Rechtsprechung
BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 45 Abs. 2 Satz 1; StVG § 24a
Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss; Waffengebrauch. - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2; § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; § 45 Abs. 2 Satz 1
Alkoholgenuss; Waffengebrauch; Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 45 Abs 2 S 1 WaffG 2002, § 4 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 5 Abs 1 Nr 2 Buchst b WaffG 2002, § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 WaffG 2002, § 24a StVG
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Alkoholeinfluss; Zuverlässigkeit - rechtsprechung-im-internet.de
§ 45 Abs 2 S 1 WaffG 2002, § 4 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 5 Abs 1 Nr 2 Buchst b WaffG 2002, § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 WaffG 2002, § 24a StVG
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Alkoholeinfluss; Zuverlässigkeit - Wolters Kluwer
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund eines Waffengebrauchs unter Alkoholeinfluss
- blutalkohol , S. 66
- doev.de
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss
- rewis.io
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Alkoholeinfluss; Zuverlässigkeit
- ra.de
- jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Benutzung von Waffen und Alkoholkonsum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss; Waffengebrauch
- rechtsportal.de
StVG § 24a Abs. 1 ; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2b
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund eines Waffengebrauchs unter Alkoholeinfluss - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Unzuverlässigkeit eines Waffenbesitzers bei Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Unzuverlässigkeit eines Waffenbesitzers bei Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unzuverlässigkeit eines Waffenbesitzers bei Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besoffen auf der Jagd
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Jäger unter Alkoholeinfluss - Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unzuverlässigkeit eines Waffenbesitzers bei Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nur nüchtern ist der Umgang mit Waffen sachgemäß
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vor der Jagd "Zielwasser" konsumiert - Waffenschein weg: Wer alkoholisiert eine Waffe einsetzt, gilt als unzuverlässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nur nüchtern ist der Umgang mit Waffen sachgemäß
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Unzuverlässigkeit eines Waffenbesitzers bei Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss
- bayrvr.de (Pressemitteilung)
Unzuverlässigkeit eines Waffenbesitzers bei Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Unzuverlässigkeit eines Waffenbesitzers bei Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss
- juraforum.de (Kurzinformation)
Alkoholkonsum beim Schusswaffengebrauch führt zu Waffenschein-Entzug
Besprechungen u.ä.
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Rund um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit
Verfahrensgang
- VG Köln, 22.09.2011 - 20 K 2979/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 A 2430/11
- BVerwG, 14.10.2013 - 6 B 24.13
- BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13
Papierfundstellen
- BVerwGE 150, 196
- NJW 2015, 1127
- NVwZ 2015, 1302
- DÖV 2015, 300
Wird zitiert von ... (89) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90
Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit
Auszug aus BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90 - (BGHSt 37, 89) liege eine "absolute Fahruntüchtigkeit" erst bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 â?° vor, wobei ein Sicherheitsabschlag von 0, 1 â?° einbezogen sei. - BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00
Atemalkoholmessung
Auszug aus BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13
Der Bundesgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00 - (BGHSt 46, 358) die Verwertbarkeit einer Messung der Atemalkoholkonzentration bei einer Verurteilung nach § 24a Abs. 1 StVG geklärt. - BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
Auszug aus BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13
Die bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit vorzunehmende Prognose hat sich an dem Zweck zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 12. Oktober 1998 - BVerwG 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 83 S. 51 f. m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
"Reichsbürger" müssen Waffen abgeben
c) Der Antragsteller zu 1) hat sich darüber hinaus gemäß §§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 3, Abs. 2 i.V.m. 45 Abs. 4 Satz 1 WaffG als persönlich ungeeignet erwiesen (vgl. zur parallelen Anwendbarkeit der absoluten Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG und der persönlichen Nichteignung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG allgemein: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30.13 -, juris, Rn. 24 f.). - OVG Hamburg, 26.02.2021 - 5 Bf 475/19
Zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach Schusswaffengebrauch in …
Vorsichtig und sachgemäß mit Schusswaffen geht nur um, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen Dritter führen können (Anschluss an: BVerwG, Urt. v. 22.10.2014, 6 C 30/13, BVerwGE 150, 196).Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2014 (6 C 30/13, BVerwGE 150, 196) beziehe sich nur auf den dortigen Einzelfall, in dem der Betroffene eine Blutalkoholkonzentration von über 0, 5 Promille aufgewiesen habe.
Das Gericht habe nur entschieden (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2014, a.a.O. juris Rn. 18), dass bei der vom dortigen Kläger konsumierten Alkoholmenge alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nicht hinreichend sicher ausgeschlossen gewesen sei.
Dass das Bundesverwaltungsgericht entscheidend auf den Grad der Alkoholisierung abgestellt habe, ergebe sich auch daraus, dass es ausgeführt habe (Urt. v. 22.10.2014, a.a.O. Rn. 5): "Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung sei - wissenschaftlich abgesichert - typischerweise mit einer Verhaltensbeeinflussung im Sinne von Enthemmung, erhöhter Risikobereitschaft und nachlassender Reaktionsfähigkeit zu rechnen.
Vielmehr ist diese Rechtsfrage durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2014 (6 C 30/13, BVerwGE 150, 196) bereits hinreichend geklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich entschieden, dass vorsichtig und sachgemäß mit Schusswaffen nur umgeht, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen Dritter führen können (BVerwG, Urt. v. 22.10.2014, 6 C 30/13, BVerwGE 150, 196, juris Leitsatz und Rn. 18).
Auf die Frage, ob beim Gebrauch von Schusswaffen der Grenzwert des § 24a Abs. 1 StVG von 0, 25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0, 5 Promille oder mehr Alkohol im Blut überschritten wird, kommt es bei der Frage der waffenrechtlichen Zulässigkeit nicht an (BVerwG, Urt. v. 22.10.2014, 6 C 30/13, BVerwGE 150, 196, juris Rn. 26).
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat sich die bei dieser Prüfung vorzunehmende Prognose an dem Zweck zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Urt. v. 22.10.2014, 6 C 30/13, BVerwGE 150, 196, juris Rn. 19;… Beschl. v. 12.10.1998, 1 B 245/97, juris Rn. 5).
Auf die vom Kläger zitierte Passage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Grad der Alkoholisierung (Urt. v. 22.10.2014, a.a.O. Rn. 5) kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, denn diese befindet sich nicht in den - insoweit maßgeblichen - Entscheidungsgründen, sondern im Tatbestand des Urteils und gibt lediglich die Rechtsauffassung der Berufungsinstanz wieder.
Das Verwaltungsgericht hat dazu unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.10.2014, 6 C 30/13, BVerwGE 150, 196, juris Rn. 18 ff.) ausgeführt (UA S. 9, 16 f.), der Gebrauch von Schusswaffen sei bereits dann unvorsichtig und unsachgemäß, wenn der Betroffene hierbei das Risiko alkoholbedingter Ausfallerscheinungen eingehe.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.10.2014, 6 C 30/13, BVerwGE 150, 196, juris Rn. 18, 22 f.), auf die das Verwaltungsgericht zutreffend verweist, kommt es nämlich weder auf die Höhe der Blutalkoholkonzentration noch darauf an, ob im Einzelfall alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind [s.o. a) bb)].
Die Beantwortung dieser Rechtsfrage ist angesichts der bestehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.10.2014, 6 C 30/13, BVerwGE 150, 196) nicht mit besonderen rechtlichen Schwierigkeiten verbunden.
aa) Der Kläger meint zunächst, das Verwaltungsgericht weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2014 (6 C 30/13, BVerwGE 150, 196) ab.
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers
Die erforderliche Prognose hat sich daher stets am Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Urt. v. 22.10.2014 - 6 C 30.13 - BVerwGE 150, 196 m.w.N.).
- BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15
Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung; …
Zweck des Waffengesetzes ist es, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, auf ein Mindestmaß zu beschränken und nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, stRspr, vgl. etwa Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17 m.w.N., vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:221014U6C30.13.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 104 Rn. 19 …und vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280115U6C1.14.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 8, 17). - VGH Baden-Württemberg, 26.10.2018 - 1 S 1726/17
Verwertung von Beweisen aus dem erstinstanzlichen Verfahren bei Berufung auf ein …
Mit § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, ereignisunabhängig eine waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen bzw. zu widerrufen (BVerwG, Urt. v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 25).Die Ausfüllung dieser Rechtsbegriffe hat sich ebenso wie die Prognose im Hinblick auf den künftigen Umgang mit Waffen und Munition an dem Zweck zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Beschl. v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19;… Beschl. v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - juris Rn. 5).
61 Kann aus dem Umgang mit Waffen im stark alkoholisierten Zustand allein auch noch nicht ohne Weiteres auf waffenrechtliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris, wonach das Vertrauen darin, er werde auch künftig mit Waffen und Munition vorsichtig und sachgerecht umgehen, nicht verdiene, wer in einem Zustand, in dem alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten können, eine Schusswaffe gebraucht hat), so ist dieser Schluss jedenfalls bei Würdigung der weiteren Umstände gerechtfertigt.
Das Vorliegen einer solchen situativen Nachlässigkeit minderen Gewichts (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.03.14 - 6 C 30/13 - juris Rn. 23) kann nicht angenommen werden, weil weder erkennbar ist, dass es sich um eine Ausnahmesituation gehandelt haben könnte, noch, dass die zu erkennende Sorglosigkeit und Leichtfertigkeit vergleichsweise unerheblich wäre.
- OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15
Verstoß eines Waffenbesitzers gegen sorgfältige Verwahrung von Waffen und …
Das mit jedem Waffenbesitz verbundene Risiko kann nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (…BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, a. a. O., Rn. 10; Urt. v. 22.10.2014, BVerwGE 150, 196, juris Rn. 19).Maßgeblich ist es, ob das betreffende Verhalten als situative Nachlässigkeit minderen Gewichts einzustufen ist, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2014, a. a. O., Rn. 19).
Es handelt sich dabei nicht um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2014, a. a. O., Rn. 19).
- OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 B 61/23
Waffenrecht (Erlaubniswiderruf); Anforderungen an die Aufbewahrung von …
Die bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG vorzunehmende Prognose hat sich vielmehr an dem Zweck zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen und sie sorgfältig verwahren (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 2014 - 6 C 30.13 -, juris Rn. 19, v. 3. März 2014 - 6 B 36.13 -, juris Rn. 5 und 7). - VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank
Hierbei ist zu beachten, dass eine Annahme der Wiederholung umso mehr gerechtfertigt ist, je mehr in dem nachgewiesenen Verhalten eine allgemeine Distanz des Betroffenen zu den gesetzlich, insbesondere waffenrechtlich begründeten (Sorgfalts-)Pflichten zum Ausdruck kommt; je geringfügiger der Verstoß ist, umso eher kann die schlichte Annahme einer Wiederholung verneint werden (zu Bagatellverstößen vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30.13 - juris Rn. 19;… SächsOVG, B.v. 3.5.2022 - 6 B 118/22 - juris Rn. 11;… OVG Hamburg, B.v. 7.8.2015 - 5 Bs 135/15 - juris Rn. 19 ff.;… BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 21 CS 15.1156 - juris Rn. 12). - VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994
Waffenbesitzverbot wegen Unzuverlässigkeit (hier: Alkoholabhängigkeit sowie …
Mit § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, ereignisunabhängig waffenrechtliche Anordnungen zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 25).Die Ausfüllung dieser Rechtsbegriffe hat sich wie auch die Prognose im Hinblick auf den zukünftigen Umgang mit Waffen und Munition an dem Zweck zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19).
Kann aus einem Umgang mit Waffen (i.S.d. Waffenrechts) unter Alkoholeinfluss noch nicht ohne Weiteres auf eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19: "gebraucht hat"), so ist vorliegend der Schluss auf Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG bei Würdigung der weiteren Umstände gerechtfertigt (…vgl. auch VGH BW, U.v. 26.10.2018 - 1 S 1726/17 - juris Rn. 61).
- VGH Hessen, 30.11.2022 - 4 A 2186/20
Widerruf eines Kleinen Waffenscheins; starker Alkoholeinfluss; (fehlende) …
Hierdurch sollte jedoch nicht indirekt die Reichweite der ereignisabhängigen Unzuverlässigkeitstatbestände des § 5 WaffG eingegrenzt werden (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30.13 -, juris Rdnr. 25; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26. Oktober 2018 - 1 S 1726/17 -, juris Rdnr. 46).Der Konsum von Alkohol führt typischerweise zur Minderung von Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit sowie zu Enthemmungen, d.h. zu Ausfallerscheinungen, die beim Schusswaffengebrauch die Gefahr der Schädigung Dritter hervorrufen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30.13 -, juris Rdnr. 22).
Dabei berücksichtigt der Senat, dass der eingangs angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei vorangegangenem Alkoholkonsum (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30.13 - juris) ein Sachverhalt zugrunde lag, in dem bei einer Atemluftalkoholkonzentration von 0, 39 mg/L (entspricht etwa 0, 8 Promille, vgl. § 24a Abs. 1 Nr. 1 StVG in der bis zum 31. März 2001 geltenden Fassung) von einer Schusswaffe, deren Besitz erlaubnispflichtig ist, durch Schussabgabe Gebrauch gemacht wurde, während der vorliegende Fall das alkoholisierte Führen einer Schreckschusswaffe - ohne Schussabgabe - zum Gegenstand hat.
- VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20
Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe
- VG Neustadt, 27.01.2021 - 5 K 80/20
Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt - Waffenerlaubnis zu Recht …
- VG Ansbach, 17.10.2023 - AN 16 S 23.1917
Waffenrecht, Unzuverlässigkeit, Verstoß gegen Aufbewahrungspflichten
- VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung
- OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 4 MB 53/16
Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen …
- VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648
Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 05.04.2017 - M 7 S 17.831
Widerruf einer waffen-, jagd- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
- VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15
Durchgeladene Waffe in Waffenschrank; gemeinschaftliche Aufbewahrung; …
- VG München, 21.02.2022 - M 7 S 21.80
Widerruf des Kleinen Waffenscheins- Führern einer mit Reizstoffkartuschen …
- VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648
Widerruf erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse und Entzug des Jagdscheins - …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 11 ME 35/16
Alkoholeinfluss; Alkoholfahrt; Jagdausübung; Jagdschein; Unzuverlässigkeit; …
- VG Düsseldorf, 03.05.2023 - 22 K 6330/21
Verschlossenes Behältnis, Aufbewahrung Schreibtischschublade, Schreckschusswaffe, …
- VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18
Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Jagderlaubnis; unsachgemäße Aufbewahrung von …
- VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 6 S 1792/22
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Anforderungen an den sachgemäßen Umgang …
- VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Zuverlässigkeit und Eignung - …
- VG München, 22.06.2017 - M 7 S 16.5690
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen medizinisch indizierten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - 20 B 1740/19
Widerruf einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
- VG München, 09.04.2020 - M 7 K 19.5720
Waffenbesitzverbot bzgl. erlaubnisfreier Waffen
- VG Regensburg, 12.11.2020 - RN 4 S 20.1456
Widerruf von Waffenbesitzkarten und Einziehung eines Jagdscheins wegen …
- VG München, 27.11.2017 - M 7 S 17.3929
Widerruf von Waffenbesitzkarten und Ungültigkeitserklärung eines Jagdscheins
- VGH Bayern, 25.10.2017 - 21 CS 17.1077
Versand von Waffen und Munition durch DHL
- VG Gera, 24.11.2022 - 1 E 954/22
Tötung eines wildernden Hundes ohne schriftliche Genehmigung der unteren …
- VG München, 14.07.2022 - M 7 S 22.2068
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG Gera, 13.04.2015 - 2 K 1074/14
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG Gelsenkirchen, 16.04.2021 - 17 L 274/21
Aufbewahrung Schusswaffen Sorgfaltsanforderungen Waffenbesitzkarte …
- VGH Bayern, 24.04.2023 - 24 CS 23.412
Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen …
- VG Düsseldorf, 21.03.2023 - 22 L 302/23
- VG München, 10.01.2023 - M 7 S 22.3213
Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten
- VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 392/18
- VGH Bayern, 20.05.2015 - 21 ZB 14.2236
Aufbewahrung eines geladenen Revolvers in der Schublade eines Nachtkästchens
- VGH Bayern, 20.02.2024 - 24 CS 23.2264
Objektive Klagehäufung im Hauptsacheverfahren, Trennung und Verbindung von …
- VG Regensburg, 08.12.2020 - RO 4 K 19.1591
Klage gegen die sofortige Sicherstellung von Waffen und Munition
- VG München, 25.11.2019 - M 7 S 19.4360
Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse - Einstweiliger Rechtsschutz
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.253
Sorgfaltsanforderungen bei der Aufbewahrung von Waffen
- VG Regensburg, 07.03.2022 - RO 4 S 22.28
Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebende Wirkung einer Klage gegen …
- VGH Bayern, 05.10.2020 - 24 BV 19.510
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis bei Zugehörigkeit zu einem Motorradclub
- VG Augsburg, 01.06.2017 - Au 4 V 17.586
Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung zur Sicherstellung von Schusswaffen ohne …
- VG München, 10.06.2022 - M 7 S 22.746
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496
Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
- VGH Bayern, 07.07.2015 - 21 ZB 14.2690
Sportschütze; Waffenbesitzkarten; Widerruf; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von …
- VG München, 13.06.2023 - M 7 S 22.5946
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Aufbewahrung einer teilgeladenen Waffe
- VG Frankfurt/Main, 23.09.2022 - 5 K 3676/21
Zum Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wegen vorschriftswidriger Aufbewahrung …
- VG Ansbach, 27.01.2023 - AN 16 S 23.36
Erfolgloser Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Widerruf von Waffenbesitzkarten sowie …
- VG Regensburg, 10.11.2020 - RN 4 K 19.153
Ein Waffenverbot zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit und wegen …
- VG Freiburg, 26.08.2020 - 4 K 2703/20
Regelungsumfang der Ungültigkeitserklärung und Einziehung einer Jagdwaffe
- VG München, 09.09.2019 - M 7 S 19.3198
Widerruf der Waffenbesitzkarte
- VG Regensburg, 22.02.2022 - RN 4 S 21.2199
Nur teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen sofortige Vollziehbarkeit des …
- VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.1849
Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit, Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften, …
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251
Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen …
- VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22
Fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Gebrauch einer Waffe unter …
- VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37
Waffenrecht, Unzuverlässigkeit, Waffenversand mit D., Empfangsberechtigung, …
- VG Regensburg, 25.05.2021 - RN 4 K 19.2072
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen unsicherer Aufbewahrung von Munition
- VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20
Widerruf waffen-, sprengstoff- und jagdrechtlicher Erblaubnisse bei Verstößen …
- OVG Hamburg, 26.01.2022 - 5 Bs 258/21
Verstoß gegen die Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffen und Munition
- VG Potsdam, 08.10.2021 - 3 L 469/21
- VG München, 12.05.2021 - M 7 K 18.2637
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit
- VG Köln, 08.12.2022 - 8 K 5859/21
- VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse
- VG Düsseldorf, 24.05.2023 - 22 L 1071/23
- VG Schwerin, 04.05.2023 - 3 A 812/20
Reichsbürger; Erteilung von Waffenerlaubnissen; Stellung eines Antrags auf …
- VG Bayreuth, 18.09.2015 - B 1 K 14.143
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
- VG Düsseldorf, 26.07.2023 - 22 L 1044/23
- VG Münster, 09.07.2020 - 1 L 321/20
- VG München, 06.02.2019 - M 7 K 18.2266
Unzuverlässigkeit infolge Aufbewahrungsmangels
- VG Regensburg, 16.01.2023 - RO 4 S 22.2879
Bescheid, Vollziehung, Ermessensentscheidung, Anfechtungsklage, Frist, Anordnung, …
- VG Düsseldorf, 08.12.2022 - 22 L 1635/22
- VG Potsdam, 28.10.2022 - 3 K 1967/18
- VG Regensburg, 02.04.2019 - RO 4 K 17.2190
Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins
- VG Schwerin, 19.09.2023 - 3 A 1276/22
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Aufbewahrungsverstößen
- VG Ansbach, 14.02.2023 - AN 16 S 23.141
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen …
- VG Regensburg, 16.01.2023 - RO 4 S 22.2877
Bescheid, Vollziehung, Ermessensentscheidung, Anfechtungsklage, Frist, Anordnung, …
- VG Köln, 04.05.2023 - 8 L 1911/22
- VG Schwerin, 21.04.2023 - 3 B 510/23
Keine Verlängerung eines Jagdscheins im einstweiligen Rechtsschutz bei …
- VG Regensburg, 06.02.2022 - RO 4 S 22.1388
Bescheid, Waffen, Widerruf, Vollziehung, Sofortvollzug, Landratsamt, …
- VG Ansbach, 12.02.2021 - AN 16 K 17.02004
Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"
- VG Regensburg, 13.10.2020 - RO 4 K 19.133
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit allein aufgrund der Beantragung eines …
- VG Regensburg, 13.10.2020 - RO 4 K 19.134
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis - Reichsbürgereigenschaft
- VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92
Bescheid, Waffenbesitzkarte, Waffen, Gerichtsvollzieher, Landratsamt, Widerruf, …
- VG Potsdam, 09.12.2021 - 3 L 809/21