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   BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 24.11   

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BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 24.11 (https://dejure.org/2012,22172)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2012 - 6 C 24.11 (https://dejure.org/2012,22172)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2012 - 6 C 24.11 (https://dejure.org/2012,22172)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gebührenpflichtige Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gebührenpflichtige Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gebührenpflichtige Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern - Unterschreitung des Überprüfungszeitraums zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jäger müssen Zuverlässigkeitsprüfung bezahlen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 30.08

    Sprungrevision, Regelüberprüfung, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung,

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 24.11
    Der erkennende Senat bekräftigt insofern seine Rechtsprechung in dem Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 30.08 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 99 Rn. 20 ff.).

    aa) Die Regelüberprüfung stellt sich als eine "Amtshandlung" dar, nämlich als eine "besondere Inanspruchnahme oder Leistung der öffentlichen Verwaltung", die dem Kläger als Veranlasser ("auf Veranlassung") zuzurechnen ist (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 16).

    Die Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist dessen Pflichtenkreis zuzurechnen, da die Zuverlässigkeit und Eignung des Waffenbesitzers Voraussetzung für die weitere Inhaberschaft der Erlaubnis ist (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 18).

    Ein "sonstiger Fall" im Sinne des Auffangtatbestandes liegt daher immer dann, aber auch nur dann vor, wenn die einschlägigen waffenrechtlichen Rechtsnormen die betreffende Amtshandlung ausdrücklich vorsehen, wie es bei der Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG der Fall ist, oder doch kraft Sinnzusammenhangs zwingend voraussetzen; die Auffangregelung gestattet der Behörde nicht, kostenpflichtige Amtshandlungen gleichsam frei zu "erfinden" (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 24.11
    In der individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 = Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 35 S. 7).

    Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinne ist nicht nur, wer die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (s. Urteile vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 3 C 2.90 - BVerwGE 91, 109 = Buchholz 442.16 § 29d StVZO Nr. 3 S. 3 und vom 25. August 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.04.2008 - 6 C 30.07
    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 24.11
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - festgehalten, dass eine Regelüberprüfung dann nicht erforderlich sei, wenn der Waffenbesitzer zuvor eine weitere Waffe erworben und habe eintragen lassen.

    Erweist sich danach eine Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG im Hinblick auf eine zeitnah erfolgte anderweitige waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung als nicht erforderlich, ist sie rechtswidrig (Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90

    Zulassungsstelle; Haftung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 24.11
    Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinne ist nicht nur, wer die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (s. Urteile vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 3 C 2.90 - BVerwGE 91, 109 = Buchholz 442.16 § 29d StVZO Nr. 3 S. 3 und vom 25. August 1999 a.a.O.).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 24.11
    Das Jagdrecht und das Waffenrecht sind als eigenständige Ordnungsrechtsbereiche anzusehen (Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 11 LC 169/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die regelmäßige Prüfung der

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 24.11
    Insofern unterliegen auch Inhaber gültiger Jagderlaubnisse grundsätzlich der turnusmäßigen Überprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2007 - 11 LC 169/06 - juris Rn. 32; VGH Kassel, Urteil vom 3. September 2008 a.a.O. Rn. 24).
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