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   BVerwG, 17.12.1999 - 6 B 47.99   

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https://dejure.org/1999,6523
BVerwG, 17.12.1999 - 6 B 47.99 (https://dejure.org/1999,6523)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1999 - 6 B 47.99 (https://dejure.org/1999,6523)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 6 B 47.99 (https://dejure.org/1999,6523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - Unzureichende Sachaufklärung bei der Entscheidung über eine Kriegsdienstverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1999 - 6 B 47.99
    Wird - wie hier - eine Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes geltend gemacht, ist darzulegen ist, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen (Beweismittel) für das vorinstanzliche Gericht in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der als zu Unrecht angegebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117 f. = Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).

    Die Aufklärungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ermöglicht ihr nicht, derartige Versäumnisse in der Mitwirkungspflicht der Prozeßbeteiligten nachzuholen (vgl. Beschluß vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).

  • BVerwG, 03.09.1987 - 6 C 11.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Parteivernehmung - Beweismittel -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1999 - 6 B 47.99
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 1987 - BVerwG 6 C 11.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 192; Beschluß vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 40.90

    Wehrdienstverweigerung - Klage auf Anerkennung als Kriegdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1999 - 6 B 47.99
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 1987 - BVerwG 6 C 11.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 192; Beschluß vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1999 - 6 B 47.99
    Wird - wie hier - eine Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes geltend gemacht, ist darzulegen ist, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen (Beweismittel) für das vorinstanzliche Gericht in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der als zu Unrecht angegebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117 f. = Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09

    Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784 und vom 17. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 47.99 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 8; stRspr).
  • LSG Thüringen, 08.02.2000 - L 6 B 71/99

    Gebührenbestimmung in Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen

    Entgegen der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen existiert keine Beschwerdefrist, denn § 128 Abs. 4 Satz 2 BRAGO verweist nicht auf § 10 Abs. 3 Satz 3 BRAGO , in dem für die Einlegung der Beschwerde bei einer Wertfestsetzung für Rechtsanwaltsgebühren eine Zwei-Wochen-Frist genannt ist (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 26. August 1999 - Az.: L 6 B 44/99 SF und vom 19. November 1999 - Az.: L 6 B 47/99 SF; Hartmann, Kostengesetze, 28. Auflage 1999, § 128 BRAGO Rdnr. 48).

    Grundsätzlich können bessere wirtschaftliche Verhältnisse zwar zu einer höheren Vergütung und schlechte wirtschaftliche Verhältnisse zu einer Ermäßigung der Gebühr führen (vgl. unter anderem Beschlüsse des erkennenden Senats in JurBüro 1999, 473; 26. April 1999 - Az.: L 6 B 17/98 SF; 2. Juli 1999 - Az.: L 6 B 11/99 SF; 19. November 1999 - Az.: L 6 B 47/99 SF).

  • LSG Thüringen, 05.04.2005 - L 6 B 8/05

    Streit um die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren ; Bestimmung der

    Entgegen der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Sozialgerichts existiert keine Beschwerdefrist, denn § 128 Abs. 4 Satz 2 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) verweist nicht auf § 10 Abs. 3 Satz 3 BRAGO, in dem für die Einlegung der Beschwerde bei einer Wertfestsetzung für Rechtsanwaltsgebühren eine Zwei-Wochen-Frist genannt ist (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2004 - Az.: L 6 B 41/04 SF, 23. Februar 2004 - Az.: L 6 B 54/03 SF, 17. Juli 2000 - Az.: L 6 B 27/00 SF, 26. August 1999 - Az.: L 6 B 44/99 SF und 19. November 1999 - Az.: L 6 B 47/99 SF; Hartmann, Kostengesetze, 32. Auflage 2003, § 128 BRAGO Rdnr. 48).
  • LSG Thüringen, 15.07.2004 - L 6 B 25/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein sozialgerichtliches Verfahren; Klage auf

    Entgegen der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Sozialgerichts existiert keine Beschwerdefrist, denn § 128 Abs. 4 Satz 2 BRAGO verweist nicht auf § 10 Abs. 3 Satz 3 BRAGO, in dem für die Einlegung der Beschwerde bei einer Wertfestsetzung für Rechtsanwaltsgebühren eine Zwei-Wochen-Frist genannt ist (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2004 ? Az.: L 6 B 54/03 SF, 17. Juli 2000 ? Az.: L 6 B 27/00 SF, 26. August 1999 - Az.: L 6 B 44/99 SF und 19. November 1999 - Az.: L 6 B 47/99 SF; Hartmann, Kostengesetze, 32. Auflage 2003, § 128 BRAGO Rdnr. 48).
  • LSG Thüringen, 23.02.2004 - L 6 B 54/03

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren vor dem Sozialgericht;

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  • LSG Thüringen, 12.07.2004 - L 6 B 41/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein sozialgerichtliches Verfahren; Klage auf

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  • LSG Thüringen, 17.07.2000 - L 6 B 27/00
    Entgegen der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Sozialgerichts existiert keine Beschwerdefrist, denn § 128 Abs. 4 Satz 2 BRAGO verweist nicht auf § 10 Abs. 3 Satz 3 BRAGO, in dem für die Einlegung der Beschwerde bei einer Wertfestsetzung für Rechtsanwaltsgebühren eine Zwei-Wochen-Frist genannt ist (vgl. u. a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 26. August 1999 Az.: L 6 B 44/99 SF und vom 19. November 1999 Az.: L 6 B 47/99 SF; Hartmann, Kostengesetze, 29. Auflage 2000, § 128 Rdnr. 48).
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