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   BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12   

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BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12 (https://dejure.org/2013,33594)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2013 - 6 C 21.12 (https://dejure.org/2013,33594)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2013 - 6 C 21.12 (https://dejure.org/2013,33594)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3; VwGO § 113 Abs. 5; BGB § 319 Abs. 1 Satz 2; StV 2006 Art. 13 Abs. 1
    Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; finanzielle Zuwendungen an Religionsgemeinschaften; Verwaltung durch religiösen Landesverband; staatliche Neutralitätspflicht; rechtsstaatliche Verwaltungsstruktur; Verpflichtungsklage; Spruchreife; Bescheidungsurteil; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 140
    Bescheidungsurteil; Feststellung des Sachverhalts durch einen Dritten; Justizgewährungspflicht; Mitgliedschaft; Religionsgemeinschaft; Schiedsgutachter; Selbstbestimmungsrecht; Spruchreife; Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; Verpflichtungsklage; Verwaltung durch ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 140 GG, Art 137 Abs 3 WRV, § 113 Abs 5 VwGO
    Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an dem Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt; Selbstbestimmungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Feststellung des Sachverhalts für Ansprüche auf einen Dritten durch Regelung in einem Staatsvertrag; Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften bzgl. Feststellung der Mitglieder einer jüdischen Gemeinde durch das VG; Abhängigkeit der Gewährung von ...

  • rewis.io

    Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an dem Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt; Selbstbestimmungsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; finanzielle Zuwendungen an Religionsgemeinschaften; Verwaltung durch religiösen Landesverband; staatliche Neutralitätspflicht; rechtsstaatliche Verwaltungsstruktur; Verpflichtungsklage; Spruchreife; Bescheidungsurteil; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an dem Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt entscheiden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an dem Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt entscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finanzielle Zuwendungen an Religionsgemeinschaften - und die Frage: Wer ist Jude?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 148, 271
  • NVwZ 2014, 1029
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92

    Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Schülerbeförderung - Erstattung der

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12
    Ein Oberverwaltungsgericht verletzt bei der Auslegung einer Norm des irrevisiblen Landesrechts Bundesrecht, wenn es sich von der landesgesetzlichen Regelung so weit entfernt hat, dass die Begründung der Entscheidung den Zusammenhang mit dieser Norm nicht mehr hinreichend erkennen lässt und unter keinem insoweit denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (Urteil vom 14. September 1994 - BVerwG 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 114).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 2/12

    Staatsvertrag 1994 mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt teilweise

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12
    Jedenfalls soweit die staatliche Kontrolle sich auf äußerlich nachvollziehbare Kriterien bezieht, die das Recht der Religionsgemeinschaften zur näheren Bestimmung der Mitgliedschaft unberührt lässt, steht eine solche Vorgehensweise mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Religionsfreiheit in Einklang und birgt nicht die Gefahr einer staatlichen Fremdbestimmung des jeweiligen Mitgliedschaftsverständnisses in sich (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2013 - LVG 2/12 - NVwZ-RR 2013, 393).
  • BFH, 03.08.2005 - I R 85/03

    Kirchensteuerpflicht bei Glaubensübertritt - Bindung des BFH an die

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12
    Soweit es bei der Anwendung einer staatlichen Rechtsnorm darauf ankommt, ob eine bestimmte Person aufgrund der selbstgesetzten Kriterien der Religionsgemeinschaft deren Mitglied geworden ist, ist diese Frage im Streitfalle durch staatliche Behörden und Gerichte zumindest im Ansatz nachprüfbar (vgl. Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 7 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79; BFH, Urteil vom 3. August 2005 - I R 85/03 - NVwZ-RR 2007, 59).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90

    Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12
    (1.1) Übertragen die Parteien eines Vertrags in ihrem Vertrag einem Dritten die verbindliche Entscheidung darüber, ob bestimmte Tatsachen vorliegen, von deren Bestehen Ansprüche nach dem Vertrag abhängen, handelt es sich um eine Schiedsabrede, bei dem Dritten um einen Schiedsgutachter (BGH, Urteile vom 9. Juni 1983 - IX ZR 41/82 - NJW 1983, 2244, vom 26. April 1991 - V ZR 61/90 - NJW 1991, 2761 und vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - MDR 2013, 1019).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12
    In diesem Fall ist § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB sinngemäß dahin zu verstehen, dass nunmehr das Gericht die erforderlichen Feststellungen im Rahmen seiner Zuständigkeit und mit den Mitteln seines gerichtlichen Verfahrens zu treffen hat (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257 = Buchholz 445.4 § 10 WHG Nr. 4).
  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12
    (1.1) Übertragen die Parteien eines Vertrags in ihrem Vertrag einem Dritten die verbindliche Entscheidung darüber, ob bestimmte Tatsachen vorliegen, von deren Bestehen Ansprüche nach dem Vertrag abhängen, handelt es sich um eine Schiedsabrede, bei dem Dritten um einen Schiedsgutachter (BGH, Urteile vom 9. Juni 1983 - IX ZR 41/82 - NJW 1983, 2244, vom 26. April 1991 - V ZR 61/90 - NJW 1991, 2761 und vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - MDR 2013, 1019).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - 3 L 167/10

    Mitgliederbezogenen Anteil des Landeszuschusses für jüdische Gemeinden;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12
    HAL OVG Magdeburg - 20.07.2011 - AZ: OVG 3 L 167/10.
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12
    Entscheidungen eines Aufgabenträgers in eigener Sache sind danach nur in begrenztem Umfang zulässig (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 - BVerfGE 123, 148 ).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01

    Staatskirchenrecht; Rechtsweg zu staatlichen Gerichten; Anwendung staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12
    a) Aufgrund der dem Staat obliegenden Justizgewährungspflicht (Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 92 GG) sind die staatlichen Gerichte grundsätzlich zur Entscheidung aller Rechtsfragen berufen, deren Beurteilung sich nach staatlichem Recht richtet (Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 7 C 7.01 - BVerwGE 116, 86 = Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 67).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09

    Religionsgemeinschaft; jüdische Gemeinde; Selbstbestimmungsrecht; Mitgliedschaft;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12
    Soweit es bei der Anwendung einer staatlichen Rechtsnorm darauf ankommt, ob eine bestimmte Person aufgrund der selbstgesetzten Kriterien der Religionsgemeinschaft deren Mitglied geworden ist, ist diese Frage im Streitfalle durch staatliche Behörden und Gerichte zumindest im Ansatz nachprüfbar (vgl. Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 7 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79; BFH, Urteil vom 3. August 2005 - I R 85/03 - NVwZ-RR 2007, 59).
  • VerfG Brandenburg, 24.04.2012 - VfGBbg 47/11

    Religionsfreiheit; religionsverfassungsrechtliche Grundsätze;

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Demzufolge obliegen die Interpretation und die Beurteilung der kirchenrechtlichen Voraussetzungen für eine Taufe sowie deren Wirksamkeit mit der Folge, dass der Betroffene Mitglied in der Gemeinde einer Religionsgemeinschaft wie der evangelisch-lutherischen Landeskirche ist, den innerkirchlich zuständigen Amtsträgern (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 21.12 - BVerwGE 148, 271 Rn. 46 ff. - auch zur Abgrenzung gegenüber staatlichen Gerichten verbleibenden Prüfungspunkten).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2020 - 4 LB 45/17

    Landtag muss über Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes aus vergangener

    Das ist etwa der Fall, wenn der Behörde auf der Tatbestandsseite bei der Feststellung der Voraussetzungen für die beantragte Amtshandlung ein Beurteilungsspielraum oder auf der Rechtsfolgenseite Ermessen eingeräumt ist (BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 21.12 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 23.01.2017 - 6 B 43.16

    Jüdische Gemeinde; Bewilligung von Zuschüssen

    Dies gilt auch für die Auslegung von Staatsverträgen mit Religionsgesellschaften, die durch ein Zustimmungsgesetz in Landesrecht transformiert worden sind (BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 21.12 - BVerwGE 148, 271 Rn. 24).

    In diesem Fall können für die Auslegung von Staatsverträgen auch die Materialien zu dem Zustimmungsgesetz Berücksichtigung finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 21.12 - BVerwGE 148, 271 Rn. 26 und 27).

    Dementsprechend erkennen Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht Staatsverträge mit Gesetzesrang als unmittelbare Rechtsgrundlage für Leistungsansprüche von Religionsgesellschaften an, sofern die Vertragsbestimmungen das Verfassungsgebot der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und das Rechtsstaatsprinzip wahren (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 - BVerfGE 123, 148 ; BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 21.12 - BVerwGE 148, 271 Rn. 16).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12   

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BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12 (https://dejure.org/2013,33579)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Vereins (hier: Synagogengemeinde Halle e.V.) auf Festsetzung und Auszahlung seines mitgliederbezogenen Anteils an dem Landeszuschuss durch den Landesverband Jüdischer Gemeinden

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Vereins (hier: Synagogengemeinde Halle e.V.) auf Festsetzung und Auszahlung seines mitgliederbezogenen Anteils an dem Landeszuschuss durch den Landesverband Jüdischer Gemeinden

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an dem Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt entscheiden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an dem Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt entscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit um den Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an dem Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt entscheiden

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92

    Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Schülerbeförderung - Erstattung der

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    Ein Oberverwaltungsgericht verletzt bei der Auslegung einer Norm des irrevisiblen Landesrechts Bundesrecht, wenn es sich von der landesgesetzlichen Regelung so weit entfernt hat, dass die Begründung der Entscheidung den Zusammenhang mit dieser Norm nicht mehr hinreichend erkennen lässt und unter keinem insoweit denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (Urteil vom 14. September 1994 - BVerwG 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 114).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90

    Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    (1.1) Übertragen die Parteien eines Vertrags in ihrem Vertrag einem Dritten die verbindliche Entscheidung darüber, ob bestimmte Tatsachen vorliegen, von deren Bestehen Ansprüche nach dem Vertrag abhängen, handelt es sich um eine Schiedsabrede, bei dem Dritten um einen Schiedsgutachter (BGH, Urteile vom 9. Juni 1983 - IX ZR 41/82 - NJW 1983, 2244, vom 26. April 1991 - V ZR 61/90 - NJW 1991, 2761 und vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - MDR 2013, 1019).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    In diesem Fall ist § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB sinngemäß dahin zu verstehen, dass nunmehr das Gericht die erforderlichen Feststellungen im Rahmen seiner Zuständigkeit und mit den Mitteln seines gerichtlichen Verfahrens zu treffen hat (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257 = Buchholz 445.4 § 10 WHG Nr. 4).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 2/12

    Staatsvertrag 1994 mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt teilweise

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    Jedenfalls soweit die staatliche Kontrolle sich auf äußerlich nachvollziehbare Kriterien bezieht, die das Recht der Religionsgemeinschaften zur näheren Bestimmung der Mitgliedschaft unberührt lässt, steht eine solche Vorgehensweise mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Religionsfreiheit in Einklang und birgt nicht die Gefahr einer staatlichen Fremdbestimmung des jeweiligen Mitgliedschaftsverständnisses in sich (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2013 - LVG 2/12 - NVwZ-RR 2013, 393).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09

    Religionsgemeinschaft; jüdische Gemeinde; Selbstbestimmungsrecht; Mitgliedschaft;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    Soweit es bei der Anwendung einer staatlichen Rechtsnorm darauf ankommt, ob eine bestimmte Person aufgrund der selbstgesetzten Kriterien der Religionsgemeinschaft deren Mitglied geworden ist, ist diese Frage im Streitfalle durch staatliche Behörden und Gerichte zumindest im Ansatz nachprüfbar (vgl. Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 7 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79; BFH, Urteil vom 3. August 2005 - I R 85/03 - NVwZ-RR 2007, 59).
  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    (1.1) Übertragen die Parteien eines Vertrags in ihrem Vertrag einem Dritten die verbindliche Entscheidung darüber, ob bestimmte Tatsachen vorliegen, von deren Bestehen Ansprüche nach dem Vertrag abhängen, handelt es sich um eine Schiedsabrede, bei dem Dritten um einen Schiedsgutachter (BGH, Urteile vom 9. Juni 1983 - IX ZR 41/82 - NJW 1983, 2244, vom 26. April 1991 - V ZR 61/90 - NJW 1991, 2761 und vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - MDR 2013, 1019).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01

    Staatskirchenrecht; Rechtsweg zu staatlichen Gerichten; Anwendung staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    a) Aufgrund der dem Staat obliegenden Justizgewährungspflicht (Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 92 GG) sind die staatlichen Gerichte grundsätzlich zur Entscheidung aller Rechtsfragen berufen, deren Beurteilung sich nach staatlichem Recht richtet (Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 7 C 7.01 - BVerwGE 116, 86 = Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 67).
  • BFH, 03.08.2005 - I R 85/03

    Kirchensteuerpflicht bei Glaubensübertritt - Bindung des BFH an die

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    Soweit es bei der Anwendung einer staatlichen Rechtsnorm darauf ankommt, ob eine bestimmte Person aufgrund der selbstgesetzten Kriterien der Religionsgemeinschaft deren Mitglied geworden ist, ist diese Frage im Streitfalle durch staatliche Behörden und Gerichte zumindest im Ansatz nachprüfbar (vgl. Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 7 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79; BFH, Urteil vom 3. August 2005 - I R 85/03 - NVwZ-RR 2007, 59).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    Entscheidungen eines Aufgabenträgers in eigener Sache sind danach nur in begrenztem Umfang zulässig (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 - BVerfGE 123, 148 ).
  • VerfG Brandenburg, 24.04.2012 - VfGBbg 47/11

    Religionsfreiheit; religionsverfassungsrechtliche Grundsätze;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    Vielmehr gebietet dann der Grundsatz staatlicher Neutralität, die Bewertung der jeweiligen Religionsgemeinschaft hinzunehmen, solange nicht deutliche Hinweise auf Missbrauch offen liegen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012 - VfGBbg 47/11 - NVwZ-RR 2012, 577 ).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

  • BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17

    Anschlussbeschwerde; Aufklärungspflicht; Bindungswirkung; Darlegung;

    Mit Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - hat das Bundesverwaltungsgericht auf die von ihm zugelassene Revision des Beklagten das berufungsgerichtliche Urteil aufgehoben, soweit die Berufung des Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen worden ist.

    b) Das Berufungsgericht hat nicht gegen die auf § 144 Abs. 6 VwGO beruhende Bindungswirkung des bundesverwaltungsgerichtlichen Urteils vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - verstoßen.

    Welche Mittel das Berufungsgericht zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Judentum im Rahmen der freien Beweiswürdigung ergreifen kann, konnte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - nach § 144 Abs. 6 VwGO nicht bindend vorgeben.

    bb) In der Sache rügt der Beklagte des Weiteren einen Verstoß gegen die Bindungswirkung des Urteils vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 -, weil das Berufungsgericht 70 Personen als Mitglieder des Klägers auch ohne die Mitwirkung des zuständigen Organs des Klägers anerkannt habe.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14

    Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des Anteils einer Synagogengemeinde

    Ohne eine solche Erklärung ist das doppelt geführte Mitglied mangels Nachweises der Mitgliedschaft in einer bestimmten Gemeinde bei der Mittelvergabe gänzlich unberücksichtigt zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil in dieser Sache vom 27. November 2013, a. a. O.).

    Soweit die Fehlanzeigen ihre Ursache möglicherweise in der erforderlichen Umschrift der Namen von insbesondere aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion stammenden Mitgliedern aus der kyrillischen in die lateinische Schreibweise haben, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. November 2013 (a. a. O.) darauf hingewiesen, dass die Mitglieder entweder Meldebescheinigungen bei ihrer Anmeldung erhalten haben oder sie sich selbst unschwer beschaffen können und dass der Kläger angesichts der von ihm erbrachten religiösen und kulturellen Leistungen von ihnen erwarten kann, dass sie ihn mit der Beibringung notwendiger Unterlagen unterstützen.

    (2) Eine Zugehörigkeit zum Judentum kraft Geburt kann allerdings nicht nur durch Vorlage standesamtlicher oder sonst staatlich ausgestellter Dokumente, sondern unter Umständen auch dadurch hinreichend nachgewiesen sein, dass die betreffende Person aufgrund ihrer jüdischen Herkunft aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland einreisen durfte (vgl. BVerwG, Urteil in dieser Sache vom 27. November 2013, a. a. O.).

    Hieran lässt sich zumindest als Indiz auch für eine Zugehörigkeit zur religiös verstandenen Jüdischen Gemeinschaft anknüpfen, das nur bei deutlich entgegen gerichteten Anhaltspunkten eine weitere Aufklärung des Sachverhalts erforderlich macht (vgl. BVerwG, Urteil in dieser Sache vom 27. November 2013, a. a. O.).

    Mit der endgültigen Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils des Klägers am Landeszuschuss aufgrund des vorliegenden Urteils erledigt sich im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG der Bescheid, durch den der Beklagte diesen Anteil bereits vorläufig festgesetzt hatte (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. November 2013 - 6 C 19.12 und 6 C 20.12 -, juris Rn. 17).

  • VG Potsdam, 19.05.2014 - 12 K 1994/13

    Recht der Kirchen, Religions und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der

    Dies gilt insbesondere für die formalen äußerlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft (BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 -, juris).

    Zwar können staatliche Stellen, also Behörden wie auch Gerichte, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 19.12 -, juris), der die Kammer folgt, zum Beleg der Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde detaillierte Nachweise verlangen, wenn dies erforderlich ist.

    Zwar konnte der Beklagte grundsätzlich die Vorlage solcher Listen zum Beleg der Mitgliedschaft verlangen, wenn er dies für erforderlich hielt (BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 19.12 -, juris).

  • BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17

    Erforderliche Darlegung des Beruhens eines Gerichtsbeschlusses auf einem

    Der Beklagte verweist insoweit auf das Vorbringen aus seinem Begründungsschriftsatz vom 16. Juni 2016 zur Prozessgeschichte (S. 12 f., 21 f.) und zur Rüge von Rechtsverletzungen (S. 43 f.), soweit sie die Bindungswirkung des Urteils des Gerichts vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - betreffen.

    Die in seinem Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - aufgezeigten Möglichkeiten zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Judentum seien nicht bindend.

  • VG Potsdam, 19.05.2014 - 12 K 1993/13

    Recht der Kirchen, Religions und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der

    Zwar können staatliche Stellen, also Behörden wie auch Gerichte, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 19.12 -, juris), der die Kammer folgt, zum Beleg der Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde detaillierte Nachweise verlangen, wenn dies erforderlich ist.

    Dies gilt insbesondere für die formalen äußerlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft (BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 -, juris).

  • VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17

    Anerkennung als Prüfingenieur (Prüfberechtigter und Prüfsachverständiger) für

    Die konkrete Ausgestaltung des verwaltungsinternen Kontrollverfahrens obliegt dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2012 - BVerwG 6 C 19.12 -, juris, Rdnr. 5 f. m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 16.03.2021 - 11 K 223/20

    Ausgestaltung des Überdeckungsverfahrens; Begründungspflicht für mündliche

    Die konkrete Ausgestaltung des verwaltungsinternen Kontrollverfahrens obliegt dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.08 2012 - BVerwG 6 C 19.12 - juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14904
BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12 (https://dejure.org/2013,14904)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2013 - 6 C 21.12 (https://dejure.org/2013,14904)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 (https://dejure.org/2013,14904)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Bescheidungsurteil; Feststellung des Sachverhalts durch einen Dritten; Justizgewährungspflicht; Mitgliedschaft; Religionsgemeinschaft; Schiedsgutachter; Selbstbestimmungsrecht; Spruchreife; Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; Verpflichtungsklage; Verwaltung durch ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 65 Abs 2 VwGO, § 61 Nr 3 VwGO
    Notwendige Beiladung im Revisionsverfahren; Verteilung eines Landeszuschusses für die Jüdische Gemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Antrag des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden in Deutschland auf Beiladung zum Verfahren bzgl. Anspruchs einer Synagogengemeinde auf einen höheren Anteil an den finanziellen Leistungen als Zuschuss an den Ausgaben der jüdischen Gemeinde

  • rewis.io

    Notwendige Beiladung im Revisionsverfahren; Verteilung eines Landeszuschusses für die Jüdische Gemeinschaft

  • rechtsportal.de

    Antrag des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden in Deutschland auf Beiladung zum Verfahren bzgl. Anspruchs einer Synagogengemeinde auf einen höheren Anteil an den finanziellen Leistungen als Zuschuss an den Ausgaben der jüdischen Gemeinde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.08.1981 - 7 B 195.80

    Universitätsgremium - Kosistorium - Feststellung der Unwirksamkeit einer Wahl -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12
    a) Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49; Beschluss vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (Beschluss vom 12. August 1981 - BVerwG 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60).
  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12
    a) Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49; Beschluss vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (Beschluss vom 12. August 1981 - BVerwG 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - 3 L 167/10

    Mitgliederbezogenen Anteil des Landeszuschusses für jüdische Gemeinden;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12
    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 20.07.2011 - AZ: OVG 3 L 167/10.
  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82

    Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12
    a) Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49; Beschluss vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (Beschluss vom 12. August 1981 - BVerwG 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60).
  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, das heißt seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden, wenn also die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 -, juris Rn. 5 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 13 E 479/17 -, juris Rn. 2.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 1 S 802/15

    Anspruch auf Nutzung personenbezogen Archivguts unter Sperrzeitverkürzung;

    Im Rahmen der Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.06.2013 - 6 C 21.12 - juris Rn. 10f.; Beschl. v. 29.07.2013 - 4 C 1.13 - juris Rn. 7f.; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 65 Rn. 110, 135f.; Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 65 Rn. 22; je m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20

    Keine notwendige Beiladung der Frequenzzuteilungsinhaber bei Verpflichtungsklage

    Im Rahmen der Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - NVwZ 2015, 823 Rn. 13; Beschlüsse vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 18 Rn. 11 und vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 C 1.13

    Notwendige Beiladung bei einer Verpflichtungsklage

    Im Rahmen einer - wie hier gegebenen - Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen zunächst dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (Beschluss vom 18. Juni 2013 - BVerwG 6 C 21.12 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 479/17

    Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung des

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - Juris Rn. 7; vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Juris Rn. 10 und vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 S. 12 = Juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2015 - 13 E 513/15 - NZS 2016, 79 = Juris Rn. 4; Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattsammlung, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 65 Rn. 16.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - Juris Rn. 8 f. und Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Juris Rn. 11 f. sowie Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattsammlung, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 65 Rn. 24.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 596/17

    Erteilung einer Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - Juris Rn. 7; vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Juris Rn. 10 und vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 S. 12 = Juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2015 - 13 E 513/15 - NZS 2016, 79 = Juris Rn. 4; Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattsammlung, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 65 Rn. 16.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - Juris Rn. 8 f. und Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Juris Rn. 11 f. sowie Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattsammlung, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 65 Rn. 24.

  • VGH Bayern, 24.10.2023 - 22 A 21.40041

    Antrag auf Beiladung einer Gemeinde im Immissionsschutzrecht

    Bei Verpflichtungsklagen ist ein Dritter notwendig beizuladen, wenn er Adressat des Verwaltungsaktes ist, zu dessen Erlass die Behörde mit der Klage verpflichtet werden soll (vgl. BVerwG, B.v. 18.6.2013 - 6 C 21.12 - juris Rn. 11).

    Da in diesem Fall die Zustimmung im Fall ihrer Verweigerung durch das verwaltungsgerichtliche Urteil ersetzt wird, ist der betroffene Rechtsträger notwendig beizuladen (vgl. BVerwG, B.v. 18.6.2013 - 6 C 21.12 - juris Rn. 12; U.v. 16.2.1973 - IV C 61.70 - juris Rn. 8; Hoppe in Eyermann, VwGO, § 65 Rn. 16), so etwa bei einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung, zu der die Gemeinde ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB verweigert hat (BVerwG, U.v. 16.2.1973 - IV C 61.70 - juris Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 504/17

    Erteilung einer günstigeren Genehmigung der Trassenentgelte und Entgeltgrundsätze

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - Juris Rn. 7; vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Juris Rn. 10 und vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 S. 12 = Juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2015 - 13 E 513/15 - NZS 2016, 79 = Juris Rn. 4; Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattsammlung, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 65 Rn. 16.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - Juris Rn. 8 f. und Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Juris Rn. 11 f. sowie Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattsammlung, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 65 Rn. 24.

  • BVerwG, 13.03.2015 - 7 B 16.14

    Bundeswasserstraße; Stichkanal; Schifffahrtsanlage; Brücke; Zubehör; öffentlicher

    Eine Beiladung ist im Sinne von § 65 Abs. 2 VwGO notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden, oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 18 Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1663/11

    Lärmbelästigung durch Vogelabwehrgeräte

    Im Rahmen einer Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen zunächst dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen bestimmten Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - juris, m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 20.06.2016 - 11 K 1508/15

    Zugang zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten; Verkürzung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2014 - 19 B 849/14

    Förderortwechsel von einer Förderschule an eine allgemeine Schule

  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198

    Beschwerde gegen Ablehnung einer Beiladung

  • VG Neustadt, 12.11.2019 - 5 K 1054/19

    Beiladung eines Nachbarn im Baurechtsstreit des Bauherrn gegen die Baubehörde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 503/17

    Erteilung einer Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 502/17

    Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 491/17

    Erteilung einer Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 492/17

    Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung des

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