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   BVerwG, 23.06.1982 - 6 C 133.80   

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https://dejure.org/1982,1349
BVerwG, 23.06.1982 - 6 C 133.80 (https://dejure.org/1982,1349)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1982 - 6 C 133.80 (https://dejure.org/1982,1349)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1982 - 6 C 133.80 (https://dejure.org/1982,1349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Bewohnung einer Wohnung wegen Lärmimmissionen - Anforderungen an das Bestehen eines Wohnungsmangels - Voraussetzungen für das Fortbestehen eines Wohnungsmangels wegen Unzumutbarkeit einer zugewiesenen Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BUKG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; TGV § 2 Abs. 1 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 25
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Der von der Klägerin angeregten Vorlage dieser Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gem. Art. 177 EWGV bedarf es daher nicht (vgl. BVerwGE 60, 284 (290) [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80]; 66, 29 (38) [BVerwG 23.06.1982 - 6 C 133/80]; Beschluß vom 23. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 63.93 - Buchholz 402.240 § 17 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1994, 169).
  • BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Das bedarf gleichfalls keiner revisionsgerichtlichen Klärung mehr (vgl. z.B. BVerwGE 64, 285 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 145/80]; 66, 29 [BVerwG 23.06.1982 - 6 C 133/80]).
  • VGH Hessen, 06.11.1996 - 1 UE 327/95

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit - zur Anerkennung von Angestelltenzeiten

    Insbesondere ist bei der Anrechnung der streitbefangenen Angestelltendienstzeit des Klägers kein Raum mehr für eine Ermessensausübung zur Sicherstellung einer Gesamtversorgung, die der in § 55 BeamtVG vorgesehenen Höchstgrenze entspricht, und zur Vermeidung einer sogenannten Doppelversorgung aufgrund von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1982, BVerwGE 66, 25 = ZBR 1983, 85; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D, Anm. 2 c zu § 12 BeamtVG; Fürst, GKÖD, Teil O § 12 BeamtVG Nr. 6, § 11 BeamtVG Nrn. 5, 6, 38), da die Beklagte die Anerkennung von Vordienstzeiten des Klägers in dem Festsetzungsbescheid vom 9. Juli 1990 bereits in zulässiger Weise (vgl. Urteil des Senats vom 13. März 1991 a.a.O.) unter den Vorbehalt der Gewährung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt hat.
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 146.83

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Ermessensfehlerfreie Entscheidung

    Dieses Verständnis gebietet der Grundsatz der "souveränitätsschonenden Auslegung" (vgl. dazu BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 29 [BVerwG 23.06.1982 - 6 C 133/80]).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 1.84

    Sozialhilfe für Ausländer - Anerkennung als Asylberechtigte - Kürzung einer Hilfe

    Dieses Verständnis gebietet der Grundsatz der "souveränitätsschonenden Auslegung" (vgl. dazu BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 29 [BVerwG 23.06.1982 - 6 C 133/80]).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 6.84

    Sozialhilfe für Ausländer - Anerkennung als Asylberechtigter - Anerkennung einer

    Dieses Verständnis gebietet der Grundsatz der "souveränitätsschonenden Auslegung" (vgl. dazu BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 29 [BVerwG 23.06.1982 - 6 C 133/80]).
  • OLG Hamm, 06.06.1990 - 11 U 209/89

    Rechtscharakter eines Anspruchs

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  • VG Bayreuth, 09.03.2020 - B 5 K 18.195

    Zuweisung einer angemessenen Staatsbedienstetenwohnung wegen Wohnungsmangels

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn Störungen eines in der Nachbarschaft ansässigen Gewerbebetriebs im Raum stehen, die ihrerseits gegen Rechtsvorschriften verstoßen und ihrer Eigenart nach tatsächlich schwer oder gar nicht zu unterbinden sind und die die Eignung der in dem Gebiet liegenden und diesen Auswirkungen ausgesetzten Wohnungen zum Bewohnen in einem solchen Maß herabsetzen, dass es für einen Wohnungssuchenden unzumutbar ist, eine solche Wohnung zu beziehen (vgl. BVerwG, U.v. 23.6.1982 - 6 C 133.80 - ZBR 1982, 280).
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