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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2015 - 6 B 602/15   

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https://dejure.org/2015,18365
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2015 - 6 B 602/15 (https://dejure.org/2015,18365)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.07.2015 - 6 B 602/15 (https://dejure.org/2015,18365)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 6 B 602/15 (https://dejure.org/2015,18365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Polizeiamtsärztliche Untersuchung Gesundheitsdaten Datenübermittlung Fahrerlaubnisbehörde Personalakte Recht auf informationelle Selbstbestimmung Auskunft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Polizeiamtsärztliche Untersuchung; Gesundheitsdaten; Datenübermittlung; Fahrerlaubnisbehörde; Personalakte; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Auskunft

  • verkehrslexikon.de

    Zur Weitergabe von Gesundheitsdaten aus einer polizeiamtsärztlichen Untersuchung eines Beamten and die Fahrerlaubnisbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Weitergabe innerdienstlich anlässlich einer polizeiamtsärztlichen Untersuchung eines Beamten erlangter Gesundheitsdaten an die Fahrerlaubnisbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StVG § 2 Abs. 12 S. 1
    Berechtigung zur Weitergabe innerdienstlich anlässlich einer polizeiamtsärztlichen Untersuchung eines Beamten erlangter Gesundheitsdaten an die Fahrerlaubnisbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 1 L 581/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2015 - 6 B 602/15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2015 - 6 B 602/15
    vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 -, BVerfGE 65, 1.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2015 - 6 B 602/15
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 C 10.02 -, BVerwGE 118, 10.
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