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   BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05   

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BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05 (https://dejure.org/2005,2807)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.2005 - 6 BN 2.05 (https://dejure.org/2005,2807)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 6 BN 2.05 (https://dejure.org/2005,2807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Maßregelung potenziell gefährlicher Hunderassen zur Gefahrenvorsorge; Umschreibung von Gefährlichkeitsgründen sog. Kampfhunde in Form rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung; Bestimmtheit einer auf Gefahrenabwehr ...

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
    Eine solche Darlegung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 ; Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 BVerwG 6 B 39.94 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 ; Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    25 Die Rüge bleibt aber auch deshalb ohne Erfolg, weil die Antragsteller zum einen sich einen Teil des gerügten Aufklärungsdefizits selbst zurechnen lassen müssen und nachdem sie die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und dessen rechtliche Begründung kennen nicht dargetan haben, was sie bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätten und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 19. März 1991 BVerwG 9 B 56.91 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 m.w.N.; Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
    Daraus hat er gefolgert, dass der Gesetzgeber die Einführung von Listen mit Rassen potentiell gefährlicher Hunde selbst verantworten muss (Urteil vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 BVerwGE 116, 347 zu § 55 NGefAG).

    18 Die Antragsteller bringen vor, die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs weiche insbesondere von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in den Verfahren BVerwG 6 CN 6.01 und BVerwG 6 CN 8.01 ab.

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
    26 c) Hinsichtlich des von der Beschwerde außerdem behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 6.01

    Hunderegelung in Niedersächsischer Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
    18 Die Antragsteller bringen vor, die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs weiche insbesondere von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in den Verfahren BVerwG 6 CN 6.01 und BVerwG 6 CN 8.01 ab.
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 BVerwG 6 B 39.94 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 ; Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1995 BVerwG 8 B 61.95 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes gilt Entsprechendes (vgl. Beschluss vom 21. Januar 1994 BVerwG 11 B 116.93 Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1995 BVerwG 8 B 61.95 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes gilt Entsprechendes (vgl. Beschluss vom 21. Januar 1994 BVerwG 11 B 116.93 Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 01.09.1992 - 11 B 24.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und/oder Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1989 BVerwG 7 B 177.89 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277; Beschluss vom 1. September 1992 BVerwG 11 B 24.92 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171).
  • BVerwG, 10.11.2004 - 6 BN 3.04

    Gefahr; Gefahrenabwehr; Gefahrenverdacht; Gefahrenvorsorge; so genannte

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
    Auf der anderen Seite ist aber auch geklärt, dass der Gesetzgeber die Festlegung der einzelnen in eine solche Liste aufzunehmenden Hunderassen dem Verordnungsgeber überlassen darf (Beschluss vom 10. November 2004 BVerwG 6 BN 3.04 Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 79 zu § 71 a HSOG).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. Beschluss vom 10. November 1992 BVerwG 3 B 52.92 Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rn. 222 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

  • VGH Bayern, 15.03.2005 - 24 BV 04.2755

    Einzelfallanordnungen zur Haltung einer Rottweiler-Hündin, Annahme einer

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

  • BVerwG, 30.07.2001 - 4 BN 41.01

    Normenkontrollverfahren; verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 25.03.1999 - 6 B 16.99
  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 40.05

    Annahme einer konkreten Gefahr durch Hunde ohne Maulkorb oder Leine; Vorliegen

  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VerfGH Bayern, 15.07.2004 - 1-VII-03

    Erweiterung der Kampfhundeliste

  • BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07

    Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule,

    Vielmehr muss die Auslegung der gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen; die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit sowie die Entscheidungserheblichkeit in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 19. Juli 1995 BVerwG 6 NB 1.95 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 S. 43 und vom 6. Oktober 2005 BVerwG 6 BN 2.05 Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 80 S. 85 f.).
  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 35.09

    Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens durch eine Filmfreigabe am

    Darzulegen sind vielmehr die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit sowie die Entscheidungserheblichkeit in dem anhängigen Verfahren (vgl. nur Beschlüsse vom 6. Oktober 2005 - BVerwG 6 BN 2.05 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 80 S. 85 f. und vom 8. Mai 2008 - BVerwG 6 B 64.07 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 132 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung irrevisiblen Landesrechts die Zulassung der Revision nur zu begründen, wenn die Auslegung der gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundesrechtlichen Normen ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 BVerwG 6 NB 1.95 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 und vom 6. Oktober 2005 BVerwG 6 BN 2.05 Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 80).
  • BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 9.09

    Berufungsvereinbarung; Bestandsschutz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. etwa: Beschlüsse vom 6. Oktober 2005 - BVerwG 6 BN 2.05 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 80 S. 85 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 23.08 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 164 S. 5).
  • VGH Bayern, 23.11.2005 - 4 ZB 04.3497

    Hundesteuer; Kampfhund; Bullmastiff; erhöhter Steuersatz; dynamische Verweisung;

    Demgegenüber gründet sich § 1 Abs. 2 KampfhundeV auf die spezifische Verordnungsermächtigung des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 LStVG und ist somit hinsichtlich der Anknüpfung an der Rassezugehörigkeit nicht zu beanstanden (BayVerfGH, E.v. 15.7.2004 - Vf. 1-VII-03, BayVBl. 2004, 719; BayVGH, B.v. 7.4.2005 - 24 N 03.2667, BA S. 12 und BVerwG, B.v. 6.10.2005 - 6 BN 2.05, BA S. 4 f. und 9).
  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV);

    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 - BVerwG 6 NB 1.95 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 und vom 6. Oktober 2005 - BVerwG 6 BN 2.05 - Buchholz 402.41 Allg.
  • VGH Bayern, 21.12.2006 - 24 ZB 06.2008

    Hundehaltung, Kampfhund, Rassebestimmung, Phänotyp, American Staffordshire

    Es wurde bereits hinreichend oft geprüft, ob die Kampfhunderegelung in Bayern mit höherrangigem Recht, insbesondere mit den Grundrechten des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung vereinbar ist; die Frage wurde stets bejaht (BayVerfGH vom 12.10.1994 VerfGH 47, 207, vom 15.7.2004 BayVBl. 2004, 719; BayVGH vom 25.3.1996 BayVBl. 1996, 567, vom 7.4.2005 Az. 24 N 03.2667, dazu BVerwG vom 6.10.2005 Az. BVerwG 6 BN 2.05).

    Es handelt sich vielmehr um eine gesetzgeberische Entscheidung, die zulässigerweise an die abstrakte Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen anknüpft (BVerwG vom 6.10.2005 a.a.O.; BayVGH vom 23.11.2005 BayVBl. 2006, 639).

  • BVerwG, 26.11.2009 - 6 B 33.09

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bzgl. der Einordnung eines

    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. etwa: Beschlüsse vom 6. Oktober 2005 BVerwG 6 BN 2.05 Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 80 S. 85 und vom 18. Juni 2008 BVerwG 6 B 23.08 Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 164 S. 5).
  • BVerwG, 04.04.2007 - 6 BN 1.07

    Verfassungsmäßigkeit des Rangverhältnisses zwischen kommerziellen und

    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 BVerwG 6 NB 1.95 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 und vom 6. Oktober 2005 BVerwG 6 BN 2.05 Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 80).
  • BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 10.09

    Rechtmäßigkeit einer Unterwerfung von Ansprüchen aus einer Berufungsvereinbarung

    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. etwa: Beschlüsse vom 6. Oktober 2005 BVerwG 6 BN 2.05 Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 80 S. 85 und vom 18. Juni 2008 BVerwG 6 B 23.08 Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 164 S. 5).
  • BVerwG, 26.07.2007 - 6 B 29.07

    Anforderungen an das Bestehen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 34.09

    Vorliegen eines hochschulgebührenrechtlichen Erststudiums bei einem

  • BVerwG, 04.04.2007 - 6 B 8.07

    Notwendigkeit der Angabe eines Grundes des Rundfunkteilnehmers bei Beendigung des

  • BVerwG, 26.10.2006 - 6 B 75.06

    Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung

  • BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10

    Verfahrensmangel aufgrund einer fehlenden Aufklärung hinsichtlich eines krassen

  • BVerwG, 15.04.2009 - 6 B 85.08

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision aufgrund mangelnder

  • BVerwG, 30.07.2007 - 6 B 24.07

    Frage nach einem Anspruch auf strikte bzw. formale Gleichbehandlung der in den

  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 B 15.09

    Zulassung einer Revision bzgl. der Auslegung und Anwendung landesrechtlicher

  • BVerwG, 28.05.2008 - 6 PKH 7.08

    Revisibilität des Staatsvertragsrechts für die Rundfunkgebührenpflicht

  • BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 11.09

    Revision aufgrund einer Berufungsvereinbarung auf Ausstattung eines Lehrstuhls

  • BVerwG, 16.06.2009 - 6 B 2.09

    Vereinbarkeit von § 37 Abs. 3 Hochschulrahmengesetz (HRG) i.V.m. § 41 Abs. 3 HRG

  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 B 20.06
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