Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.1993 - 6 B 36.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8746
BVerwG, 22.09.1993 - 6 B 36.93 (https://dejure.org/1993,8746)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1993 - 6 B 36.93 (https://dejure.org/1993,8746)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1993 - 6 B 36.93 (https://dejure.org/1993,8746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erneute Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Prüfungsunfähigkeit während der schriftlichen Prüfung - Prüfungsunfähigkeit trotz Bearbeitung aller Klausuraufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 06.08.1996 - 6 B 17.96

    Prüfungsrecht - Form des Nachweises der Prüfungsunfähigkeit durch Krankheit

    Er selbst hat in eigener Verantwortung darüber zu befinden, ob er den Rücktritt erklären will oder nicht, wenn ihm krankheitsbedingte Symptome aufgefallen sind (vgl. Beschluß des Senats vom 3. Januar 1994 - BVerwG 6 B 57.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 327 und Urteil vom 22. September 1993 - BVerwG 6 B 36.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 318).

    Die berufungsgerichtliche Entscheidung weicht nicht von dem Urteil des Senats vom 22. September 1993 (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 36.17

    Rücktritt von abgelegten Prüfungen wegen Erkrankung; Unverzüglichkeit;

    Ob der Prüfling die Art seiner Erkrankung richtig einordnen konnte und ob er die Erkrankungssymptome richtig gedeutet hat, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 und vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442 ; Beschlüsse vom 17. Januar 1984 - 7 B 29.83 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190 S. 170 f., vom 2. August 1984 - 7 B 129.84 - BayVBl. 1985, 26, vom 3. Januar 1994 - 6 B 57.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 327 S. 2 f. und vom 22. September 1993 - 6 B 36.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 318).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2016 - 9 S 75/16

    Nachträglicher Rücktritt von der Prüfung

    Dieses Verhalten und diese Äußerungen des Klägers widerlegen insgesamt seine Behauptung, er sei aufgrund seiner psychischen Erkrankung zu vernunftgemäßem Handeln unfähig gewesen und habe sich in einem Zustand krankhafter seelischer Störung befunden, welcher seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen habe (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 22.09.1993 - 6 B 36.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 318).

    Im Übrigen müsste der Kläger einen derart außergewöhnlichen Zustand, bei dem er trotz der Bearbeitung von Klausuraufgaben (Klausur vom 04.12.2012) bzw. seiner eindeutigen Erklärungen zur Nichtbearbeitung (Klausur vom 10.10.2012) prüfungsunfähig und selbst nach Zugang der Prüfungsbescheide über Monate hinweg wegen seines Zustandes nicht in der Lage gewesen ist, dies geltend zu machen, substantiiert dartun (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.09.1993 - 6 B 36.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 318).

  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Wenn dem Prüfling erhebliche Beeinträchtigungen seines Leistungsvermögens im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre nicht verborgen geblieben sind, muß er sich unverzüglich um eine Aufklärung seines Gesundheitszustandes selbst bemühen (Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 6 B 36.93 - Buchholz 421.0 Prüfungsverfahren Nr. 318).
  • VG Köln, 06.07.2021 - 6 K 397/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.09.1993 - 6 B 36.93 -, juris, Rn. 4.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.09.1993 - 6 B 36.93 -, juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2009 - 7 ZB 08.1478 -, juris, Rn. 11.

  • VG München, 20.06.2023 - M 3 K 20.5764

    Bescheinigung, deren Erteilung, Zulassungsvoraussetzung des Ersten, Abschnitts

    Der Prüfling muss sich aber bereits bei subjektivem Krankheitsverdacht unverzüglich selbst um eine Aufklärung seines Gesundheitszustands bemühen (BayVGH, B.v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 - juris Rn.19; vgl. BVerwG, B.v. 22.9.1993 - 6 B 36/93 - juris Rn. 4).

    Maßstab ist dabei, ob dem Prüfling erhebliche Beeinträchtigungen seines Leistungsvermögens im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre nicht verborgen geblieben sind (BVerwG, B.v. 22.9.1993 - 6 B 36/93 - juris Rn. 4).

  • VG Köln, 21.02.2022 - 6 K 7888/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.09.1993 - 6 B 36.93 -, juris, Rn. 4.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.09.1993 - 6 B 36.93 -, juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2009 - 7 ZB 08.1478 -, juris, Rn. 11.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - 14 A 2325/11

    Nach Prüfungsabschluss ist an die Unverzüglichkeit der Geltendmachung einer

    BVerwG, Beschlüsse vom 2.8.1984 - 7 B 129/84 -, BayVBI 1985, 26, vom 22.9.1993 - 6 B 36.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 318 und Urteil vom 15.12.1993 - 6 C 28.92 -, NVwZ-RR 1994, 442 (444).
  • VG Hamburg, 14.12.2016 - 2 K 6704/15

    Prüfungsordnung Betriebswirtschaft; Festlegung von Prüfungsdauer und

    Kenntnis von der Prüfungsunfähigkeit hat der Prüfling schon dann, wenn ihm sein gesundheitlicher Zustand (speziell seine gesundheitlichen Beschwerden) in den wesentlichen Merkmalen bewusst ist und er die Auswirkungen der Erkrankung auf seine Leistungsfähigkeit im Sinne einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" erfasst (BVerwG, Beschl. v. 22.9.1993, 6 B 36/93, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 318, juris Rn. 4).
  • VG München, 23.09.2014 - M 4 K 13.1500

    Prüfungsrecht; Erste Juristische Staatsprüfung 2006/2; nachträgliche

    Ein solcher "ganz außergewöhnlicher Zustand, bei dem ein Prüfungsteilnehmer trotz Bearbeitung aller Klausuraufgaben nach diesem Maßstab prüfungsunfähig und selbst innerhalb der Ausschlussfrist wegen seines Zustandes nicht in der Lage gewesen ist, dies geltend zu machen," ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts "zwar theoretisch denkbar", muss jedoch ausdrücklich und substantiiert geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, B.v. 22.9.1993 - 6 B 36/93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 318).

    Der Prüfling muss sich außerdem unverzüglich um eine Aufklärung seines Gesundheitszustandes bemühen, wenn ihm eine erhebliche Beeinträchtigung seines Leistungsvermögens im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre nicht verborgen geblieben ist (BVerwG, U.v. 15.12.1993 - 6 C 28/92 - NVwZ-RR 1994, 442; BVerwG, B.v. 22.9.1993 - 6 B 36/93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 318; BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 7 ZB 13.1736 - Rn. 18; BayVGH, B.v. 31.8.2010 - 7 ZB 10.1763 - juris, Rn. 12; BayVGH, B.v. 20.6.2008 - 7 ZB 08.193 - BayVBl 2009, 115; BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris).

  • VG München, 28.03.2022 - M 3 K 18.577

    Anforderungen an Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der

  • VG Köln, 21.06.2022 - 6 K 3313/19
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 2 LA 1087/17

    Wiederaufgreifen des Prüfungsverfahrens zur ersten Juristischen Staatsprüfung

  • VG München, 21.09.2021 - M 3 K 18.4900

    Nichtbestehen der Mittleren Reife

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - 14 A 2365/11

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis für den

  • VG Köln, 23.06.2016 - 6 K 4208/14

    Rechtsmittel gegen das endgültige Nichtbestehen der Ärztlichen Basisprüfung im

  • VG Hamburg, 22.03.2017 - 2 K 1201/15

    Wesentliche Gleichheit der Abiturprüfung - unangemessene Äußerung eines Prüfers

  • VG Köln, 08.08.2013 - 6 K 3073/11

    Unwirksamkeit eines Rücktritts vom letzten Prüfungsversuch und damit verbundenes

  • VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.452

    Nachträglicher Prüfungsrücktritt; keine unerkannte Prüfungsunfähigkeit; bewusste

  • VG Köln, 20.04.2006 - 6 K 8616/04

    Anspruch eines Studenten auf Einräumung einer weiteren Wiederholungsprüfung im

  • VG Köln, 29.11.2012 - 6 K 1121/12

    Keine Triftigkeit von gesundheitlichen Beeinträchtigungen eines Prüflings bei

  • VG Cottbus, 18.02.2011 - 1 K 1054/08

    Mitwirkungspflicht des Prüflings im Prüfungsverfahren

  • VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08

    Rechtsschutz gegen eine Prüfungsentscheidung

  • VG München, 10.02.2015 - M 3 K 13.1377

    Rücktritt nach Mitteilung des endgültigen Nichtbestehens

  • VG Köln, 28.04.2016 - 6 K 723/15

    Anerkennung eines Härtefalls nach dem endgültigen Nichtbestehen einer

  • VG Hamburg, 01.11.2012 - 2 K 2085/10

    Schwerpunktbereichsprüfung für Juristen in Hamburg - Mindestanforderungen an eine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht