Rechtsprechung
BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 70.03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; Bestimmung des Zwecks einer Einrichtung im Sinne des Heimgesetzes; Anforderungen an den Begriff der Betreuung; Formale Anforderungen an einen Heimvertrag; Steuerrechtliche Auswirkungen auf einen Betrieb ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 70.03
14 bb) Die Darlegung des Verfahrensmangels ungenügender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert die substantiierte Erklärung, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265). - BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 25.91
Gewerbe - Ferienwohnungsvermietung - Definition
Auszug aus BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 70.03
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits zum allgemeinen Gewerberecht entschieden, dass die gewerberechtliche Beurteilung eines Betriebes nicht von etwa abweichenden Grundsätzen in anderen Rechtsbereichen abhängt (Urteil vom 26. Januar 1993 BVerwG 1 C 25.91 Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 5 = GewArch 1993, 196). - BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95
Beiladung - Entziehung der Gaststättenerlaubnis - Ehefrau des Gastwirts - …
Auszug aus BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 70.03
Das Absehen von einer einfachen Beiladung stellt keinen Verfahrensfehler dar, auf dem das Berufungsurteil beruhen kann (Beschluss vom 7. Februar 1995 BVerwG 1 B 14.95 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117).
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 6 S 707/10
Landesheimbauverordnung Baden Württemberg mit höherrangigem Recht vereinbar
Auch wenn das Heimrecht als gewerberechtliche Spezialmaterie angesehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2004 - 6 B 70.03 -, GewArch 2004, 485; Beschluss des Senats vom 18.05.2009 - 6 S 734/09 -, VBlBW 2009, 389), ist die Gesetzgebungszuständigkeit für das Heimrecht nicht von Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) umfasst. - VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 6 S 1006/19
Einstufung einer Einrichtung als unterstützende Wohnform im Sinne des …
Entscheidend ist der Zweck, dem die Einrichtung dient, nicht der Zweck, den der Träger ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Einrichtung verfolgt, wenn dieser nicht in den objektiven Gegebenheiten, namentlich der sächlichen und personellen Ausstattung der Einrichtung sowie den erbrachten Leistungen gegenüber den Bewohnern, zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2004 - 6 B 70.03 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.06.2003 - 14 S 2775/02 -, juris Rn. 20). - VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 6 S 2579/16
Zuständigkeit der Länder für die personellen Anforderungen für stationäre …
90 a) Auch wenn das Heimrecht als gewerberechtliche Spezialmaterie angesehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2004 - 6 B 70.03 -, GewArch 2004, 485; Beschluss des Senats vom 18.05.2009 - 6 S 734/09 -, VBlBW 2009, 389), ist die Gesetzgebungszuständigkeit für das Heimrecht nicht von Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) umfasst.
- OVG Sachsen, 10.09.2015 - 5 A 70/15
Stationäre Einrichtung; unabhängige Wohngemeinschaft; trägergesteuerte …
Es folgt aus dem Begriff der stationären Einrichtung ebenso wie früher aus dem Begriff des Heims in § 1 Abs. 1 Satz 2 HeimG, dass es auf den Zweck ankommt, dem die Einrichtung dient, nicht auf den Zweck, den der Träger ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Einrichtung verfolgt, wenn dieser nicht in den objektiven Gegebenheiten zum Ausdruck kommt (vgl. zum Heimrecht: BVerwG, Beschl. v. 12. Februar 2004, GewArch 2004, 485). - VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 S 734/09
Zuverlässigkeit des Heimträgers
Im allgemeinen Gewerberecht (vgl. zum Heimrecht als besonderem Gewerberecht BVerwG, Beschl. vom 12.02.2004 - 6 B 70/03 -, GewArch 2004, 485) kann die Unzuverlässigkeit nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO aus einer anhaltenden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit abzuleiten sein, wenn keine Anzeichen für eine Besserung der wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (vgl. nur BVerwG, Beschl. vom 11.11.1996 - 1 B 226/96 -, GewArch 1997, 68;… Urt. vom 02.02.1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1, 4). - OVG Niedersachsen, 25.05.2011 - 4 LA 306/08
Heimgesetz kann auch bei Vorliegen der in § 1 Abs. 2 S. 1, 2 HeimG genannten …
Bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschrift folgt, dass es auf den Zweck ankommt, dem die Einrichtung dient, nicht auf den Zweck, den der Träger ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Einrichtung verfolgt, wenn dieser nicht in den objektiven Gegebenheiten, namentlich der sächlichen und personellen Ausstattung der Einrichtung sowie den erbrachten Leistungen gegenüber den Bewohnern, zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.2.2004 - 6 B 70.03 - ,GewArch 2004, 485). - BVerwG, 23.07.2015 - 3 B 27.15
Bewohnte Wohngemeinschaft alsTeil einer stationären Einrichtung im Sinne des § 3 …
b) Rügen will der Beklagte in Wirklichkeit - wie sich aus seinem Hinweis auf das der Divergenzentscheidung vorausgegangene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim ergibt - eine Abweichung zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 2004 (6 B 70.03 - juris). - VG Hannover, 21.09.2011 - 11 A 913/10
Ausüben der Entscheidungen über die Gestaltung des täglichen Lebens durch einen …
Bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschrift folgt, dass es auf den Zweck ankommt, dem die Einrichtung dient, nicht jedoch auf den Zweck, den der Träger ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Einrichtung verfolgt, wenn dieser nicht in den objektiven Gegebenheiten, namentlich der sächlichen und personellen Ausstattung der Einrichtung sowie den erbrachten Leistungen gegenüber den Bewohnern, zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.2.2004 - 6 B 70.03 - , GewArch 2004, 485). - VG Göttingen, 28.08.2008 - 2 A 2/08
Heim; Verwaltungsakt, feststellender; Wohnen, betreutes
Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen einem Heim und dem "betreuten Wohnen" ist der Zweck, dem die Einrichtung dient, nicht der Zweck, den der Träger ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Einrichtung verfolgt, wenn dieser nicht in den objektiven Gegebenheiten, namentlich der sächlichen und personellen Ausstattung der Einrichtung sowie den erbrachten Leistungen gegenüber den Bewohnern, zum Ausdruck kommt (BVerwG, Beschluss vom 12.02.2004 - 6 B 70/03 - GewArch 2004, S. 485, die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 26.06.2003 - 14 S 2775/02 - bestätigend). - VG Stade, 06.04.2009 - 4 B 1758/08
Anwendbarkeit des Heimgesetzes auf eine Seniorenwohngemeinschaft
Ausschlaggebend ist dabei nicht der Zweck, den der Träger der Einrichtung ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Einrichtung verfolgt, sondern allein die tatsächliche Wohn- und Betreuungssituation, wie sie sich aus den abgeschlossenen Verträgen und den übrigen festgestellten tatsächlichen Verhältnissen ergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.2004 - 6 B 70/03 - GewArch 2004, 485, durch die die vorangegangene Entscheidung des VGH Baden-Württemberg v. 26.06.2003 - a.a.O. - bestätigt wurde; zitiert nach juris). - VG Darmstadt, 08.06.2018 - 3 L 456/09
- VG Gelsenkirchen, 21.02.2008 - 15 L 46/08
Heim, Schließung
- LG Leipzig, 10.11.2006 - 16 T 1023/06
Rechtsprechung
LSG Thüringen, 04.03.2004 - L 6 B 70/03 SF |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erledigung eines Verfahrens durch die gerichtliche Anordnung des Ruhens des Verfahrens; Erforderlichkeit der Feststellung einer fehlenden ernsthaften Absicht zur Fortsetzung des Verfahrens; Anforderungen an eine anderweitige Erledigung des Hauptsacheverfahrens im Sinne ...
Verfahrensgang
- LSG Thüringen, 04.03.2004 - L 6 B 70/03 SF
- LSG Thüringen, 08.03.2004 - L 6 B 70/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Bremen, 13.02.1998 - 1 S 33/97
Anderweitige Erledigung; Nichtbetreiben; Stillstand
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 64.03
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Reichweite des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Niedersachsen, 17.01.1991 - 7 O 49/90
Fälligkeit der Gebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 04.07.2002 - 3 TJ 2716/01
Verhandlungsgebühr bei Beendigung durch anderweitige Erledigung - Ruhensbeschluss …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Thüringen, 10.02.2004 - L 6 B 71/03 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Rechtsprechung
LSG Thüringen, 08.03.2004 - L 6 B 70/03 SF |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Thüringen, 04.03.2004 - L 6 B 70/03
- LSG Thüringen, 08.03.2004 - L 6 B 70/03 SF
Wird zitiert von ...
- FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 6 Ko 2444/12
Erhebung von Gerichtsgebühren und Sachverständigenauslagen bei ruhenden Verfahren …
Auf der anderen Seite hat sich das Thüringer Landessozialgericht (Beschluss vom 8. März 2004 L 6 B 70/03 SF, SGb 2004, 482) der gegenteiligen Auffassung angeschlossen:.