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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2019 - 6 B 8.18   

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https://dejure.org/2019,16152
OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2019 - 6 B 8.18 (https://dejure.org/2019,16152)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2019 - 6 B 8.18 (https://dejure.org/2019,16152)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2019 - 6 B 8.18 (https://dejure.org/2019,16152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 2 VwGO, § 1 Abs 1 Nr 2 UhVorschG, § 30 Abs 1 SGB 1, § 1 Abs 1a UhVorschG
    Unterhaltsvorschuss; Fortbestand der Haushaltsgemeinschaft mit dem alleinerziehenden Elternteil bei Auslandsaufenthalt; Betreuungszusammenhang; Beibehaltung des Wohnsitzes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 42 Abs 2 VwGO, § 1 Abs 1 Nr 2 UVG, § 30 SGB I, § 1 Abs 1a UVG, § 113 Abs 5 S 1 VwGO
    Unterhaltsvorschuss; Verpflichtungsklage; Klagebefugnis des alleinerziehenden Elternteils; Auslandsschulaufenthalt; Fortbestand der Haushaltsgemeinschaft mit dem alleinerziehenden Elternteil; Betreuungszusammenhang; Beibehaltung des Wohnsitzes

  • IWW

    § 42 Abs. 2 VwGO, § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG, § 30 SGB 1, § 1 Abs. 1a UVG, § 113 Abs. 5 S. 1 VwGO
    VwGO, UVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Unterhaltsvorschuss bei Schulbesuch im Ausland

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss auch bei Schulbesuch im Ausland?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsvorschuss bei Schulbesuch im Ausland

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsvorschuss bei Schulbesuch im Ausland

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsvorschuss bei Schulbesuch im Ausland

  • datev.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsvorschuss bei Schulbesuch im Ausland

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehende Elternteile bei Gastschulaufenthalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehender Elternteile kann auch bei Schulbesuch im Ausland bestehen - Voraussetzung für Unterhaltsvorschussanspruch entfällt nicht aufgrund des vorübergehenden Auslandsaufenthalts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3258
  • FamRZ 2019, 1966
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17

    Weitergewährung von Unterhaltsvorschussleistungen an Alleinerziehende;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2019 - 6 B 8.18
    Dass Berechtigter des Anspruchs auf Unterhaltsvorschussleistungen nach § 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes das minderjährige Kind selbst und nicht der Elternteil ist, steht dieser Annahme nicht entgegen (Senatsurteil vom 18. Dezember 2018 - OVG 6 B 9.17 -, Rn. 17 bei juris).

    Dem Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes entsprechend ist das Merkmal erfüllt, wenn der alleinstehende leibliche Elternteil wegen des Ausfalls des anderen Elternteils die doppelte Belastung mit Erziehung und Unterhaltsgewährung in seiner Person zu tragen hat (Senatsurteil vom 18. Dezember 2018 - OVG 6 B 9.17 -, Rn. 21 bei juris).

    Soweit vorübergehende Unterbrechungen oder Abwesenheitszeiten in Rede stehen, kommt es darauf an, ob der Betreuungszusammenhang zwischen dem alleinerziehenden Elternteil und dem Kind oder Jugendlichen unterbrochen ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 32 bei juris).

  • OLG Köln, 15.06.2010 - 4 UF 16/10

    Keine Verminderung des Kindesunterhalts bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2019 - 6 B 8.18
    Das OLG Köln hat mit Urteil vom 15. Juni 2010 - 4 UF 16/10 - (Rn. 12 bei juris) entschieden: Der Umstand, dass sich ein unterhaltsberechtigtes minderjähriges Kind zehn Monate zu einem Schüleraustausch in den USA aufgehalten habe, habe die Aufteilung zwischen den Eltern (Barunterhaltspflicht des Vaters und Betreuungsleistung der Kindesmutter) nicht entfallen lassen.
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94

    Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2019 - 6 B 8.18
    Dementsprechend beeinträchtige der Aufenthalt eines Kindes im Ausland zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung den Anspruch des weiterhin in Deutschland lebenden Elternteils auf Gewährung von Kindergeld, für den ebenfalls auf § 30 SGB I abzustellen sei, nicht, wenn der Aufenthalt zeitlich begrenzt und die Rückkehrmöglichkeit gegeben sei (BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 14/94 -, FEVS 48, S. 236 ff., Rn. 14 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 6 B 7.07

    Angehörige des Auswärtigen Dienstes; Wohnsitz; Geltungsbereich des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2019 - 6 B 8.18
    Gemäß § 68 Nr. 14 SGB I gilt das Unterhaltsvorschussgesetz als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches (Senatsurteil vom 17. Juni 2009 - OVG 6 B 7.07 -, Rn. 33 bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LC 358/22

    Auslandsaufenthalt; Haushaltsgemeinschaft; Unterhaltsvorschuss; Fortbestand der

    Dabei ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalles im Wege einer Gesamtbetrachtung abzustellen (Anschluss an OVG Berl.-Bbg., Urt. v. 14.6.2019 - OVG 6 B 8.18 -, juris).

    Zu den maßgeblichen Kriterien bei einem Auslandsaufenthalt des Kindes hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 14. Juni 2019 (OVG 6 B 8.18 -, juris Rn. 18) ausgeführt:.

    Die Dauer von zehn Monaten erreicht auch noch nicht eine Länge, die für sich genommen geeignet wäre, den Betreuungszusammenhang zu einem Jugendlichen zu unterbrechen (vgl. OVG Berl.-Bbg, Urt. v. 14.6.2019 - OVG 6 B 8.18 -, juris Rn. 20).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten lässt sich daher nicht annehmen, dass der Betreuungsaufwand während des Auslandsschulaufenthaltes des Klägers "enorm verringert" gewesen sei (vgl. für einen entsprechenden Fall OVG Berl.-Bbg, Urt. v. 14.6.2019 - OVG 6 B 8.18 -, juris Rn. 19 ff.; OLG B-Stadt, Urt. v. 15.6.2010 - 4 UF 16/10 -, juris Rn. 12 mit der Entscheidung, dass ein zehnmonatiger Aufenthalt des minderjährigen Kindes im Rahmen eines Schüleraustauschs in den USA die Betreuungsleistung der Kindesmutter nicht vorübergehend entfallen lasse, diese würden durch Kommunikation und Fürsorge erbracht; dazu auch Viefhues, in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl. 2023, Stand: 7.2.2024, § 1610 Rn. 327 m.w.N.; SächsFinanzG, Urt. v. 5.10.2005 - 5 K 43/03 -, juris Rn. 27 zum vergleichbaren Begriff der Haushaltszugehörigkeit für den Kindergeldbezug unter Hinweis auf die BFH-Rechtsprechung).

    Gemäß § 68 Nr. 14 SGB I gilt das Unterhaltsvorschussgesetz als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches (vgl. OVG Berl.-Bbg., Urt. v. 14.6.2019 - OVG 6 B 8.18 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Dass der Kläger bei Anwendung dieser Maßstäbe seinen Wohnsitz im Haushalt seiner Mutter im Geltungsbereich des Gesetzes auch während seines Auslandsschulaufenthaltes beibehalten hat, ergibt sich aus den bereits dargelegten Gründen (vgl. für einen entsprechenden Fall: OVG Berl.-Bbg., Urt. v. 14.6.2019 - OVG 6 B 8.18 -, juris Rn. 30).

  • VG Berlin, 05.07.2022 - 21 K 792.21

    Gewährung von Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehung einer Kindesmutter

    Ob sich dabei für die mit dem Wegfall der bisher im Unterhaltsvorschussgesetz vorgesehenen Altersgrenze von 12 Jahren nunmehr in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogenen älteren Kinder die "Gewichtung" der oben dargestellten maßgeblichen Kriterien verändert hat, weil für Kinder zwischen der Vollendung des 12. und des 18. Lebensjahres in erster Linie darauf abzustellen sein könnte, wer die mit der Betreuung des Kindes verbundenen finanziellen Belastungen trägt (so die 6. Kammer des VG Münster mit Urteil vom 7. April 2021 - 6 K 1924/18 - juris Rn. 22 ff.; in diese Richtung bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2019 - 6 B 8.18 - juris Rn. 15 ff.), bedarf hier keiner Entscheidung, weil hier der Finanzierungsanteil des Kindesvaters nicht anders zu bewerten ist als sein Betreuungsanteil und im Übrigen das Kind erst am 2. Juni 2021 das 12. Lebensjahr vollendet hat.
  • VG Münster, 07.04.2021 - 6 K 1924/18
    Dem entspricht, dass in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Heraufsetzung der Altersgrenze für den Bezug von Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz von der Vollendung des zwölften Lebensjahres auf die Vollendung des 18. Lebensjahres weniger auf den Ausfall der Betreuungsleistungen des anderen Elternteils als vielmehr auf das Bedürfnis, für den von dem anderen Elternteil geschuldeten Unterhalt aufkommen zu müssen, abgestellt wird, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2019 - OVG 6 B 8.18 -, juris, Rn. 18.
  • VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.5654

    Mangelnde Klagebefugnis wegen Aufhebung der angegriffenen Bescheide, Einstellung

    Im Übrigen verlangt auch die weitere Rechtsprechung für die Entscheidung über das Vorliegen einer häuslichen Lebensgemeinschaft im Sinne des § 1 UVG eine Einzelfallbetrachtung, orientiert an den Kriterien für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts gemäß § 30 SGB I (OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.6.2019 - 6 B 8.18 - juris m.w.N.).
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