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   BVerwG, 24.01.1986 - 6 C 141.82   

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BVerwG, 24.01.1986 - 6 C 141.82 (https://dejure.org/1986,1555)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1986 - 6 C 141.82 (https://dejure.org/1986,1555)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1986 - 6 C 141.82 (https://dejure.org/1986,1555)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • saarheim.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung; "Schlafender" Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2721
  • DÖV 1986, 437
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79

    Voraussetzungen für eine vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1986 - 6 C 141.82
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. schon Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 17] mit Nachweisen sowie Urteile vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 110.79 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20 = ZBR 1982, 30] und vom 27. April 1982 - BVerwG 6 C 140.81 - [BVerwGE 65, 240 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 129], aus jüngster Zeit Beschluß vom 11. Dezember 1985 - BVerwG 6 C 54.84 -), verlangt die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts, daß jeder an der Verhandlung und Entscheidung beteiligte Richter die zur Ausübung des Richteramts erforderliche Verhandlungsfähigkeit und damit auch die Fähigkeit besitzt, die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung wahrzunehmen und in sich aufzunehmen.

    Nur wenn der einzelne Richter die wesentlichen Vorgänge in sich aufgenommen hat, ist er seiner Aufgabe gewachsen, selbständig und ohne wesentliche Hilfe der anderen Richter sich sein Urteil zu bilden und so an einer sachgerechten Entscheidung mitzuwirken (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1980, a.a.O.).

    (Urteil vom 16. Dezember 1980, a.a.O.; vgl. dazu auch Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 3 C 118.79 - (Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 19]).

    So hat der Senat im Urteil vom 16. Dezember 1980, a.a.O., in einem Fall, in dem er es als erwiesen ansah, daß ein ehrenamtlicher Richter während der Vernehmung des Klägers etwa 20 Minuten lang die Augen geschlossen, den Kopf auf eine Hand gestützt und das Gesicht zum Fenster gewandt hatte, angenommen, daß der Richter diesem bedeutsamen Teil der Verhandlung nicht mit der gebührenden Aufmerksamkeit gefolgt sei.

  • BVerwG, 27.04.1982 - 6 C 140.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Kriegsdienstverweigerung - Besetzung - Blindheit -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1986 - 6 C 141.82
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. schon Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 17] mit Nachweisen sowie Urteile vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 110.79 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20 = ZBR 1982, 30] und vom 27. April 1982 - BVerwG 6 C 140.81 - [BVerwGE 65, 240 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 129], aus jüngster Zeit Beschluß vom 11. Dezember 1985 - BVerwG 6 C 54.84 -), verlangt die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts, daß jeder an der Verhandlung und Entscheidung beteiligte Richter die zur Ausübung des Richteramts erforderliche Verhandlungsfähigkeit und damit auch die Fähigkeit besitzt, die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung wahrzunehmen und in sich aufzunehmen.
  • BVerwG, 31.01.1980 - 3 C 118.79

    Besetzungsrüge - Mündliche Verhandlung - Wahrnehmungsfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1986 - 6 C 141.82
    (Urteil vom 16. Dezember 1980, a.a.O.; vgl. dazu auch Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 3 C 118.79 - (Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 19]).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VI CB 43.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1986 - 6 C 141.82
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. schon Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 17] mit Nachweisen sowie Urteile vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 110.79 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20 = ZBR 1982, 30] und vom 27. April 1982 - BVerwG 6 C 140.81 - [BVerwGE 65, 240 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 129], aus jüngster Zeit Beschluß vom 11. Dezember 1985 - BVerwG 6 C 54.84 -), verlangt die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts, daß jeder an der Verhandlung und Entscheidung beteiligte Richter die zur Ausübung des Richteramts erforderliche Verhandlungsfähigkeit und damit auch die Fähigkeit besitzt, die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung wahrzunehmen und in sich aufzunehmen.
  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Denn diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 1975 a.a.O.; Urteil vom 24. Januar 1986 - BVerwG 6 C 141.82 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 63 S. 44; BFH, Beschlüsse vom 5. Dezember 1985 und vom 17. Mai 1999 a.a.O.).

    Deshalb kann erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise "abwesend" ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1986 a.a.O. und Beschluss vom 3. März 1975 a.a.O.; BFH, Beschluss vom 17. Mai 1999 a.a.O.).

  • VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/16

    Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

    Eine solche Möglichkeit einer Fehlentscheidung ist aber weder gravierender noch wahrscheinlicher als die Möglichkeit, dass ein Mitglied der Bewertungskommission nicht jedem Anbieter über die Gesprächsdauer von jeweils 90 Minuten hinweg die volle Aufmerksamkeit zuwendet (vgl. BVerwG, vom 24.01.1986 - 6 C 141/82, NJW 1986, 2721, mögliche Unaufmerksamkeit eines Richters während der mündlichen Verhandlung).
  • BVerwG, 23.11.1989 - 2 WD 50.86

    Offizier - Überschreitung dienstlicher Kompetenzen - Private Zwecke -

    In diesem Augenblick sei offensichtlich geworden, daß der Vorsitzende, der schon während des Plädoyers der Verteidigung Mühe gehabt habe, wach zu bleiben, das letzte Wort des früheren Soldaten gar nicht zur Kenntnis genommen habe, weil er im Sinne der hierzu vom Bundesverwaltungsgericht (NJW 1986, 2721) aufgestellten Kriterien geschlafen habe.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Januar 1986 - 6 C 141/82 - (NJW 1986, 2721) ausgeführt hat, "sind selbst Zeichen einer großen Ermüdung, Neigung zum Schlaf und das Kämpfen mit dem Schlaf noch kein hinreichendes Anzeichen dafür, daß der betr.

  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16

    Absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Nur wenn jeder Richter die wesentlichen Vorgänge der mündlichen Verhandlung in sich aufgenommen hat, ist er in der Lage, unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung (§ 286 Abs. 1 ZPO) selbstständig und ohne wesentliche Hilfe der anderen Richter zu urteilen und so an einer sachgerechten Entscheidung mitzuwirken (vgl. ua. BVerwG 19. Juli 2007 - 5 B 84/06 - Rn. 2 mwN; 24. Januar 1986 - 6 C 141/82 -; 16. Dezember 1980 - 6 C 110/79 -; BFH 28. August 1986 - V R 18/86 - zu II a der Gründe, BFHE 147, 402) .
  • BVerwG, 15.11.2004 - 7 B 56.04

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Besondere Voraussetzungen

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Richter wesentlichen Vorgängen der Verhandlung, wie etwa einer Beweisaufnahme, nicht mehr folgen konnte (Urteil vom 31. Januar 1980 BVerwG 3 C 118.79 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 19; Urteil vom 16. Dezember 1980 BVerwG 6 C 110.79 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20; Urteil vom 24. Januar 1986 BVerwG 6 C 141.82 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 63).
  • BFH, 17.05.1999 - VIII R 17/95

    Woran erkennt man einen schlafenden Richter

    Deshalb kann erst dann davon ausgegangen werden, daß ein Richter schläft oder in anderer Weise "abwesend" ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen, oder ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 24. Januar 1986 6 C 141/82, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 2721; BVerwG-Beschluß vom 3. März 1975 VI CB 43.74, Buchholz 310, § 138 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO-- Nr. 17).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 11 B 5.92

    Anordnung der Flurbereinigung - Freie Wahl bei mehreren Aufklärungsmöglichkeiten

    Daß der genannte Beisitzer die Vorgänge in der mündlichen Verhandlung nicht hat wahrnehmen können, ist damit nicht schlüssig dargetan (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1986 - BVerwG 6 C 141.82 - ).
  • BVerwG, 05.06.2003 - 4 BN 19.03

    Entfallen des Rechtschutzinteresses mit Inkrafttreten eines neuen Bebauungsplans

    Ein vereinzelter rechtlicher "Ausrutscher" ist kein Beleg für eine geistige Abwesenheit, die einem Verlust der Verhandlungsfähigkeit gleichkommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 1980 BVerwG 3 C 118.79 NJW 1981, 413 und vom 24. Januar 1986 BVerwG 6 C 141.82 NJW 1986, 2721; Beschluss vom 13. Juni 2001 BVerwG 5 B 105.00 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 38).
  • BFH, 28.08.1986 - V R 18/86

    Verfahrensrüge - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Schlafender Richter -

    Die beteiligten Richter müssen körperlich und geistig in der Lage sein, der Verhandlung in ihren wesentlichen Abschnitten zu folgen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 24. Januar 1986 6 C 141.82, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1986, 437, m. w. N.).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98

    Einordnung des Mitwirkens eines erkrankten Richters bei einer Verhandlung als

    Eine gleichwohl erfolgte Mitwirkung stellt einen schweren Verfahrensmangel dar (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Januar 1986 - BVerwG 6 C 141.82 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 63; Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 1 DB 24.98 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 B 32.00

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks - Verzicht auf das Grundstück - Vorliegen

  • BVerwG, 24.07.1987 - 6 B 30.87

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - Tiefschlaf eines Richters

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