06.03.1995 - BVerwG 6 B 3.95 - VGH Baden-Württemberg, B.v. 25.03.2003 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 2537/99
Bestehensregelung im zweiten juristischen Staatsexamen - Blockversagen
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - 2 A 10054/14
Wiederholung einer Prüfung für den gehobenen Polizeidienst
- BVerwG, 30.09.2015 - 2 B 74.14
Zulassung einer Grundsatzrevision bzgl. Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2016 - 6 B 12.16
Wiederholungsprüfung im Ersten Juristisches Staatsexamen - Bestehensgrenze - …
- OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 525/11
Prüfungsrecht, Magisterarbeit, Wiederholung, Zweite Wiederholung
- OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 503/12
Anspruch eines Polizeikommissar-Anwärters auf Fortsetzung des Bachelor-Studiums …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2013 - 10 S 54.12
Beschwerde gegen Ablehnung von einstweiligem Rechtsschutz und Versagung von PKH; …
- VG Arnsberg, 23.02.2022 - 9 K 1619/20
- VG Arnsberg, 27.03.2013 - 9 K 2273/12
Anspruch eines Kommissaranwärters auf Wiederholung des 3000-Meter-Laufs i.R.d. …
- VG Arnsberg, 27.03.2013 - 9 K 492/12
Anspruch auf Wiederholung einer Klausur bei einer Ausbildung zum …
- VG Freiburg, 22.07.2009 - 1 K 477/08
Rechtmäßigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit
- VG Arnsberg, 12.08.2022 - 9 K 667/22
- VGH Bayern, 05.11.2019 - 7 ZB 18.1380
Zulassung zur Wiederholung einer Rettungsassistentenprüfung
- VG Arnsberg, 27.03.2013 - 9 K 2027/12
Ungleichbehandlung der Studierenden des "Polizeivollzugsdienst" im Vergleich zu …
- VerfGH Berlin, 24.09.2021 - VerfGH 16/21
Zu den Anforderungen des Wesentlichkeitsgrundsatzes im Prüfungsrecht - …
- VG Gelsenkirchen, 18.05.2016 - 4 K 4348/14
Anforderungen an die Laufprüfung eines Kommissaranwärters
- VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14
Erste Prüfung für Juristen; Schwerpunktbereichsprüfung; Rechtsbehelfsbelehrung; …
- VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.758
Prüfungsanfechtung; begrenzte Kontrollmöglichkeit des Gerichts; …
- BVerwG, 08.08.2000 - 6 B 40.00
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.1997 - 2 L 52/96
Abitur trotz "mangelhaft" in Physik - unwirksame Bestehensregelung - …
- VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 485/13
Zulassung zur Wiederholungsprüfung im Rahmen der Laufbahnausbildung für den …
- VG Düsseldorf, 01.03.2002 - 15 K 6647/99
Nichtbestehen einer im zweiten Versuch abgelegten Zweiten Juristischen …
- VG Düsseldorf, 15.10.2012 - 2 L 1419/12
2. Fachprüfung Bachelor Modul Teilmodul Einsatzbewerung Wiederholungsprüfung
- VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.834
Prüfungsanfechtung; begrenzte Kontrollmöglichkeit des Gerichts; …
- VG Regensburg, 08.10.2008 - RN 1 K 08.226
Verschärfung der Anforderungen bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung in …
- VG Düsseldorf, 19.04.2002 - 15 K 5415/99
Ausgestaltung der Anfechtung eines Ergebnisses in der Ersten Juristischen …
- VG Hamburg, 05.11.2014 - 2 K 879/13
Zur Vereinbarkeit der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung 2005 mit dem …
- VGH Bayern, 25.11.2011 - 7 CE 11.2443
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern; fachliche Abschlussprüfung; …
- VGH Bayern, 25.11.2011 - 7 CE 11.2441
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern; fachliche Abschlussprüfung; …
- VGH Bayern, 25.11.2011 - 7 CE 11.2445
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern; fachliche Abschlussprüfung; …
- VG Göttingen, 11.02.2009 - 1 A 306/07
Angriff; Arbeit; Assistent; Aufsicht; bestehen; Bestehensregelung; Fach; Folge; …
- VG Düsseldorf, 20.10.2008 - 18 K 4758/07
- VG Düsseldorf, 01.03.2002 - 15 K 2809/00
Ausgestaltung der Anfechtung des endgültigen Nichtbestehens der Zweiten …
- VG München, 17.06.2021 - M 27 K 18.2148
Kontrolle der Bewertung von Prüfungsleistungen bei Übersetzern und Dolmetschern
- VG Cottbus, 29.07.2019 - 3 K 467/16
Nichtbestehen der Prüfung zum medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten
- VG Arnsberg, 16.04.2013 - 9 L 133/13
Ausnahmsweise Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Anordnung; …
- VG Mainz, 13.02.2007 - 7 L 31/07
Vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung im Zweiten Juristischen Staatsexamen
- VG Arnsberg, 20.01.2015 - 9 K 2972/13
Nachweis der Erfüllung aller vorgesehenen Module im Rahmen des Anspruchs eines …