Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.2013 - 6 B 48.12   

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https://dejure.org/2013,1308
BVerwG, 22.01.2013 - 6 B 48.12 (https://dejure.org/2013,1308)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2013 - 6 B 48.12 (https://dejure.org/2013,1308)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 6 B 48.12 (https://dejure.org/2013,1308)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    RGebStV § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2
    Rundfunkempfangsgerät; internetfähiger PC; Anschaffung; Nutzung; Arbeitszwecke; Internet; Vertriebsweg; Verbreitung von Rundfunksendungen; Internetverbreitung und Rundfunk.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    RGebStV § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2
    Anschaffung; Arbeitszwecke; Internet; Internetverbreitung und Rundfunk; Nutzung; Rundfunkempfangsgerät; Verbreitung von Rundfunksendungen; Vertriebsweg; internetfähiger PC

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 RdFunkStVtr TH 1991, § 1 Abs 1 S 1 RdFunkGebStVtr TH
    Rundfunkgebühr für internetfähigen Arbeitscomputer

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines internetfähigen PC als Rundfunkempfangsgerät i.S.d. Gebührenrechts bei Anschaffung und Nutzung desselben ausschließlich zu Arbeitszwecken

  • rewis.io

    Rundfunkgebühr für internetfähigen Arbeitscomputer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RStV § 2 Abs. 1 S. 1; RGebStV § 1 Abs. 1 S. 1
    Einordnung eines internetfähigen PC als Rundfunkempfangsgerät i.S.d. Gebührenrechts bei Anschaffung und Nutzung desselben ausschließlich zu Arbeitszwecken

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Internetfähige PCs sind rundfunkgebührenpflichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1618
  • NVwZ-RR 2013, 297
  • DÖV 2013, 357
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2013 - 6 B 48.12
    Die von ihm gestellten Fragen sind daher durchweg in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58) und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (BVerfG, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 BvR 199/11 - NJW 2012, 3423); den Kläger überzeugen lediglich diese Antworten nicht.

    Dazu hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 27. Oktober 2010 ausgeführt, internetfähige PCs seien Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV (BVerwG 6 C 12.09 a.a.O. Rn. 15 ff.).

    Der Anspruch der Rundfunkanstalten auf ausreichende finanzielle Ausstattung erfasst daher in grundsätzlich gleicher Weise auch die Verbreitung von Rundfunkprogrammen im Internet (Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - a.a.O. Rn. 48).

    Der Übertragungsweg ändert an der Veranstaltereigenschaft oder dem Begriff der Veranstaltung nichts (Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - a.a.O. Rn. 18).

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2013 - 6 B 48.12
    Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, sondern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).
  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2013 - 6 B 48.12
    Die Erweiterung des Sendebetriebs auf neue Ton- und Bildmedien ist, soweit es sich um "Rundfunk" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG handelt, von der auch nach neuerer Rechtsprechung fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ); sie lässt sich aufgrund der bestehenden Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern kaum vermeiden.
  • BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2013 - 6 B 48.12
    Die von ihm gestellten Fragen sind daher durchweg in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58) und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (BVerfG, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 BvR 199/11 - NJW 2012, 3423); den Kläger überzeugen lediglich diese Antworten nicht.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2013 - 6 B 48.12
    Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen Computer ohne Internetanschluss

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2013 - 6 B 48.12
    Auf die Nutzungsgewohnheiten kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (Urteil vom 20. April 2011 - BVerwG 6 C 31.10 - ZUM 2011, 770 Rn. 16).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 48.12   

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https://dejure.org/2013,35717
OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 48.12 (https://dejure.org/2013,35717)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2013 - 6 B 48.12 (https://dejure.org/2013,35717)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 6 B 48.12 (https://dejure.org/2013,35717)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas in Brandenburg haben Anspruch auf öffentliche Förderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die öffentliche Förderung der katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas in Brandenburg haben Anspruch auf öffentliche Förderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas in Brandenburg haben Anspruch auf öffentliche Förderung - Ausschluss eines katholischen Beratungsangebots von der öffentlichen Förderung widerspricht staatlicher Schutzpflicht für das ungeborene Leben.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 49.12

    Schwangerschaftsberatungsstellen der katholischen Kirche; Förderung nach dem

    Wie sich aus den Ausführungen des Klägerbevollmächtigten im Schriftsatz vom 22. November 2013 in den Parallelverfahren OVG 6 B 48.12 sowie OVG 6 B 50.12 ergibt, suchen nicht ausschließlich Angehörige der katholischen Kirche die Beratungsstellen des Klägers auf.

    Nach den Angaben des Beklagten in seinen Schriftsätzen vom 30. Oktober und 5. November 2013 zu den geförderten Beratungsstellen und dem dort jeweils geförderten Beratungspersonal im hier betroffenen Versorgungsbereich Oderland-Spree sowie den übrigen Versorgungsbereichen des Landes Brandenburg (zum Versorgungsbereich Lausitz-Spreewald vgl. Schriftsatz des Beklagten vom 30. Oktober 2013 im Verfahren OVG 6 B 48.12) kann aber davon ausgegangen werden, dass die Ausstattung einer Beratungsstelle mit Personal im Umfang von 20 Wochenstunden als Mindestausstattung zu betrachten ist.

  • BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 3.14

    Öffentliche Förderung für Schwangerenberatungsstellen der Caritas in Brandenburg

    Aus dem Berufungsurteil sowie dem Urteil gleichen Rubrums im Parallelverfahren OVG 6 B 48.12 (BVerwG 3 C 1.14) ergibt sich des Weiteren, dass das Beratungsangebot des Klägers auch tatsächlich nachgefragt worden ist, also ein entsprechender Beratungsbedarf bestanden hat.
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