Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.2006 - 6 BN 2.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12986
BVerwG, 09.10.2006 - 6 BN 2.06 (https://dejure.org/2006,12986)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.2006 - 6 BN 2.06 (https://dejure.org/2006,12986)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - 6 BN 2.06 (https://dejure.org/2006,12986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache; Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags gegen eine aufgehobene bzw. auslaufende Rechtsnorm; Rechtsschutzinteresse an der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2006 - 6 BN 2.06
    Das Normenkontrollgericht wird unnütz in Anspruch genommen, falls der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (Beschluss vom 25. Mai 1993 BVerwG 4 NB 50.92 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 79; Urteil vom 23. April 2002 BVerwG 4 CN 3.01 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 156 m.w.N.).

    8 Wie oben in anderem Zusammenhang bereits ausgeführt, soll mit dem Erfordernis eines allgemeinen Rechtsschutzinteresses (nur) vermieden werden, dass die Gerichte in eine Normprüfung eintreten müssen, deren Ergebnis für den Antragsteller wertlos ist (Urteil vom 23. April 2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.10.2004 - 3 B 76.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen des Vorliegens

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2006 - 6 BN 2.06
    Zwar kann in der Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil ein Verfahrensfehler liegen, wenn sie auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht (Beschlüsse vom 4. Juli 1968 BVerwG 8 B 110.67 BVerwGE 30, 111 und vom 21. Oktober 2004 BVerwG 3 B 76.04 juris).
  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2006 - 6 BN 2.06
    Das Normenkontrollgericht wird unnütz in Anspruch genommen, falls der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (Beschluss vom 25. Mai 1993 BVerwG 4 NB 50.92 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 79; Urteil vom 23. April 2002 BVerwG 4 CN 3.01 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 156 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2006 - 6 BN 2.06
    Die grundsätzliche Bedeutung ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen; dies verlangt die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 03.11.2000 - 6 B 2.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2006 - 6 BN 2.06
    Aus diesem Grund ist eine von der Vorinstanz der Prozessabweisung beigegebene Sachbeurteilung bei der Bestimmung des maßgeblichen Urteilsinhalts als nicht geschrieben zu behandeln (Urteil vom 12. Juli 2000 BVerwG 7 C 3.00 BVerwGE 111, 306 = Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 133; Beschluss vom 3. November 2000 BVerwG 6 B 2.00 juris) und hat bei der Prüfung, ob die Revision zuzulassen ist, außer Betracht zu bleiben.
  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2006 - 6 BN 2.06
    Aus diesem Grund ist eine von der Vorinstanz der Prozessabweisung beigegebene Sachbeurteilung bei der Bestimmung des maßgeblichen Urteilsinhalts als nicht geschrieben zu behandeln (Urteil vom 12. Juli 2000 BVerwG 7 C 3.00 BVerwGE 111, 306 = Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 133; Beschluss vom 3. November 2000 BVerwG 6 B 2.00 juris) und hat bei der Prüfung, ob die Revision zuzulassen ist, außer Betracht zu bleiben.
  • BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71

    Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2006 - 6 BN 2.06
    Daher hat der Antragsteller, dessen Begehren auf Zulassung zum Studium nach der Sach- und Rechtslage des Semesters zu beurteilen ist, zu dem er sich um außerkapazitäre Zulassung erfolglos beworben hat (Urteil vom 22. Juni 1973 BVerwG 7 C 7.71 BVerwGE 42, 296 ), unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine Chance, bezogen auf das Wintersemester 2005/2006 sein Ziel zu erreichen.
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2006 - 6 BN 2.06
    Zwar kann in der Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil ein Verfahrensfehler liegen, wenn sie auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht (Beschlüsse vom 4. Juli 1968 BVerwG 8 B 110.67 BVerwGE 30, 111 und vom 21. Oktober 2004 BVerwG 3 B 76.04 juris).
  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2006 - 6 BN 2.06
    Entfaltet in einem solchen Fall die Norm noch Wirkungen, kann ein Interesse an der Feststellung ihrer Unwirksamkeit fortbestehen; andernfalls fehlt regelmäßig dieses Interesse (s. auch Beschluss vom 29. Juni 2001 BVerwG 6 CN 1.01 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 149).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2006 - 6 BN 2.06
    Dabei ist das Normenkontrollgericht zutreffend davon ausgegangen, dass bei teilbaren Normen die verwaltungsgerichtliche Kontrolle auf den Teil des Normgefüges beschränkt ist, auf den sich die geltend gemachte Rechtsverletzung bezieht (Urteil vom 17. Februar 2005 BVerwG 7 CN 6.04 Buchholz 451.221 § 12 KrW-/AbfG Nr. 3).
  • BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18

    Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse;

    Zum anderen hat das Verwaltungsgericht nicht beachtet, dass eine Klage auch wegen der Verschiedenheit der Rechtskraftwirkung einer Prozess- und einer Sachabweisung nicht zugleich aus prozessrechtlichen und aus sachlich-rechtlichen Gründen abgewiesen werden darf (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 3.00 - BVerwGE 111, 306 ; Beschlüsse vom 3. November 2000 - 6 B 2.00 - juris Rn. 3, vom 9. Oktober 2006 - 6 BN 2.06 - juris Rn. 6, vom 24. Oktober 2006 - 6 B 47.06 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 1 Rn. 18, vom 22. Mai 2007 - 6 B 19.07 - juris Rn. 6, vom 2. November 2011 - 3 B 54.11 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 96 Rn. 6, vom 29. Juli 2015 - 5 B 36.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:290715B5B36.14.0] - juris Rn. 6 und vom 8. Oktober 2015 - 4 B 13.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:081015B4B13.15.0] - juris Rn. 11; aus der Rechtsprechung des BGH: Urteile vom 14. März 1978 - VI ZR 68/76 - NJW 1978, 2031 und vom 4. Mai 2018 - V ZR 266/16 - NJW-RR 2018, 974 Rn. 15).

    Weil das Verwaltungsgericht verfahrensfehlerfrei nur ein Prozessurteil erlassen konnte, dürfen - was hiermit klargestellt wird - seine Ausführungen zur Unbegründetheit der Klage nicht in Rechtskraft erwachsen (so unter Verweis darauf, dass die der Prozessabweisung verfahrensfehlerhaft beigegebene Sachbeurteilung als "nicht geschrieben" gelte, allgemein: BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 3.00 - BVerwGE 111, 306 ; Beschlüsse vom 3. November 2000 - 6 B 2.00 - juris Rn. 3, vom 9. Oktober 2006 - 6 BN 2.06 - juris Rn. 6, vom 24. Oktober 2006 - 6 B 47.06 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 1 Rn. 18, vom 22. Mai 2007 - 6 B 19.07 - juris Rn. 6, vom 29. Juli 2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 6, vom 8. Oktober 2015 - 4 B 13.15 - juris Rn. 11, vom 3. November 2016 - 3 B 4.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:031116B3B4.16.0] - juris Rn. 5; aus der Rechtsprechung des BGH: Urteile vom 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05 - NJW 2008, 1227 und vom 4. Mai 2018 - V ZR 266/16 - NJW-RR 2018, 974 Rn. 15).

  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 B 29.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Aus diesem Grund ist eine von der Vorinstanz der Prozessabweisung beigegebene Sachbeurteilung bei der Bestimmung des maßgeblichen Urteilsinhalts grundsätzlich als nicht geschrieben zu behandeln (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 3.00 - BVerwGE 111, 306 m.w.N.; Beschlüsse vom 9. Oktober 2006 - 6 BN 1.06 - juris Rn. 6 und - 6 BN 2.06 - juris Rn. 6).

    Legt man dies im vorliegenden Fall zu Grunde, so haben die Erwägungen des Verwaltungsgerichts zur Begründetheit der Klage bei der Prüfung, ob die Revision zuzulassen ist, außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 2006 - 6 BN 1.06 - juris Rn. 6 und - 6 BN 2.06 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 25.11.2016 - 5 PB 7.16

    Anspruch auf ordnungsgemäße Anwendung einer Dienstvereinbarung durch den

    Aus diesem Grund könnte eine von der Vorinstanz der Ablehnung des Antrages als unzulässig beigegebene Sachbeurteilung bei der Bestimmung der tragenden Entscheidungsgründe als nicht geschrieben zu behandeln sein (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 3.00 - BVerwGE 111, 306 und Beschlüsse vom 9. Oktober 2006 - 6 BN 1.06 und 6 BN 2.06 - jeweils juris Rn. 6).
  • OVG Thüringen, 17.07.2020 - 3 ZKO 456/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigene Sorgfaltspflichten bei Einsatz

    Der Senat kann es daher dahinstehen lassen, welche rechtliche Bedeutung diesen hilfsweisen Erwägungen des Verwaltungsgerichts zukommt, denn wegen der Verschiedenheit der Rechtskraftwirkung einer Prozess- und einer Sachabweisung darf eine Klage nicht zugleich aus prozessrechtlichen und aus sachlich-rechtlichen Gründen abgewiesen werden (vgl. zu den daraus folgenden prozessualen Wirkungen: einerseits BVerwG, Beschluss vom 09.10.2006 - 6 BN 2.06 - juris, andererseits BVerwG, Beschluss vom 11.11.1991 - 4 B 190.91 - juris).
  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 7 N 09.2459

    "unaufschiebbaren Angelegenheit" im Sinne von HSchulG BY Art 20 Abs 4 S 1; keine

    Nach allgemeiner Auffassung besteht allerdings für die Inanspruchnahme des Normenkontrollgerichts dann kein Bedürfnis, wenn das Ergebnis der erstrebten Normprüfung die Rechtsstellung des Antragstellers nicht verbessern kann, weil dieser unabhängig vom Verfahrensausgang keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (vgl. BVerwG vom 9.10.2006 Az. 6 BN 2/06 m.w.N. ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht