Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1985 - 6 B 77.84   

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BVerwG, 13.12.1985 - 6 B 77.84 (https://dejure.org/1985,6457)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1985 - 6 B 77.84 (https://dejure.org/1985,6457)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1985 - 6 B 77.84 (https://dejure.org/1985,6457)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erfordernis einer hinreichenden geistigen Auseinandersetzung mit der Problematik der Gewaltanwendung im Krieg - Vergegenwärtigung der Folgen für die betroffenen Menschenleben ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 6 B 77.84
    Soweit das Verwaltungsgericht - ausgehend von dem in der Rechtsprechung entwickelten, durch das KDVG nicht veränderten Prüfungsmaßstab (vgl. Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - [NJW 1984, 1911]) - vom Kläger verlangt hat, daß er sich mit der Problematik der Gewaltanwendung im Kriege hinreichend geistig auseinandergesetzt habe, um als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 GG anerkannt werden zu können, hat es sich in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts befunden (vgl. etwa den auch vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluß des Senats vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - [BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107]), so daß es schon deshalb an einer höchstrichterlich noch klärungsbedürftigen Rechtsfrage mangelt.
  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 88.82

    Kriegsdienstverweigerung - Grundwehrdienst - Schießübung - Schwere seelische Not

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 6 B 77.84
    Gleichermaßen ist nicht mehr klärungsbedürftig, daß derjenige Wehrpflichtige, der unter Berufung auf sein Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, im Rahmen der von ihm geforderten hinreichenden geistigen Auseinandersetzung mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung sich auch vor Augen halten muß, wie er im Falle der Ablehnung der militärischen Abwehr eines Angriffes angesichts der dadurch bedingten Opfer an Menschenleben gewissensmäßig belastet wäre; denn nur dann, wenn er sich sowohl eine militärische Abwehr als auch das Unterbleiben einer militärischen Abwehr mit den entsprechenden Folgen für die betroffenen Menschenleben vergegenwärtigt, kann er gewissensmäßig abwägen und eine konkrete Vorstellung darüber entwickeln, ob er zur Teilnahme an einer militärischen Abwehr aus Gründen seines Gewissens außerstande wäre (vgl. zu dieser Problematik aus jüngster Zeit Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 88.82 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 6 B 77.84
    Soweit das Verwaltungsgericht - ausgehend von dem in der Rechtsprechung entwickelten, durch das KDVG nicht veränderten Prüfungsmaßstab (vgl. Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - [NJW 1984, 1911]) - vom Kläger verlangt hat, daß er sich mit der Problematik der Gewaltanwendung im Kriege hinreichend geistig auseinandergesetzt habe, um als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 GG anerkannt werden zu können, hat es sich in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts befunden (vgl. etwa den auch vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluß des Senats vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - [BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107]), so daß es schon deshalb an einer höchstrichterlich noch klärungsbedürftigen Rechtsfrage mangelt.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.09.1984 - 6 B 77/84   

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https://dejure.org/1984,19229
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.09.1984 - 6 B 77/84 (https://dejure.org/1984,19229)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.09.1984 - 6 B 77/84 (https://dejure.org/1984,19229)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. September 1984 - 6 B 77/84 (https://dejure.org/1984,19229)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht

    33 a) Die erkennende Kammer versteht § 65 Satz 2 LBO - entgegen der ständigen Rechtsprechung der Baurechtssenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. nur Beschluss vom 22.01.1996 - 8 S 2964/95 -, VBlBW 1996, 300; Urteil vom 12.09.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537; Urteil vom 22.09.1989 - 5 S 3086/88 -, BWVPr 1990, 113; zustimmend Dürr, VBlBW 1989, 361 ) - dahingehend, dass ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne von § 65 Satz 2 LBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann, bereits im Fehlen der nach §§ 49 ff. LBO erforderlichen Baugenehmigung besteht (so zur textgleichen Vorschrift des § 80 Satz 2 SächsBauO: Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.05.2011 - 1 B 30/11 -, juris RdNr. 6 mwN; zu Art. 76 Satz 2 BayBO: Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.07.2004 - 15 CS 04.58 -, BayVBl. 2005, 117; zu § 61 BauO NRW: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 06.07.2009 - 10 B 617/09 -, BauR 2009, 1719, vom 12.07.2007- 7 E 664/07 -, BRS 71 Nr. 187, und vom 20.09.2010 - 7 B 985/10 -, BauR 2011, 240; zu § 73 Abs. 3 BbgBauO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2012 - OVG 10 S 42.11 -, juris RdNr. 6 mwN; zu § 79 Satz 2 Berliner Bauordnung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 2 S 76.11 -, juris RdNr. 6; zu § 81 LBO RPf.: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.1996 - 8 A 11880/85.OVG -, juris RdNr. 19; Beschluss vom 14.04.2011 - 8 B 10278/11 -, NVwZ-RR 2011, 635; zu § 89 NdsBauO: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.09.1984 - 6 B 77/84 -, BRS 42 Nr. 226; Beschluss vom 30.03.2010 - 1 ME 54/10 -, juris RdNr. 10; zu § 72 HessBauO: Hessischer VGH, Beschluss vom 19.09.2006 - 3 TG 2161/06 -, juris RdNr. 7; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.10.1996 - 1 L 356/95 -, juris RdNr. 25; OVG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2005 - 2 Bs 144/05 -, juris RdNr. 21; OVG Bremen, Beschluss vom 04.08.1989 - 1 B 65/89 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.03.2004 - 3 M 224/03 -, juris RdNr. 8; Beschluss vom 03.12.2008 - 3 M 153/08 -, juris RdNr. 5; OVG Thüringen, Beschluss vom 04.11.1993 - 1 B 113/92 -, ThürVBl.
  • VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 CS 11.1558

    Nutzungsuntersagung; richtiger Adressat; Zwischenvermieter; Sofortvollzug;

    Etwas anderes gilt u. a. nur dann, wenn der illegale Zustand von der Bauaufsichtsbehörde bereits über einen längeren Zeitraum mit deren Wissen und Wollen geduldet wird (vgl. BayVGH vom 21.10.1987 Az. 26 CS 87.01677; OVG Lüneburg vom 14.09.1984 Az. 6 B 77/84; Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: März 2011, Art. 76 RdNr. 349 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.10.2012 - 2 CS 12.1835

    Nutzungsuntersagung; Bordellbetrieb

    Etwas anderes gilt u. a. nur dann, wenn der illegale Zustand von der Bauaufsichtsbehörde bereits über einen längeren Zeitraum mit deren Wissen und Wollen geduldet wird (vgl. BayVGH vom 21.10.1987 Az. 26 CS 87.01677 - juris; OVG Lüneburg vom 14.09.1984 Az. 6 B 77/84 - juris; Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: März 2011, Art. 76 RdNr. 349 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 07.11.2002 - 4 B 4165/02

    Baugenehmigung; Bordell; Nutzungsuntersagung; Nutzungsverbot; Nutzungsänderung;

    Jedoch ist das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung dann stets höher zu bewerten, wenn die beanstandete Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufgenommen worden ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Mai 1987 - 6 OVG B 10/87 - NVwZ 1989, 170 = Nds.Rechtspflege 1987, 264 = BRS 47 Nr. 199; Beschluss vom 14. September 1984 - 6 B 77/84 - BRS 42 Nr. 226; Beschluss vom 26. Januar 1994 - 1 M 5660/93 -Nds.Rechtspflege 1994, 169).
  • VG Oldenburg, 30.10.2002 - 4 B 4059/02

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsverbot; ohne Baugenehmigung; Versiegelungsandrohung;

    Nach gefestigter Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Mai 1987 - 6 OVG B 10/87 - NVwZ 1989, 170 = Nds.Rechtspflege 1987, 264 = BRS 47 Nr. 199; Beschluss vom 14. September 1984 - 6 B 77/84 - BRS 42 Nr. 226; Beschluss vom 26. Januar 1994 - 1 M 5660/93 -Nds.Rechtspflege 1994, 169) ist das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung dann stets höher zu bewerten, wenn die beanstandete Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufgenommen worden ist.
  • VG Oldenburg, 03.09.2002 - 4 B 3342/02

    Nutzungsuntersagung

    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung, die ihre Rechtsgrundlage in § 89 Abs. 1 NBauO findet, ist dann stets höher zu bewerten, wenn die beanstandete Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufgenommen worden ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Mai 1987 - 6 OVG B 10/87 - NVwZ 1989, 170 = Nds.Rechtspflege 1987, 264 = BRS 47 Nr. 199; Beschluss vom 14. September 1984 - 6 B 77/84 - BRS 42 Nr. 226; Beschluss vom 26. Januar 1994 - 1 M 560/93 -Nds.Rechtspflege 1994, 169).
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