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   BSG, 20.03.1996 - 6 BKa 1/96   

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https://dejure.org/1996,13438
BSG, 20.03.1996 - 6 BKa 1/96 (https://dejure.org/1996,13438)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 6 BKa 1/96 (https://dejure.org/1996,13438)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 6 BKa 1/96 (https://dejure.org/1996,13438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Verletzung von Berufspflichten; Berufspflichten von Standesangehörigen; Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit von disziplinarrechtlichen Vorschriften; Nulla-poena-sine-lege Grundsatz; Vereinbarkeit des Disziplinarrechts in verschiedenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 BKa 1/96
    Eine Einzelnormierung ist hier - anders als im allgemeinen Strafrecht - in der Regel auch nicht nötig; denn es handelt sich um Normen, die nur den Kreis der Berufsangehörigen betreffen, sich aus der ihnen gestellten Aufgabe ergeben und daher für sie im allgemeinen leicht erkennbar sind" (BVerfGE 26, 186, 204).
  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 30/86

    Vorwurf gegen Kassenarzt - Rechtmäßigkeit eines Disziplinarbescheides - Teilweise

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 BKa 1/96
    In seinem Urteil vom 3. September 1987 (BSGE 62, 127 ff = SozR 2200 § 368m Nr. 3) hat der Senat ausgeführt, daß die Frage, ob ein Kassenarzt seine kassenärztlichen Pflichten verletzt hat, gerichtlich voll überprüfbar ist, ohne daß dem Disziplinarausschuß ein Beurteilungsspielraum zusteht.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 BKa 1/96
    An dieser Rechtsprechung hat das BVerfG in der folgenden Zeit festgehalten und sie in der zum ärztlichen Berufsrecht ergangenen Entscheidung vom 9. Mai 1972 (BVerfGE 33, 125) auf die ärztlichen Berufsordnungen entsprechend angewandt: "Es entspricht der Natur allen Standesrechts, daß die Berufspflichten der Standesangehörigen nicht in einzelnen Tatbeständen erschöpfend umschrieben werden können, sondern in einer Generalklausel zusammengefaßt sind, welche die Berufsangehörigen zu gewissenhafter Berufsausübung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten innerhalb und außerhalb des Berufs anhält, die nähere Bestimmung der sich daraus ergebenden einzelnen Pflichten aber der Aufsichtspraxis der Standesorgane und der Rechtsprechung der Berufsgerichte überläßt" (BVerfGE 33, 164).
  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Praxisschließung - Druck auf Krankenkassen und

    Das Disziplinarrecht der KÄVen ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 9 S 49; Steinmann-Munzinger in juris-PK SGB V, 3. Aufl 2016, § 81 RdNr 52 f; siehe hierzu auch BSG Beschluss vom 20.3.1996 - 6 BKa 1/96 - Juris) .

    Diese Gewährleistungsverpflichtungen können sie nur erfüllen, wenn ihnen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber denjenigen Mitgliedern zur Verfügung stehen, die ihre Pflichten als Vertragsarzt nicht ordnungsgemäß erfüllen (BSG Beschluss vom 20.3.1996 - 6 BKa 1/96 - Juris RdNr 5) .

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 62/98 R

    Disziplinarmaßnahmen gegen Vertragsärzte

    Bei der Auswahl der Disziplinarmaßnahmen und bei der Festsetzung ihrer Höhe ist der Disziplinarausschuß grundsätzlich berechtigt, nach seinem Ermessen zu handeln, so daß die Entscheidung nur einer eingeschränkten gerichtlichen Prüfung zugänglich ist (BSGE 15, 161, 167; 62, 127, 129 = SozR 2200 § 368m Nr. 3 S 2 f; BSG vom 20. März 1996 - 6 BKa 1/96 - S 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12

    Vertragsarzt - Disziplinarmaßnahme - Datenschutz - Patientenunterlagen

    Bezüglich der Festsetzung der Disziplinarstrafe kommt dem Disziplinarausschuss Ermessen zu (BSG, Beschluss v. 20.03.1986 - 6 BKa 1/96).

    Ein Vertragsarzt, der sachlich begründete und in gehöriger Form formulierte Bitten und Aufforderungen seiner Kassenärztlichen Vereinigung, bestimmte Unterlagen vorzulegen, über längere Zeit und ohne zureichenden Grund ignoriert, verletzt seine vertragsärztlichen Pflichten in erheblichem Umfang (BSG, Beschluss v. 20. März 1996 - 6 BKa 1/96 - juris Rn. 6).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.01.2005 - L 4 KA 7/04

    Zulässigkeit von Disziplinarverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung,

    Ermessen kommt dem Disziplinarausschuss bei der Festlegung einer Disziplinarstrafe zu (BSG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 BKa 1/96).

    Auch dem Beschluss vom 20. März 1996 - 6 BKa 1/96 - lag der Streit über die Herausgabe von Unterlagen zu bestimmten ausgewählten Behandlungsfällen zugrunde.

  • LSG Hessen, 18.11.1998 - L 7 KA 645/98

    Disziplinarmaßnahme - Vertragsarzt - Pflichtverstoß - Begründung -

    Dabei ist die Frage, ob der Vertragsarzt seine vertragsärztlichen Pflichten verletzt hat, gerichtlich voll überprüfbar, während hinsichtlich Auswahl und Umfang der Disziplinarmaßnahme dem Disziplinarausschuß ein gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbares Ermessen zusteht (vgl. BSG vom 20.3.1996 - 6 BKa 1/96).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 1628/10
    Dagegen habe der Disziplinarausschuss bei der Auswahl der Disziplinarmaßnahme grundsätzlich ein gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbares Ermessen, das durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit allerdings erheblich eingeschränkt sei (vgl. BSG vom 20.03.1996 - 6 BKa 1/96 - und SozR 32500 § 81 Nr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 54/09
    Dessen Entscheidung ist daher nur eingeschränkt einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich (vgl hierzu ua BSG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 BKa 1/96).
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