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   BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78   

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BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78 (https://dejure.org/1980,1732)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1980 - 6 C 110.78 (https://dejure.org/1980,1732)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1980 - 6 C 110.78 (https://dejure.org/1980,1732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine "Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn" - Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Beurteilungszeitraums - Beurteilung des Abhängigkeitsverhältnisses eines beauftragten Tierarztes - Antrag auf Verbesserung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78
    Eine "Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn" im Sinne des BBesG § 28 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 kann im Beamtenverhältnis in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis oder in einem andern privatrechtlichen Dienstverhältnis geleistet werden (Anschluß BVerwG, 29.06.1970, VI C 41.66, DÖD 1971, 35).

    Hierzu hat der erkennende Senatim Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - (ZBR 1970, 391 = RiA 1971, 14 = DÖD 1971, 35) ausgeführt:.

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78
    Ein wesentliches Merkmal des abhängigen Dienst- und Arbeitsverhältnisses ist, daß die Leistung in persönlicher Abhängigkeit erbracht wird, wobei es allerdings angesichts des Umstandes, daß auch bei selbständiger Tätigkeit stets eine gewisse Abhängigkeit vorliegen wird, entscheidend auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit ankommt (vgl. BAG 11, 225 [227]; 12, 303; 14, 17; BSG 15, 65 [69]; BSG in BB 1962, 923; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I S. 41; Hueck in DB 1955, 384).

    "Bedeutsam für die Abgrenzung ist ..., ob der Dienstverpflichtete Zeit und Ort seiner Tätigkeit selbst bestimmen kann oder nicht (BAG 11, 225 [227]; 14, 17; 19, 324; BGHZ 10, 187 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52] [190]; BSG 13, 196 [201 f.]; BSG in BB 1962, 923) - es sei denn, die Tätigkeit ist nach ihrer Art an einen bestimmten Ort gebunden (Hueck in DB 1955, 384 [386]) - und ob er Art und Weise der erforderlichen Arbeiten selbst bestimmen kann (BGHZ 10, 187 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52] [190]; BSG 13, 196 [201]; BSG in BB 1962, 923) oder diese etwa durch Ausführungsbestimmungen geregelt sind (BAG 13, 211; 15, 242; 18, 54).

  • BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60

    Chefarzt als Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78
    Ein wesentliches Merkmal des abhängigen Dienst- und Arbeitsverhältnisses ist, daß die Leistung in persönlicher Abhängigkeit erbracht wird, wobei es allerdings angesichts des Umstandes, daß auch bei selbständiger Tätigkeit stets eine gewisse Abhängigkeit vorliegen wird, entscheidend auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit ankommt (vgl. BAG 11, 225 [227]; 12, 303; 14, 17; BSG 15, 65 [69]; BSG in BB 1962, 923; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I S. 41; Hueck in DB 1955, 384).

    "Bedeutsam für die Abgrenzung ist ..., ob der Dienstverpflichtete Zeit und Ort seiner Tätigkeit selbst bestimmen kann oder nicht (BAG 11, 225 [227]; 14, 17; 19, 324; BGHZ 10, 187 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52] [190]; BSG 13, 196 [201 f.]; BSG in BB 1962, 923) - es sei denn, die Tätigkeit ist nach ihrer Art an einen bestimmten Ort gebunden (Hueck in DB 1955, 384 [386]) - und ob er Art und Weise der erforderlichen Arbeiten selbst bestimmen kann (BGHZ 10, 187 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52] [190]; BSG 13, 196 [201]; BSG in BB 1962, 923) oder diese etwa durch Ausführungsbestimmungen geregelt sind (BAG 13, 211; 15, 242; 18, 54).

  • BAG, 16.12.1965 - 5 AZR 304/65

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Privatrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78
    Für den Anwendungsbereich dieser Vorschrift sei daher dem gegenteiligen Standpunkt, den das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 - [AP Nr. 9 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältnis]) hinsichtlich der im Inland tätigen Fleischbeschautierärzte eingenommen habe, nicht zu folgen.
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78
    "Bedeutsam für die Abgrenzung ist ..., ob der Dienstverpflichtete Zeit und Ort seiner Tätigkeit selbst bestimmen kann oder nicht (BAG 11, 225 [227]; 14, 17; 19, 324; BGHZ 10, 187 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52] [190]; BSG 13, 196 [201 f.]; BSG in BB 1962, 923) - es sei denn, die Tätigkeit ist nach ihrer Art an einen bestimmten Ort gebunden (Hueck in DB 1955, 384 [386]) - und ob er Art und Weise der erforderlichen Arbeiten selbst bestimmen kann (BGHZ 10, 187 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52] [190]; BSG 13, 196 [201]; BSG in BB 1962, 923) oder diese etwa durch Ausführungsbestimmungen geregelt sind (BAG 13, 211; 15, 242; 18, 54).
  • BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65
    Auszug aus BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist kennzeichnend für den Begriff der 'Verwendung im öffentlichen Dienst' und der 'Beschäftigung im Dienst' eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Sinne der genannten Vorschriften ein Abhängigkeitsverhältnis, kraft dessen der Versorgungsberechtigte dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und mindestens bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist, wofür eine Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis, einem vertraglichen Arbeitsverhältnis oder einem anderen privatrechtlichen Dienstverhältnis typisch ist (vgl. BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]).
  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
    Auszug aus BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist kennzeichnend für den Begriff der 'Verwendung im öffentlichen Dienst' und der 'Beschäftigung im Dienst' eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Sinne der genannten Vorschriften ein Abhängigkeitsverhältnis, kraft dessen der Versorgungsberechtigte dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und mindestens bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist, wofür eine Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis, einem vertraglichen Arbeitsverhältnis oder einem anderen privatrechtlichen Dienstverhältnis typisch ist (vgl. BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]).
  • BSG, 28.08.1961 - 3 RK 57/57
    Auszug aus BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78
    Ein wesentliches Merkmal des abhängigen Dienst- und Arbeitsverhältnisses ist, daß die Leistung in persönlicher Abhängigkeit erbracht wird, wobei es allerdings angesichts des Umstandes, daß auch bei selbständiger Tätigkeit stets eine gewisse Abhängigkeit vorliegen wird, entscheidend auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit ankommt (vgl. BAG 11, 225 [227]; 12, 303; 14, 17; BSG 15, 65 [69]; BSG in BB 1962, 923; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I S. 41; Hueck in DB 1955, 384).
  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78
    "Bedeutsam für die Abgrenzung ist ..., ob der Dienstverpflichtete Zeit und Ort seiner Tätigkeit selbst bestimmen kann oder nicht (BAG 11, 225 [227]; 14, 17; 19, 324; BGHZ 10, 187 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52] [190]; BSG 13, 196 [201 f.]; BSG in BB 1962, 923) - es sei denn, die Tätigkeit ist nach ihrer Art an einen bestimmten Ort gebunden (Hueck in DB 1955, 384 [386]) - und ob er Art und Weise der erforderlichen Arbeiten selbst bestimmen kann (BGHZ 10, 187 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52] [190]; BSG 13, 196 [201]; BSG in BB 1962, 923) oder diese etwa durch Ausführungsbestimmungen geregelt sind (BAG 13, 211; 15, 242; 18, 54).
  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 141/61

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78
    Ein Indiz für ein abhängiges Dienstverhältnis kann auch die Eingliederung in einen Betrieb sein (BSG 13, 130 [132]), wobei allerdings das Fehlen einer solchen Eingliederung eine abhängige Tätigkeit nicht schlechthin ausschließt (vgl. BAG 12, 303).
  • BAG, 16.08.1962 - 5 AZR 505/61

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Gemeinde - Privatrechtliche

  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09

    Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen;

    Es ist insbesondere dann immer gegeben, wenn Disziplinargewalt besteht (zum Ganzen: Urteile vom 22. Juli 1965 a.a.O., vom 7. Februar 1968 - BVerwG 6 C 57.65 - BVerwGE 29, 118 und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - Buchholz 235 § 28 Nr. 2).
  • BVerwG, 17.03.2008 - 6 C 22.07

    Abgeordneter; Abgeordnetenentschädigung; Anrechnung; Deutscher Bundestag;

    Kennzeichnend für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst ist ein Abhängigkeitsverhältnis, kraft dessen der Beschäftigte dem Dienstherrn zu bestimmten Tätigkeiten verpflichtet ist und grundsätzlich bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit Weisungen des Dienstherrn unterworfen ist (Urteile vom 22. Juli 1965 - BVerwG 2 C 22.64 - BVerwGE 22, 1 , vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19 S. 15 und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - Buchholz 235 § 28 BBesG Nr. 2 S. 3 f.).

    Auf die rechtliche Natur der zwischen dem Dienstleistenden und dem Dienstherrn bestehenden Beziehung kommt es nicht an, sondern nur auf die tatsächlichen Umstände der Dienstleistung (Urteil vom 7. Januar 1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.11.1980 - 6 B 7.80

    Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage in der Revisionsbegründung -

    Der Begriff des "Dienstes" setzt, wie der beschließende Senat in dem Urteil vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - (ZBR 1980, 316) dargelegt hat, nicht das Bestehen eines Beamtenverhältnisses oder eines nach den Kriterien des Arbeitsrechts als Arbeitsverhältnis zu qualifizierenden privatrechtlichen Dienstverhältnisses voraus.

    Maßgebend ist vielmehr, ob zwischen dem Dienstleistenden und dem Dienstherrn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kraft dessen der Dienstleistende gegenüber dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und zumindest bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]; Urteile vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [ZBR 1970, 391] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - [ZBR 1980, 316]).

  • BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78

    Besoldungsanspruch - Besoldungsdienstalter - Anrechnungsfähige

    Er erfordert aber in jedem Fall, daß zwischen dem Dienstleistenden und den Dienstherrn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kraft dessen der Dienstleistende gegenüber dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und zumindest bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]; Urteile vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [ZBR 1970, 391] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - [ZBR 1980, 316]).
  • VG Oldenburg, 11.12.2015 - 6 A 3243/14

    Bundeswehrkrankenhaus; Rückforderung; Ruhensregelung; Versorgung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 7. Januar 1980 - 6 C 110.78 -, vom 20. Juni 1985 - 2 C 101.81 -, vom 21. Dezember 1982 - 6 C 68.78 - und vom 28. April 2011 - 2 C 39.09 -, jeweils zitiert nach juris), der sich der Einzelrichter anschließt, stellt eine Verwendung im öffentlichen Dienst nicht nur ein in herkömmlicher Weise als Beamtenverhältnis bzw. Angestellten- oder Arbeiterdienstverhältnis ausgestaltetes, d.h. mit der Verpflichtung zur Erbringung einer bestimmten Dienstleistung verbundenes haupt- oder nebenamtliches Dienstverhältnis dar.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 4 S 1038/95

    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Verwendungseinkommen: zum Begriff der

    Vielmehr genügt für die Anwendung des § 29 Abs. 2 SVG jedes Abhängigkeitsverhältnis, wie es auch für die Anwendung des § 53 Abs. 1 BeamtVG und verwandter Regelungen vorausgesetzt wird (BVerwG, Urteil vom 7.1.1980, ZBR 1980, 316).
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