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   BVerwG, 31.07.2019 - 6 B 37.19   

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BVerwG, 31.07.2019 - 6 B 37.19 (https://dejure.org/2019,28128)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2019 - 6 B 37.19 (https://dejure.org/2019,28128)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - 6 B 37.19 (https://dejure.org/2019,28128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Hundehaltung; rassebedingt gesteigerte Gefährlichkeit von Hunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Untersagung der Haltung eines Hundes der Rasse "American Staffordshire Terrier"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2019 - 6 B 37.19
    Der Gesetzgeber muss die fachwissenschaftliche Entwicklung beobachten und die gesetzlichen Beschränkungen aufheben, wenn sich aus fachwissenschaftlicher Sicht ohne vernünftige Zweifel ausschließen lässt, dass rassespezifischen Merkmalen für das Verhalten von Hunden, insbesondere für das Beißverhalten, keine Bedeutung zukommt (zum Ganzen: BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 und Beschluss vom 2. August 2013 - 6 BN 1.13 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 99 Rn. 16).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 44.16

    Anwendungsbereich des Luftverkehrsgesetzes im Bereich der Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2019 - 6 B 37.19
    Aus diesem Grund kann der Gesetzgeber insbesondere zum Schutz von Leben und Gesundheit etwa dann vorsorglich tätig werden, wenn es nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen zwar ernsthaft möglich, aber nicht gesichert erscheint, dass gleichgelagerte Sachverhalte mit einer gemeinsamen gefahrenspezifischen Eigenart generell gefährlich sind, d.h. voraussichtlich Schäden verursachen (vgl. zur abstrakten Gefahr: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 6 C 44.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:251017U6C44.16.0] - BVerwGE 160, 157 Rn. 23).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2019 - 6 B 37.19
    Hinzukommen muss, dass auf der Hand liegt, welche zumutbare Aufklärungsmaßnahme zur Feststellung einer konkreten Beweistatsache in Betracht kommt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 02.08.2013 - 6 BN 1.13

    Halten gefährlicher Hunde; hier: Rottweiler; Gleichbehandlungsgrundsatz;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2019 - 6 B 37.19
    Der Gesetzgeber muss die fachwissenschaftliche Entwicklung beobachten und die gesetzlichen Beschränkungen aufheben, wenn sich aus fachwissenschaftlicher Sicht ohne vernünftige Zweifel ausschließen lässt, dass rassespezifischen Merkmalen für das Verhalten von Hunden, insbesondere für das Beißverhalten, keine Bedeutung zukommt (zum Ganzen: BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 und Beschluss vom 2. August 2013 - 6 BN 1.13 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 99 Rn. 16).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2019 - 6 B 37.19
    Der Gesetzgeber muss die fachwissenschaftliche Entwicklung beobachten und die gesetzlichen Beschränkungen aufheben, wenn sich aus fachwissenschaftlicher Sicht ohne vernünftige Zweifel ausschließen lässt, dass rassespezifischen Merkmalen für das Verhalten von Hunden, insbesondere für das Beißverhalten, keine Bedeutung zukommt (zum Ganzen: BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 und Beschluss vom 2. August 2013 - 6 BN 1.13 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 99 Rn. 16).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2019 - 6 B 37.19
    Aus der Beschwerdebegründung geht weder hervor, zu welchem entscheidungserheblichen Gesichtspunkt des Prozessstoffes der Kläger sich nicht hat äußern können, noch, welchen Aspekt seines Vorbringens der Verwaltungsgerichtshof bei der Entscheidungsfindung nicht in Erwägung gezogen haben soll (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2019 - 6 B 37.19
    Aus der Beschwerdebegründung geht weder hervor, zu welchem entscheidungserheblichen Gesichtspunkt des Prozessstoffes der Kläger sich nicht hat äußern können, noch, welchen Aspekt seines Vorbringens der Verwaltungsgerichtshof bei der Entscheidungsfindung nicht in Erwägung gezogen haben soll (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 6 C 19.15

    Bachelorstudiengänge; Gebot der Verhältnismäßigkeit; Gesetzgebungskompetenzen des

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2019 - 6 B 37.19
    Dieses ist nicht gehalten, Ermittlungen anzustellen, die aus seiner Sicht unnötig, weil ohne jede Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 6 C 19.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:141216U6C19.15.0] - BVerwGE 157, 46 Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - 3 L 107/19

    Zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes der Rasse Miniatur Bullterrier

    Es ist weiterhin fachwissenschaftlich vertretbar und damit durch den Normgeber möglich, einen Ursachenzusammenhang von rassespezifischen Merkmalen und gesteigerter Gefährlichkeit zu unterstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 6 B 37.19 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - 1 A 717/19

    Anerkennung der bei einem Beamten diagnostizierten schweren depressiven Episode

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 6 B 37/19 -, juris, Rn. 5.
  • VGH Bayern, 02.10.2019 - 10 ZB 18.2134

    Haltungsuntersagung für einen Kampfhund

    Die von der Klägerin insoweit aufgeworfenen Rechtsfragen hat der Senat in dem Urteil vom 19. März 2019 (10 BV 18.1917 - juris; bestätigt durch BVerwG, B.v. 31.7.2019 - 6 B 37.19 - juris) dahingehend beantwortet, dass § 1 Abs. 1 Kampfhundeverordnung (ebenso wie Art. 37 Abs. 1 LStVG) nach wie vor verfassungsgemäß ist; auf die ausführliche Begründung dieses den Bevollmächtigten der Klägerin bekannten Urteils wird Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2022 - 12 A 3521/20

    Erfolgslosigkeit der Berufung gegen die Heranziehung eines jungen Volljährigen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 6 B 37.19 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 4. November 2021 - 1 A 717/19 -, juris Rn. 20.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2022 - 1 A 1186/19

    Rechtsschutz gegen Neufestsetzung eines Dienstunfallausgleichs bei stetiger

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 6 B 37.19 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 4. November 2021 - 1 A 717/19 -, juris, Rn. 20.
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