Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.10.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,424
BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04 (https://dejure.org/2005,424)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2005 - 6 C 11.04 (https://dejure.org/2005,424)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2005 - 6 C 11.04 (https://dejure.org/2005,424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GewO § 15 Abs. 2, §§ 33c, 33d, 33i; JuSchG §§ 6, 13
    Computer; "Internet-Café"; Computernetzwerk; Jugendschutz; Multifunktionsgerät; Spiel; Spielhalle; Sport; Unterhaltungsspiel ohne Gewinnmöglichkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GewO § 15 Abs. 2, §§ 33c, 33d, 33i
    "Internet-Café"; Computer; Computernetzwerk; Jugendschutz; Multifunktionsgerät; Spiel; Spielhalle; Sport; Unterhaltungsspiel ohne Gewinnmöglichkeit

  • Wolters Kluwer

    Verhinderung der Fortsetzung eines unerlaubten Betriebes einer Spielhalle; Erörterung einer Erlaubnispflicht nach § 33i Gewerbeordnung (GewO) für ein Internet-Café mit der Möglichkeit zur Nutzung von Computer zum Spielen; Umgehung der Vorschriften des Jugendschutzes durch ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    GewO § 15 Abs. 2; ; GewO § 33c; ; GewO § 33d; ; GewO § 33i; ; JuSchG § 6; ; JuSchG § 13

  • vdai.de PDF

    Erfordernis einer Spielhallenerlaubnis nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO für Räumlichkeiten eines Gewerbetreibenden, in denen Computer stehen, die schwerpunktmäßig zu Spielzwecken genutzt werden.

  • landesjugendamt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spielhallenerlaubnis bei überwiegender Nutzung aufgestellter Computern zu Spielzwecken - Internet-Cafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Der Betrieb eines "Internet-Cafés" kann eine Spielhallenerlaubnis erfordern

  • heise.de (Pressebericht, 10.03.2005)

    Spielhallenerlaubnis für Internet-Café mit Computerspielen nötig

  • heise.de (Pressebericht, 10.03.2005)

    Spielhallenerlaubnis für Internet-Café mit Computerspielen nötig

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Spielhallenerlaubnis für Internet-Café

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jugendgefährdendes Internet-Café? - Betreiber muss eine "gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis" beantragen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    PCs in Internet-Cafés als Spielgeräte

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Internetcafés und Gewerbeordnung

  • beck.de (Leitsatz)

    Internetcafe als spielhallenähnlicher Betrieb

Sonstiges

  • ferner-alsdorf.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Gesetzgebung: Keine Erlaubnispflicht für Internetcafes mehr?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2727 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 961
  • MMR 2005, 525
  • DVBl 2005, 1265
  • K&R 2005, 575
  • DÖV 2006, 614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 59.86

    Versagung der Gaststättenerlaubnis - Versagung für Verabreichnung von Speisen -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Damit greift das Gesetz den Umstand auf, dass der Raum, in dem die Spielgeräte oder Spiele aufgestellt werden oder die anderen Spiele veranstaltet werden, zugleich auch anderweitig genutzt werden kann (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 59.86 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 13 = GewArch 1989, 23).

    In solchen Fällen kommt es, wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, für die Anwendung des § 33i GewO darauf an, wo der Schwerpunkt der gewerblichen Betätigung liegt oder - anders ausgedrückt - welche Art der Nutzung dem Betrieb das Gepräge gibt (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1982 - BVerwG 1 C 71.79 - GewArch 1983, 135; Urteil vom 4. Oktober 1988, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Der Schutz der Jugend ist ein Verfassungsanliegen von hohem Rang (BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 ), das auch einen Erlaubnisvorbehalt und etwaige Kontrollen der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen rechtfertigt.
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Der Grund hierfür liegt darin, dass Kinder und Jugendliche vor Spielleidenschaft und deren Folgen - Geldbedarf, Taschengeldproblemen, Beschaffungskriminalität - bewahrt werden sollen (Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33i Nr. 11 = GewArch 1991, 429).
  • BVerwG, 27.04.1993 - 1 C 9.92

    Spielhalle - Veränderung - Nutzungsänderung - Betriebliche Einheit

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Wenn die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, hat der Antragsteller einen Anspruch auf die Erlaubnis; eine Bedürfnisprüfung findet nicht statt (Urteile vom 30. März 1993 - BVerwG 1 C 16.91 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 14 = GewArch 1993, 323 und vom 27. April 1993 - BVerwG 1 C 9.92 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 15 = GewArch 1993, 374).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Deshalb müssen die gesetzlichen Voraussetzungen der Erlaubniserteilung vor Art. 12 Abs. 1 GG Bestand haben, insbesondere also verhältnismäßig in dem durch die sog. Stufenlehre des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 377 ff.) konkretisierten Sinn sein.
  • BVerwG, 14.12.1982 - 1 C 71.79

    Gaststättenerlaubnis - Reichweite - Nebenraum - Spielhalle - Gewerbeerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    In solchen Fällen kommt es, wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, für die Anwendung des § 33i GewO darauf an, wo der Schwerpunkt der gewerblichen Betätigung liegt oder - anders ausgedrückt - welche Art der Nutzung dem Betrieb das Gepräge gibt (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1982 - BVerwG 1 C 71.79 - GewArch 1983, 135; Urteil vom 4. Oktober 1988, a.a.O.).
  • OVG Berlin, 12.05.2004 - 1 B 20.03

    Internetcafe

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Das Oberverwaltungsgericht B. hat die dagegen eingelegte Berufung mit dem Ziel der Änderung des verwaltungsgerichtlichen Urteils und der Aufhebung der genannten Bescheide durch Urteil vom 12. Mai 2004 (GewArch 2004, 385 = K&R 2005, 47) im Wesentlichen aus folgenden Gründen zurückgewiesen: .
  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91

    Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Wenn die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, hat der Antragsteller einen Anspruch auf die Erlaubnis; eine Bedürfnisprüfung findet nicht statt (Urteile vom 30. März 1993 - BVerwG 1 C 16.91 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 14 = GewArch 1993, 323 und vom 27. April 1993 - BVerwG 1 C 9.92 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 15 = GewArch 1993, 374).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78

    Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    In dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Berufungsentscheidung (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 2 = GewArch 1982, 200) haben die Kläger ein zulassungsbedürftiges Gewerbe ohne Zulassung betrieben.
  • BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 187.93

    Sporthalle - Bowling-Bahn

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Ebenso ist es möglich, dass die in dem Raum bereitgestellten Einrichtungen sowohl zur Unterhaltung als auch zu einem anderen Zweck, etwa zum Sport, genutzt werden (vgl. Beschluss vom 25. November 1993 - BVerwG 1 B 187.93 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 4 = GewArch 1994, 108).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Dies gilt insbesondere für auf der Grundlage einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis betriebene Spielcafés, die - sofern sie nicht selbst als Spielhallen zu qualifizieren sind (vgl. § 1 Abs. 2 SpielhG Bln; BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - 1 C 59.86 -, NVwZ 1989, S. 51 f.; Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 11/04 -, NVwZ 2005, S. 961 ) - einen anderen Charakter aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 47).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Der Betrieb einer Spielhalle darf einem Erlaubnisvorbehalt unterstellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 11.04 - Buchholz 451.20 § 15 GewO Nr. 5, S. 8 zu § 33i GewO).

    Vielmehr stellt die Definition von Spielhallen in § 1 SpielhG BE, die zur Anwendbarkeit der nachfolgenden Regelungen führt, entsprechend der bisherigen Rechtsprechung zu § 33i GewO (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 11.04 - Buchholz 451.20 § 15 GewO Nr. 5 S. 3) darauf ab, ob das betreffende Unternehmen ausschließlich oder überwiegend der gewerbsmäßigen Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele nach der Gewerbeordnung dient.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2007 - 8 S 2606/06

    Vorläufige Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; sofortige

    Hinzu kommt, dass auch die drei PC´s zu Spielzwecken genutzt werden können (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 09.03.2005 - 6 C 11.04 -, DVBl. 2005, 1256: Internet-Café als Spielhalle); die Antragsteller haben nicht dargetan, welche Funktion diese Geräte sonst haben sollten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,690
BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04 (https://dejure.org/2004,690)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.2004 - 4 C 3.04 (https://dejure.org/2004,690)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 4 C 3.04 (https://dejure.org/2004,690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BImSchG § 15 Abs. 1 und 2, § ... 16 Abs. 1, § 67 Abs. 2 und 4; 4. BImSchV Nr. 1. 6 des Anhangs; UVPG § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 1. 6 der Anlage 1; BauNVO § 16 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 1 und Abs. 3
    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Änderungsgenehmigung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Aussetzung des Verfahrens; Windkraftanlage; Rotor; Grundfläche; Baugrenze.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BImSchG § 15 Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 1, § 67 Abs. 2 und 4
    Abwägungsgebot; Alt-Vorhaben; Anzeige; Aussetzung des Verfahrens; Baufenster; Baugenehmigung; Baugrenze; Baugrenze; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Berechnung; Bodenschutz; Festsetzung; Fundament; Grundfläche; Grundfläche; Rotor; Rotor; Sonderbaufläche; Sondergebiet; ...

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Prüfungsmaßstabes hinsichtlich einer Änderung einer genehmigungsbedürftigen oder anzuzeigenden Windfarm durch Hinzutreten einer weiteren Windkraftanlage; Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Verfahren zur Erteilung einerÄnderungsgenehmigung ...

  • Judicialis

    BImSchG § 15 Abs. 1; ; BImSchG § ... 15 Abs. 2; ; BImSchG § 16 Abs. 1; ; BImSchG § 67 Abs. 2; ; BImSchG § 67 Abs. 4; ; 4. BImSchV Nr. 1.6 des Anhangs; ; UVPG § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; UVPG Nr. 1.6 der Anlage 1; ; BauNVO § 16 Abs. 2 Nr. 1; ; BauNVO § 16 Abs. 5; ; BauNVO § 19 Abs. 2; ; BauNVO § 23 Abs. 1; ; BauNVO § 23 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei Erweiterung einer Windfarm - Festsetzung von Baugrenzen für Windkraftanlage im Bebauungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigungsvoraussetzungen für Windpark (Windfarm)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 117
  • NVwZ 2005, 208
  • DVBl 2005, 382
  • BauR 2005, 498
  • ZfBR 2005, 191
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Gültigkeit der Festsetzung zulässiger

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Der Betreiberfrage kommt weder für das Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Windfarm (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O. S. 1236) noch für die Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung einer Windfarm eine entscheidende Bedeutung zu.

    1.2 Ob das gemäß § 15 Abs. 1 BImSchG anzeigepflichtige Vorhaben des Klägers einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfte mit der Folge, dass ein Bauvorbescheid nicht erteilt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O. S. 1236 f.), müsste, wenn nicht der Kläger von sich aus die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beantragt, gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 BImSchG zunächst die zuständige Immissionsschutzbehörde prüfen.

    Eine solche Klage müsste offensichtlich ohne Erfolg bleiben, weil die Kammer des Verwaltungsgerichts einen Anspruch auf Erteilung des begehrten Bauvorbescheids auch für die Zeit vor Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung verneint hat und deshalb gegenüber dem für den Beklagten handelnden Amtswalter ein Schuldvorwurf nicht erhoben werden könnte (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 1.03 - UA S. 6).

  • BVerwG, 29.07.1999 - 4 BN 24.99

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Maßgebend ist vielmehr der Gesichtspunkt, eine übermäßige Nutzung zugunsten des Bodenschutzes insgesamt zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 36.95 - ZfBR 1996, 172 und vom 29. Juli 1999 - BVerwG 4 BN 24.99 - BRS 62 Nr. 96).

    Erwägungen des Bodenschutzes sind hierfür - anders als für die Festsetzung der zulässigen Grundfläche - nicht in erster Linie maßgebend (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 und vom 29. Juli 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Wenn eine unmittelbare Verbindung zu einer öffentlichen Straße fehlt, ist die Erschließung nur gesichert, wenn die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz z.B. durch eine Baulast oder eine Grunddienstbarkeit abgesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - BRS 48 Nr. 92).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Darauf konnte sich der Kläger jedoch nicht berufen, weil im Hinblick auf sein Grundstück die Sperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert werden durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 7 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - BRS 50 Nr. 101).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Darauf konnte sich der Kläger jedoch nicht berufen, weil im Hinblick auf sein Grundstück die Sperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert werden durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 7 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - BRS 50 Nr. 101).
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Diese Vorschrift gilt nicht nur für Gebäude, sondern auch für andere bauliche Anlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 2001 - BVerwG 4 C 1.01 - ZfBR 2001, 558 = BRS 64 Nr. 79).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Verfahren, die vor dem 3. August 2001 begonnen wurden, sind gemäß § 67 Abs. 4 BImSchG nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsvorschriften unter Einschluss der 4. BImSchV zu Ende zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 9.03 - NVwZ 2004, 1235 ).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, in gleichem Umfang zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz zu berücksichtigen hätte, wenn sie jetzt entschiede (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 und vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 356).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, in gleichem Umfang zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz zu berücksichtigen hätte, wenn sie jetzt entschiede (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 und vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 356).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 1 LC 276/02

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Das Oberverwaltungsgericht hat den Beklagten mit Urteil vom 25. September 2003 (NuR 2004, 125 = ZNER 2004, 84) unter Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide verpflichtet, dem Kläger einen Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windenergieanlage wie beantragt zu erteilen.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Bebauungsplan: Wie muß das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden?

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 36.95

    Bebauungsplan; Maß der baulichen Nutzung; Festsetzung der zulässsigen

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

  • VG Hannover, 26.11.2019 - 4 A 12592/17

    Außenbereich; bauliche Anlagen; Beseitigungsanordnung; GRZ; Kiesflächen; örtliche

    Der Wortlaut des § 19 Abs. 2 BauNVO spricht zunächst von einer Überdeckung und nicht von einer Versiegelung und setzt nicht voraus, dass alle in Betracht kommenden Teile der baulichen Anlage eine unmittelbare Verbindung mit Grund und Boden haben müssen (BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 3/04 -, juris Rn. 32).

    Durch eine Begrenzung der zulässigen Grundflächen soll der Boden insbesondere vor Versiegelung geschützt werden (vgl. Fickert/Fieseler, a.a.O., § 19 Rn. 4.2; König, a.a.O., § 19 Rn. 8; BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 3/04 -, juris Rn. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    vgl. näher Wustlich, NVwZ 2005, 996 ff.; Hansmann/Röckinghausen, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. IV, Stand: 1. August 2014, § 1 4. BImSchV, Rn. 26; anders zur früheren Rechtslage BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 3.04 -, BVerwGE 122, 117, juris Rn. 23.
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Zwar tritt der Flächennutzungsplan nicht an die Stelle eines Bebauungsplans - die Gemeinde ist nicht gehindert, die Positivflächen zum Zwecke der Feinsteuerung noch mit einem Bebauungsplan zu überplanen, in dem beispielsweise die Vorhabenstandorte durch die Festsetzung von Baugrenzen (§ 23 BauNVO) vorgegeben werden (vgl. dazu Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 3.04 - BVerwGE 122, 117) -, er bestimmt aber, in der Bindungswirkung einem Bebauungsplan vergleichbar, dass in den dargestellten Konzentrationsflächen die bevorzugten Vorhaben ihrer Art nach zulässig sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht