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   BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84   

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https://dejure.org/1985,224
BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84 (https://dejure.org/1985,224)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1985 - 6 C 24.84 (https://dejure.org/1985,224)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1985 - 6 C 24.84 (https://dejure.org/1985,224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter - Überleitung in Besoldungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BhV Nr. 8 Abs. 2; SG § 31

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 71, 342
  • NJW 1985, 2779 (Ls.)
  • NVwZ 1985, 909
  • DVBl 1985, 1239
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß wegen des ergänzenden Charakters der Beihilfe von den Beihilfeberechtigten Härten und Nachteile hingenommen werden müssen, die sich aus der pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und die keine unzumutbare Belastung bedeuten (Urteile vom 10. August 1971 - BVerwG 6 C 136.67 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 35] m.w.Nachw.; vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [ZBR 1975, 150]; BVerwGE 51, 193 [200]; 57, 336 [341 f.]; 60, 212 [219]).

    Daß die wirtschaftliche Lebensführung der Familie des Klägers ernstlich beeinträchtigt würde, wenn der Kläger als Folge der Anwendung der Nr. 8 Abs. 2 BhV über den ohnehin von ihm zu tragenden oder über eine von ihm zu veranlassende Vorsorgeregelung (vgl. dazu Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 6 C 25.76 - (BVerwGE 57, 336 [338]) abzudeckenden Anteil von 35 v.H. der Aufwendungen hinaus mit diesem Betrag belastet bliebe, hat das Berufungsgericht nicht anhand von Tatsachen festgestellt; dies ist auch keineswegs selbstverständlich.

    Dementsprechend liegt den Beihilfevorschriften insgesamt die Vorstellung zugrunde, daß dem Beamten für Krankheitsfälle eine angemessene Selbstvorsorge durch den freiwilligen Abschluß einer Krankenversicherung zugemutet werden kann und daß deshalb die Beihilfe des Dienstherrn nur ergänzend den Teil der durch Krankheit verursachten Aufwendungen annähernd zu decken braucht, den eine zumutbare Versicherung regelmäßig nicht deckt (BVerwGE 57, 336 [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 25/76]).

  • BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84
    Sofern darüber hinaus Aufwendungen entstehen, muß der Dienstherr aufgrund der ihm obliegenden Fürsorgepflicht ergänzend eingreifen, um sicherzustellen, daß die amtsangemessene Alimentation des Betreffenden durch diese Aufwendungen nicht beeinträchtigt wird (vgl. dazu BVerwGE 22, 160 [BVerwG 07.10.1965 - VIII C 63/63]).

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 22, 160 [BVerwG 07.10.1965 - VIII C 63/63]) ausgeführt:.

  • BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73

    Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß wegen des ergänzenden Charakters der Beihilfe von den Beihilfeberechtigten Härten und Nachteile hingenommen werden müssen, die sich aus der pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und die keine unzumutbare Belastung bedeuten (Urteile vom 10. August 1971 - BVerwG 6 C 136.67 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 35] m.w.Nachw.; vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [ZBR 1975, 150]; BVerwGE 51, 193 [200]; 57, 336 [341 f.]; 60, 212 [219]).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß wegen des ergänzenden Charakters der Beihilfe von den Beihilfeberechtigten Härten und Nachteile hingenommen werden müssen, die sich aus der pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und die keine unzumutbare Belastung bedeuten (Urteile vom 10. August 1971 - BVerwG 6 C 136.67 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 35] m.w.Nachw.; vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [ZBR 1975, 150]; BVerwGE 51, 193 [200]; 57, 336 [341 f.]; 60, 212 [219]).
  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 46.72

    Umfang der Rechte einer Krankenversicherung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß wegen des ergänzenden Charakters der Beihilfe von den Beihilfeberechtigten Härten und Nachteile hingenommen werden müssen, die sich aus der pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und die keine unzumutbare Belastung bedeuten (Urteile vom 10. August 1971 - BVerwG 6 C 136.67 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 35] m.w.Nachw.; vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [ZBR 1975, 150]; BVerwGE 51, 193 [200]; 57, 336 [341 f.]; 60, 212 [219]).
  • BVerwG, 10.08.1971 - VI C 136.67
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß wegen des ergänzenden Charakters der Beihilfe von den Beihilfeberechtigten Härten und Nachteile hingenommen werden müssen, die sich aus der pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und die keine unzumutbare Belastung bedeuten (Urteile vom 10. August 1971 - BVerwG 6 C 136.67 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 35] m.w.Nachw.; vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [ZBR 1975, 150]; BVerwGE 51, 193 [200]; 57, 336 [341 f.]; 60, 212 [219]).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Hierfür stellt der Besoldungsgesetzgeber dem Beamten einen Alimentationsteil zur Verfügung, mit dem er den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der im Krankheitsfalle zu erwartenden Aufwendungen begleichen soll (vgl. BVerfGE 79, 223 [234 f.]; BVerwGE 57, 336 [338]; 71, 342 [346 f.]).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

    Zu den Bedürfnissen, die auch ein Beamter befriedigen können soll, gehören heute nach allgemeiner Anschauung "im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten" u.a. auch eine Krankenversicherung als regelmäßige Form der gegenwärtigen Krankheitsvorsorge (BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ; BVerwGE 20, 44 ; 71, 342 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - <ZBR 1986, 162>).

    Dieser hat auf Grund der ihm obliegenden Fürsorgepflicht (§ 48 BRRG, § 78 BremBG, § 7 BremBesG) ergänzend einzugreifen, um sicherzustellen, daß die amtsangemessene Alimentation durch die Aufwendungen aus Anlaß von konkreten Krankheitsfällen nicht beeinträchtigt wird (BVerwGE 22, 160 ; 71, 342 ).

    Hierin kommt das den Beihilfevorschriften zugrundeliegende System der gegenseitigen Ergänzung von zumutbarer, den Beamten generell möglicher Eigenvorsorge und der ergänzenden Hilfeleistung des Dienstherrn zum Ausdruck, von dem auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen ist (vgl. u.a. Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 24.81 - ; BVerwGE 57, 336 ; 71, 342 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - ).

    Diese Auslegung entspricht dem Begriff der Beihilfe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der sie nur aus besonderem Anlaß zu einem bestimmten Zweck ergänzend den Teil der durch Krankheit verursachten Aufwendungen annähernd zu decken braucht, den eine dem Beamten zumutbare Versicherung regelmäßig nicht deckt (u.a. BVerwGE 57, 336 ; 71, 342 ; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 24.81 - ).

  • BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe;

    Sie dürfen auch die Ausübung eines etwa vorhandenen Ermessens- oder Beurteilungsspielraums lenken (vgl. Urteile vom 12. Juni 1985 - BVerwG 6 C 24.84 - BVerwGE 71, 342 und vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15 S. 6).
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