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   BVerwG, 07.11.2001 - 6 B 55.01   

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https://dejure.org/2001,1368
BVerwG, 07.11.2001 - 6 B 55.01 (https://dejure.org/2001,1368)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.2001 - 6 B 55.01 (https://dejure.org/2001,1368)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 2001 - 6 B 55.01 (https://dejure.org/2001,1368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Ursächlichkeit objektiv unlösbarer Aufgaben für das Prüfungsergebnis - Anforderungen an die Geltendmachung des Abweichens eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2001 - 6 B 55.01
    Dies kann nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).

    Ist ein Berufungsurteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, kann der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur entsprochen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. August 1997, a. a. O.).

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2001 - 6 B 55.01
    Sollte sich die Beschwerde auf das Urteil vom 9. August 1996 - BVerwG 6 C 3.95 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 372 = DVBl 1996, 1381) beziehen, fehlt es an der Darlegung, dass diese Entscheidung die von der Beschwerde zur Grundlage ihrer Rüge gemachten Rechtssätze enthält.
  • BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
    Auszug aus BVerwG, 07.11.2001 - 6 B 55.01
    Eine - wie hier - für die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht maßgebliche Rechtsfrage kann die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO regelmäßig nicht rechtfertigen (vgl. Beschluss vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

    Eine für die Entscheidung der Vorinstanz nicht maßgebliche Rechtsfrage vermag die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig - so auch hier - nicht zu rechtfertigen (vgl. Beschluss vom 7. November 2001 - BVerwG 6 B 55.01 - BVerwGE 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 23 S. 6).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    Kam es für das Berufungsgericht allein auf das Bestehen von Treuhandvereinbarungen an, so kann die Frage zur Bedeutung der (behaupteten) Herkunft der Vermögenswerte der Klägerin für die Anwendung des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen, weil sie sich für das Oberverwaltungsgericht nicht gestellt hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 und vom 7. November 2001 - BVerwG 6 B 55.01 -Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 23) und nach dem Gesagten auch nicht stellen musste, so dass der Hinweis der Klägerin in dem Schriftsatz vom 7. Juli 2004 auf den Beschluss vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - (BVerwGE 111, 61 ) fehl geht.
  • BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 60.03

    Telekommunikationsrecht, Vergabe von so genannten "Vanity-Nummern"; Markenschutz;

    Eine für die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht maßgebliche Rechtsfrage vermag die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zu rechtfertigen (vgl. Beschluss vom 7. November 2001 - BVerwG 6 B 55.01 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 23 S. 6).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf ihre Zulassungsgründe;

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 2001 BVerwG 6 B 55.01 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 6 B 16.11

    Förderung des Ersatzschulwesens; Ob und Wie der Finanzhilfe

    Eine für die Entscheidung der Vorinstanz nicht maßgebliche Rechtsfrage kann die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO regelmäßig - und so auch hier - nicht rechtfertigen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 7. November 2001 - BVerwG 6 B 55.01 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 23 S. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

    Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von

    Kam es für das Berufungsgericht allein auf das Bestehen von Treuhandvereinbarungen an, so kann die Frage zur Bedeutung der (behaupteten) Herkunft der Vermögenswerte der Novum GmbH für die Anwendung des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen, weil sie sich für das Oberverwaltungsgericht nicht gestellt hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7. Januar 1986 BVerwG 2 B 94.85 Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 und vom 7. November 2001 BVerwG 6 B 55.01 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 23) und nach dem Gesagten auch nicht stellen musste, so dass der Hinweis der Klägerin in dem Schriftsatz vom 7. Juli 2004 auf den Beschluss vom 17. März 2000 BVerwG 8 B 287.99 (BVerwGE 111, 61 ) fehl geht.
  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 6.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

    Eine für die Entscheidung der Vorinstanz nicht maßgebliche Rechtsfrage vermag die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig und so auch hier nicht zu rechtfertigen (vgl. Beschluss vom 7. November 2001 BVerwG 6 B 55.01 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 23 S. 6).
  • BVerwG, 27.05.2008 - 4 B 42.07

    Zulassung einer Revision wegen unrichtiger Anwendung eines vom

    3 1. Die Darlegung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 7. November 2001 BVerwG 6 B 55.01 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 3 B 7.04

    Zulassung zur Revision - Begrüudung einer Revision mit der Beschwerde -

    Kam es für das Berufungsgericht allein auf das Bestehen von Treuhandvereinbarungen an, so kann die Frage zur Bedeutung der (behaupteten) Herkunft der Vermögenswerte der Novum GmbH für die Anwendung des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen, weil sie sich für das Oberverwaltungsgericht nicht gestellt hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 und vom 7. November 2001 - BVerwG 6 B 55.01 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 23) und nach dem Gesagten auch nicht stellen musste, so dass der Hinweis der Klägerin in dem Schriftsatz vom 7. Juli 2004 auf den Beschluss vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - (BVerwGE 111, 61 [BVerwG 17.03.2000 - 8 B 287/99]) fehl geht.
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 19.05

    Möglichkeit der Beseitigung eines Mangels durch die Behörde im

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 2001 BVerwG 6 B 55.01 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 05.04.2005 - 6 B 2.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestütz auf die Rechtsgründe der

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 18.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 20.05

    Voraussetzungen der besonderen Bedeutung der Rechtssache; Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12

    Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen; Abzug für zurückerlangte

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 48.06

    Voraussetzungen des Revisionsgrundes des Verfahrensmangels gemäß § 132 Abs. 2 Nr.

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 49.06

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 59.06

    Bestimmung der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bescheidungsurteils durch

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 58.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines

  • BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums an einem

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 17.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 53.06

    Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 51.06

    Voraussetzungen des Revisinsgrundes des Verfahrensmangels aus § 132 Abs. 2 Nr. 3

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 60.06

    Einordnung des Verpflichtungsanspruchs eines entgeltregulierten Unternehmens auf

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06

    Voraussetzungen für die Bildung eines einheitlichen Streitgegenstandes im

  • BVerwG, 16.03.2006 - 6 B 10.06

    Missbrauch einer Marktstellung durch Verwendung von Preselection-Auftragsdaten -

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 56.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 57.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 55.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 7.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 10.05

    Anspruch auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes auf

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 19.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 18.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 13.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 9.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 16.05

    Anspruch auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes auf

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 12.05

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Teilweise Aufhebung eines

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 8.05

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 14.05

    Anspruch auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes auf

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 15.05

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 11.05

    Anspruch auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes auf

  • BVerwG, 16.12.2004 - 6 B 62.04

    Bestimmung der Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz

  • BVerwG, 11.08.2004 - 10 B 11.04
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 50.06
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