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   BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73   

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BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73 (https://dejure.org/1973,1988)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1973 - VI B 45.73 (https://dejure.org/1973,1988)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1973 - VI B 45.73 (https://dejure.org/1973,1988)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.03.1965 - VI C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt ausgesprochen, daß es für die Anwendung der von dem Ziel einer Vermeidung der Doppelbelastung öffentlicher Mittel geprägten Regelung des § 158 Abs. 5 BBG genügt, wenn der Staat die Sicherstellung jener Mittel gewährleistet oder dies doch nach Lage des Falles "möglich" erscheint (vgl. BVerwGE 9, 314 [315]; Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG VI C 3.63 - [Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 6 = ZBR 1967, 56]; Beschluß vom 26. Juni 1973 - BVerwG VI B 34.73 -).

    Denn es geht im vorliegenden Zusammenhang nicht um die unterschiedliche Behandlung verschiedener Personengruppen, sondern um die einheitliche Anwendung des Alimentationsgrundsatzes auf alle beamtenrechtlichen Versorgungsberechtigten unter dem Blickwinkel einer in zulässiger Weise generalisierenden und typisierenden gesetzlichen Regelung (vgl. hierzu das oben angeführte Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG VI C 3.63 -).

  • BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt ausgesprochen, daß es für die Anwendung der von dem Ziel einer Vermeidung der Doppelbelastung öffentlicher Mittel geprägten Regelung des § 158 Abs. 5 BBG genügt, wenn der Staat die Sicherstellung jener Mittel gewährleistet oder dies doch nach Lage des Falles "möglich" erscheint (vgl. BVerwGE 9, 314 [315]; Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG VI C 3.63 - [Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 6 = ZBR 1967, 56]; Beschluß vom 26. Juni 1973 - BVerwG VI B 34.73 -).
  • BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73
    Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 27, 364 ff. [374] die Anwendung der Ruhensvorschriften mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr zu vereinbaren wäre (vgl. hierzu auch BVerwGE 39, 300 [304]).
  • BVerwG, 08.09.1966 - VI C 8.64

    Einordnung einer Beschäftigung bei den Saarbergwerken als "Verwendung im

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73
    Es kann daher auch nicht - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls schon ausgesprochen hat - auf die Ruhegehaltfähigkeit der Beschäftigungszeit bzw. der an die Verwendung im öffentlichen Dienst geknüpften Zahlung ankommen (vgl. Urteil vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 8.64 - [Buchholz 231 § 127 DBG Nr. 2 = ZBR 1967, 154] und vom 25. Oktober 1972 - BVerwG VI C 25.70 - BVerwGE 41, 95 [100]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung; denn sie wirft keine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage auf, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91/92]).
  • BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73
    Es kann daher auch nicht entscheidend sein, ob die Beschäftigung im Beamten- oder Angestelltenverhältnis oder in einer anderen Form erfolgt und ob es sich bei dem Einkommen aus dieser Verwendung im öffentlichen Dienst um eine Alimentierung handelt, die nur bei der Besoldung oder Versorgung der Beamten vorliegt (vgl. Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG VI C 41.66 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19 = ZBR 1970, 391]; Beschluß vom 9. November 1971 - BVerwG II B 18.71 -).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 25.70

    Gebührenanteile der Gerichtsvollzieher als Einkommen aus einer Verwendung im

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73
    Es kann daher auch nicht - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls schon ausgesprochen hat - auf die Ruhegehaltfähigkeit der Beschäftigungszeit bzw. der an die Verwendung im öffentlichen Dienst geknüpften Zahlung ankommen (vgl. Urteil vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 8.64 - [Buchholz 231 § 127 DBG Nr. 2 = ZBR 1967, 154] und vom 25. Oktober 1972 - BVerwG VI C 25.70 - BVerwGE 41, 95 [100]).
  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 34.70

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73
    Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 27, 364 ff. [374] die Anwendung der Ruhensvorschriften mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr zu vereinbaren wäre (vgl. hierzu auch BVerwGE 39, 300 [304]).
  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 10.67

    Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung eines Angestellten an

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73
    Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in diesem Zusammenhang mit Recht auf das Urteil des VIII. Senats vom 27. Juni 1968 - BVerwG VIII C 10.67 - (BVerwGE 30, 81 [BVerwG 27.06.1968 - VIII C 10/67]) bezogen.
  • BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt ausgesprochen, daß es für die Anwendung der von dem Ziel einer Vermeidung der Doppelbelastung öffentlicher Mittel geprägten Regelung des § 158 Abs. 5 BBG genügt, wenn der Staat die Sicherstellung jener Mittel gewährleistet oder dies doch nach Lage des Falles "möglich" erscheint (vgl. BVerwGE 9, 314 [315]; Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG VI C 3.63 - [Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 6 = ZBR 1967, 56]; Beschluß vom 26. Juni 1973 - BVerwG VI B 34.73 -).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78

    Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von

    Die öffentlichen Mittel als Ganzes zu betrachten ist dann gerechtfertigt, wenn sie zum mindesten teilweise einer einheitlichen Finanz- oder Wirtschaftshoheit unterliegen, so daß ein Austausch der Mittel, sei es durch Finanzausgleich, Steuern oder Beiträge, sei es durch Subventionen oder andere Zuschüsse, tatsächlich erfolgt oder doch "möglich" ist(Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG 6 C 3.63 - [a.a.O.];Beschlüsse vom 26. Juni 1973 - BVerwG 6 B 34.73 - [Buchholz 232 158 BBG Nr. 26] undvom 24. September 1973 - BVerwG 6 B 45.73 - [Buchholz 232 158 BBG Nr. 28]).
  • OVG Bremen, 04.09.2019 - 2 LA 289/18

    Ruhen der Versorgungsbezüge bei Verwendungseinkommen; Besoldung und Versorgung -

    Das Begriffsmerkmal "Verwendung im öffentlichen Dienst" im Sinne der Ruhensvorschriften stellt demnach nicht darauf ab, ob die Beschäftigung im Beamtenverhältnis erfolgt und ob es sich bei dem Einkommen aus dieser Verwendung um eine Alimentierung handelt, die nur bei einer Besoldung und Versorgung der Beamten vorliegt (vgl. Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - (Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19 = ZBR 1970, 391 ); Beschlüsse vom 24. September 1973 - BVerwG 6 B 45.73 - (Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 28) und vom 3. August 1978 - BVerwG 6 B 27.78 - (ZBR 1979, 186 )).
  • BVerwG, 03.08.1978 - 6 B 27.78

    Der Unterhaltszuschuss eines Gerichtsreferendars als Einkommen aus einer

    Die allein sinngemäß in einer den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage, ob der Unterhaltszuschuß eines Gerichtsreferendars Einkommen "aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst" im Sinne von § 168 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 1970 (GV. NW. S. 344) ist, bedarf - wie das Berufungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die Entscheidung des beschließenden Senats vom 24. September 1973 - BVerwG 6 B 45.73 - (Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 28) dargelegt hat - keiner Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren.
  • BVerwG, 16.07.1984 - 6 C 45.82

    Aufnahme einer Tätigkeit als Arbeiter im öffentlichen Dienst - Ruhen von

    Das Begriffsmerkmal "Verwendung im öffentlichen Dienst" im Sinne der Ruhensvorschriften stellt demnach nicht darauf ab, ob die Beschäftigung im Beamtenverhältnis erfolgt und ob es sich bei dem Einkommen aus dieser Verwendung um eine Alimentierung handelt, die nur bei einer Besoldung und Versorgung der Beamten vorliegt (vgl. Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19 - ZBR 1970, 391]; Beschlüsse vom 24. September 1973 - BVerwG 6 B 45.73 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 28] und von 3. August 1978 - BVerwG 6 B 27.78 - [ZBR 1979, 186]).
  • BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81

    Begründung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Angriffen auf die

    Die öffentlichen Mittel als Ganzes zu betrachten ist dann gerechtfertigt, wenn sie zum mindesten teilweise einer einheitlichen Finanz- oder Wirtschaftshoheit unterliegen, so daß ein Austausch der Mittel, sei es durch Finanzausgleich, Steuern oder Beiträge, sei es durch Subventionen oder andere Zuschüsse, tatsächlich erfolgt oder doch 'möglich' ist (Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG 6 C 3.63 - [a.a.O.], Beschlüsse vom 26. Juni 1973 - BVerwG 6 B 34.73 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 26] und vom 24. September 1973 - BVerwG 6 B 45.73 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 28]).
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