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   VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862   

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https://dejure.org/2021,11477
VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862 (https://dejure.org/2021,11477)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2021 - 6 C 21.862 (https://dejure.org/2021,11477)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2021 - 6 C 21.862 (https://dejure.org/2021,11477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166; ZPO § 114; BBG § 34 Abs. 1 Nr. 1
    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen unberechtigter Datenabfrage in INPOL

  • rewis.io

    Bundesbeamtenrecht, Bundespolizei, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Unberechtigte Datenabfrage in INPOL

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166 ; ZPO § 114 ; BBG § 34 Abs. 1 Nr. 1
    Bundesbeamtenrecht; Bundespolizei; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Unberechtigte Datenabfrage in INPOL

  • rechtsportal.de

    BBG § 34 Abs. 1
    Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Rechtsanwalts in einem Verfahren wegen der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19

    Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862
    Auch das übrige dienstliche Verhalten des Klägers, sein Nachtatverhalten und seine monatelange Weiterbeschäftigung (aus Fahndungsgründen) sind vorliegend bei der Bewertung nach § 13 BDG nicht als entlastend zu bewerten (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2020 - 2 B 15.19 - juris Rn. 17; vgl. BVerwG, B.v. 20.11.2012 - 2 B 56.12 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 16.02.2012 - 16a D 10.107

    Polizeivollzugsbeamter; Fundunterschlagung; unerlaubte Datenabfragen; nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862
    Aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Februar 2012 - 16a D 10.107 - folgt, dass den dort getätigten Datenabfragen disziplinarisch jedenfalls erhebliches Gewicht zukommt (Rn. 108).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862
    Das Bemessungskriterium der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 15.09.2010 - D 6 A 467/09

    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862
    Diese Bewertung entspricht der Rechtsprechung der Disziplinargerichte: Dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. September 2010 - D 6 A 467/09 -, auf das sich der Kläger beruft, liegt die Weitergabe der aus unzulässigen Recherchen gewonnenen Erkenntnisse zugrunde, welche mit einer schwereren Disziplinarmaßnahme, einer Zurückstufung, geahndet wurde.
  • VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505

    Sofortvollzug bei der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862
    Auf die überzeugende Begründung des erstinstanzlichen Beschlusses - und des dort in Bezug genommenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 24. März 2020 - M 21a S 19.4505 - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - wird verwiesen (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO).
  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 4.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Ausbildung; Ausland; Beeinträchtigung der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862
    Dabei hat sich die Bewertung an § 13 BDG zu orientieren, wonach die Disziplinarmaßnahme nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung des Dienstherrn oder der Allgemeinheit zu bemessen ist (BeckOK Beamtenrecht Bund, BBG § 34 Rn. 7 ff; vgl. z.B. BVerwG, B.v. 28.8.2018 - 2 B 4.18 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 13.08.2008 - 16b DZ 07.2822

    Disziplinarrecht; unberechtigte Datenabfrage durch Polizeibeamten; Besorgnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862
    Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. August 2008 - 16b DZ 07.2822 - hatte die Verhängung einer Geldbuße durch den Dienstherrn für eine unberechtigte Datenabfrage und -weitergabe nicht beanstandet, die der Polizeibeamte zur Ermittlung einer Kfz-Halterin vorgenommen hatte.
  • BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12

    Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862
    Auch das übrige dienstliche Verhalten des Klägers, sein Nachtatverhalten und seine monatelange Weiterbeschäftigung (aus Fahndungsgründen) sind vorliegend bei der Bewertung nach § 13 BDG nicht als entlastend zu bewerten (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2020 - 2 B 15.19 - juris Rn. 17; vgl. BVerwG, B.v. 20.11.2012 - 2 B 56.12 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862
    In dem an die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen knüpfenden Ausspruch der Entlassung liegt in aller Regel - ohne dass dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - kein fehlerhafter Ermessensgebrauch (BVerwG, U.v. 12.10.1989 - 2 C 22.87 - BVerwGE 82, 356 f.).
  • VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21

    Verstoß eines Polizeibeamten gegen seine Wohlverhaltenspflicht; achtloser Umgang

    Das Bemessungskriterium der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion ( Bayerischer VGH , Beschluss vom 19.04.2021 - 6 C 21.862 -, juris Rn. 9 unter Hinweis auf BVerwG , Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, juris Rn. 15 zu § 13 BDG).

    Für die Schwere des Dienstvergehens können objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) oder unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte bestimmend sein (vgl. Bayerischer VGH , Beschluss vom 19.04.2021 - 6 C 21.862 -, juris Rn. 6 unter Hinweis auf BVerwG , Beschluss vom 28.08.2018 - 2 B 4.18 -, juris Rn. 19; VG Stuttgart , Urteil vom 16.01.2013 - 12 K 1927/11 -, juris Rn. 24; Sauerland , in: Brinktrine/Schollendorf , Beamtenrecht Bund, BBG, Kommentar, Stand: 01.08.2021, § 34 Rn. 7; Hebeler , in: Battis , BBG, Kommentar, 5. Auflage, 2017, § 34 Rn. 3; so auch Hummel/Baunack, in: Hummel/Köhler/Mayer/Baunack , BDG, Kommentar, 6. Auflage, 2016, § 13 Rn. 18e).

    Denn es kann der Antragsgegnerin nicht zum Nachteil gereichen, dass sie den Sachverhalt im Rahmen des Disziplinarverfahrens sorgfältig ausermittelt hat (so auch Bayerischer VGH , Beschluss vom 19.04.2021 - 6 C 21.862 -, juris Rn. 9; VG Frankfurt , Beschluss vom 16.02.2015 - 9 L 4080/14.F -, juris Rn. 26).

    In dem an die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen knüpfenden Ausspruch der Entlassung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in aller Regel - ohne dass dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - kein fehlerhafter Ermessensgebrauch ( BVerwG , Urteile vom 12.10.1989 - 2 C 22.87 -, juris Rn. 25, und vom 28.04.1983 - 2 C 89.81 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH , Beschluss vom 19.04.2021 - 6 C 21.862 -, juris Rn. 11).

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