Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1996
BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93 (https://dejure.org/1994,1996)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1994 - 6 B 60.93 (https://dejure.org/1994,1996)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1994 - 6 B 60.93 (https://dejure.org/1994,1996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung - Erfordernis einer unverzüglichen Rüge einer Prüfung bei einer Störung des äußeren Prüfungsablaufs - Unverzügliche Mitteilung von Störungen und Mängeln in einem Prüfungsverfahren - Pflicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 1364
  • DVBl 1994, 1366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93
    Zum Erfordernis der Unverzüglichkeit einer Rüge und des Rücktritts von einer Prüfung, wenn eine Störung im äußeren Prüfungsablauf (hier: durch den Kreislaufkollaps eines Mitprüflings) als rechtserheblicher Mangel im Prüfungsverfahren geltend gemacht werden soll, die nicht zweifelsfrei einen solchen - vom Prüfungsamt von Amts wegen zu beachtenden - Mangel darstellt (im Anschluß u.a. an das Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - BVerwGE 94, 64 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 317).

    So hat er im Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - BVerwGE 94, 64, 72/73 = Buchholz 421.0 Prüfungswegen Nr. 317 (das der Kläger im Zeitpunkt der Erhebung seiner Nichtzulassungsbeschwerde allerdings noch nicht kennen konnte) speziell bei Störungen des Prüfungsablaufs durch Lärmeinwirkung unterschieden zwischen solchen Fällen, in denen die Lärmstörung nach Art und Ausmaß "ohne jeden Zweifel" die Chancengleichheit der Prüflinge verletzt mit der Folge, daß das Prüfungsamt von Amts wegen die erforderlichen Maßnahmen der Abhilfe oder des Ausgleichs der Störung treffen muß, es somit auch keiner Rüge eines Prüflings bedarf, und denjenigen Fällen, in denen "zweifelhaft" ist, ob die fragliche Lärmstörung vom "Durchschnitts"-Prüfling als derart erheblich empfunden wird, daß er daraufhin in seiner Chancengleichheit verletzt ist, und in denen das für ein ordnungsgemäßes Prüfungsverfahren verantwortliche Prüfungsamt deshalb zwecks Behebung dieser Zweifel auf eine entsprechende Mitwirkung der Prüflinge in der Form von förmlichen Rügen angewiesen ist.

    In einem solchen Falle ist das Prüfungsamt auf die Mitwirkung der Prüflinge angewiesen; hier ist eine Rüge des einzelnen Prüflings erforderlich und auch zumutbar, um das Prüfungsamt zu veranlassen, das Vorliegen eines Mangels im Prüfungsverfahren zu prüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen der Abhilfe oder auch des Ausgleichs zu treffen (vgl. dazu im einzelnen das bereits angeführte Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - a.a.O.).

    Soweit sich der Kläger auf Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1992 (NJW 1993, 917) beruft, durch den das einschlägige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1990 - BVerwG 7 C 9.90 - a.a.O. aufgehoben worden ist, sind diese Auswirkungen in der bereits angeführten, erneuten Revisionsentscheidung des Senats vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - a.a.O. bereits berücksichtigt worden, so daß insoweit kein zusätzlicher Klärungsbedarf besteht.

  • BVerwG, 29.08.1990 - 7 C 9.90

    Schriftliche Prüfungen - Beeinträchtigung der Prüflinge - Schreibverlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93
    Letzteres kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber z.B. dann nicht angenommen werden, wenn das Prüfungsamt einen entsprechenden Sachverhalt zwar (vorsorglich) protokolliert, im übrigen aber nicht darauf reagiert und damit seine Auffassung zum Ausdruck bringt, es liege kein (rechtserheblicher) Prüfungsmangel vor (vgl. dazu Urteil vom 29. August 1990 - BVerwG 7 C 9.90 - BVerwGE 85, 323, 330/331 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 277).

    Soweit sich der Kläger auf Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1992 (NJW 1993, 917) beruft, durch den das einschlägige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1990 - BVerwG 7 C 9.90 - a.a.O. aufgehoben worden ist, sind diese Auswirkungen in der bereits angeführten, erneuten Revisionsentscheidung des Senats vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - a.a.O. bereits berücksichtigt worden, so daß insoweit kein zusätzlicher Klärungsbedarf besteht.

  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93
    Damit die Rüge diesen Zweck erfüllen kann, muß sie typischerweise unverzüglich erhoben werden (vgl. hierzu auch das jüngste Urteil vom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt, mit dem ebenfalls eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt worden ist).

    Die bundesrechtliche Zulässigkeit dieses Erfordernisses hat der Senat jüngst in seinem Urteil vom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 - nochmals überprüft und bejaht.

  • BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 11.79
    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93
    "auch für Mängel (gilt), die - anders als eine in der Regel nur dem Prüfling bekannte krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit - wie Baulärm und Hitzeeinwirkung zugleich der Prüfungsbehörde erkennbar geworden sind" (vgl. den vom Berufungsgericht angeführten Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120);.
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93
    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht (a.a.O. sowie Urteil vom 17. Februar 1904 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 49 ff. - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 195) zwischen den Anforderungen an eine "unverzügliche Rüge" (z.B. wegen erheblicher Lärmstörung), die noch während einer schriftlichen Prüfungsarbeit zumutbar ist, einerseits und den Anforderungen an einen "unverzüglichen Rücktritt", der dem Prüfling nicht schon während der schriftlichen Prüfungsarbeit, sondern im Hinblick auf die mit einem Rücktritt verbundenen weitreichenden Konsequenzen erst nach einer angemessenen Überlegungszeit zumutbar ist, andererseits unterschieden.
  • BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93
    Soweit sich der Kläger auf Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1992 (NJW 1993, 917) beruft, durch den das einschlägige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1990 - BVerwG 7 C 9.90 - a.a.O. aufgehoben worden ist, sind diese Auswirkungen in der bereits angeführten, erneuten Revisionsentscheidung des Senats vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - a.a.O. bereits berücksichtigt worden, so daß insoweit kein zusätzlicher Klärungsbedarf besteht.
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93

    kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B.: Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 6 B 60.93 - Buchholz 421.0 Nr. 336; Beschluß vom 15. Januar 1993 - BVerwG 6 B 11.92 - Buchholz 421.0 Nr. 309) entschieden, daß die Rücktrittsregelung des § 18 ÄAppO auch für äußere Mängel des Prüfungsverfahrens wie Beeinträchtigung durch Lärm oder stickige Luft gilt.

    Unter den gegeben Umständen spricht zudem viel dafür, daß der Mangel des Prüfungsverfahrens offensichtlich war, so daß auch ohne ausdrückliche Rüge Abhilfe zu schaffen war (vgl. Urteil des Senats vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - BVerwGE 94, 64, 72/73 - Buchholz aaO. Nr. 317 sowie Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 6 B 60.93 - Buchholz aaO. Nr. 336).

  • VG Düsseldorf, 12.02.2019 - 2 K 17780/17
    24, 46 ff; anderer Ansicht: BVerwG, Beschluss vom 10. August 1994 - 6 B 60/93 -, juris, Rnrn.
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Die unverzügliche Geltendmachung sei nur dann entbehrlich, wenn diese Gründe unter den gegebenen Umständen nicht nur erkennbar, sondern darüber hinaus offensichtlich und zweifelsfrei seien (Urteil vom 11. August 1993 a.a.O. S. 72 f.; Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 6 B 60.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 336).
  • VGH Hessen, 01.12.1994 - 6 UE 758/94

    Prüfungsrecht: Rügepflicht des Prüflings bei Verletzung der Chancengleichheit

    (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 10. August 1994 - 6 B 60.93 - Beschlußausfertigung S. 5).

    Ist eine Störung objektiv nicht derartig gewichtig, daß sie ohne weiteres als Beeinträchtigung der Chancengleichheit empfunden werden muß, hat ein Prüfling sie unverzüglich - d. h. sobald ihm dies zuzumuten ist - zu rügen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 10. August 1994 - 6 B 60.93 - Beschlußausfertigung S. 6, Urteil vom 11. August 1993 - 6 C 2.93 - BVerwGE 94, 64 ; Hess. VGH, Urteil vom 6. April 1984 - 6 UE 29/83 - SPE III F VII S. 71; Niehues a. a. O. Rdnr. 242 m. w. N. in Fußnote 558).

    Entgegen der Ansicht des Klägers stellen die von ihm gerügten Umstände, selbst wenn man von seiner Darstellung ausgeht, keine "ohne jeden Zweifel" die Chancengleichheit der Prüflinge verletzenden äußeren Prüfungsbedingungen (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 10. August 1994 - 6 B 60.93 - Beschlußausfertigung S. 5) dar.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in dem bereits erwähnten Beschluß vom 10. August 1994 - 6 B 60.93 - eine Rügepflicht des Prüflings bejaht, der sich dadurch in seiner Chancengleichheit beeinträchtigt sah, daß ein kollabierter Mitprüfling für die Dauer von 20 Minuten im Prüfungsraum behandelt werden mußte.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09

    Diplomprüfung; Diplomarbeit; Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (HTW -

    Dabei muss der Prüfling zu erkennen geben, dass dieser Mangel ihn aus seiner Sicht in seinen Prüfungsleistungen erheblich beeinträchtigt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992, a.a.O., Rn. 8; Beschluss vom 10. August 1994 - BVerwG 6 B 60.93 -, DVBl. 1994, 1364, zitiert nach juris, Rn 4; Niehues, a.a.O., Rn. 513).

    Einer Rüge des Prüflings bedarf es allerdings dann nicht, wenn es sich um offensichtliche und unzweifelhafte Mängel im Prüfungsverfahren handelt, die ohne jeden Zweifel die Chancengleichheit der Prüflinge verletzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 -, BVerwGE 94, 64, 72 f.; Beschluss vom 10. August 1994, a.a.O., Rn. 6 f.).

  • BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20

    Anordnung der Wiederholung der Prüfung auf Antrag eines Prüflings wegen

    Soweit die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1994 (DVBl 1994, 1364, juris Rn. 6 f.) und die Kommentierung von Niehues/Fischer/Jeremias (Prüfungsrecht, 7. Aufl., Rn. 484) verweist, verkennt sie, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Ausführungen in der Kommentierung sich auf Fälle beziehen, in denen die maßgebliche Prüfungsordnung eine Ausschlussfrist nicht vorsieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2014 - 19 B 1243/13

    Wiederholungsanspruch und Neubewertung der Prüfung der Zweiten Staatsprüfung für

    Sie beruft sich hierfür auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1994 - 6 B 60.93 -, wonach die Rügeobliegenheit dann nicht bestehe, wenn es sich um offensichtliche bzw. zweifelsfreie Mängel im Prüfungsverfahren handele.

    BVerwG, Beschluss vom 10. August 1994 - 6 B 60.93 -, juris Rdn. 6; Urteil vom 11. August 1993 - 6 C 2.93 -, juris Rdn. 54.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06

    Rügepflicht bei Mangel im Prüfungsverfahren der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Es ist zwar anerkannt, dass es bei einem offensichtlichen und zweifelsfreien Fehler im Prüfungsverfahren ausnahmsweise keiner (unverzüglichen) Rüge bedarf, weil das Prüfungsamt von sich aus die gebotenen Konsequenzen ziehen muss und dass der Prüfling, wenn dies nicht erfolgt, sich auch nachträglich, etwa im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, auf den Mangel berufen kann, obwohl er ihn nicht (rechtzeitig) gerügt hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 2.93 -, BVerwGE 94, 64; Beschluss vom 10.08.1994 - 6 B 60.93 - siehe auch BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 7 C 67.82 -, BVerwGE 69, 46 (52) zum Rügeerfordernis bei Rüge durch Dritte oder bei eingeleiteten Abhilfemaßnahmen sowie BVerwG, Urteil vom 29.08.1990 - 7 C 9.90 -, BVerwGE 85, 323 und vom 11.08.1993, a.a.O. zum Rügeerfordernis bei wiederholten Störungen und nach wegen vorangegangenen Störungen erfolgten Abhilfemaßnahmen; zum Wegfall des Erfordernisses einer weiteren Rüge bei offensichtlich unzulänglichen Abhilfemaßnahmen vgl. Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Aufl., Randnr. 474).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10.08.1994 - 6 B 60.93 -) kann bei offensichtlichen und zweifelsfreien Mängeln des Prüfungsverfahrens ausnahmsweise auch die unverzügliche Geltendmachung von Rechten, die aus Mängeln im Prüfungsverfahren folgen, entbehrlich sein.

  • VG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2 K 990/20
    24, 46 ff; anderer Ansicht: BVerwG, Beschluss vom 10. August 1994 - 6 B 60/93 -, juris, Rnrn.

    vgl. zu dem - ähnlich gelagerten - Fall eines Kreislaufkollapses eines Mitprüflings und einer 20-Minütigen Behandlung im Prüfungsraum: BVerwG, Beschluss vom 10. August 1994 - 6 B 60/93 -, juris, Rn. 8.

  • VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17

    Prüfungsrecht; Durchführung eines Vorverfahrens; Rügepflicht des Prüflings im

    In Fällen, in denen "zweifelhaft" ist, ob die fragliche Störung vom "Durchschnitts"-Prüfling als derart erheblich empfunden wird, dass er daraufhin in seiner Chancengleichheit verletzt ist, ist das für ein ordnungsgemäßes Prüfungsverfahren verantwortliche Prüfungsamt deshalb zwecks Behebung dieser Zweifel auf eine entsprechende Mitwirkung der Prüflinge in der Form von förmlichen Rügen angewiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 2.93 -, juris Rn. 54; Beschluss vom 10.08.1994 - 6 B 60.93 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.11.2015 - 9 S 2284/14 -, juris Rn. 11).
  • VG München, 30.04.2020 - M 3 E 20.1243

    Fehlender vorheriger Antrag bei Behörde, Bescheinigung, deren Erteilung,

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2015 - 9 S 2284/14

    Erneute Teilnahme an der Ärztlichen Prüfung wegen stickiger Luft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2008 - 14 A 3388/07

    Ausschluss einer Berufung auf eine bei der Anfertigung von Aufsichtsarbeiten

  • BVerwG, 28.02.2002 - 6 B 5.02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - 14 B 594/09

    Berücksichtigung einer nachträglichen Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei

  • VG Freiburg, 28.02.2008 - 2 K 1276/07

    Besorgnis der Befangenheit gegenüber den Mitgliedern der Prüfungskommission für

  • OVG Bremen, 12.02.2018 - 2 PA 293/16

    Anfechtung Prüfungsentscheidung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an

  • BVerwG, 27.02.1996 - 6 B 5.96

    Prüfungsrecht: Versagung der Zurückverweisung in den juristischen

  • OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20

    Prüfung; Chancengleichheit; Notfallsanitäter; Gesetzesvorbehalt

  • VG Düsseldorf, 20.11.2018 - 2 K 3180/18
  • VG Gelsenkirchen, 03.09.2014 - 7 K 1599/11

    Zweite Juristische Staatsprüfung; Verfahrensfehler; Rügepflicht des Prüflings;

  • VG Sigmaringen, 24.05.2007 - 8 K 911/04

    Klage gegen Prüfungsentscheidung im Zweiten juristischen Staatsexamen

  • VG Köln, 17.05.2023 - 8 K 6379/20
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 5 N 33.16

    Ernstliche Zweifel an Tatsachen- und Beweiswürdigung; (keine) Entbehrlichkeit der

  • VG München, 25.10.2022 - M 3 K 20.650

    Rüge von Mängel der Prüfung

  • OVG Sachsen, 30.07.2020 - 5 A 704/18

    Diplomarbeit; Betreuung; Zwischenverteidigung; Gesetzesvorbehalt; Fürsorge; Rüge;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - 14 E 203/02
  • VG Köln, 24.11.2003 - 6 K 1115/98

    Voraussetzungen der Anfechtung einer Prüfungsentscheidung bezüglich der Bewertung

  • VG Würzburg, 13.07.2015 - W 7 K 14.1359

    Wiederholungsprüfung für Physiotherapeuten - Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge

  • VG Aachen, 26.09.2014 - 9 K 2702/13

    Rüge; Obliegenheit; Prüfungsunfähigkeit; Prüfungsdauer; Lärm; Aufgabenstellung

  • VG Augsburg, 17.02.2020 - Au 8 K 19.117

    Anfechtung der Ersten Juristischen Staatsprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.1999 - 22 B 1068/99

    Verletzung der Chancengleichheit eines Prüflings aufgrund von Störungen während

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2023 - 19 A 2298/22

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

  • VG Cottbus, 31.08.2006 - 1 L 166/06

    Verwaltungsgericht verpflichtet die Brandenburgische Technische Universität

  • VG Bremen, 09.12.2013 - 1 V 2012/13

    Unruhe im Prüfungsraum aufgrund eines Klausurdiebstahls - Rügeobliegenheit

  • VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 2 E 22.01832

    Erfolglose schulrechtliche einstweilige Anordnung: Neuverbescheidung von Noten

  • VG Ansbach, 12.01.2021 - AN 2 K 20.00272

    Unverzügliche prüfungsrechtliche Befangenheitsrüge

  • VG Düsseldorf, 15.03.2019 - 15 K 3521/18
  • VG Potsdam, 19.08.2008 - 12 L 343/08

    Zur Frage der Eignung eines Schülers für den Besuch des Gymnasium

  • VG Ansbach, 12.04.2022 - AN 2 K 21.02008

    Studiengang, endgültiges Nichtbestehen der Prüfung, fehlender Rücktritt,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht