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   BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93   

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https://dejure.org/1993,589
BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93 (https://dejure.org/1993,589)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1993 - 6 B 42.93 (https://dejure.org/1993,589)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1993 - 6 B 42.93 (https://dejure.org/1993,589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs hinsichtlich der Zulassungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93
    Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, die keine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs hinsichtlich von Zulassungsgründen durch den Rechtsanwalt, der sie unterzeichnet hat, erkennen läßt, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (im Anschluß an BVerwGE 22, 38).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. September 1965 - BVerwG 6 C 57.63 - (BVerwGE 22, 38) entschieden hat, genügt zur Begründung einer Revision die Vorlage eines zwar von einem Rechtsanwalt unterzeichneten, sonst aber unveränderten Schreibens einer Partei jedenfalls dann nicht, wenn der Rechtsanwalt "keine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Diesen genügt eine Beschwerdebegründung nicht, die keine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Rechtsanwalt, der sie unterzeichnet hat, erkennen läßt (vgl. BVerwGE 22, 38; BVerwG, Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    In aller Regel genügt die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, die keine eigene Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs hinsichtlich von Zulassungsgründen durch den Rechtsanwalt, der sie unterzeichnet hat, erkennen läßt, nicht den gesetzlichen Anforderungen (BVerwG, Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Für die dem anwaltlichen Bevollmächtigten des Klägers aufgegebene eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs ist die Bezugnahme auf Ausführungen eines Dritten nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Juli 1977 - BVerwG 8 CB 84.76 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 47; Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1 = NVwZ 1990, 459; Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81).
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